Internet-Abzocke: Kostenlos kann teuer werden – Deutschlands Verbraucherschützer schlagen Alarm: Zum Safer Internet Day am Dienstag warnen sie vor den Dingen, die ihnen täglich in der Beratungspraxis begegnen. Die Warnung macht klar: Abzocke ist Alltag.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel [abzocknews.de]
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“Rotlicht”-Abzocknummern im Festnetz abgeschaltet
"Rotlicht"-Abzocknummern im Festnetz abgeschaltet –
Endlich dürfen normale Festnetznummern von Erotik-Anbietern nicht mehr zum Absatz von teurem Telefonsex missbraucht werden. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat im Eilverfahren und in letzter Instanz bestätigt, dass in vielen Fällen bei diesen telefonischen Dienstleistungen der gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherschutz umgangen wird [§ 66 l TKG]. Die Abschaltung solcher Ortsnetz-Rufnummern durch die Bundesnetzagentur sei deshalb rechtens. “Das hat weitreichende positive Folgen für die Verbraucher”, freut sich Friederike Wagner, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. “Sofern die gesetzlichen Vorschriften zur Preisangabe und zur Preishöchstgrenze nicht erfüllt werden, sind die Verbraucher zur Zahlung des Entgelts für den geleisteten Dienst nicht verpflichtet [§ 66 g TKG].” Darüber hinaus hofft Wagner, dass nun auch das “Geschäftsmodell” für die Erotik-Anbieter unattraktiv wird, denn der Bundesnetzagentur liegen zahlreiche Verbraucherbeschwerden über weitere dubiose Erotikdienst-Rufnummern vor. Werden bei deren Überprüfung entsprechende Rechtsverstöße festgestellt, wird dies zur Abschaltung der missbrauchten Festnetznummern führen, mehr als viertausend sind es bereits. Seit 2005 ist diese Masche den Verbraucherzentralen bekannt. Immer mehr Firmen schießen aus dem Boden, die in den Medien Kontaktanzeigen schalten. Verbraucher rufen die angegebene Festnetznummer in dem guten Glauben an, es würden nur die Kosten für ein Orts- oder Ferngespräch anfallen. Später bekommen sie jedoch per Post eine Rechnung mit der Begründung, von ihrem Anschluss sei “eine kostenpflichtige Serviceleistung in Anspruch genommen worden”, für welche nun, je nach Anbieter, zwischen 72 und 90 Euro zu zahlen seien. |
Quelle und vollständige Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen
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nachbarschaft24: Dubiose Drohungen sollen neues Geld bringen
Nachbarschaft24.net sorgt plötzlich wieder für Wirbel. Mit fragwürdigen Methoden wird versucht, Opfer noch einmal zur Bezahlung zu bringen – obwohl Juristen keine Zahlungspflicht sehen. Opfer können deshalb ruhig bleiben.
Nachbarschaft24.net hatte das erste Mal 2007 bei vielen Internetnutzern für Verunsicherung gesorgt. Damals hatten etliche Verbraucher Werbemails bekommen mit der Behauptung, ein Nachbar habe ihnen eine Nachricht oder Einladung geschickt. Man solle doch die Seite nachbarschaft24.net besuchen. Dort wurde man dann aufgefordert seine Daten und seine Mail-Adresse einzugeben. Wer auf den Trick hereinfiel und per Klick auch noch die AGB bestätigte, landete in der Kostenfalle. Denn wenig verschickte eine ominöse Netsolutioin FZE mit Postfachadresse in Dubai dicke Rechnung. Schließlich habe man ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen, so die Behauptung.
Wieviele Menschen auf die Masche hereinfielen, ist bis heute nicht ganz geklärt. Es dürften zehntausende gewesen sein. In den Verbraucherschutzforen und -Zentralen stapelten sich jedenfalls die Beschwerden und Meldungen verunsicherter Rechnungsempfänger.
Dann war plötzlich Schluss mit den Rechnungen, Mahnungen und Inkassobriefen. Kein Wunder: Nachbarschaft24 hatte sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige eingefangen.
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Dubioser Anruf aus Taiwan: Geben Sie mir bitte Ihre Kontonummer
Er heiße Markus Fischer und sei Angestellter von „Seniorenwelt“, sagte der Mann. Dies sei eine Abteilung des Verbraucherschutzes, die nun folgendes Problem habe: Wie man sicher wisse, habe die Telekom mit den Daten ihrer Kunden geschlampt, sodass diese überall im Umlauf seien. Auch „Seniorenwelt“ sei im Besitz der Daten und wolle diese nun selbstverständlich zur Sicherheit der Angerufenen löschen.
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Verbraucherschutz: Internetbetrüger verklagt angeblichen Blog-Betreiber
Der ehemalige Anbieter der Abzock-Seite “fabrik-einkauf.com” verklagt einen angeblichen Blog-Betreiber. Der Betroffene soll Bilder des Klägers auf den Internetseiten “antiabzocke.net” und “antiabzocke.info” veröffentlicht haben. Der Beklagte bestreitet jegliche Kenntnis der Blog-Domains, sein Verteidiger spricht von einer “Unverschämtheit”.
Beklagter bestreitet Verbindung zu Blog-Seiten
Am Mittwoch fand am Hamburger Landgericht eine Anhörung zur Klage statt. Die klagende Partei, vertreten durch einen Göttinger Rechtsanwalt, reichte Bilder des Klägers als Beweismittel ein. Die Privatfotos zeigen den Jurastudenten aus Göttingen unbekleidet unter der Dusche und wurden nach Angaben der Anklage auf den Domains “antiabzocke.net” und “antiabzocke.info” veröffentlicht.
Der Beklagte bestreitet jedoch, Besitzer der Domains zu sein oder in Verbindung zu den beiden Internetauftritten zu stehen. Die Webadressen wurden nach Aussagen seines Göttinger Verteidigers, Rechtsanwalt Alexander Schneehain, von Unbekannten auf seinen Namen registriert. Das Gericht sieht es als gegeben an, dass bei einer Domainregistrierung immer die Möglichkeit des Missbrauchs durch Dritte besteht. Grund sei die teils fehlende Kontrolle durch Hosting-Unternehmen.
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Abzocke bei Gratis-Spielen im Internet
Düsseldorf – Magische Hufeisen, Drachenmünzen und Pferde-Pässe: Um bei Gratis-Spielen im Internet voranzukommen, müssen Kinder und Jugendliche oft teure Utensilien erwerben.
Verbraucherschützer haben vor Abzocke von Kindern und Jugendlichen bei vermeintlichen Gratis-Spielen im Internet gewarnt. Zwar starteten viele Spiele kostenlos, erklärte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Donnerstag. Doch um schneller voranzukommen, werde oftmals eine nur gegen Geld erhältliche Sonderausstattung oder Premiumversion gebraucht.
“Auf oftmals heimlichen Wegen produzieren Kids so Rechnungen von bis zu 2000 Euro – per Handy oder Kreditkarte der Eltern“, hieß es. Millionen Mitspieler – überwiegend Kinder und Jugendliche – würden permanent zum Erwerb von Extras wie “magischen Hufeisen“ und anderen Hilfsmitteln animiert.
Die Experten berichteten von einem 14-Jährigen aus dem Raum Düsseldorf, der in einem Internet-Spiel “ein Meister der Kampfkunst“ werden wollte.
quelle : kreiszeitung.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.
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MDR Escher – Wahrnehmung von Kostenhinweise auf Internet- Abzockseiten ( Video)
Ein Bericht aus der MDR-Sendung „Escher” vom 07.02.2008, wo es um die “Wahrnehmung von Kostenhinweise auf Internet-Abzockseiten” geht.
In den unendlichen Weiten des Internets kann aus einem gleichsam unerschöpflichen Reservoir an Produkten bestellt werden. Kein Wunsch muss unerfüllt bleiben, egal ob dabei Schuhe, Autos, Häuser, Reisen, Lernkurse oder Modeartikel die Objekte der Begierde sind.
Jedoch kann eine kleine Unachtsamkeit im Internet für den Nutzer empfindliche Folgen haben. Oftmals vergessen Internetkunden die “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” zu lesen. Oder diese sind auf der Webseite so versteckt untergebracht, dass sie vom Nutzer leicht übersehen werden können. Sollte das passiert sein, könnte er in eine sogenannte “AGB-Falle” getreten sein, was ihn nun teuer zu stehen kommen kann. Deshalb ist es wichtig, sich die Zeit zu nehmen, um sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gründlich durchzulesen.
[Escher – Donnertags 20.15.Uhr © MDR]
Quelle : youtube von AntiAbzockTV
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OpenOffice.org und Abofallen
OpenOffice.org startet eine Kampagne gegen Download-Abofallen :
Wir haben OpenOffice.org nicht für Leute gemacht, die damit anderen das Geld aus der Tasche ziehen. Doch leider sind uns gegen dubiose Anbieter kostenpflichtiger Downloads rechtlich die Hände gebunden. Mehr dazu unter “Doch leider können wir nicht so helfen“. Um unsere Nutzer trotzdem vor Abofallen zu schützen, möchten wir mit dieser Seite über das Problem informieren und die Möglichkeit bieten, zweifelhafte Anbieter an uns zu melden.
Bitte beachten Sie unbedingt auch die rechtlichen Hinweise.
Ihr Download von OpenOffice.org führte zu einem ungewollten Abovertrag?
Hier finden Sie hilfreiche Informationen:
* der Verbraucherschutzzentrale Hamburg: In der Falle – was tun?
quelle : openoffice.org, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.
Download von openoffice gibt es HIER
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RTL-Aktuell vom 07.09.09 über Wahlinfo2009.de der Belleros Premium Media Ltd. (Video)
Auch RTL-Aktuell warnte heute vor der dreisten Abzockmasche der Belleros Premium Media Ltd. unter Wahlinfo2009.de, welche sich am offiziellen Wahl-O-Mat orientiert. Das Layout der ursprünglichen Seite wurde bereits verändert – Vielleicht wird ja der Verbraucherschutz im Internet jetzt doch noch
zum Wahlkampf-Thema.
quelle : abzocknews.de
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Google zu mehr Verbraucherschutz verurteilt
Google zu mehr Verbraucherschutz verurteilt
Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Klage wegen Vertragsklauseln des Internet-Konzerns
27.08.2009 – Google Inc. darf zehn Klauseln aus seinen früheren Nutzungsbedingungen gegenüber in Deutschland lebenden Verbrauchern nicht mehr verwenden oder sich darauf berufen. Das entschied das Landgericht Hamburg in einem vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angestrengten Verfahren. Nach Auffassung des Gerichts hatten die Klauseln Verbraucher unzulässig benachteiligt oder verstießen gegen geltendes Datenschutzrecht. „Das Urteil ist auch ein Signal an andere Internetfirmen, Daten- und Verbraucherschutz ernst zu nehmen“, so Vorstand Gerd Billen.
Unter den zehn eingeklagten Klauseln befand sich eine Bestimmung, die Google weitreichende Nutzungsrechte einräumte. Danach war das Unternehmen berechtigt, urheberrechtlich geschützte Werke zu veröffentlichen. Im schlimmsten Falle hätte dies sogar private Dokumente betreffen können, die Nutzer auf ihrem Account speichern.
(LG Hamburg, 324 O 650/08, 07.08.2009, Das Urteil ist nicht rechtskräftig)
quelle vzbv.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.