Schlagwort-Archive: Kostenpflicht

GWE Gewerbeauskunft-Zentrale mal wieder – mit neuem Anwalt Björn Nordmann

Post von der Gewerbeauskunft-Zentrale der GWE Wirtschaftsinformations GmbH aus Düssel-dorf ist ja entweder behördenähnlich oder aber unerfreulich. Letzteres vor allen Dingen dann, wenn versucht wird, die Gebühren einzutreiben für eine Eintragung in das “Internetportal, [auf dem] für Gewerbetreibende, Institutionen und Freiberufler eine kostenpflichtige Registrierung angeboten” wird.

quelle : klawtext.blogspot.com

via abzocknews.de

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Akte 2010 über Outlets.de und einen Kuhhandel mit der Staatsanwaltschaft Düsseldorf (Video)

Das Format Akte berichtete bereits im April 09 über die plötzliche Kostenpflicht auf Rezepte-Ideen.de und Fabriken.de der Connects 2 Content GmbH des Tomas Franco. Es gab eine Razzia, das Abzocker-Konto wurden eingefroren. Die bekannten “Internetbetrügerboten daraufhin einen Kompromiss an – das Verfahren wurde eingestellt. Wie es dazu kam und womit Tomas Franco heute so aktiv ist, sehen Sie in folgendem Videobeitrag:

Quelle : abzocknews.de

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Fachanwalt im Interview: Abofallen im Internet “Auf keinen Fall zahlen!”

Abofallen zählen zu den großen Gefahren im Internet. Mit nur einem falschen Klick hat man einen vermeintlichen Gratisdienst abonniert, der plötzlich kostenpflichtig ist. Mit immer neuen Maschen sollen Betroffene unter Druck gesetzt werden. Abendblatt.de spracht mit dem Heidelberger Anwalt für Internetrecht, Sebastian Dosch (www.dosch-digital.de).

Quelle: Abendblatt.de / Zum Artikel

Via: Klawtext.blogspot.com / Zum Artikel

Via: abzocknews.de / Zum Artikel

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Dubiose Telefon-Abzocke

Da staunten Inge und Heinz Steiner (Namen geändert) aus Mennighüffen nicht schlecht, als sie Post von der Firma “Czech Media Factoring” bekamen. Für einen Anruf bei einer dubiosen Sex-Hotline sollte das Ehepaar 90 Euro bezahlen und diesen Betrag innerhalb von acht Tagen an das Unternehmen überweisen. “Dabei waren wir zur angegebenen Uhrzeit überhaupt nicht zu Hause”, sagt Inge Steiner.

Im Schreiben an das Ehepaar Steiner verweist das Unternehmen auf acht Telefonnummern, von denen eine zur oben angegebenen Uhrzeit angerufen worden sei. Dabei sei eine kostenpflichtige Telefonsex-Serviceleistung des Unternehmens “R.M.I.” in Anspruch genommen worden. Dieses sitzt laut Rechnung in Road Town Tortola – der Hauptstadt einer Insel in der Karibik.

quelle : nw-news.de

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“Letzte Mahnung” erhalten – was ist zu tun?

In letzter Zeit häufen sich in meiner Kanzlei wieder Anfragen wegen angemahnter Forderungen aus angeblichen Abo-Verträgen. Insbesondere die Firmen Online Content Ltd. und Webtains GmbH verschicken derzeit viele Zahlungsaufforderungen oder lassen „letzte Mahnungen”, versehen mit einem Klageentwurf, über eine Inkasso-Firma zustellen.

In der Regel sind diese Forderungen jedoch unbegründet. Denn ein Zahlungsanspruch setzt voraus, dass überhaupt ein Vertrag über eine kostenpflichtige Leistung zustande gekommen ist.

Ein solcher Vertrag liegt aber in der Regel nicht vor, denn er setzt voraus, dass der Verbraucher vor Vertragsabschluss klar und deutlich über die anfallenden Kosten informiert wird: Der Kunde muss klar erkennen können, dass er eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch nimmt.

quelle und vollstaendiger Bericht : anwalt.de

via abzocknews.de

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Bundesrat verschiebt Entscheidung zu Internet-Kostenfallen

Der Bundesrat hat eine Entscheidung über den stärkeren Schutz vor Kostenfallen im Internet (PDF-Datei) vorerst verschoben. Für die Forderung, dass die Nutzer den Abschluss von Kaufverträgen erst per Klick bestätigen, gab es am Freitag keine Mehrheit. Das SPD-regierte Rheinland-Pfalz kritisiert, dass ein umfassender Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken unseriöser Online-Anbieter mit den bisherigen Mitteln nicht erreicht wird. Deshalb soll ein kostenpflichtiger Vertrag erst gelten, wenn er bestätigt wird.

quelle : heise.de

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Mahnung wegen ungewollter Mitgliedschaft bei WEB.de

Für die 13jährige Sabrina ist der 4. Juni ein Tag wie jeder andere. Dann allerdings bekommt die Schülerin Post. In der „Letzten außergerichtlichen Mahnung“ droht ihr die Firma Web.de mit juristischen Schritten, wenn sie die 20 Euro für ein kostenpflichtiges E-Mail-Fach nicht umgehend bezahlen würde. Sabrina hat aber gar kein Abo abgeschlossen, schon gar nicht mit Web.de.

quelle : antiabzockenet.blogspot.com

via abzocknews.de

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ZoneAlarm als Scareware: Fake-Trojaner verbreitet

Die kostenlos erhältliche Firewall ZoneAlarm versucht offenbar mit dreisten Methoden die Nutzer zum Kauf der kostenpflichtigen ZoneAlarm Internet Security Suite zu bewegen. Die Entwickler erfinden eine Bedrohung durch einen Trojaner.

So berichten u.a. die Kollegen von ‘Chip’, dass die Firewall nach dem Start des Rechners vor dem Trojaner “ZeuS.Zbot.aoaq” warnt. Dieser soll laut der Meldung Bankdaten stehlen und diese für Transaktionen nutzen. Weltweit sollen bereits mehrere Millionen PCs infiziert sein. ZoneAlarm weist darauf hin, dass der Schädling nur schwer aufzuspüren ist, da sich der Code “schnell verändert”.

Die einzige Lösung, die die Entwickler den Nutzern vorschlagen, ist der Kauf der 20 US-Dollar teuren ZoneAlarm Internet Security Suite. Produkte der Konkurrenz können die Sicherheitsbedrohung nicht ausräumen, heißt es auch in einem Bericht von ‘InfoWorld’. Was für den versierten Anwender bereits verdächtig klingt, bestätigt sich dann bei einem Blick in die Foren von ZoneAlarm: Der Trojaner ist frei erfunden. Es sind keine PCs infiziert und auch die Verbreitung im Internet entspricht nicht den Tatsachen. ‘Chip’ bezeichnet die Meldung als reinen Marketing-Trick.

quelle : winfuture.de

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Justizministerin will gegen Online-Abzocke vorgehen

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) setzt sich für ein europaweites Vorgehen gegen Kostenfallen im Internet ein. Bei Bezahlangeboten sollen Online-Nutzer nach ihrer Vorstellung einen gesonderten Hinweis auf die Kosten bekommen und dies per Klick auf eine Schaltfläche (Button) bestätigen können. In der Europäischen Union (EU) wird seit längerem über eine solche Lösung gestritten.

“Wir brauchen eine sogenannte Button-Lösung. Ein Hinweis-Schild im Internet, das Verbraucher verlässlich warnt, bevor Kosten entstehen. Am besten wäre eine europäische Regelung, weil Abzocke nicht an der deutschen Grenze Halt macht”, sagte Leutheusser-Schnarrenberger laut “Bild online”. Derzeit erfordern viele Internetseiten keine zusätzliche Zustimmungsabfrage zu anfallenden Kosten.

quelle und voller Bericht : heise.de

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Verbraucherschutz24.info zockt Verbraucher ab: Unberechtigten Zahlungsaufforderungen von CL Inkasso AG widersprechen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen

25.06.2010
Verbraucherschutz24.info zockt Verbraucher ab
Unberechtigten Zahlungsaufforderungen von CL Inkasso AG widersprechen

Viele Verbraucher melden sich derzeit bei der Verbraucherzentrale Thüringen und beschweren sich über Forderungsschreiben der CL Inkasso AG, Zeppelinstraße 2, 88131 Lindau. Angeblich sollen sie beim Internetdienst www.verbraucherschutz24.info der Firma Websolution Köln angemeldet und mit der Zahlung geforderter Beträge in Höhe von über 90 Euro im Verzug sein.
Die Betroffenen versichern, keinen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung von www.verbraucherschutz24.info abgeschlossen zu haben. Einige Verbraucher gaben zudem an, dass sie zum Zeitpunkt des angeblichen Vertragsabschlusses weder über einen Computer noch über einen Internetzugang verfügten.

Dazu Dr.Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen:
“Grundsätzlich gilt: Wer nichts bestellt hat, muss auch nichts bezahlen. Lassen Sie sich nicht von unberechtigten Inkassobriefen unter Druck setzen oder gar einschüchtern, gerade das beabsichtigen windige Firmen mit ihrem dreisten Vorgehen. Sie sind nur verpflichtet zu zahlen, wenn es einen wirksamen Vertrag gibt. Ist dies nicht der Fall, gehen Sie nicht auf die Forderungen ein und zahlen Sie auf keinen Fall. Widersprechen Sie der Forderung per Brief. Schicken Sie den Brief per Einschreiben/Rückschein, um einen Nachweis in den Händen zu halten. Bei Fragen können Sie sich an jede Verbraucherberatungsstelle wenden.”
Auffällig zudem: Die Internetseite von Verbraucherschutz24.info ist bereits einige Zeit wegen “kurzer technischer Pause” nicht erreichbar.

quelle : vzth.de

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