Schlagwort-Archive: Beratung

BSI stellt überarbeitetes Sicherheitskompendium vor

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die zweite Version des Sicherheitskompendiums für Service-orientierte Architekturen (SOA) veröffentlicht.

Das Beratungsunternehmen Bearing Point und das Hasso-Plattner-Institut (HPI) haben das Kompendium im Auftrag des BSI überarbeitet. Das SOA Security Kompendium 2.0 gibt einen aktuellen Gesamtüberblick darüber, wie bei Datenverarbeitung, die über moderne Computernetze verteilt ist, in flexibel anpassbaren IT-Architekturen höchste Sicherheit hinsichtlich Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit gewährleistet werden kann.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Deutschland-Zentrale gegen Botnetze geplant

Die Bundesregierung will im kommenden Jahr den Kampf gegen infizierte Computer von Heimanwender aufnehmen. Dazu will man schon in der ersten Jahreshälfte 2010 eine Beratungsstelle einrichten, die Anwender dabei unterstützen soll, ihren Rechner von Viren und Bots zu befreien. Dem gemeinsam vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) entwickelten Konzept zufolge hätten Internetzugangsanbieter (ISPs) längst die technische Möglichkeit, vireninfizierte Rechner bei ihren Kunden durch Analyse des Netzwerkverkehrs auszumachen. Das BSI und eco stellen das Projekt beim heutigen vierten nationalen IT-Gipfel in Stuttgart vor.

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt zu Nachbarschaft24.net

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
07.12.2009
Dreiste Drohbriefe eines Rechtsanwalts aus Potsdam
Mit fragwürdigen Methoden sollen Opfer von Nachbarschaft24.net zur Zahlung bewegt werden
In den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt beschweren sich zahlreiche Verbraucher, die Post von einer Rechtsanwaltskanzlei Frank Michalak aus Potsdam erhalten. Dieser Anwalt versendet offensichtlich im Auftrag der Netsolutions FZE aus Dubai, Betreiber der Internetseite nachbarschaft24.net Drohbriefe um Verbraucher zur Zahlung zu bewegen.

Nachbarschaft24.net hatte bei vielen Verbrauchern bereits im vergangenen Jahr für Verunsicherung gesorgt. Trickreich war versucht worden, Verbraucher zu täuschen. Die Betroffenen erhielten eine Mail, behauptet wurde darin ein Nachbar hätte eine wichtige Nachricht oder Einladung geschickt. Um diese Nachricht abzurufen, sollte der Verbraucher auf der Internetseite nachbarschaft24.net seine Daten eingeben. Anschließend könne man die wichtige Nachricht abrufen.
Wer auf den Trick hereinfiel, landete in der Kostenfalle. Ein zweijähriges Abonnement mit Gesamtkosten von 216 Euro sollte bezahlt werden.
Nunmehr baut der Potsdamer Rechtsanwalt mit seinen Schreiben eine neue Drohkulisse auf. Er meint mit diversen Urteilen und einem Rechtsgutachten die Zahlungspflicht begründen zu können.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt sollten sich Betroffenen von diesen Schreiben nicht beeindrucken lassen. Mit diversen Urteilen, lancierten Fehlmeldungen in diversen Internetblogs, Nachrichtenportalen und Webseiten wird versucht die Betroffenen zu verunsichern. Die Falschinformationen sollen den Internetuser zur Zahlung bewegen.
Unerwähnt bleibt dagegen ein Urteil des Amtsgerichtes Berlin-Mitte, dass bereits im vergangenen Jahr die Forderungen als unbegründet zurückgewiesen hatte und klarstellte, dass eine Zahlungspflicht nicht gegeben ist.

Der Rat der Verbraucherzentrale: Nicht zahlen und von den Drohungen nicht einschüchtern lassen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

quelle : Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Hier klicken um zu der Pressemitteilung zu gelangen.

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Ländersache – Die dreisten Tricks der Telefonbetrüger ( video )

Eine Unachtsamkeit am Telefon hätte sie fast in den Ruin getrieben: Eine Rentnerin aus Trier gab vor einem Jahr einem Glücksspielanbieter am Telefon ihre Kontodaten preis.

Ein fataler Fehler, wie sie bald merkte. Immer wieder wurden Beträge von ihrem Konto abgebucht, insgesamt sieben verschiedene Glücksspielanbieter bedienten sich. Erst ein Widerspruchsschreiben der Verbraucherberatung half. Trotzdem: 800 Euro sind weg. Dazu kam ein wahrer Telefonterror, der bis heute anhält.

Auch ein Mann aus Mainz fiel auf eine betrügerische Masche rein, nur weil er auf eine scheinbar harmlose Textbotschaft seines Handys geantwortet hat. Die Tricks der Betrüger werden immer raffinierter und der Verbraucher steht dem oft ohnmächtig gegenüber.

Wir sagen, wie man aus der Falle heraus kommt und fragen, ob die Politik nicht mehr tun müsste.

[Ländersache – Donnerstags, 20.15 Uhr © SWR]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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Dreister Betrug richtet Millionenschaden an

Zwei mutmaßliche Betrüger sollen eine Hamburger Vermögensberatung um fast 20 Millionen Euro gebracht haben.Gegen das Duo werde wegen Betrugs und Urkundenfälschung ermittelt, sagte der Sprecher der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, Johannes Mocken, am Freitag.Einer der Beschuldigten habe die Ermittlungen durch eine Selbstanzeige ausgelöst, “die sich wie ein Drehbuch zu einem Krimi liest”, sagte Mocken.Die Männer sollen der Vermögensberatung wertlose, nicht existierende Forderungen verkauft haben. Am Donnerstag seien deswegen mehrere Objekte durchsucht worden.

Die Männer sollen der Vermögensberatung wertlose, nicht existierende Forderungen verkauft haben. Am Donnerstag seien deswegen mehrere Objekte durchsucht worden. Einer der beiden Beschuldigten wurde vorläufig festgenommen und am Freitag einem Haftrichter vorgeführt. Er macht bislang zu den Vorwürfen keine Angaben.

quelle : welt.de, hier der ganze Artikel.

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Postbank sperrt freien Finanzberatern Zugriff auf Kontodaten

Die Postbank hat auf die von der Stiftung Warentest erhobenen Vorwürfe eines systematischen Datenmissbrauchs durch freie Finanzberater reagiert und sperrt den Vertretern zumindest vorläufig den Zugriff auf Millionen von Kundenkonten. Der Zugriff werde vorsorglich verwehrt, bis eine endgültige Klärung der Rechtslage mit der zuständigen Datenschutzstelle herbeigeführt sei, sagte ein Postbank-Sprecher am Dienstag in Bonn.

Die Stiftung Warentest hatte am Vortag berichtet, die Postbank gewähre rund 4000 freien Handelsvertretern der Postbank Finanzberatung AG detaillierten Einblick in die Girokonten ihrer Kunden, auch ohne deren Einwilligung. Die freien Mitarbeiter könnten nicht nur sehen, wie viel Geld ein Kunde auf dem Konto hat — sie hätten Einsicht in alle Kontobewegungen, hieß es.

quelle : heise.de, hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Inkassobüro setzt auf Dummfang

Bad Salzungen/Schmalkalden – Viele Leute in der Region haben dieser Tage ein Mahnschreiben erhalten, worin sie aufgefordert werden, eine noch offene Rechnung umgehend zu begleichen. Die angeblich ausstehende Summe von 49,90 Euro ist laut dieser Benachrichtigung mittlerweile durch Mahn-, Lastschrift- und Inkassokosten auf eine Gesamthöhe von 130,61 Euro angestiegen. “Ich mache zur Zeit in meinen Beratungen fast nichts anderes mehr, als Anfragen zu diesem Thema zu beantworten”, sagt Günter Pfaff, Verbraucherberater für Südthüringen. Auslöser für den Andrang in seinen Büros in Bad Salzungen und Schmalkalden ist eine Firma “Proinkasso GmbH” aus Hanau. In den Schreiben, die flächendeckend von der Rhön bis zum Rennsteig in Briefkästen landeten, heißt es: “… unser Mandant (CC Profi) hat uns bevollmächtigt, die unten aufgeführte und gemahnte Forderung aus Ihrer Anmeldung zum Direkt Gewinn24 einzuziehen”. Die Adressaten sollen die 130,61 Euro “innerhalb der nächsten 7 Tage” auf das Konto einer “Kanzlei K. Strassburg” in Frankfurt/Main überweisen. Für den Fall, dass sie das nicht tun, wird ihnen unter anderem Zwangsvollstreckung, Pfändung ihrer Bezüge und ein Eintrag in Schuldnerverzeichnisse angedroht.

“Das Kuriose ist, dass niemand etwas mit diesem Gewinnspielunternehmen zu tun gehabt hat”, sagt Günter Pfaff. “Das Schreiben ist immer das gleiche, die Summe ist immer die gleiche – es unterscheiden sich lediglich die Aktenzeichen, die Kundennummer sowie Name und Adresse des Empfängers. Und dann liegt ein Gesprächsprotokoll von einem Telefonat bei, das beweisen soll, dass es einen telefonischen Vertragsabschluss gegeben hat. Dieses angeblich mitgeschriebene Gespräch ist frei erfunden.”

quelle : stz-online.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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VERBRAUCHERINFORMATION => Haustürgeschäfte

VERBRAUCHERINFORMATION von der verbraucherzentrale-sachsen :

Der Kauf im beschaulichen Rahmen des heimischen Wohnzimmers oder gar di-rekt an der Tür ist nach wie vor ein Aktionsfeld der Vertreter. Als Haustürgeschäf-te bezeichnet man auch Verträge, die anlässlich von Freizeitveranstaltungen ge-schlossen werden, hierzu zählen die so genannten Kaffeefahrten.

Haustürgeschäfte
Die Tricks der Vertreter und die Rechte der Verbraucher
Haustürgeschäfte
sind Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher anlässlich einer Freizeitveranstaltung, im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmit-teln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen sowie Vertragsabschlüsse am Arbeitsplatz oder im Bereich der Wohnung nach mündlichen Verhandlungen. Teil-weise werden Verbraucher beim Vertragsabschluss regelrecht überrumpelt.
Tipp 1
Unterschreiben Sie nicht voreilig!
Misstrauen ist in Haustürsituationen häufig angebracht. Versuchen Sie die Frage zu beantworten, welche Konsequenzen die verlangte Unterschrift mit sich bringen kann.
Lassen Sie sich auf keinen Fall unter Druck setzen. Wenn Sie an dem Angebot interes-siert sind, bitten Sie um Unterlagen, damit Sie dies prüfen und Preise vergleichen kön-nen. Seriöse Anbieter kommen wieder.
Die Teilnahme an Werbeveranstaltungen ist freiwillig und verpflichtet nicht zum Kauf, auch dann nicht, wenn Sie Werbegeschenke angenommen haben.
Passiert es dennoch einmal, dass eine vorschnell geleistete Unterschrift kurz danach schon bereut wird, sollten Sie sich möglichst umgehend mit der nächstgelegenen Verbraucherberatungsstelle in Verbindung setzen, denn es besteht in der Regel ein Wi-derrufsrecht.
Widerrufsrecht
Haustürgeschäfte können ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen wi-derrufen werden. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn der Verbraucher über sein Widerrufs-recht ordnungsgemäß belehrt worden ist.
Das heißt:
Dem Verbraucher muss eine deutlich gestaltete Widerrufsbelehrung in Textform mitge-teilt werden.

quelle : verbraucherzentrale-sachsen.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen. ( PDF Datei )

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Musikdownload-Abmahnung genau prüfen, Verbraucherzentrale rät: Prüfen, verhandeln und vorbeugen!

Derzeit melden sich täglich Inhaber von Internetanschlüssen bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, die von Anwälten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und drei- bis vierstellige Rechnungen erhalten. Angeblich hätten die Betroffenen geschützte Musik- oder Filmdateien in so genannten Tauschbörsen zum Download angeboten. Sie sollen erklären, dass sie das festgestellte Verhalten künftig unterlassen und die hierdurch verursachten Kosten anerkennen – und zwar innerhalb einer extrem kurzen Frist von sieben Tagen.
Oft wissen die Abgemahnten nicht einmal, um welche Downloads oder Tauschbörsen es überhaupt geht. Meist dürften wohl die Kinder im Haushalt oder sogar Dritte unzulässig über ein ungesichertes W-Lan den Internetanschluss genutzt haben, so dass anschließend über die IP-Adresse der Anschlussinhaber ausgemacht und angeschrieben wurde.

“Der unentgeltliche Tausch herunter geladener urheberrechtlich geschützter Werke ohne Einwilligung der nutzungsberechtigten Künstler oder Musikverlage auf einschlägigen Plattformen verstößt tatsächlich gegen das Urheberrecht”, klärt Jan Wilschke von der Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. auf. Er weiß aus seinen Beratungen, dass die Betroffenen oft völlig unbewusst in diese Lage kommen – doch eine bundesweite Aktion der Verbraucherzentralen gegen diese Kriminalisierung privater Internetnutzer blieb erfolglos. Da bleibt es nur ein kleiner Trost, dass laut Wilschke der Anschlussinhaber nur dann verantwortlich gemacht werden kann, wenn er seine Prüfungspflichten verletzt habe: “Die geforderte Unterlassungserklärung sollte man daher nicht ohne genaue Prüfung der konkreten Umstände abgeben.”

Da den Verbrauchern hier in der Regel auf Urheberrecht spezialisierte Kanzleien gegenüber stehen und die Rechtsprechung bei diesem neuen Thema noch sehr unausgewogen ist, sollten Betroffene dringend Expertenrat in Anspruch nehmen. Die Verbraucherzentrale kann derzeit lediglich in Frankfurt (Oder) eine Beratung anbieten, und auch die ist häufig ausgebucht; auf Urheberrecht spezialisierte Anwälte für Verbraucher gibt es kaum in der Region.

quelle : Verbraucherzentrale Brandenburg, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Der ewige Kampf gegen Abzocker

Die Rentnerin, die mit Gewinnspielen übers Ohr gehauen wurde. Das Ehepaar, das sich über eine ungebetene Tarifumstellung seines Telefonanbieters wundert. Der Jugendliche, der Musik aus dem Internet heruntergeladen hat und nun 6000 Euro zahlen soll. Drei typische Fälle für die Verbraucherzentrale Osnabrück.

Probleme mit dem Verbraucherrecht, der Telekommunikation und Kostenfallen im Internet machen mittlerweile fast die Hälfte der Beratungsarbeit aus, sagte Leiterin Christine Bergmeyer bei der Vorstellung des Jahresberichtes. Die Fälle würden schwieriger und langwieriger. Bei manchen gehe es nicht ohne Juristen der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Abzocker-Firmen im Internet „sprießen wie Pilze aus dem Boden“, erleben Bergmeyer und ihre Kolleginnen Waltraud Tönnies und Petra Borgmann im Alltag. Offensichtlich gebe es immer noch viele Menschen, die in eine Abo-Falle getappt sind und widerspruchslos ihre „Gebühren“ zahlen: „Das muss sich lohnen.“

quelle : neue-oz, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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