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Netzagentur: Erste Strafen wegen Telefonwerbung

Die Bundesnetzagentur hat sechs Untersuchungen wegen unerlaubter Telefonwerbung abgeschlossen. Sie verhängte dabei und in drei schon im Dezember beendeten Fällen gegen die Täter Bußgelder in einer Gesamthöhe von 500.000 Euro.

Erstmals habe man somit Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und die Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht bei Werbeanrufen geahndet, teilte die Bundesnetzagentur mit. Die Basis dafür sind Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG).

Seit deren Inkrafttreten am 4. August 2009 gelten Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer als Ordnungswidrigkeiten.

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0137-Abzocke: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage nach Lockanrufen

Endlich greift eine Staatsanwaltschaft durch: Wegen Lockanrufen mit 0137-Nummern sollen sich in Osnabrück vier mutmaßliche Betrüger vor Gericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück erhob jetzt Anklage gegen die vier Männer, die im Dezember 2006 massenhaft Menschen mit Lockanrufen bombardiert haben sollen. Bei diesen Ping-Anrufen wurden automatisiert eine Vielzahl von Telefonanschlüssen angewählt. Noch bevor die Betroffenen abnehmen konnten, wurde die Verbindung unterbrochen. Als “Anruf in Abwesenheit” bekamen die Opfer dann eine teure 0137-Nummer angezeigt.

Wer im Glauben an einen verpassten Anruf die angezeigte 0137-Nummer zurückrief, wurde abkassiert – für nichts. Anrufe auf 0137-Nummern kosten zwischen 50 Cent und mehreren Euro – Geld, das zum großen Teil an die Hintermänner solcher Lockanrufe geht.

Für die Abzocke missbraucht wurden damals Nummern aus dem Block 01377170140 bis 01377170159.

Die zuständige Bundesnetzagentur schaltete die 0137-Nummern wenig später ab. Weil viele betroffene Verbraucher aber auch Anzeige erstatteten, begannen die Ermittlungen – mit erfreulichem Ergebnis. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück kam nämlich zum Schluss, dass die Abzocke mit Lockanrufen einen Straftatbestand darstellt.

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Katzenjens : Vorsicht! Beschiss mit Urheberrechtsabmahnung ( Video )

Diese Nachricht hat einige Youtube User erreicht gehabt :

Verstoß gegen das Urheberrecht gemäß §§ 95a ff. UrhG
Guten Tag,

Auf Ihrem Computersystem wurden, mehrere illegal runtergeladene Dateien aus Youtube gefunden. Dazu zählen explizit Musikdateien im Format MP3 und FLV. Weiterhin raten wir davon ab, Medien jeglicher Art illegal zu beziehen.

Sie verstoßen damit gegen das Urheberrecht gemäß §§ 95a ff. UrhG

Dieser Verstoß wird binnen 48 Stunden von unserer Rechtsabteilung zur Anzeige gebracht. Sie haben die Möglichkeit der Anzeige zu entgehen, indem Sie die fällige Gebühr sofort bezahlen.

Möglich ist dies durch das Bezahlen per PaySafeCard, deren 16-Stelligen Code sie an uns per EMail zukommen lassen. Falls dies in der vorgegebenen Frist nicht geschehen sollte, werden sie von uns keine weiteren eMails mehr erhalten. Die Anzeige wird jedoch dann umgehend auf den Weg gebracht.

Folgende Informationen werden der Staatsanwaltschaft in diesem Falle übergeben:

– Ihre IP und ISP
– Anzahl der Dateien
– Ort, Zeit und Datum der Downloads
… mehr

http://www.google.de/support/forum/p/youtube/thread?tid=7a206eb7f1bdfa7e&hl=de

Krass, oder?

Quelle : youtube von Katzenjens

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Verbraucherschützer greifen Potsdamer Anwalt scharf an / Anzeigen bei Staatsanwaltschaft und Polizei : Warnungen vor Abzocke

Ein Potsdamer Rechtsanwalt ist Deutschland weit ins Visier von Verbraucherschützern und der Justiz geraten. Es geht um Abmahnungen, die der Anwalt Frank Michalak tausendfach verschickt haben soll, um Bürger zu Zahlungen an einen Internetanbieter aus Dubai zu zwingen. Die in Potsdam ansässige Verbraucherzentrale (VZ) Brandenburg warnt nun in einer aktuellen Mitteilung ausdrücklich davor, das von dem Juristen angemahnte Geld zu überweisen.
Das von Michalak aufgesetzte Schreiben soll laut den Verbraucherschützern immer gleich sein. Demnach werden die Empfänger der „einschüchternden“ Briefe zur Zahlung von 174,08 Euro aufgefordert – andernfalls entstünden weitere Kosten. Als Auftraggeber werde die Netsolutions Tradings FZE aus Dubai genannt, die die Internetkontaktbörse www.nachbarschaft24.net betreibt, so die Verbraucherschützer. Mehrere Betroffene hätten berichtet, vor ein bis zwei Jahren einer Aufforderung per E-Mail oder Telefon gefolgt zu sein, eine auf der Internetseite für sie hinterlegte Nachricht abzurufen, heißt es. „Nun wird ihnen unterstellt, sie hätten diesen nicht gewollten, aber kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen“, empören sich die brandenburgischen Verbraucherschützer.

quelle : pnn.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.
gefunden bei abzocknews.de

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Cyberkriminelle tarnen Phishing-Attacke als Trend-Micro-E-Mails

Trend Micro warnt vor einer aktuellen Phishing-Attacke, bei der Cyberkriminelle vorgetäuschte E-Mails des Sicherheitsunternehmens versenden.

Die vermeintlichen Trend Micro-E-Mails haben den Betreff «Malware-Blocking-Tests stellen Trend Micro an die Spitze» und informieren die Empfänger über die vor kurzem veröffentlichten Ergebnisse des unabhängigen Testinstituts NSS Labs. Dabei wird auch beschrieben, wie die Tests durchgeführt wurden, bei denen es um das Erkennen von «mit Methoden des Social Engineering erzeugter Malware» geht. Die genannte Phishing-Attacke ist selbst ein perfektes Beispiel für die Social Engineering-Methode, um die vertrauenswürdigen Daten von Anwendern auszuspionieren.

quelle : tagesanzeiger.ch, hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

gefunden ueber abzocknews.de

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99downloads.de: Ermittler stellen 85.000 Euro sicher

99downloads.de hat als Abofalle im Internet für Schlagzeilen gesorgt. Jetzt wird wegen Betrugs gegen die mutmaßlichen Hintermänner ermittelt.

Wie die Staatsanwaltschaft Hamburg jetzt im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) berichtet, wird “wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit den unter der Firma Belleros Premium Media Limited über die Webseite www.99downloads.de angebotenen Internet-Dienstleistungen” gegen zwei Tatverdächtige ermittelt.

Im Zuge der Ermittlungen seien auch Vermögenswerte sichergestellt worden. Damit sollen Geschädigte der Seite 99downloads.de und der Belleros Media Limited in Hamburg die Möglichkeit bekommen, ihr Geld zurückzufordern.

quelle : computerbetrug.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Ulrich Dost zeigt Mitarbeiter der VZnet-Netzwerke an

Der Verteidiger des mutmaßlichen schülerVZ-Erpressers hat gegen mehrere Mitarbeiter von VZnet Anzeige erstattet. Unter anderem wurde der Technikchef von VZnet wegen falscher uneidlicher Aussage von Ulrich Dost angezeigt.

Nach einer Auswertung der entsprechenden Akten teilte der Verteidiger von Matthias L. mit, dass sich der Verdacht einer falschen uneidlichen Aussage ergebe. Ein finanzielles Angebot habe es laut dem VZnet-Technikchef Jodok Batlogg nicht gegeben.

In diesem Zusammenhang verweist Dost auf das sichergestellte Chat-Protokoll.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Betrugsanklage gegen Brandenburger, der mit einem Bundessterbeanzeiger abzocken wollte

BRANDENBURG/HAVEL – Die Hinterbliebenen trauerten noch um den Verstorbenen, als eine sonderliche Zahlungsaufforderung in den Briefkasten flatterte. 63,12 Euro sollten sie auf das Konto eines gewissen Gerd Mütlich überweisen – als Gegenleistung dafür, dass die persönlichen Daten des Toten in einem sogenannten Bundessterbeanzeiger im Internet veröffentlicht würden. Zu dieser Zahlung seien die Angeschriebenen auf der Grundlage eines neuen Gesetzes des EU-Parlaments verpflichtet, hieß es in dem Schreiben zur Begründung.

Aktiv war Händler M. nur in der Woche vom 22. bis 29. Juni dieses Jahres. Bereits am 26. Juni warnte die Verbraucherzentrale Brandenburg vor „einer besonders skrupellosen Abzocke, die die emotionale Situation Trauernder ausnutzt“. Der von der Staatsanwaltschaft angeklagte besonders schwere Betrug kann mit einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren geahndet werden.

quelle : maerkischeallgemeine.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

gefunden bei : abzocknews.de

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Foto in Personen-Suchmaschine muss nicht geduldet werden

Menschen müssen es nicht dulden, dass Personen-Suchmaschinen ohne Genehmigung Fotos von sich anzeigen. Das hat das Landgericht Köln entschieden.

Personen-Suchmaschinen funktionieren ähnlich wie Google, sind aber auf Menschen spezialisiert. Wenn man dort einen Namen eingibt, sammelt die Personen-Suchmaschine sämtlich Informationen, die sie zu dem Namen im Web findet, bündelt sie und zeigt sie an.

Zu den Informationen, die von Personen-Suchmaschinen gesammelt werden, gehören (Mail-)Adressen und Telefonnummern, oft auch Blog- oder Foreneinträge, möglicherweise Artikel, die zu der Person geschrieben wurden. Aber auch Fotos, die zu dem gesuchten Namen passen, werden von diesen Suchmaschinen eingeblendet- oft über sogenannte embedded Links.

Quelle : computerbetrug.de, Hier klicken um den kompletten Artikel zu lesen.

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Inkasso-Stalking. Jetzt sollte mal die Politik ‘ran

Inkasso-Stalking ist eine üble Sache: Man stellt irgendjemandem eine Rechnung für eine angeblich erbrachte Leistung und beruft sich dabei auf einen angeblich geschlossenen Vertrag. Wenn das Opfer nicht bezahlt, hagelt es Mahnungen und Drohbriefe. Darin schreibt man von angeblich drohenden Schufa-Einträgen, von Betrugsanzeigen, von nächtlichen Besuchen durch Inkasso-Mitarbeiter. Und so weiter – bis der Betroffene unter dem stetig wachsenden Druck zusammenbricht und zahlt.

Inkasso-Stalking ist seit vier Jahren vor allem bei der Nutzlos-Branche fester Bestandteil des Geschäftsmodells. Die Täter – meist junge Leute, die sonst nichts Besseres gelernt haben – stellen Seiten zu den verschiedensten Themen ins Internet. Um die versprochenen Dienste in Anspruch zu nehmen, soll man seine Daten in ein Formular eintragen. Und wer das tatsächlich macht, bekommt wenig später eine Rechung. Weil das Ganze ja kostenpflichtig sei.

Über diese “Kostenpflicht” informieren die Täter natürlich nur im Kleingedruckten, im Fließtext oder irgendwo im kaum sichtbaren Bereich ihrer Webseiten.

Weil man mit dieser fiesen Masche vor keinem Gericht der Welt durchkäme, holen sich die Abzocker ihr Geld außergerichtlich durch Inkasso-Stalking herein. Sprich: Sie setzen ihre Opfer so lange mit Drohbriefen oder -Mails unter Druck, bis diese die nicht bestehenden Forderungen bezahlen.

quelle : augsburger-allgemeine, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen

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