Entgegen der Empfehlung des Rechts-, Kultur- und des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats üben die Länderchefs in einer am Freitag beschlossenen Stellungnahme kaum Kritik am umstrittenen Regierungsentwurf zum besseren Schutz von Presseerzeugnissen im Internet. Die Bundesregierung solle lediglich prüfen, ob eine Verwertungsgesellschaft mögliche Einnahmen aus dem geplanten neuen Leistungsschutzrecht verteilen müsste. Bisher sieht das Regierungspapier nur einen Unterlassungsanspruch vor, gibt aber nicht vor, wie Lizenzgebühren eingetrieben und ausgeschüttet werden sollen.
Quelle: heise.de /zum Artikel