Schlagwort-Archive: Mahnungen

NDR Markt – Abzocke am Telefon: TRC Telemedia / Allinkasso ( Video )

Geschäftemacherei mit heiklen Nummern ..

Die Methode: der sogenannte Ping-Anruf. Bei einem Ping-Anruf will der Anrufer gar keine Verbindung zum Angerufenen haben. Es reicht ihm, dass seine Nummer im Display des Angerufenen erscheint, damit der bei ihm zurückruft. Früher sind auf diese Weise sehr viele Menschen dazu animierit worden, teure 0137- oder 0900-Nummern anzurfen. Diese Masche gilt inzwischen in Deutschland als “Rufnummernmissbrauch” und ist ein Verstoß gegen das Telekommunikationsrecht, der von der Bundesnetzagentur entsprechend verfolgt wird. Betroffene können sich bei der Bundesnetzagentur beschweren. Diese kann den Anbietern die Nummer entziehen und ein Verfahren einleiten.

Die neue Masche: Ping-Anrufe mit regulären Festnetz- oder auch Mobilfunknummern:

Doch inzwischen gibt es viele Fall-Schilderungen, bei denen die angezeigte Nummer des “Anrufs in Abwesenheit” unverdächtig ist, weil es sich um eine ganz normale Festnetz- oder Mobilfunknummer handelt. Dort kostet der Anruf nur so viel, wie es laut gewähltem Tarif des Netzbetreibers kosten soll. Wer eine entsprechende Flatrate hat, darf sogar darauf vertrauen, dass das Anwählen der Nummer keine weiteren Kosten nach sich zieht. Trotzdem gibt es Firmen, die durch das Verschicken entsprechender Rechnungen und Mahnungen behaupten, durch den Anruf sei eine Dienstleistung bestellt worden, für die sie eine Vergütung verlangen. Sie schicken in kurzer Folge Mahnungen mit immer höheren Beträgen und verleihen ihren Forderungen Nachdruck, indem sie mit Geldeintreibern, Rechtsanwälten und gerichtlichem Mahnverfahren drohen. Die Adresse zur Rufnummer finden solche Firmen über Internet-Telefonbücher oder über Telefon-CD-Roms mit der sogenannten Rückwärtssuche mühelos heraus.

Verhaltenstipps für Betroffene:

Was können Verbraucher tun, wenn beispielsweise eine Rechnung für Telefonsex kommt, der niemals stattfand? Entspannt zurücklehnen und gegebenenfalls dem Absender per Einschreibebrief widersprechen. Vor Gericht müsste der Absender beweisen, dass der Telefonsex bestellt worden ist und stattgefunden hat, und das dürfte ihm schwer fallen. Auch eine Anzeige wegen Betrugsverdachts kann unter Umständen sinnvoll sein – doch um den Betrugsverdacht zu erhärten, wird es etwas komplizierter: Um den Ping-Anruf zu dokumentieren, müsste man tatsächlich das Telefon, das den fraglichen “Anruf in Abwesenheit” mit Uhrzeit und Datum in der Anrufliste vermerkt hat, der Polizei als Beweismittel vorlegen. Wer eine solche Anzeige erwägt, sollte daher die Anrufliste nicht löschen.

[Markt – Montags, 20.15 Uhr © NDR]

Quelle : youtube.com von AntiAbzockTV

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Akte 09 – Mega-Downloads : Ein Insider packt aus, Exklusiv bei Akte 09! ( Video )

Ein Insider packt aus: Über seine Rolle im Abzock-Geschäft, über Millionen-Einnahmen und die Strukturen des Projekts “mega-downloads.net” – einer wahren Gelddruck-Maschine.

Wirtschaftskriminalität und Abzocke – täglich fallen Tausende darauf herein. Einige Hundert haben sich in der AKTE- Redaktion gemeldet. Stellvertretend erzählen uns zwei Betroffene aus Nordrhein-Westfalen, wie sie bei Mega-Downloads landeten, einem Portal, das mit Gratis-Software Geld macht.

AKTE 09 Exklusiv über die Internet-Mafia!

[Akte 09 – Dienstags, 22.15 Uhr © sat1]

quelle : youtube.com von AntiAbzockTV

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ZDF Volle Kanne – Dreiste Betrügerei am Telefon ( Video )

Betrug mit Hotlines und untergeschobene Verträge am Telefon: Immer wieder dient das Telefon dubiosen Unternehmen dazu, arglosen Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen.

“Laut Gesetz müssen die Kunden von Sonderhotlines darüber informiert werden, wie hoch die Kosten sind”. Danach müsse es noch die Möglichkeit geben, aufzulegen, um nicht in die Kostenfalle zu tappen. “Es ist rechtlich nicht erlaubt, eine Festnetznummer anzugeben und dann auf eine Hotline zu lotsen. Das geht natürlich nicht!”. Sollten Sie eine Rechnung für eine Leistung erhalten, die Sie nicht in Anspruch genommen haben, sollten Sie die Nerven bewahren: Zahlen Sie nicht! Die Firmen setzen darauf, Ihnen Angst einzujagen, mit der Hoffnung, dass Sie einfach bezahlen. “Wenn kein Vertrag über die Dienstleistung zustande gekommen ist, muss man überhaupt nicht reagieren”, erklärt Rechtsanwalt Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin.

Das Widerrufsrecht komme nur bei bestehenden Verträgen in Betracht und die Frist sei nur maßgeblich, wenn man schriftlich über das Widerrufsrecht informiert wurde. “Will man jedoch auf Nummer sicher gehen, so sollte man den Widerspruch erklären.”

Auch wenn die meisten Firmen es nicht soweit kommen lassen, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu verschicken – sollten Sie Post vom Gericht bekommen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen widersprechen. Dann ist das Unternehmen gezwungen, ihre Ansprüche im Rahmen einer Klage zu begründen. Diese Begründung ist aber meist unmöglich, denn hinter den Forderungen steckt in der Regel nur die betrügerische Absicht der Firmen, Geld zu machen.

[Volle Kanne – Montags – Freitags, 09.05 Uhr © ZDF]

quelle : youtube.com von AntiAbzockTV

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Aktuelle Stunde – Teure Rechnungen für Gratisprogramme: Abzocke im Internet (Video)

Vorsicht Falle! Man muss es wohl schon so deutlich sagen. Im Internet gibt es leider eine Menge Webseiten, die nur unser Bestes wollen: Unser Geld – allerdings ohne angemessene Gegenleistung. Jörg Schieb erklärt, worauf man achten muss, um in keine Falle zu tappen ..

Abzock-Webseiten sind alle mehr oder weniger gleich aufgemacht: Relativ schick, schlichtes Design, die Vorzüge der Software werden in den Vordergrund gestellt. Oder die Vorzüge der Webseite, etwa dass alles virenfrei ist oder dass der Download besonders schnell erfolgt. Eigentlich alles mehr oder weniger selbstverständlich. Die Kosten aber werden gut versteckt. Auf manchen Webseiten werden die Kosten sogar überhaupt nicht erwähnt, zumindest nicht auf der Anmeldeseite, sondern nur versteckt in den AGB. Man muss also wirklich höllisch aufpassen. Wer aber die Augen offen hält, merkt eigentlich schnell, dass irgend etwas nicht stimmen kann.

Wenn eine Webseite ein Webformular enthält und alle möglichen Daten abfragt, womöglich sogar Geburtsdatum und Postadresse, dann sollten die Alarmglocken läuten. Denn solche Daten sind nur für einen Vertrag nötig – etwa wenn man etwas kaufen möchte, nicht aber bei einem kostenlosen Angebot. Es lohnt sich daher, ganz genau hinzuschauen, ob irgendwo von Kosten die Rede ist. In der Regel bescheiden irgendwo an der Seite oder am Ende der Seite. Oder auch immer häufiger komplett in den AGBs versteckt.

[Aktuelle Stunde – Werktags, 18.50 Uhr © WDR]

quelle : youtube.com von AntiAbzockTV

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Mehrfachabmahnungen sind bei reinem Gebühreninteresse Rechtsmissbrauch

Abmahnungen unter Ebay-Profisellern sind keine Seltenheit. Steht nicht das Wettbewerbsinteresse sondern das Gebührenerzielungsinteresse im Vordergrund, handelt ein Abmahnender jedoch rechtswidrig, so das Oberlandesgericht Hamm.

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Die Richter des Oberlandesgerichtes Hamm schlossen sich dieser Auffassung an. Sie entschieden, dass der Klägerin kein Anspruch auf Zahlung des Verfahrens zusteht (Aktenzeichen 4 U 23/09). Zur Begründung führen sie aus, dass die Klägerin die Wettbewerbsverstöße in rechtsmissbräuchlicher Weise abgemahnt habe: Innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums habe sie fast 100 Anbieter angeschrieben und abgemahnt.

quelle : zdnet.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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K1 Magazin – Schmutzige Geschäfte mit Abofallen und Abzockseiten (Video)

Die dreiste Abzocke der Firma: I-nnovative Ltd.

K1 Reporter auf der Jagd nach den Internetbetrüger
Was im Netz wie eine harmlose Info-Seite aussieht, entpuppt sich im Kleingedruckten als dreiste Abzock-Plattform. Ohne es zu ahnen tappen User in eine Vertragsfalle und sollen plötzlich horrende Gebühren zahlen.

Als K1 Reporter den Betreibern auf die Schliche kommen, versuchen diese, ihr betrügerisches Geschäftsmodell samt sensibler Kundendaten bei Ebay zu versteigern…

[K1 Magazin – donnerstags 22.15 Uhr © kabel eins]

quelle : youtube.com von AntiAbzockTV

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RTL Punkt 12 – Sich im Internet nicht abzocken lassen ( video )

Immer wieder fallen Internetnutzer auf betrügerische Internetseiten herein. Wenige Tage nach einem Klick auf einen vermeintlich kostenlosen Servicelink flattert plötzlich eine Rechnung per eMail oder auch per Post ins Haus.

Die Internetnutzer sind überrascht und wissen nicht wie sie reagieren sollen und nur kurze Zeit später folgen dann auch schon zweifelhafte Mahnungen.

[Punkt 12 – Montags – Freitags, 12.00 Uhr © RTL]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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Musterbrief Internetabzocke

Abzocke im Internet

Die Maschen der Abzocker
Im Internet locken Seiten mit angeblichen Nachrichten vom Nachbarn oder Frei-SMS, andere ködern mit Hausaufgabendiensten, Softwareprogrammen, Intelligenztests oder Rezeptvorschlägen: Mit solch vermeintlich kostenlosen Web-Angeboten ziehen zweifelhafte Firmen neugierigen Nutzern – in erster Linie Jugendlichen – das Geld aus der Tasche.

Eine Umfrage der Verbraucherzentralen aus dem Jahr 2007 unter Betroffenen Internet-Usern hat ergeben, dass ahnungslose Surfer mit Forderungen von durchschnittlich 120 Euro konfrontiert werden. In jedem vierten Fall hat es Jugendliche unter 18 Jahren erwischt. Jeder Zehnte Befragte hat bezahlt, als eine Rechnung für den Besuch der zweifelhaften Seiten im E-Mail-Postfach landete. Wer die Zahlung verweigerte, der bekam Druck: 57 Prozent erhielten Mahnungen, in denen mit Klagen gedroht wurden; bei 31 Prozent wurden Inkassobüros, bei nahezu jedem Fünften ein Rechtsanwalt eingeschaltet.

Um die Kunden dazu zu bewegen, dass sie einen mehr oder weniger brauchbaren Vertrag bzw. Abo im Internet abschließen, versucht man diese zunächst mit vermeintlich günstigen Angeboten zu ködern. Wer möchte nicht kostenlos SMS verschicken, wissen wie alt er wird, seine Intelligenz testen oder, bei jungen Leuten besonders beliebt, schon mal testen, ob er die theoretische Führerscheinprüfung besteht.

……….

Hier klicken fuer Musterbrief Internetabzocke ( .doc)

quelle : verbraucherzentrale-bayern.de, Hier klicken um den gesamten Artikel zu lesen.

Weitere Verbraucherschutz-Links, Musterbriefe finden Sie HIER : Verbraucherschutz-Links, Musterbriefe

Unter anderem befindet sich dort auch das Musterschreiben an die Banken der Abzockerbanden

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ZDF WISO – Die dreiste SMS-Abzocke der Mobile Gateway Poland

Vorsicht vor unbekannten SMS auf dem Handy. Betrüger versuchen teure Abos unter zuschieben ..

Die Masche:
Man bekommt zuerst eine SMS, der Text lautet:

“Info Ihrer Bildbearbeitungsbox. Die Bildmitteilung, die Sie erhalten haben können Sie jetzt auf Ihr Mobiltelefon laden. Antworten Sie mit MMS, um diese abzurufen! Vielen Dank.”

.. wer darauf antwortet, bekommt eine weitete SMS, mit dem Hinweis das man ein Abo für eine SMS-Sexflatrate abgeschlossen hat:

“Willkommen bei der geilen Adult Flatrate für Ihr Handy. 1 Monat Videos, Pic, T6 und GRATIS simsen mit 250.000 Singles zum Festpreis von 149 € usw. ”

.. egal ob man auf diese SMS antwortet oder nicht – es folgt kurz darauf eine weitere Kurzmitteilung, in der Name und die Postleitzahl zwecks des Downloads der angeblichen MMS abgefragt werden:

“Antworten Sie zum direkten Download des
Fotos/Videos jetzt mit Ihren NAMEN + PLZ .
Nach Antwort startet der Download automatisch. ”

Betroffene sollten auf garkeinen Fall bezahlen, auch nicht wenn Sie Mahnungen von der Inkasso-Firma “Euroliquid oHG” bekommen, sondern erstatten Sie Strafanzeige und informieren Sie dringend die Bundesnetzagentur, damit diese die Rufnummern abschalten kann! Die Adresse dafür lautet:

Bundesnetzagentur
Schütt 13
D- 67433 Neustadt
Telefon : 0291 – 9955-206
Telefax : 06321 – 934-111
Rufnummernmissbrauch@bnetza.de

quelle : AntiAbzockTV, Hier klicken um den Channel aufzurufen.

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Musikdownload-Abmahnung genau prüfen, Verbraucherzentrale rät: Prüfen, verhandeln und vorbeugen!

Derzeit melden sich täglich Inhaber von Internetanschlüssen bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, die von Anwälten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und drei- bis vierstellige Rechnungen erhalten. Angeblich hätten die Betroffenen geschützte Musik- oder Filmdateien in so genannten Tauschbörsen zum Download angeboten. Sie sollen erklären, dass sie das festgestellte Verhalten künftig unterlassen und die hierdurch verursachten Kosten anerkennen – und zwar innerhalb einer extrem kurzen Frist von sieben Tagen.
Oft wissen die Abgemahnten nicht einmal, um welche Downloads oder Tauschbörsen es überhaupt geht. Meist dürften wohl die Kinder im Haushalt oder sogar Dritte unzulässig über ein ungesichertes W-Lan den Internetanschluss genutzt haben, so dass anschließend über die IP-Adresse der Anschlussinhaber ausgemacht und angeschrieben wurde.

“Der unentgeltliche Tausch herunter geladener urheberrechtlich geschützter Werke ohne Einwilligung der nutzungsberechtigten Künstler oder Musikverlage auf einschlägigen Plattformen verstößt tatsächlich gegen das Urheberrecht”, klärt Jan Wilschke von der Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. auf. Er weiß aus seinen Beratungen, dass die Betroffenen oft völlig unbewusst in diese Lage kommen – doch eine bundesweite Aktion der Verbraucherzentralen gegen diese Kriminalisierung privater Internetnutzer blieb erfolglos. Da bleibt es nur ein kleiner Trost, dass laut Wilschke der Anschlussinhaber nur dann verantwortlich gemacht werden kann, wenn er seine Prüfungspflichten verletzt habe: “Die geforderte Unterlassungserklärung sollte man daher nicht ohne genaue Prüfung der konkreten Umstände abgeben.”

Da den Verbrauchern hier in der Regel auf Urheberrecht spezialisierte Kanzleien gegenüber stehen und die Rechtsprechung bei diesem neuen Thema noch sehr unausgewogen ist, sollten Betroffene dringend Expertenrat in Anspruch nehmen. Die Verbraucherzentrale kann derzeit lediglich in Frankfurt (Oder) eine Beratung anbieten, und auch die ist häufig ausgebucht; auf Urheberrecht spezialisierte Anwälte für Verbraucher gibt es kaum in der Region.

quelle : Verbraucherzentrale Brandenburg, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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