Schlagwort-Archive: Regel

Teurer Strom:Hartz-IV-Empfänger zahlen drauf

Die Stromkosten sind eigentlich im Hartz-IV-Regelsatz abgegolten. 29 Euro sind dafür angesetzt. Das reicht den meisten Stromkunden inzwischen aber nicht mehr aus. Vor allem im Osten müssen viele Arbeitslosen drauflegen.

29 Euro sind in der Hartz-IV-Regelsatz für die Stromversorgung eingerechnet. Die durchschnittlichen Stromkosten von Alleinstehenden liegen aber um bis zu 30 Prozent darüber, hat das Vergleichsportal Check24 ausgerechnet. Am stärksten betroffen sind demzufolge Verbraucher in Ostdeutschland. Dort gibt es nicht nur besonders viele Arbeitslose, auch die Stromkosten sind überproportional hoch. In allen ostdeutschen Bundesländern – mit Ausnahme von Berlin – liegen Kosten über dem Bundesdurchschnitt.

Quelle und voller Bericht : n-tv.de

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Klagen gegen Volkszählung wurden abgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht hat erste Verfassungsbeschwerden gegen die für das kommende Jahr geplante Volkszählung abgewiesen. Hintergrund dessen sind eher formale Gründe.

Wie das Gericht ausführte, hätten die Kläger pauschal das gesamte Gesetz zur Volkszählung als unvereinbar mit den Grundrechten bezeichnet. Dies sei in dieser Form aber nicht zulässig. Stattdessen müsste konkret aufgezeigt werden, welche Regelungen als unzulässige Eingriffe in die Grundrechte angenommen werden.

“Die Beschwerdeführer legen weder dar, welches Gewicht diesen Eingriffen im Einzelnen zukommt noch im Hinblick auf welche Wirkungen diese den Anforderungen der Rechtsprechung oder dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht genügen sollen”, heißt es in der Begründung des Gerichts.

quelle : winfuture.de

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Wenn es dem Kind gehört:Finger weg vom Sparbuch

Eltern dürfen nicht ohne weiteres auf die Sparbücher ihrer Kinder zugreifen. Entscheidend ist, wer das Geld anspart und einzahlt. Wenn der Nachwuchs das Geld beispielsweise zu Geburtstagen oder Weihnachten bekam, dürfen es Eltern nicht abheben. Das hat das Landgericht Coburg (AZ: 33 S 9/10) bestätigt und einen Vater verpflichtet, seiner Tochter Geld zurückzuzahlen, das er von ihrem Sparbuch abgehoben hatte.

Ein Vater hatte für seine mittlerweile volljährige Tochter mit ihrem Wissen ein Sparbuch aufbewahrt. Auf das Sparbuch wurden regelmäßig die zu Konfirmation, Geburtstag und Weihnachten anfallenden Geldgeschenke eingezahlt. 1600 Euro hob der Vater ab. Das Geld habe er laut eigenen Angaben nach und nach an die Mutter ausbezahlt, damit diese Anschaffungen für die Tochter finanzieren könne. Dies bestätigte die Mutter aber nicht.

quelle und vollstaendiger Bericht : n-tv.de

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BKA fordert strengere Providerregeln in Kinderporno-Schwerpunktländern

Das Bundeskriminalamt (BKA) sieht “Optimierungspotenzial” bei der Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet und beim Durchsetzen des von Schwarz-Gelb beschlossenen Ansatzes “Löschen statt Sperren”. Die Polizeibehörde könne im Ausland wegen der Hoheitsbefugnisse anderer Staaten nur in engen Grenzen einwirken, heißt es in einem Schreiben des BKA an mehrere Netzpolitiker der FDP-Bundestagsfraktion, das heise online vorliegt. Mit dem Aufruf “an alle Beteiligten” fordert das Amt dennoch, die technischen und finanziellen Infrastrukturen von Ländern, in denen die meisten kinderpornographischen Inhalte zum Online-Abruf bereitgehalten werden, besser gegen kriminellen Missbrauch abzusichern.

quelle : heise.de

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Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als “Schwarzes Schaf” gebrandmarkt

Die Plattform verlangt für die Nutzung erhebliche Mitgliedsgebühren. Sie richtet sich nur an Gewerbetreibende, macht dies jedoch nicht ausreichend deutlich. Verbraucher tappen so bereits seit drei Jahren immer wieder in eine Abofalle.

Die Markenschützer von OpSec haben Melango.de mit der Negativauszeichnung Schwarzes Schaf des Monats September gerügt. Begründet wird dies mit zahlreichen Beschwerden von Kunden.

Diese erhielten kurz nach ihrer Anmeldung eine Rechnung über Mitgliedsgebühren in Höhe von mehreren hundert Euro – auch, wenn sie die Anmeldung bereits nach zwei Tagen per Fax widerrufen hatten. Auf der Startseite sei weder ersichtlich, dass bei einer Anmeldung überhaupt Kosten anfallen noch dass lediglich Händler, Gewerbetreibende und Kaufleute die Plattform nutzen dürfen. Darauf werde nur in den allgemeinen Marktplatzregeln hingewiesen.

quelle : zdnet.de

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Nur für Erwachsene:Hartz IV steigt um fünf Euro

Hartz-IV-Empfänger sollen höchstens 5 Euro mehr im Monat bekommen. Die Regierung will den Regelsatz von 359 auf bis zu 364 Euro anheben. Die Sätze für Kinder will Schwarz-Gelb einfrieren. Die neuen Zuverdienst-Regeln von Hartz IV-Empfängern sind noch nicht geklärt. Die Opposition reagiert empört und spricht von einem “schäbigen Spiel”.

Rund 4,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger sollen vom nächsten Jahr an fünf Euro monatlich mehr vom Staat bekommen. Die Koalitionsspitzen von Union und FDP stimmten einem Vorschlag von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zu, den Regelsatz leicht von 359 auf 364 Euro für Erwachsene zu erhöhen. Für rund zwei Millionen Kinder und Jugendliche in Hartz-IV-Familien gibt es nicht mehr Geld. Sie sollen aber von zusätzlichen Bildungsleistungen profitieren. Eine Entscheidung über die Zuverdienstgrenzen der rund 1,3 Millionen Hartz-IV-Aufstocker verschob die Koalition.

Quelle und voller Bericht : n-tv.de

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Merkel: Umfassendes Internet-Gesetz ist überflüssig

Einen Bedarf für eine umfassende gesetzliche Regelung sieht die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel in Sachen Datenschutz im Internet nicht gegeben. Ein umfassendes Gesetz zu Angebot und Nutzung ist in ihren Augen unnötig.

Diesbezüglich dürfe man nicht den Endgedanken eines freien Internets aufgeben. Zugleich müssen die Vorstellungen vom Recht auf Datenschutz an die sich immer wieder verändernde Netzwelt angepasst werden. Merkel teilte laut einem Artikel von ‘derStandard’ mit, worüber sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang aktuell berät.

quelle : winfuture.de

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Justizministerin will gegen Online-Abzocke vorgehen

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) setzt sich für ein europaweites Vorgehen gegen Kostenfallen im Internet ein. Bei Bezahlangeboten sollen Online-Nutzer nach ihrer Vorstellung einen gesonderten Hinweis auf die Kosten bekommen und dies per Klick auf eine Schaltfläche (Button) bestätigen können. In der Europäischen Union (EU) wird seit längerem über eine solche Lösung gestritten.

“Wir brauchen eine sogenannte Button-Lösung. Ein Hinweis-Schild im Internet, das Verbraucher verlässlich warnt, bevor Kosten entstehen. Am besten wäre eine europäische Regelung, weil Abzocke nicht an der deutschen Grenze Halt macht”, sagte Leutheusser-Schnarrenberger laut “Bild online”. Derzeit erfordern viele Internetseiten keine zusätzliche Zustimmungsabfrage zu anfallenden Kosten.

quelle und voller Bericht : heise.de

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Weiteres Rätselraten um ELENA

Der elektronische Entgeltnachweis (ELENA) wird auch vom Arbeitsministerium infrage gestellt. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte, dass ein Moratorium und eine anschließende Neuregelung von ELENA denkbar sei, wenn den Firmen “sehr viele Mehrkosten” entstünden. Er betonte zudem, dass das Wirtschaftsministerium federführend sei. Was dort entschieden wird, werde man mittragen.

ELENA fasst alle Daten von Arbeitnehmern und Beamten zusammen, die für einen Einkommensnachweis nötig sind. Die Arbeitgeber sind seit dem 1. Januar verpflichtet, dafür die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten unter anderem zu Einkommen, Arbeitsstunden, Krankheitstagen und Urlaubstagen an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung zu melden. Die zentrale Speicherung von Arbeitnehmerdaten ist Teil der unter dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder eingeleiteten Hartz-Reform. Zuletzt hatte Wirtschaftsminister Brüderle ein Moratorium für ELENA angedeutet. Dies sei sinnvoll, wenn ELENA keine Entlastung für den Mittelstand bringe.

quelle : heise.de

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Bundesjustizministerium plant Fachanhörungen zum Urheberrecht

Das Bundesjustizministerium hat in den kommenden Monaten einige Fachanhörungen zur Reform des Urheberrechts vorgesehen. Dabei geht es um das geplante “Dritte Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft”. Die Anhörung am 28. Juni behandelt das Thema Leistungsschutzrecht für Verleger, in der am 13. Juli geht es um Open Access, Kabelweitersendung und Kneipenrecht, am 27. September um kollektive Rechtewahrnehmung und am 13. Oktober um verwaiste Werke.

Das Bundesjustizministerium hat bisher eine Anfrage von heise online zu Details der Anhörungen noch nicht beantwortet. Die Anhörungen sind in der Regel nicht öffentlich. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will laut Netzpolitik.org am Montag, dem 14. Juni, eine “Berliner Rede zum Urheberrecht” halten.

quelle :  heise.de

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