Schlagwort-Archive: Ermittlungen

Phishing-Server gehen immer schneller offline

Das Vorgehen von Providern und Domain-Registraren gegen Phishing-Seiten wird immer effektiver. Das geht aus einem aktuellen Bericht der Anti-Phishing Working Group (APWG) hervor.

Nachdem die Zahl von Phishing-Angriffen im ersten Halbjahr 2009 im Vergleich zu den vorhergehenden sechs Monaten relativ Konstant war, stieg sie in der zweiten Jahreshälfte sprunghaft auf über das Doppelte an: Von 55.000 auf 127.000 Fälle.

Rund 84.000 Attacken kamen dabei nach den bisherigen Ermittlungen der APWG von nur einer kriminellen Organisation aus Osteuropa. Diese hat offenbar eine sehr gute Software entwickelt, mit der schnell neue Domains registriert und Phishing-Seiten, die die Online-Auftritte von über 40 Banken nachbilden, ins Netz gestellt werden können.

quelle : winfuture.de

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Katja Günther: Betrugs-Ermittlungen gegen Anwältin eingestellt

Katja Günther: Betrugs-Ermittlungen gegen Anwältin eingestelltKatja Günther bleibt straffrei. Die Staatsanwaltschaft München hat die Ermittlungen gegen die umstrittene Anwältin eingestellt. Günther sei bei ihrem Inkasso für Abofallen im Internet weder Betrug noch Nötigung oder gar Erpressung nachzuweisen.
Quelle: augsburger-allgemeine.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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Rückzahlungen an Opfer der Gewinnspielabzocke möglich

Rückzahlungen an Opfer der Gewinnspielabzocke möglichAuf eine Rückzahlung der zu unrecht einkassierten Beiträgen können Opfer der Lotto- und Gewinnspielmafia hoffen, wenn von bei den Abbuchungen als Verwendungszweck Namen wie bonustipp49, gewinnkomet.com, spielfox.de, startipp200.com, sunnytipp.com, tippline, tipptresor.com, win2deal und WINTIPP88 auftauchen. Betrieben wurden diese vermeintlichen Dienste von den Firmen TFH AG aus dem schweizerischen Cham oder die S & S Service […] [abzocknews.de]

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Triumph vor Gericht: YouPorn-Retter narrt Kabel-1-Ermittler

Triumph vor Gericht: YouPorn-Retter narrt Kabel-1-ErmittlerAufkleber-Terror in Frankfurt! Parkautomaten, Ampel- und Laternenmasten, Telefonzellen total zugekleistert. Mit Werbestickern. Gestern Prozess vorm Amtsgericht. YouPorn-Retter Tobias Huch (28) soll Schuld an der Sticker-Sauerei sein. Angezeigt hat ihn Kabel-1-Ermittler Peter Postleb (61).
Quelle: Bild.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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Sex gegen Wohnung: Ermittlung wegen Betrugs

Sex gegen Wohnung: Ermittlung wegen Betrugs“Verdacht auf Betrug” klingt fast schon bieder, wenn man die pikanten Details des Ermittlungsverfahrens berücksichtigt, das die niederländische Polizei jetzt eingeleitet hat: Eine 28-jährige Frau aus der Gemeinde Peel en Maas soll Sex mit einem Mann gehabt haben, der ihr als Gegenleistung einen Mietvertrag für ein Appartement in Venlo versprochen habe.
Quelle: RP-online.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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Strafbefehl für Kaffeefahrtbetrug

Strafbefehl für Kaffeefahrtbetrug

Mit einem Strafbefehl wurde jetzt das Verfahren gegen einen Mann eingestellt, der in Baunatal einem Rentnerehepaar ein überteuertes und offenbar wirkungsloses Präparat gegen Altersbeschwerden verkauft haben soll. Dem 44-Jährigen aus Oldenburg waren Betrug und strafbare Werbung vorgeworfen worden.

Das Mittel sei bei einer Werbeverkaufsveranstaltung in einem Baunataler Hotel angepriesen worden …
… im Rahmen einer Bustour, einer Art Kaffeefahrt, nach Baunatal gelangt.

… Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft war das Mittel weitgehend wert- und wirkungslos.

… einen Strafbefehl über 45 Tagessätze wollte der Oldenburger zunächst nicht akzeptieren. Anfang der Woche habe der Mann aber seine Rechtsmittel zurückgezogen, …
… Der Strafbefehl ist damit rechtskräftig.

Quelle und vollständiger Bericht: HNA Online

[antiabzockenet]

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StA Darmstadt informiert zum Thema ProInkasso GmbH

StA Darmstadt informiert zum Thema ProInkasso GmbHErmittlungsverfahren wegen der Geltendmachung unberechtigter Forderungen bzw. Mahnungen durch die Fa. ProInkasso GmbH insbesondere hinsichtlich der Nutzung der Internetseite “Tipp-House” – Hinweise an mögliche Geschädigte:
Quelle: Frickemeier-daily.blogspot.com / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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Verfahren gegen Hintermänner der Abofalle fabriken.de eingestellt

Verfahren gegen Hintermänner der Abofalle fabriken.de eingestelltDie Betreiber der Abofalle fabriken.de kommen straffrei davon. Nach Informationen von heise online hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf mit Zustimmung des Amtsgerichts ihre Ermittlungen gegen die zwei Hintermänner eingestellt, allerdings haben diese einige Auflagen zu erfüllen.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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Gefälschte GEZ-Mahnschreiben eines Betrügers in Umlauf

Gefälschte GEZ-Mahnschreiben eines Betrügers in Umlauf

In einer Pressemitteilung warnt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt vor gefälschten Mahnschreiben, die angeblich von der GEZ kommen sollen.

Achtung, gefälschte GEZ-Mahnschreiben im Umlauf!
Drohung: "Wer nicht zahlt, bekommt Schwarz-Weiß-Gerät"

Mit dem Briefkopf der GEZ und einer Postfachadresse in Cottbus versucht ein Betrüger Geld einzutreiben.

Wie ein schlechter Scherz liest sich das Schreiben, das in diesen Tagen in den Briefkästen vieler Sachsen – Anhaltiner landete.

In dem Mahnschreiben werden die Adressaten aufgefordert, noch angeblich ausstehende Rundfunkgebühren in Höhe von 115,75 Euro auf ein Konto der Deutschen Kreditbank Berlin zu überweisen. Um die Forderung zu unterstreichen, werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen angedroht, sollte der geforderte Betrag nicht bald überwiesen sein.
So werde in Kürze der für den Wohnsitz zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt, das Farbfernsehgerät im Rahmen einer Pfändung gegen ein Schwarz-Weiß-Gerät auszutauschen.

Mittlerweile laufen die Ermittlungen der Polizei wegen Betruges. Bei den Mahnschreiben handelt es sich eindeutig um Fälschungen, das angegebene Konto läuft auf eine Privatperson.

Wer einen solchen Brief erhalten oder den geforderten Betrag bereits überwiesen hat, sollte sich umgehend bei der zuständigen Polizeidienststelle melden.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Neu ist diese betrügerische Masche nicht. Bereits im November 2009 wurde über die Abzocke mit falschen Mahnbriefen der GEZ berichtet.

[antiabzockenet]

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Regelleistungen nach SGB II (“Hartz IV- Gesetz”) nicht verfassungsgemäß

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –

Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010

Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 –

I. Sachverhalt

1. Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom
24. Dezember 2003 (sog. „Hartz IV-Gesetz“) führte mit Wirkung vom 1.
Januar 2005 die bisherige Arbeitslosenhilfe und die bisherige
Sozialhilfe im neu geschaffenen Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
in Form einer einheitlichen, bedürftigkeitsabhängigen Grundsicherung für
Erwerbsfähige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden
Personen zusammen. Danach erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige
Arbeitslosengeld II und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft
lebenden, nicht erwerbsfähigen Angehörigen, insbesondere Kinder vor
Vollendung des 15. Lebensjahres, Sozialgeld. Diese Leistungen setzen
sich im Wesentlichen aus der in den §§ 20 und 28 SGB II bestimmten
Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen für
Unterkunft und Heizung zusammen. Sie werden nur gewährt, wenn
ausreichende eigene Mittel, insbesondere Einkommen oder Vermögen, nicht
vorhanden sind. Die Regelleistung für Alleinstehende legte das SGB II
zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens für die alten Länder einschließlich
Berlin (Ost) auf 345 Euro fest. Die Regelleistung für die übrigen
Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bestimmt es als prozentuale Anteile
davon. Danach ergaben sich zum 1. Januar 2005 für Ehegatten,
Lebenspartner und Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft ein Betrag von
gerundet 311 Euro (90%), für Kinder bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres ein Betrag von 207 Euro (60%) und für Kinder ab Beginn des
15. Lebensjahres ein Betrag von 276 Euro (80%).

Im Vergleich zu den Regelungen nach dem früheren Bundessozialhilfegesetz
(BSHG) wird die Regelleistung nach dem SGB II weitgehend pauschaliert;
eine Erhöhung für den Alltagsbedarf ist ausgeschlossen. Einmalige
Beihilfen werden nur noch in Ausnahmefällen für einen besonderen Bedarf
gewährt. Zur Deckung unregelmäßig wiederkehrenden Bedarfs ist die
Regelleistung erhöht worden, damit Leistungsempfänger entsprechende
Mittel ansparen können.

……

……

6. Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von
207 Euro genügt nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, weil es von
der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet
ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren
Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis
zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Der Gesetzgeber hat jegliche
Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes, der sich im
Unterschied zum Bedarf eines Erwachsenen an kindlichen
Entwicklungsphasen und einer kindgerechten Persönlichkeitsentfaltung
auszurichten hat, unterlassen. Sein vorgenommener Abschlag von 40 %
gegenüber der Regelleistung für einen Alleinstehenden beruht auf einer
freihändigen Setzung ohne empirische und methodische Fundierung.
Insbesondere blieben die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher,
Schulhefte, Taschenrechner etc. unberücksichtigt, die zum existentiellen
Bedarf eines Kindes gehören. Denn ohne Deckung dieser Kosten droht
hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen. Auch fehlt
eine differenzierte Untersuchung des Bedarfs von kleineren und größeren
Kindern.

7. Diese Verfassungsverstöße sind weder durch die Auswertung der
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 und die Neubestimmung des
regelsatzrelevanten Verbrauchs zum 1. Januar 2007 noch durch die Mitte
2009 in Kraft getretenen §§ 74 und 24a SGB II beseitigt worden.

quelle : bundesverfassungsgericht.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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