Schlagwort-Archive: Kündigung

Anonymous & Fundi-Christen geraten aneinander

Das Aktions-Netzwerk Anonymous gerät derzeit mit der fundamentalistischen christlichen Glaubensgemeinschaft “Westboro Baptist Church” aneinander. Beide Seiten warfen sich in den letzten Tagen Drohungen zu.

Ausgangspunkt dessen war eine Ankündigung der Westboro Baptist Church, Anfang 2011 eine größere Kampagne zu starten, um ihre Ansichten zu verbreiten. Die Gruppe ist insbesondere Homosexuellen gegenüber äußerst feindlich eingestellt.

Sie geriet mehrfach in die Schlagzeilen, weil ihre Mitglieder die Beerdigungen von US-Soldaten stürmten und auf die Gräber spuckten. Ihrer Ansicht nach standen die Soldaten für ein Land ein, das von Gott gehasst wird, weil es Homosexualität toleriert. Die Westboro Baptist Church fällt weiterhin durch eine Verteidigung des Antisemitismus auf, da ihrer Ansicht nach die Juden Schuld am Tod von Jesus Christus sind.

Quelle : winfuture.de

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55 Euro für eine Runde in der Warteschleife

Nach der massiven Kritik an ihrem Umgang mit dem Dioxin-Skandal und ersten Rücktrittsforderungen werfen die Grünen Aigner nun auch vor, bei anderen Verbraucherschutzthemen zu versagen. So sei die Ministerin entgegen ihren Ankündigungen bislang nicht gegen die Abzocke in Telefonwarteschleifen vorgegangen.

Quelle : mainpost.de

via abzocknews.de

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Kündigungsrecht: So wechseln Sie Ihre Krankenkasse

Die meisten Versicherten können ihre Krankenkasse jederzeit wechseln, müssen dabei allerdings ein paar Bedingungen beachten. So klappt der Kassenwechsel.

Grundsätzlich können Sie Ihre Kasse jederzeit verlassen – wenn sie bei ihr seit mindestens 18 Monate Mitglied sind. Dazu müssen Sie bei Ihrer alten Kasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende schriftlich kündigen. An die neue Kasse sind Sie dann wiederum mindestens anderthalb Jahre gebunden. Noch innerhalb der Kündigungsfrist müssen Sie Ihrer alten Kasse die Aufnahme in einer neuen Kasse durch eine Mitgliedsbescheinigung nachweisen. Ansonsten bleiben Sie automatisch in Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert. Auch Ihrem Arbeitgeber sollten Sie den Nachweis sofort vorlegen, damit er sie rechtzeitig ummeldet.

Quelle und vollstaendiger Bericht : stern.de

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Vorsicht: Bei Anruf Abzocke

Ende November fing es an: Bei Rolf Müller (77) schellt das Telefon. An einem Gewinnspiel habe er teilgenommen, erklärt der Anrufer. „Davon weiß ich nichts“, schildert Müller. Angeblich habe er im Dezember letzten Jahres das für neun Monate kostenlose Gewinnspiel abgeschlossen. Da er nicht zum September-Ende gekündigt habe, sei es um zwölf Monate à 49 Euro verlängert.

Mehrere Anrufe folgten. Müller betonte stets, er könne sich nicht an einen Abschluss erinnern. „Dann bot man mir ein Sonderkündigungsrecht von drei Monaten an. So hätte ich nur noch dreimal 49 Euro zu zahlen.“ Einen Nachweis darüber, dass er tatsächlich einen Vertrag geschlossen habe, forderte Rolf Müller mehrfach – ebenso die Nennung des Veranstalters. „Genau das sollte man auch tun“, erklärt Dagmar Blum. Sie leitet die Solinger Verbraucherzentrale und bearbeitet mehrfach wöchentlich ähnliche Fälle. „Der Anbieter muss nachweisen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist“, sagt Blum.

Quelle : solinger-tageblatt.de

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Telefonbetrug: Dubiose Gewinnspiele und falsche Verbraucherschützer

Mit perfiden Gewinnspiel-Tricks erbeuten Telefonbetrüger Millionen. Nun sitzt die Bande vor Gericht. Andere treiben jedoch weiter ihr Unwesen. Die fiesesten Maschen und was man dagegen tun kann.

Die Firmen, in deren Auftrag die Call-Center-Agenten anriefen, nannten sich Win-Express, Extrawin.tv oder Eurowin 24. Zu gewinnen gab es für die Kunden aber nichts. Im Gegenteil: Die Anrufer machten ihren Gesprächspartnern weis, sie hätten sich bei einem Gewinnspieleintragungsdienst registriert und die Kündigungsfrist versäumt. Daher seien sie verpflichtet, für mindestens drei Monate Beträge zwischen 89 und 149,70 Euro zu zahlen – je nachdem um welchen Gewinndienst es sich handelte. In Wahrheit hatten sich die Angerufenen nie bei einem solchen Service angemeldet – und eine Leistung bekamen sie für ihr Geld auch nicht. Die bunten Websites der angeblichen Gewinnfirmen waren bloß Fassade.

Quelle : focus.de

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Betrug: Mit Kündigungsmasche Millionen ergaunert

So ein „Gewinnspieleintragungsdienst“ kann ganz schön reich machen. Sechs Millionen Euro haben rund 70.000 Bürger gezahlt. Alles (banden- und gewerbsmäßiger) Betrug, hält das Landgericht Essen der 30-jährigen Rhaderin Nicolette C. und dem 26-jährigen Duisburger Vedat Ö. jetzt vor.

Quelle : vest-aktuell

Via antiabzockenet.blogspot.com

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Wenn Mieter Ärger machen-Warnschuss muss sein

Mietverträge können nicht ohne weiteres fristlos gekündigt werden. Stört ein Mieter den Hausfrieden, muss er zunächst abgemahnt werden. Erst wenn er sein Verhalten nach dem Warnschuss nicht ändert, kann die Kündigung folgen. Das hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden (Aktenzeichen: 3 C 22/10).

Eine einmalige Verfehlung reicht demnach nicht für den Rausschmiss, der Mieter muss den Hausfrieden nachhaltig stören. Im konkreten Fall kündigte eine Vermieterin einen Mietvertrag schon kurz nach dessen Beginn fristlos. Sie begründete das mit Zwischenfällen, zu denen es seit dem Einzug der Mieterin gekommen war. So hatte diese zweimal die Polizei wegen Ruhestörung im Haus gerufen.

Quelle und vollstaendiger Bericht : n-tv.de

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Deutschland: Verbraucherschützer kritisieren Abzocke am Telefon und im Internet

Verbraucherschützer und Vertreter aus der Politik haben die Geschäftsgebaren von Telefon- und Online-Werbediensten kritisiert. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, sprach von etlichen schwarzen Schafen, die eine ganze Branche in Verruf bringen.
Vertreter aus Politik und Verbraucherschutz haben heftige Kritik am kundenfeindlichen Geschäftsgebaren zahlreicher Telefon- und Online-Werbedienste geübt. „Es ist nicht akzeptabel, dass die Drückerkolonnen, die früher an der Haustür standen, heute im Internet und am Telefon ihr Unwesen treiben“, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, am Mittwoch bei einer Fachtagung in Berlin. Häufig würden Klauseln zu Laufzeit und Kündigungsfristen bei Online-Verträgen im Kleingedruckten versteckt oder Verbraucher am Telefon gegen ihren Willen zu Abschlüssen gedrängt.

Quelle : focus.de

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Keine Vorkasse bei Partnervermittlung: Verbraucherzentrale warnt vor Vertragsfalle

Zwar ist nicht jede Partnervermittlung unseriös, aber wer auf eine scheinbar private Partnersuchanzeige reagiert, der landet häufig bei einem Abzock-Unternehmen, das die Anzeige lediglich als Lockmittel einsetzt und schließlich einen Vertreterbesuch aufdrängt. Dann werden munter Verträge untergeschoben. “Ein solcher Vertrag erfordert ein besonders Vertrauensverhältnis und darf deshalb auch jederzeit ohne Begründung gekündigt werden”, stellt Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg klar und warnt: “Keinesfalls sollte man sich auf Anzahlungen oder das Ausfüllen von Überweisungsträgern einlassen, denn dieses Geld ist bei einer Kündigung oft verloren!”

Das musste auch Frau B. aus Perleberg erfahren, die auf das persönlich gehaltene Inserat eines sympathischen “verwitweten Jörg” reagierte. Sie hinterließ eine Rückrufbitte auf dem Anrufbeantworter im Ortsnetz. Als am nächsten Tag eine Partneragentur aus Kleinmachnow den Hausbesuch seiner Mitarbeiterin ankündigte, wehrte Frau B. ab. Dennoch nötigte ihr die Mitarbeiterin wenig später unangemeldet einen Hausbesuch und schließlich einen Partnervermittlungsvertrag auf: Für sechs Partnervorschläge zahlte Frau B. per Überweisung sofort 900 Euro. Weder erfolgte eine Belehrung zum Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften, noch akzeptierte die Agentur den späteren Widerruf von Frau B., denn angeblich habe diese die Agentur-Vertreterin zum Vertragsabschluss bestellt.

quelle : vzb.de

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Mängel in der Wohnung:BGH urteilt vermieterfreundlich

Solange der Vermieter nichts von einem Mangel weiß, kann man nicht einfach die Miete kürzen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Wer ohne Vorankündigung die Mietzahlung stoppt, riskiert den Rauswurf.

Wenn Mieter wegen eines Mangels in der Wohnung die Miete kürzen wollen, müssen sie diesen Mangel vorher dem Vermieter anzeigen. Wer einfach kürzt, ohne den Vermieter vorher zu informieren, kann gekündigt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. (Az: VIII ZR 330/09)

Im Streitfall war eine Wohnung in Berlin an den Fenstern in Flur und Küche und sogar an der Decke im Schlafzimmer großflächig mit Schimmel befallen. Die Mieter zahlten daher vier Monate lang gar keine oder nur einen Teil der Miete, ohne allerdings den Vermieter über den Schimmel zu informieren. Der reagierte auf die Mietrückstände mit einer Kündigung des Mietvertrags.

Quelle : n-tv.de

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