Geschäftemacherei mit heiklen Nummern ..
Die Methode: der sogenannte Ping-Anruf. Bei einem Ping-Anruf will der Anrufer gar keine Verbindung zum Angerufenen haben. Es reicht ihm, dass seine Nummer im Display des Angerufenen erscheint, damit der bei ihm zurückruft. Früher sind auf diese Weise sehr viele Menschen dazu animierit worden, teure 0137- oder 0900-Nummern anzurfen. Diese Masche gilt inzwischen in Deutschland als “Rufnummernmissbrauch” und ist ein Verstoß gegen das Telekommunikationsrecht, der von der Bundesnetzagentur entsprechend verfolgt wird. Betroffene können sich bei der Bundesnetzagentur beschweren. Diese kann den Anbietern die Nummer entziehen und ein Verfahren einleiten.
Die neue Masche: Ping-Anrufe mit regulären Festnetz- oder auch Mobilfunknummern:
Doch inzwischen gibt es viele Fall-Schilderungen, bei denen die angezeigte Nummer des “Anrufs in Abwesenheit” unverdächtig ist, weil es sich um eine ganz normale Festnetz- oder Mobilfunknummer handelt. Dort kostet der Anruf nur so viel, wie es laut gewähltem Tarif des Netzbetreibers kosten soll. Wer eine entsprechende Flatrate hat, darf sogar darauf vertrauen, dass das Anwählen der Nummer keine weiteren Kosten nach sich zieht. Trotzdem gibt es Firmen, die durch das Verschicken entsprechender Rechnungen und Mahnungen behaupten, durch den Anruf sei eine Dienstleistung bestellt worden, für die sie eine Vergütung verlangen. Sie schicken in kurzer Folge Mahnungen mit immer höheren Beträgen und verleihen ihren Forderungen Nachdruck, indem sie mit Geldeintreibern, Rechtsanwälten und gerichtlichem Mahnverfahren drohen. Die Adresse zur Rufnummer finden solche Firmen über Internet-Telefonbücher oder über Telefon-CD-Roms mit der sogenannten Rückwärtssuche mühelos heraus.
Verhaltenstipps für Betroffene:
Was können Verbraucher tun, wenn beispielsweise eine Rechnung für Telefonsex kommt, der niemals stattfand? Entspannt zurücklehnen und gegebenenfalls dem Absender per Einschreibebrief widersprechen. Vor Gericht müsste der Absender beweisen, dass der Telefonsex bestellt worden ist und stattgefunden hat, und das dürfte ihm schwer fallen. Auch eine Anzeige wegen Betrugsverdachts kann unter Umständen sinnvoll sein – doch um den Betrugsverdacht zu erhärten, wird es etwas komplizierter: Um den Ping-Anruf zu dokumentieren, müsste man tatsächlich das Telefon, das den fraglichen “Anruf in Abwesenheit” mit Uhrzeit und Datum in der Anrufliste vermerkt hat, der Polizei als Beweismittel vorlegen. Wer eine solche Anzeige erwägt, sollte daher die Anrufliste nicht löschen.
[Markt – Montags, 20.15 Uhr © NDR]
Quelle : youtube.com von AntiAbzockTV