Schlagwort-Archive: Gewinne

Straelen: Gewinnversprechen per Nachnahme

Die erste Zeile verhieß den Abschied von allen finanziellen Sorgen. “Das große Gewinnen kann beginnen”, leitete die Firma EB-Marketing aus Dortmund den Brief an Hans-Gerd Louven ein. Der müsse sich nur noch “bei unserer Community” anmelden und die “vorab Recherchen, für die passend auf Sie zugeschnittenen Gewinnspiele” für nur 67 Euro sichern. Von Supergewinnspielen war – oft in fehlerhaftem Deutsch – zu lesen, von der “einmaligen Chance” auf ein Traumauto, eine Reise, Geld- und Sachpreise.

Hans-Gerd Louven zahlte den Nachnahme-Betrag von 69 Euro. Die in dem Schreiben genannte 0900er-Nummer, die ihn “so schnell wie möglich auf die Gewinnerstraße” führen sollte, wählte er nicht. “Die kostet ja richtig Geld.” Dafür stellte der Straelener per E-Mail an die Polizei Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug.

Ein Blick auf Google verrät, dass EB-Marketing nicht nur in Straelen tätig ist. “Habe auch heute einen Brief von dieser Firma erhalten. Habe bei der Verbraucherzentrale angerufen. Dem Rechtsanwalt war diese Methode bekannt, aber sagte gleichzeitig, dass ich nichts dagegen tun kann und mein Geld auch nicht zurück bekomme”, berichtet ein Frankfurter. Ein Coburger rät, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund zu stellen.

Quelle : rp-online.de

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Abgezockt von win-finder.com oder anderen Glücksfindern? Fordern Sie in Rechnung gestellte Beträge zurück!

Ende November haben wir Sie vor der Abzockmasche win-finder.com gewarnt. Jetzt hat die Bundesnetzagentur den Seitenbetreibern das Handwerk gelegt. win-finder oder andere Gewinnspieleintragungsdienste bzw. Glücksfinder versprechen Besuchern ihrer Internetseiten die Eintragung in 200 Gewinnspiele jeden Monat mit Preisen von bis zu 1 Million Euro. Angeblich tragen die Unternehmen mit einer speziell entwickelten Software Verbraucher monatlich vollautomatisch in 200 Gewinnspiele ein. Für die Registrierung fragen sie nur nach Rufnummer und Geburtsdatum. Hinweise zur Kostenpflichtigkeit des Angebots sucht man auf der Internet-Seite vergeblich. Dennoch stellt die Firma Telomax GmbH über die Telefonrechnung anschließend wöchentlich 9,90 Euro in Rechnung und zieht den genannten Betrag ein. Außer über das Internet versucht das Unternehmen auch per Telefon, Verbraucher zu ködern. Angerufen werden vor allem ältere Menschen. Ihnen stellt man angebliche Gewinne in Aussicht und entlockt den vermeintlichen “Gewinnern” offensichtlich auch verschiedene personenbezogene Daten.

Die Bundesnetzagentur hat diesem Treiben nunmehr einen Riegel vorgeschoben und gegenüber der Firma Telomax GmbH und der Telekom Deutschland GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das bedeutet, dass für alle Forderungen, die in Telefonrechnungen mit den Leitungsnummern 61404 und 83917 bezeichnet wurden, rückwirkend ab dem 30. März 2010 keine Rechnungen mehr gestellt werden dürfen. Falls Sie derartige Rechnungen über ihre Telefonrechnung erhalten haben, dürfen die Beträge nicht mehr von Ihrem Konto eingezogen werden.

Wenn Sie allerdings die in Rechnung gestellten Beträge bereits bezahlt haben, greifen für Sie beide Verbote nicht unmittelbar. Das heißt, Sie müssen aktiv werden und bereits abgebuchte bzw. überwiesene Beträge bei der Telomax GmbH (nicht bei Ihrem Telefonanbieter) zurückfordern. Nutzen Sie dazu unseren Musterbrief Gewinneintragungsdienste.

Quelle und vollstaendiger Bericht : vz-saar.de

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Telefonbetrug: Dubiose Gewinnspiele und falsche Verbraucherschützer

Mit perfiden Gewinnspiel-Tricks erbeuten Telefonbetrüger Millionen. Nun sitzt die Bande vor Gericht. Andere treiben jedoch weiter ihr Unwesen. Die fiesesten Maschen und was man dagegen tun kann.

Die Firmen, in deren Auftrag die Call-Center-Agenten anriefen, nannten sich Win-Express, Extrawin.tv oder Eurowin 24. Zu gewinnen gab es für die Kunden aber nichts. Im Gegenteil: Die Anrufer machten ihren Gesprächspartnern weis, sie hätten sich bei einem Gewinnspieleintragungsdienst registriert und die Kündigungsfrist versäumt. Daher seien sie verpflichtet, für mindestens drei Monate Beträge zwischen 89 und 149,70 Euro zu zahlen – je nachdem um welchen Gewinndienst es sich handelte. In Wahrheit hatten sich die Angerufenen nie bei einem solchen Service angemeldet – und eine Leistung bekamen sie für ihr Geld auch nicht. Die bunten Websites der angeblichen Gewinnfirmen waren bloß Fassade.

Quelle : focus.de

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win-finder.com: Verbraucherzentrale warnt vor neuer Abzocke

Win-Finder verspricht Besuchern seiner Internetseiten die Eintragung in 200 Gewinnspiele jeden Monat mit Preisen von bis zu 1 Million Euro. Angeblich trägt das Unternehmen mit einer speziell entwickelten Software Verbraucher monatlich vollautomatisch in 200 Gewinnspiele ein. Für die Registrierung fragt win-finder nach Rufnummer und Geburtsdatum – um anschließend über die Telefonrechnung wöchentlich 9,90 Euro abzubuchen. Außerdem werden vor allem ältere Verbraucher angerufen, denen angebliche Gewinne in Aussicht gestellt werden. Offensichtlich entlockt man dabei den vermeintlichen “Gewinnern” auch verschiedene personenbezogene Daten.

Sollten Sie eine telefonische Mitteilung über einen Gutscheingewinn und wenig später einen Brief des IFK-Glücksteam mit der Aktivierung für erhalten (haben), müssen Sie Ihre nächsten Telefonrechnungen sorgsam auf “Beiträge andere Anbieter” überprüfen. Momentan werden die Beträge in Höhe von 9,90 € pro Woche von der Telomax GmbH aus Frankfurt am Main geltend gemacht und mit der Telefonrechnung abgezogen. Wenn sich solch ein fragwürdiger Posten auf Ihrer Telefonrechnung befindet, legen Sie zunächst schriftlich Widerspruch bei Ihrem Telefonanbieter ein. Teilen Sie ihm auch mit, wie der Anbieter vorgegangen ist.

Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, den fragwürdigen Betrag nicht zu zahlen und lediglich den unstrittigen Betrag der Telefonrechnung zu begleichen. Der dubiosen Forderung und dem angeblichen Vertragsschluss sollten Sie ebenfalls widersprechen.

Insgesamt muss die bedauerliche Lehre für Verbraucher lauten, dass nun nicht nur Kontoauszüge regelmäßig auf unberechtigte Abbuchungen, sondern auch Telefonrechnungen sowohl in Papierform als auch Onlinerechnungen auf Unregelmäßigkeiten überprüft werden müssen.

Quelle : verbraucherzentrale-bayern.de

via arcadewelten.eu Forum

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Neue Kaffeefahrt-Masche: Abzocker tarnen sich als Verbraucheranwälte

Sie werden immer aufdringlicher, ihre Methoden immer dreister. Hunderte Einladungen für dubiose Kaffeefahrten sind derzeit wieder in Bad Kreuznach im Umlauf. Die neue Masche der Geschäftemacher: Sie geben sich als Rächer all derjenigen aus, die bereits mit Gewinn-versprechen auf ähnliche Verkaufsfahrten gelockt wurden und ihre Gewinne nie erhalten haben.

quelle : rhein-zeitung.de

via abzocknews.de

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Üble Abzocke statt Lotteriegewinn

So auch eine 76-jährige Rentnerin aus dem Raum Albstadt. Ende Oktober erhielt sie den Anruf einer Frau aus der Türkei. In dem Telefonat wurde ihr mitgeteilt, dass sie eine Nobelkarosse im Wert von 45.000 Euro gewonnen hätte. Sie wäre in der türkischen Lotterie als Gewinnerin gezogen worden. Für die Überführungskosten des Fahrzeugs müsse sie jedoch zur Hälfte aufkommen.

Quelle: Schwarzwaelder-Bote.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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“Gewinnmitteilung” endet mit Werbeverkaufsveranstaltung Verbraucherzentrale warnt

Zahlreiche Brandenburger werden derzeit mit unerwünschten Werbebriefen von “Jensen-Wiese-Feldhaus, Finanzdienstleister” mit Postfachadresse in Leipzig belästigt, in denen die Auszahlung angeblicher Gewinne bei einer Kaffeefahrt angekündigt wird. Nach Beratungserfahrungen der Verbraucherzentrale Brandenburg endet das Ganze mit Werbeverkaufsveranstaltungen, bei denen Produkte oder Reisen in aller Regel überteuert aufgedrängt werden. Wer sich vor Übervorteilung schützen will, wirft das Schreiben am besten in die
Tonne.

Quelle : vzb.de


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Neue Lockmasche zur Kaffeefahrt-Teilnahme

Auf eine neue Masche von Kaffeefahrt-Veranstaltern weist die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hin. Sie machen sich dabei das Image der Verbraucherschützer zu eigen.

So seien in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen Briefe versandt worden, in denen die Absender behaupten, vom Verbraucherschutz mit der “Zwangsauszahlung” von Gewinnen beauftragt worden zu sein.

Quelle : maerkischeallgemeine.de

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Betrug am Telefon: Bei Anruf Gefahr

Mit haarsträubenden Tricks schaffen es Betrüger, Menschen am Telefon Gewinne vorzugaukeln. Tatsächlich aber werden die Angerufenen abgezockt. Ihr Geld sehen sie nur selten wieder – auch weil sich die Behörden bei Verfolgung dieser Geschäfte schwer tun.

quelle : sueddeutsche.de

via abzocknews.de

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Abofallen im Internet: Verbraucherschützer fordern Hilfe

Im Kampf gegen Abofallen im Internet hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zwar weitere Erfolge verzeichnen können. Trotzdem fordern die Verbraucherschützer jetzt endlich echte Hilfe von der Politik.

Nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geklagt hatte, wurden die Betreiber der Seiten Outlets.de und Onlinedownloaden.de mangels Kostentransparenz zur Unterlassung verurteilt. Doch die Urteile sind nicht mehr als Nadelstiche gegen die Online-Plage. “Alleine können wir den Kampf nicht gewinnen. Wir rennen stetig hinterher”, sagt vzbv-Rechtsexperte Martin Madej. Die Politik müsse endlich einschreiten. Zudem müssten die Staatsanwaltschaften konsequenter gegen die Internetabzocke vorgehen.

Während die Liste der Verfahren des vzbv gegen Online-Abzocker immer länger wird, schießen gleichzeitig neue Angebote wie Unkraut aus dem Boden. Die wettbewerbsrechtlichen Erfolge des vzbv und der Verbraucherzentralen schrecken die Betreiber offensichtlich nicht genügend ab.

quelle : computerbetrug.de

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