Schlagwort-Archive: Illegal

Twitter wird Kommunikationskanal für Pädophile

Die Organisation “No abuse in internet” (NAIIN) hat darauf hingewiesen, dass Pädophile zunehmend Twitter als Kommunikationskanal nutzen. Die Beschwerden über kinderpornographische Inhalte häufen sich.

“Verborgen hinter meist harmlos klingenden Nutzernamen twittern Pädophile vor allem, weil es ihnen die Möglichkeit bietet, Kinderpornografie einfach und schnell zu verbreiten”, sagte Dennis Grabowski, Vorsitzender der Organisation.

Demnach häufen sich Links zu entsprechenden Websites, Filmen und Bildern. “Unter’m Strich werden immer mehr Tweets mit Links auf kinderpornografische Internet-Inhalte gepostet”, erklärt Grabowski unter Verweis auf die steigende Zahl an Hinweisen zu entsprechenden Tweets, die bei der von NAIIN betriebenen Beschwerdestelle für illegale Inhalte im Internet eingehen.

quelle : winfuture.de

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Schärferes Gesetz gegen Telefon -Abzocke geplant

Schärferes Gesetz gegen Telefon -Abzocke geplantKoalitionspolitiker wollen sich offenbar die massive Kritik von Verbraucherverbänden am Gesetz gegen illegale Werbeanrufe zu Herzen nehmen: Die Experten der Union drängen jetzt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in einem Brief dazu, „schnellstmöglich“ eine deutliche Verschärfung vorzunehmen, weil die seit einem Jahr geltenden Regelungen weitgehend wirkungslos geblieben sind.
Quelle: Lr-online.de / Zum Artikel
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Riesen-Datenbank: 100 Millionen Facebook-Profile frei im Netz

Riesen-Datenbank: 100 Millionen Facebook-Profile frei im NetzEs ist der Download des Tages: Eine Datei mit Infos von 100 Millionen Facebook-Nutzern ist binnen Stunden zu einem der beliebtesten Objekte im Web geworden. Datenschützer warnen vor Missbrauch, der verantwortliche Hacker sieht in seinem Tun nichts Illegales.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
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Telekom haftet nicht für illegale Inhalte auf Website

Das Landgericht Hamburg hat eine Klage der GEMA abgewiesen. Die Rechteverwalter wollten die Deutsche Telekom dazu zwingen, einen Internetzugang zu sperren, über den Urheberrechtsverletzungen begangenen wurden.

Die GEMA hatte gegen die Deutsche Telekom geklagt. Diese habe als Access-Provider den Zugang zum Internet und damit auch zur Domain “d(…).am” vermittelt, auf der urheberrrechtswidrige Inhalte abrufbar waren. Die Telekom hafte nach Ansicht der Gema als Mitstörer, da sie den Zugang zum Internet ermögliche.

Die Richter des Landgerichts Hamburg wiesen die Klage ab (Aktenzeichen 308 O 640/08). Sie erklärten, dass der Antrag der Klägerin teilweise auf eine unmögliche Leistung gerichtet und deshalb unbegründet sei.

quelle : zdnet.de

via abzocknews.de

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Frontalangriff auf Filesharer

Millionenfach werden Filme und Musik illegal im Internet getauscht. Die Rechteinhaber drängen seit Jahren auf harte Strafen bis hin zum Netzentzug. Eine Gruppe von Industriestaaten plant jetzt internationale Abkommen – und den Einstieg in die Nutzerüberwachung.

Zwei, drei Klicks – und schon landet ein aktuelles Musikalbum auf dem heimischen Rechner. Millionenfach werden MP3-Dateien über das Internet ausgetauscht. Das illegale Angebot ist schnell, einfach und vor allem: kostenlos.

Seit mehr als einem Jahrzehnt geht das nun schon so, und bisher sind noch alle Versuche der Rechteinhaber gescheitert, den massenhaften Datentausch einzudämmen. Nur zu gerne würden sie zum Großschlag gegen Raubkopierer ausholen. Doch dazu brauchen sie die Hilfe der Internet-Provider, die ihre Kunden überwachen und gegebenenfalls sperren sollen. Das lehnen die Provider ab.

quelle und voller Bericht : spiegel.de

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Media Inkasso AG: Zweifelhafte Rechnungen verschickt

Media Inkasso AG: Zweifelhafte Rechnungen verschickt107,90 Euro will die Media Inkassomanagement AG von einer Leserin aus Kürnach. Angeblich besteht eine offene Forderung. Wenn die Kürnacherin nicht zahlt, dann drohen ihr Zwangsvollstreckung und Pfändung, heißt es im Mahnschreiben.
Quelle: Mainpost.de / Zum Artikel
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Warnung vor neuen betrügerischen E-Mail-Abmahnungen

Die hessische Verbraucherzentrale warnt vor betrügerischen E-Mail-Abmahnungen. In einigen bekannten Fällen verschicke eine «Grevenreuth AG» aus Osnabrück E-Mails, in denen die Zahlung von 50 Euro verlangt werde. Dem Empfänger werde vorgeworfen, durch illegales Herunterladen von Musik im Internet Urheberrechte verletzt zu haben.

Quelle : net-tribune.de

via : abzocknews.de

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WLAN-Mitschnitte: US-Bundesstaaten verbünden sich gegen Google

Auch in den USA weht dem Internetkonzern Google wegen seiner Daten-Sammelwut ein scharfer Wind entgegen. Mehrere US-Bundesstaaten wollen gemeinsam herausfinden, inwieweit das Unternehmen mit der Aufzeichnung von ungesicherten WLAN-Verbindungen gegen Gesetze verstoßen hat. Auch wollen sie sicherstellen, dass sich Derartiges nicht wiederholt.

quelle : welt.de

via abzocknews.de

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Spiegel TV – Ausgespäht und abkassiert: Die Kinderzimmerfahnder der Musikindustrie (Video)

Spiegel TV – Ausgespäht und abkassiert: Die Kinderzimmerfahnder der Musikindustrie (Video)Im Internet ist es nur ein paar Klicks entfernt, das neue Album von „Am-schönsten-ist-es-bei-Mammi-HipHoper: “Bushido”. Auf Tauschbörsen wie Limewire und Bearshare gibt es die Musik sogar kostenlos: als Download. Wenn man dann gleichzeitig auch Musik anbietet, wird das Ganze illegal und es drohen Abmahn-Kanzleien wie die von Clemens Rasch.
Rasch’s ProMedia GmbH durchpflügt das Internet im […]

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WLAN-Urteil: BGH verlangt “marktübliche” Sicherung von WLANs

Überraschend schnell hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine schriftliche Begründung zu seinem  am 12. Mai verkündeten WLAN-Urteil “WLAN-Urteil” geliefert. Das oberste deutsche Gericht bestätigte, dass der Betreiber eines Funknetzes als sogenannter Störer für Urheberrechtsverletzungen, die über seinen DSL-Anschluss begangen wurden, haftet, wenn er den WLAN-Zugang nicht “marktüblich” abgesichert hat.

Im verhandelten Fall ging es um die Klage eines Musiklabels, das P2P-Tauschbörsen nach illegalen Angeboten eines bestimmten Songs durchforsten ließ. Bei Treffern stellte man Strafanzeige, ließ von der Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur ermittelten IP-Adresse herausfinden und mahnte den vermeintlichen Delinquenten ab.

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In seiner Pressemitteilung vom 12. Mai hatte der BGH noch angemerkt, dass im vorliegenden Fall wohl die seit 2008 gültige Deckelung der Abmahngebühren auf 100 Euro gegriffen hätte. In der Urteilsbegründung fehlt ein solcher Hinweis, sodass die von vielen erhoffte Deckelung auf 100 Euro bei Abmahnungen wegen nur eines Songs nicht vom BGH bestätigt wurde. (hob)

quelle :  heise.de

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