Malware im Download-Portal von Lenovo gefunden

Über das Download-Portal, in dem der Hardwarehersteller Lenovo Treiber zum Download anbietet, wurde offenbar in den letzten Tagen Schadcode verteilt. Dabei soll es sich um einen Trojaner-Downloader handeln, der auf Java basiert.

Ein von den Angreifern hinterlegter IFrame soll sich nach wie vor auf der Webseite des Download-Portals befinden. Von der zugehörigen chinesischen Adresse, die entsprechend in diesem IFrame hinterlegt wurde, soll gegenwärtig keine Gefahr ausgehen. Hinweise darauf tauchten am vergangenen Samstag im Thinkpad-Forum erstmals auf.

quelle : winfuture.de

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Abzock-Masche: Möchtegern-Mafia droht Webshops mit Server-Attacken

Abzock-Masche: Möchtegern-Mafia droht Webshops mit Server-AttackenGanz unverhohlen verschicken Abzocker Erpresser-Mails an Webseitenbetreiber, verlangen Geld. Wer nicht zahlt, dem drohen Angriffe auf seine Server. Eine moderne Form der Schutzgelderpressung? Nicht immer: Es gibt auch Trittbrettfahrer der Web-Mafia, die per Droh-Spam Kleingeld einsammeln.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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Drohbriefe der Firma Premium Content – nichts als heiße Luft

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt :
Verbraucherzentrale rät: Von Drohungen mit Gerichtliches Mahnverfahren und Schufa-Eintrag nicht einschüchtern lassen

Die Premium Content GmbH aus Frankfurt am Main verschickt derzeit unzählige Drohbriefe mit der Überschrift “Gerichtliches Mahnverfahren”.
Die Masche ist nicht neu. Behauptet wird, die betroffenen Verbraucher haben auf der Internetseite my-downloads.de einen Dienstleistungsvertrag – ein Abonnement für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft – geschlossen und die Rechnungen aus 2009 trotz mehrerer Mahnung nicht bezahlt.
Auf vier Seiten versuchen die Absender mit den Hinweis auf verschiedenste Paragrafen und Urteile, einen negativen Schufa-Eintrag und zusätzliche Kosten für ein Mahnverfahren Druck zu machen und durch diese Drohungen die Verbraucher zur Zahlung zu bewegen.

Betroffene sollten sich von diesen Briefen nicht beeindrucken lassen und bei derartigen Einschüchterungsversuchen standhaft bleiben. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät von der Zahlung ab.

Wichtig zu wissen:

  • Für einen kostenpflichtigen Vertrag fehlt es hier an der Willenserklärung der Verbraucher. Wenn die Verbraucher gewusst hätten, dass für eine üblicherweise kostenfreie Leistung ein Abonnemententgelt gefordert wird, hätten sie sich auf der Internetseite dort nicht angemeldet.

  • Gespeicherte IP-Adressen stellen kein Beweis für einen Vertragsschluss dar.

  • Ein negativer Schufa-Eintrag ist nicht zulässig, wenn eine Forderung bestritten wurde. Das heißt Betroffene sollten gegen unberechtigte Forderungen unbedingt Widerspruch einlegen.

  • Ein Musterbrief zur Abwehr der Forderung ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich oder kann …hier heruntergeladen werden.

  • Keine Ratenzahlungsvereinbarung aus Angst oder Unkenntnis unterschreiben

    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

    quelle : Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

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