Schlagwort-Archive: Anzeige

Polizei: Gefälschte Fahrkarten

Polizei: Gefälschte FahrkartenDas Fachkommissariat für Betrugsdelikte K23 ermittelt in einem Fall von Urkundenfälschung und Betrug, in dem es um den Verkauf gefälschter Monatsfahrkarten der ESWE Verkehrsbetriebe geht. Seit Anfang Mai werden bei Kontrollen in Bussen immer wieder Fälschungen solcher Fahrkarten bei Fahrgästen festgestellt. Bisher sind bei der Kriminalpolizei insgesamt über 100 Fälle bekannt und zur Anzeige gebracht […] [abzocknews.de]

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Abmahn-Masche zielt auf Porno-Sauger

Seit einigen Tagen schwappt wieder vermehrt gefälschte Abmahnpost der (nicht mehr existierenden) Kanzlei Knil – KUW Rechtsanwälte und Partner in die Postfächer von Internet-Anwendern. Darin heißt es, durch das Herunterladen urheberrechtlich geschützten pornografischen Videomaterials und musikalischer Werke habe sich der Empfänger laut Urhebergesetz strafbar gemacht.

Die Firma Videorama GmbH habe mit einem Antipiracy-Dienstleister die IP-Adresse bei der Nutzung in einem P2P-Netzwerk aufgezeichnet und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Die Kanzlei sei nun beauftragt, dem mutmaßlichen Sauger ein Angebot zur gütlichen Einigung zu unterbreiten: “Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen”, heißt es in dem Schreiben. Dann wolle man alle Ansprüche fallen lassen.

Die Bezahlung soll per Paysafecard erfolgen, wozu der Delinquent eine PaySafe-Karte für 50 Euro an einer Tankstelle oder einem Kiosk erwerben und den 16-stelligen Pin-Code in einer vorgegebenen Frist an eine E-Mailadresse senden soll.

quelle : heise.de

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WLAN-Urteil: BGH verlangt “marktübliche” Sicherung von WLANs

Überraschend schnell hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine schriftliche Begründung zu seinem  am 12. Mai verkündeten WLAN-Urteil “WLAN-Urteil” geliefert. Das oberste deutsche Gericht bestätigte, dass der Betreiber eines Funknetzes als sogenannter Störer für Urheberrechtsverletzungen, die über seinen DSL-Anschluss begangen wurden, haftet, wenn er den WLAN-Zugang nicht “marktüblich” abgesichert hat.

Im verhandelten Fall ging es um die Klage eines Musiklabels, das P2P-Tauschbörsen nach illegalen Angeboten eines bestimmten Songs durchforsten ließ. Bei Treffern stellte man Strafanzeige, ließ von der Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur ermittelten IP-Adresse herausfinden und mahnte den vermeintlichen Delinquenten ab.

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In seiner Pressemitteilung vom 12. Mai hatte der BGH noch angemerkt, dass im vorliegenden Fall wohl die seit 2008 gültige Deckelung der Abmahngebühren auf 100 Euro gegriffen hätte. In der Urteilsbegründung fehlt ein solcher Hinweis, sodass die von vielen erhoffte Deckelung auf 100 Euro bei Abmahnungen wegen nur eines Songs nicht vom BGH bestätigt wurde. (hob)

quelle :  heise.de

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Social Networks gaben Nutzerdaten an Werber weiter

Mehrere Social Networks, darunter auch Facebook und MySpace, haben Daten an ihre Werbepartner weitergegeben, aus denen sich die Namen und andere Informationen von Nutzern ableiten ließen.

Damit verstießen sie gegen ihre eigenen Datenschutzbestimmungen, berichtete das ‘Wall Street Journal‘. Das Problem: Die an die Werbepartner weitergeleiteten Daten zur Auswertung von Anzeigenkampagnen waren nicht ausreichend anonymisiert.

quelle :  Winfuture.de

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Triumph vor Gericht: YouPorn-Retter narrt Kabel-1-Ermittler

Triumph vor Gericht: YouPorn-Retter narrt Kabel-1-ErmittlerAufkleber-Terror in Frankfurt! Parkautomaten, Ampel- und Laternenmasten, Telefonzellen total zugekleistert. Mit Werbestickern. Gestern Prozess vorm Amtsgericht. YouPorn-Retter Tobias Huch (28) soll Schuld an der Sticker-Sauerei sein. Angezeigt hat ihn Kabel-1-Ermittler Peter Postleb (61).
Quelle: Bild.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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Abzocker-Quiz droht das Aus

Abzocker-Quiz droht das AusAuf den Sendern 3 Plus, Star TV und Viva Schweiz laufen die Gewinnspiele nicht mehr. Schuld sind aber nicht Betrugsvorwürfe. Auslöser ist ein Urteil des Bundesgerichts, das vom «Kassensturz» publik gemacht wurde. Darin kommen die Richter in Lausanne zum Schluss, dass solche Call-in-Shows illegal seien.
Quelle: Tagesanzeiger.ch / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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StA Essen ermittelt gegen Gewinnspielabzocker

StA Essen ermittelt gegen Gewinnspielabzocker

Die Staatsanwaltschaft Essen und die Gelsenkirchener Kripo ermitteln seit Monaten in einem umfangreichen Betrugsverfahren. Im Visier: Alphascout, ein Gewinnspiel-Anbieter aus der Altstadt. …..

Im zuständigen Kriminalkommissariat 12 geht man davon aus, dass von Alphascout in 18 190 Fällen von Konten Geld abgebucht wurde. „Wir haben eine ganze Reihe Strafanzeigen von Geschädigten vorliegen“, sagt die Essener Oberstaatsanwältin …

Die Recherche der Ermittler ist schwierig: Wechselnde Firmennamen und -sitze gehören zum Gewinnspiel-Geschäft. Gelsenkirchener Kriminalbeamte fahndeten – auch mit Aufrufen zur Kontaktaufnahme – in Internet-Foren nach Insider-Informationen und Zeugen, spürten auch dort Opfern nach. …

Andernorts läuft offensichtlich auch das Geschäft weiter. Alphascout24 wirbt nun im Internet für Gewinnspiele. Teilnahmegebühr: 48 Euro pro Monat. Die vermutlichen Macher: siehe oben

Quelle: der Westen

[antiabzockenet]

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Verbraucherzentrale geht gegen unzulässige Werbung auf Kinder-Portalen vor

Die Anzeigen wurden bei einer Überprüfung von Spieleportalen entdeckt. Fünf Betreiber haben schon eine Unterlassungserklärungen unterzeichnet. Sechs Fälle sind noch offen.

Viele Webseiten, die sich an Kinder richten, enthalten nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unzulässige Werbung. Das hat die Dachorganisation von 42 Verbraucherverbänden bei einer Überprüfung von Spieleportalen festgestellt und eigenen Angaben zufolge elf Betreiber von Kinderportalen wegen unlauterer Werbung abgemahnt. Fünf Anbieter haben bereits eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, in zwei Fällen will der Verband den Klageweg beschreiten und vier Verfahren befinden sich noch im außergerichtlichen Verfahrensstadium.

“Werbung kommt auf Kinderseiten oft als Wolf im Schafspelz daher”, sagt Vorstand Gerd Billen. Der Verband bemängelt das häufige Missachten des Trennungsgebots zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung.

quelle und voller Bericht : zdnet.de

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“Rotlicht”-Abzocknummern im Festnetz abgeschaltet

"Rotlicht"-Abzocknummern im Festnetz abgeschaltet

Endlich dürfen normale Festnetznummern von Erotik-Anbietern nicht mehr zum Absatz von teurem Telefonsex missbraucht werden. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat im Eilverfahren und in letzter Instanz bestätigt, dass in vielen Fällen bei diesen telefonischen Dienstleistungen der gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherschutz umgangen wird [§ 66 l TKG]. Die Abschaltung solcher Ortsnetz-Rufnummern durch die Bundesnetzagentur sei deshalb rechtens.

“Das hat weitreichende positive Folgen für die Verbraucher”, freut sich Friederike Wagner, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. “Sofern die gesetzlichen Vorschriften zur Preisangabe und zur Preishöchstgrenze nicht erfüllt werden, sind die Verbraucher zur Zahlung des Entgelts für den geleisteten Dienst nicht verpflichtet [§ 66 g TKG].”

Darüber hinaus hofft Wagner, dass nun auch das “Geschäftsmodell” für die Erotik-Anbieter unattraktiv wird, denn der Bundesnetzagentur liegen zahlreiche Verbraucherbeschwerden über weitere dubiose Erotikdienst-Rufnummern vor. Werden bei deren Überprüfung entsprechende Rechtsverstöße festgestellt, wird dies zur Abschaltung der missbrauchten Festnetznummern führen, mehr als viertausend sind es bereits.

Seit 2005 ist diese Masche den Verbraucherzentralen bekannt. Immer mehr Firmen schießen aus dem Boden, die in den Medien Kontaktanzeigen schalten. Verbraucher rufen die angegebene Festnetznummer in dem guten Glauben an, es würden nur die Kosten für ein Orts- oder Ferngespräch anfallen. Später bekommen sie jedoch per Post eine Rechnung mit der Begründung, von ihrem Anschluss sei “eine kostenpflichtige Serviceleistung in Anspruch genommen worden”, für welche nun, je nach Anbieter, zwischen 72 und 90 Euro zu zahlen seien.

Quelle und vollständige Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

[antiabzockenet]

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