Schlagwort-Archive: Illegal

Australien: Einreisende sollen Porno-Besitz offenlegen

Bei der Einreise nach Australien sollte man es vermeiden, Pornographie auf dem Notebook oder dem Handy mitzubringen, wenn man peinliche Situationen auf dem Flughafen vermeiden will.

Die Grenzbeamten sind jetzt angehalten, Einreisende zu fragen, ob sie pornographische Bilder oder Videos auf ihren Geräten gespeichert haben. Auch mit Stichproben, bei denen die Grenzer die Geräte selbst unter die Lupe nehmen, muss man rechnen und entsprechend wahrheitsgemäße Aussagen machen.

Die neue Regelung stößt laut einem Bericht des ‘Sydney Morning Herold‘ von verschiedenen Seiten auf Kritik. Immerhin geht es bei der Kontrolle nicht nur um illegale Inhalte wie Kinder- oder Gewaltpornographie, sondern auch um für Erwachsene völlig legales Material.

quelle : winfuture.de

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WLAN-Urteil: Ein sicheres Passwort ist jetzt Pflicht

Ein Recht interessanter Artikel von den jungs bei computerbetrug.de

WLAN ohne Verschlüsselung ist ab heute noch gefährlicher als bisher. Denn Deutschlands höchstes Gericht hat entschieden: Wer sein WLAN nicht absichert, muss mit Abmahnung und hohen Kosten rechnen.

Wer über WLAN ins Internet geht, muss sein Funknetz so absichern, dass sich Dritte nicht unerlaubt einbuchen können – um so zum Beispiel illegal Musik oder Filme zu tauschen. Das hat Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof, heute entschieden. Wer sein WLAN nicht ausreichend schützt, kann unter Umständen eine Abmahnung kassieren – mit den damit verbundenen Kosten von 100 Euro.

In dem entschiedenen Fall war ein Internetnutzer von der Musikindustrie abgemahnt worden, weil unter seiner IP-Adresse – also seiner individuellen “Hausnummer” im Netz – das Lied “Sommer unseres Lebens” in einer Tauschbörse eingestellt worden war. Die Musikfirma mahnte den Verdächtigen nicht nur ab, sondern wollte auch seine Anwaltskosten ersetzt haben – und Schadensersatz.

Der Mann konnte nachweisen, dass er zur Tatzeit im Urlaub war. Ein unbekannter Dritter hatte sich in sein nur unzureichend geschütztes WLAN eingebucht und das Lied in der Tauschbörse eMule eingestellt. Doch für die abmahnende Musikfirma war das kein Argument: Sie forderte trotzdem ihr Geld.

Der Fall ging durch die Instanzen und landete schließlich vor Deutschlands höchstem Gericht, dem Bundesgerichtshof. Und der BGH entschied: Internetnutzer müssen ihr WLAN so absichern, dass Dritte darüber keine Urheberrechtsverletzungen begehen können. Sprich: Sie müssen ihr WLAN verschlüsseln und ein eigenes, sicheres Passwort verwenden. Tun sie das nicht, können sie abgemahnt werden und müssen die entsprechenden Kosten von derzeit 100 Euro bezahlen.

Schadensersatz musste der Betroffene laut BGH dagegen nicht zahlen, da er nicht als “Störer” hafte.

Das Urteil des BGH (Urteil des I. Zivilsenats vom 12.5.2010 – I ZR 121/08) hat weitreichende Folgen für alle privaten Internetnutzer, die über WLAN surfen. Sie müssen umgehend – sofern nicht werkseitig bereits geschehen – ihr Funknetz verschlüsseln und dabei unbedingt auch ein sicheres Passwort verwenden. Sofern ihr Router bei der Auslieferung nur ein allgemeines Passwort beinhaltet, sollte dieses sofort durch ein eigenes, sicheres Passwort ersetzt werden.

quelle : computerbetrug.de

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Betrug mit Bankkonten: Hafstrafen für zwei Bad Nauheimer

Betrug mit Bankkonten: Hafstrafen für zwei Bad NauheimerKeiner der zwei Angeklagten wollte es gewesen sein. Die Schuld trage jeweils der andere, sagten beide beschuldigten Bad Nauheimer bei ihrer gestrigen Verhandlung vor dem Fried-berger Amtsgericht aus. Richter Dr. Markus Bange und die Schöffen sahen das anders und sprachen das Duo wegen Betrugs und Urkundenfälschung schuldig. Weil sie sich mit illegal erworbenen Bankdaten massenhaft […] [abzocknews.de]

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Illegale Telefonwerbung nimmt kein Ende

Illegale Telefonwerbung nimmt kein EndeUnerlaubte Werbeanrufe bleiben ein Problem – trotz hoher Bußgelder für die Callcenter. Verbraucherschützer rufen deshalb dazu auf, sich über unerwünschte Werbeanrufe zu beschweren.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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Japan: Trojaner versucht Anwender zu erpressen

In Japan ist derzeit ein neuer Trojaner im Umlauf, der versucht, Anwender zu erpressen. Verbreitet wird der Schädling als Hentai-Spiel getarnt über die Filesharing-Plattform Winni.

Versucht ein Nutzer nach dem Download, das angebliche Spiel zu installieren, wird er zur Eingabe persönlicher Daten aufgefordert. Diese werden von dem Trojaner anschließend in Verbindung mit der Browser-History und der Angabe, dass der User sich ein Erotik-Spiel illegal beschaffen wollte, auf einer Webseite veröffentlicht.

Wie das Sicherheits-Unternehmen Trend Micro ausführte, erhält der Nutzer anschließend eine E-Mail.

quelle : winfuture.de

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Abzocker-Quiz droht das Aus

Abzocker-Quiz droht das AusAuf den Sendern 3 Plus, Star TV und Viva Schweiz laufen die Gewinnspiele nicht mehr. Schuld sind aber nicht Betrugsvorwürfe. Auslöser ist ein Urteil des Bundesgerichts, das vom «Kassensturz» publik gemacht wurde. Darin kommen die Richter in Lausanne zum Schluss, dass solche Call-in-Shows illegal seien.
Quelle: Tagesanzeiger.ch / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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PIN-Prüfung im EMV-Verfahren bei EC-und Kreditkarten ausgehebelt

Britische Forscher der University of Cambridge haben einen Weg beschrieben (“Chip and PIN is Broken“, PDF), mit der sich das EMV-Verfahren bei EC- und Kreditkarten aushebeln lässt, sodass Karten scheinbar beliebige PINs akzeptieren. Damit steht der Bankenbranche nach dem EC-Karten-Debakel Anfang des Jahres weiterer Ärger ins Haus – und es entstehen berechtigte Zweifel an den Sicherheit des gesamten Systems. Die neuen Erkenntnisse könnten viele Betrugsfälle erklären, in denen gestohlene Karten für Einkäufe in Geschäften benutzt wurden, obwohl das EMV-Terminal die Eingabe einer PIN erfordert. Viele Opfer behaupten Stein und Bein, die PIN nirgendwo notiert und nicht weitergegeben zu haben. Es soll sogar Fälle gegeben haben, bei denen die Mitteilung über die PIN noch verschlossen im Schrank lag – das Opfer die PIN also selbst gar nicht kannte.

Das EMV-Verfahren (benannt nach Eurocard, Mastercard und Visa) soll die Karten vor dem illegalen Kopieren etwa mittels Skimming schützen und den bisher üblichen Magnetstreifen ersetzen. Das EMV-Verfahren bedient sich kryptografischer Methoden, mit der ein Kartenterminal die Echtheit einer Karte verifizieren und mit ihr kommunizieren kann.

quelle :  heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Trotz Urteil weiterhin illegale Telefonabzocke für Erotikdienste

Trotz Urteil weiterhin illegale Telefonabzocke für Erotikdienste

Es ist amtlich: Offline-Billing-Abzocke für Telefonsex über Ortsnetznummern ist rechtswidrig. Bundesnetzagentur hat Nummern zurecht abgeschaltet – Urteil des OVG NRW.

Seit mehreren Jahren macht eine besonders perfide Art der Telefonabzocke in Deutschland die Runde. Es geht hierbei um obskure Telefonsex-Hotlines, deren Gebührenabrechnung jedoch nicht über 0900-Mehrwertnummern erfolgt, sondern unter Nutzung ganz normaler Ortsnetz-Telefonnummern.

Diese Abzockmasche funktioniert dergestalt, dass diese normalen Telefonnummern z.B. in BTX-Flirt-Annoncen im Fernsehen beworben wurden. Es hat aber auch Lockvogelannoncen in Zeitungen und in Flirtportalen im Internet gegeben. Unter der Anwahl einer normalen Telefonnummer vermutet der Normalbürger nicht, dass sich dahinter eine teure, kostenpflichtige Hotline verbirgt. Der Preishinweis in den Annoncen erfolgt entweder gar nicht, oder sehr schlecht sichtbar, in wechselnder Laufschrift, nur unter kurzem Betrachtungsabstand erkennbar.

…..

… Nun ist überraschend über den Jahreswechsel bekanntgeworden, dass die Bundesnetzagentur doch massiv eingegriffen hat und dem bunten Treiben nicht mehr länger zuschauen wollte.
Man hat einer Krefelder Firma eine ganze Reihe von Ortsnetznummern per Verfügung abschalten lassen – wegen Missbrauchs.

Die Firma wollte dies jedoch nicht auf sich sitzenlassen und hat in einem Eilverfahren versucht, die Abschaltungsanordnung aufheben zu lassen.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat jedoch der Bundesnetzagentur Recht gegeben. Die Abschaltungsanordnung war zurecht erfolgt. …

…..

Handlungsbedarf zur Abschaltung weiterer Rufnummern besteht in jedem Fall, uns liegt eine Kopie aktueller, neuer BTX-Köder-Annoncen der Krefelder Firma vor, aus der hervorgeht, dass sich die Firma bereits wieder neue Ortsnetznummern besorgt hat.

Quelle und vollständiger Bericht: Antispam e.V.

Es ist offensichtlich, dass weiterer Handlungsbedarf besteht, denn auch nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat sich in der Praxis noch nichts geändert. Eigentlich dürfen Erotik-Anbietern keine normalen Festnetznummern mehr zum Absatz von teurem Telefonsex missbrauchen. Trotzdem halten die Betreiber dieser Dienste an ihrer illegalen Abzocke fest. Auch nach dem Urteil wurden eine ganze Reihe von Festnetznummern im BTX verschiedener Sender beworben, wie man an Hand der Screenshots leicht feststellen kann.

Anschließend noch eine (unvollständige) Liste der aufgefallenen Rufnummern, die für diese Abzocke misssbraucht werden.

  • 01756666009
  • 01756666009
  • 021159827801
  • 021513258120
  • 02213589081
  • 02213589082
  • 022135890820
  • 022135890821
  • 022135890822
  • 022135890823
  • 022135890825
  • 022135890828
  • 022198882830
  • 022198882831
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  • 04018982616
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[antiabzockenet]

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Nutzer melden Kinderpornographie immer häufiger

Die vom Provider-Verband Eco betriebene Internet-Beschwerdestelle, bei der Nutzer illegale Inhalte melden können, ist im vergangenen Jahr 5.987 Beschwerden nachgegangen.

Beanstandet wurden Inhalte wie Kinderpornografie, extreme Gewaltdarstellungen oder antidemokratische Propaganda. Die meisten Beschwerden gingen dabei zum Usenet ein (3.018 Beschwerden), dicht gefolgt von über Inhalte auf Webseiten (2.687). Das teilte der Eco heute mit.

In 49 Prozent der Fälle handelte es sich um Darstellungen von Kindern in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung, rund 40 Prozent der Beschwerden bezogen sich auf Kinderpornografie. Im Bereich der Webseiten sei außerdem ein signifikanter Anstieg der Beschwerden über kinderpornografische Inhalte zu verzeichnen.

Im Gegensatz dazu ist das Beschwerde aufkommen über politisch extremistische Inhalte im Jahr 2009 weiter rückläufig gewesen. Der Anteil liegt im Jahr 2009 lediglich bei 5 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 2009 eine deutliche Steigerung der Beschwerde zahl um 19 Prozent. Diese Zahl deutet darauf hin, dass die Meldebereitschaft bei den Internetnutzern steigt. Auf einen Anstieg oder Abnahme der jeweiligen illegalen Inhalte im Internet lassen die aktuellen Zahlen aber nicht schließen.

Beschwerden, die bei der Internet-Beschwerdestelle eingehen, werden zunächst einer umfassenden juristischen Prüfung unterzogen.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Online-Betrug aus Osnabrück

Seit Tagen gehen in deutschen Postfächern E-Mails der Grevenreuth AG ein. Inhalt der Schreiben: Eine Abmahnung wegen angeblich illegaler Musikdownloads inklusive einer zu zahlenden Mahngebühr in Höhe von 50 Euro. Firmensitz des Unternehmens soll Osnabrück sein.

quelle : neue-oz.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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