Schlagwort-Archive: Kündigung

0900-Nummern: Telekom stoppt Vertrieb und Geschäft

Die Telekom stoppt Vertrieb und Geschäft mit 0900-Nummern. Das berichtet teltarif.de. Betroffen sind auch bestehende Kunden des Unternehmens.

Wie das Portal jetzt berichtete, habe die Telekom den Vertrieb von 0900-Produkten eingestellt und kündige selbst bestehenden Kunden, die eine 0900-Nummer geschaltet haben und die Telekom mit der technischen Abwicklung betraut haben.

Quelle : computerbetrug.de

Share

Nur Ärger unter dieser Nummer

Von „fiesen Fallen und Fußangeln“ beim Wechsel des Telefon-Anbieters berichtet ein empörter Wochenblatt-Leser. Obwohl er seinen Vertrag rechtzeitig gekündigt hat, wurde dieser um ein Jahr verlängert, angeblich weil der Portierungsauftrag des neuen Anbieters zu spät eingegangen ist.

Quelle: Wochenblatt.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Share

Hoffnung für Euroweb-Kunden

Hoffnung für gebeutelte Kunden der Firma Euroweb. Das Landgericht Düsseldorf geht zwar nach wie vor von einem wirksamen Vertrag über eine Internetpräsenz aus. Es bestätigt aber auch ein jederzeitiges Kündigungsrecht der Euroweb-Kunden. Euroweb darf nach der Entscheidung des Gerichts ab der Kündigung nur den entgangenen Gewinn geltend machen.

Quelle: Lawblog.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Share

BGH untersagt Handy-Sperre aus geringfügigem Anlass

vzbv ist mit Verfahren gegen E-Plus erfolgreich

11.07.2011 – Ein Mobilfunkanbieter darf den Handy-Anschluss nicht wegen eines kleinen Zahlungsrückstands oder aus einem anderen geringfügigen Anlass sperren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen das Unternehmen E-Plus entschieden. Das Urteil hat Bedeutung für die gesamte Branche.

Der Mobilfunkdienstleister hatte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Reihe von Gründen genannt, die das Unternehmen berechtigt hätten, den Anschluss sofort, ohne Ankündigung und ohne zeitliche Begrenzung zu sperren. Eine sofortige Sperrung drohte Kunden bereits, wenn sie mit einem kleinen Betrag in Zahlungsverzug gerieten oder ihr eingeräumtes Kreditlimit überschritten. Auch eine von E-Plus eingereichte Lastschrift, die wegen fehlender Kontodeckung nicht von der Bank des Kunden eingelöst wurde, konnte eine sofortige Anschluss-Sperrung auslösen.

Das Unternehmen behielt sich außerdem vor, vom Kunden nachträglich eine Bankbürgschaft oder Kaution zu verlangen, wenn sich herausstellen sollte, dass er einen Zahlungsrückstand bei irgendeinem anderen Vertragspartner hat. Bei einer missbräuchlichen Anschlussnutzung drohte E-Plus mit einer vollständigen Sperre. Dem Kunden wurde dabei keine Möglichkeit eingeräumt, die Sperre aufzuheben, indem er sich wieder vertragstreu verhält.

BGH erklärt acht Klauseln für unzulässig
Der vzbv hatte die Klauseln als überzogen und kundenfeindlich kritisiert. Viele Handy-Nutzer seien darauf angewiesen, ständig erreichbar zu sein. Es sei daher unverhältnismäßig, die vertraglichen Leistungen schon bei geringfügigem Zahlungsverzug und ohne Vorwarnung komplett einzustellen. Der Bundesgerichtshof schloss sich dieser Auffassung überwiegend an und untersagte E-Plus, acht der neun strittigen Klauseln weiter zu verwenden. Zulässig ist dem BGH zufolge eine Klausel, wonach das Unternehmen bei einer missbräuchlichen Nutzung den Vertrag fristlos kündigen kann. Das Urteil ist für die gesamte Branche von Bedeutung. Auch andere Firmen sind nun aufgefordert, ähnlich gestaltete Vertragsklauseln zu ändern.

Unzulässige Geschäftsbedingungen sind kein Einzelfall
Im Jahr 2008 hatte der vzbv 19 Mobilfunkunternehmen wegen unzulässiger Geschäftsbedingungen abgemahnt und zum Teil verklagt, größtenteils mit Erfolg. Erst diesen Februar hatte der BGH eine Klausel in den Geschäftsbedingungen von T-Mobile und congstar für unzulässig erklärt, die eine Handy-Sperrung ab einem Zahlungsverzug von 15,50 Euro vorsah.

Urteil des BGH vom 09.06.2011- III ZR 157/10

 

Quelle : vzbv.de Presse

Share

Achtung: Falsche “Verbraucherschützer” rufen an!

Unter dem Namen “Verbraucherschutzzentrale” werden wieder einmal Bürgerinnen und Bürger angerufen und Opfer unerlaubter Telefonwerbung. Die Verbraucherzentrale veröffentlicht die Tricks und listet Namen und Telefonnummern der falschen Anrufer!

Quelle: Vz-BaWue.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via 2 : abzocknews.de

Share

90 Euro für einen nicht geführten Sex-Anruf

Die Trierer Volksbank hat ein Firmenkonto gekündigt, auf das vorwiegend Senioren Geld für die angebliche Nutzung von Sexhotlines zahlen sollten. Ein Anwalt vermutet dahinter den Betrug einer bundesweit agierenden Firma.

Quelle: Volksfreund.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Share

Erneut Kontokündigung für Abzockunternehmen

In einem am 22.3.2011 abgeschlossenen Vergleich vor dem Landgericht Frankfurt hat sich die ProPayment GmbH verpflichtet, ab dem 22.3.2011 ihre Bankverbindung bei der Taunus Sparkasse nicht mehr in Rechnungen / Mahnungen anzugeben. Die Taunus Sparkasse hat die Geschäftsverbindung zur ProPayment GmbH wirksam zum 8.4.2011 gekündigt und wird das Konto der ProPayment GmbH entsprechend schließen.

Quelle: Taunussparkasse.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via abzocknews.de

Share

Abzock-Klauseln bei Klarmobil – Geld zurück für Prepaid-Kunden

Mit dem Slogan “Einfach. Ehrlich. Günstig.” lockt Klarmobil preisbewusste Handynutzer. Günstig sind die Tarife aber nur, solange man nicht kündigt und regelmäßig zahlt. Verbraucherschützer haben das Unternehmen wegen unzulässiger Klauseln verklagt – mit Erfolg.

Wer seinen Prepaid-Vertrag fürs Handy vorzeitig kündigt, hat Anspruch auf die vollständige Rückzahlung des Restguthabens. Das hat das Landgericht Kiel nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Der Verband hatte den Mobilfunkanbieter Klarmobil wegen mehrerer nach seiner Ansicht verbraucherfeindlicher Klauseln vor Gericht gebracht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (Az.: 18 O 243/10)

Klarmobil, das mit dem Slogan “Einfach. Ehrlich. Günstig” wirbt, fordert für die Auszahlung von Restguthaben bei Vertragskündigungen eine Gebühr von sechs Euro. Für Mahnungen sind zudem jeweils 9,95 Euro fällig. Und wenn eine Lastschrift wegen eines ungedeckten Kontos nicht ausgeführt wird, bittet Klarmobil mit 19,95 Euro zur Kasse.

Quelle : n-tv.de

Share

Weitverbreitete Betrugsmasche: Kriminelle zocken per Telefonrechnung ab

Es beginnt meist mit einem freundlichen Anruf: “Sie wollen an unserem Gewinnspiel nicht mehr teilnehmen? Kein Problem, geben Sie uns bitte ihre Kontonummer und wir stornieren für Sie.” Damit beginnt der Betrug, den die Verbraucherzentrale als “moderne Landplage” bezeichnet.

Quelle: Stern.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Share

Abofallen: Kein Konto für Abzocker

Eine öffentliche Sparkasse darf einer Inkassofirma, die für die Betreiber von Abofallen arbeitet, die Eröffnung eines Girokontos verweigern. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main im Fall der Frankfurter Sparkasse entschieden (Az. 1 K 1711/10.F).

Quelle : test.de

via abzocknews.de

Share