Schlagwort-Archive: Schreiben

MB Direct Phone Ltd. nun Mit Konto zum Beute einsacken

Bei der TRC Telemedia sollte man den unberechtigten Forderungen noch mit Scheck oder Bargeld nachkommen. In den ersten Schreiben der MB Direct Phone Ltd. wurde auch nur auf diese beiden Wege hingewiesen. Statt mit Bargeld und Verrechnungsscheck wird einem nun auch die Möglichkeit einer Überweisung eingeräumt. Inzwischen hat die MB Direct Phone Ltd. nämlich in Spanien ein Konto bei der Santander Bank gefunden. Inhaber des Kontos ist allerdings nicht die MB Direct Phone Ltd. sondern eine Instution de Investigacion de Pruduktos S.L.

* INSTITUTO DE INVESTIGACION DE PRODUCTOS S.L.
Calle Aridane
SANTA LUCIA DE TIRAJANA ( PALMAS (LAS)

Die Übersetzung des Firmennamens bedeutet so viel wie “Institut für Produktforschung”. Bei dieser spanische Firma ist übrigens ein deutscher Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen.

……..

Die nummern :

069-24794020
069-24794021
069-24794022
069-24794023
069-24794024
069-24794025
069-24794026
069-24794027
069-24794028
069-24794029

0711-3649020
0711-3649021
0711-3649022
0711-3649023
0711-3649024
0711-3649025
0711-3649026
0711-3649027
0711-3649028
0711-3649029

wurden bereits durch die bundesnetzagentur abgeschaltet. Download: Gesamtliste eingeleiteter Maßnahmen (pdf, 474 kb)

quelle : antiabzockenet.blogspot.com, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Share

„Sie haben gewonnen!” falsche Gewinnzusagen sind einklagbar

„Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Gewinn!” oder “Sie haben gewonnen! – 25000 Euro in Bar!”
wer hat sie nicht schon mal bekommen, diese zahlreichen und lästigen Gewinnschreiben, die Tag für Tag zuerst in den Briefkästen liegen und häufig direkt danach wieder im Mülleimer landen.

Meistens jedenfalls. Doch es gibt leider auch immer wieder Fälle, in denen Leute auf die betrügerischen Gewinnversprechen dubioser Unternehmen reinfallen und in der Regel am Ende leer ausgehen. Doch muss man sich denn so etwas auch immer gefallen lassen? Grundsätzlich nicht, da die Rechtslage normalerweise eindeutig ist:

quelle Video : antiabzock.tv

quelle konsumer.info, hier klicken um den gesamten Artikel zu lesen

Share

Akte 09 – Die Abzocke: Deutsche Gewerbe Verwaltung / Deutsche Marketing Service ( Video )

Tarnen, tricksen, abkassieren:
Wer jetzt auch an Ihr Bankkonto will ..

Die Seite “Proben-Register.net” ist nicht
nur bei vielen AKTE-Zuschauern der Aufreger!

Verantwortlich für die Abzock-Seite:
Christian M. mit seiner Firma Connexx Services ..

Jetzt hat Christian M. eine neue Firma:
Mit einer nicht ganz neuen Geschäftsidee:
Unter dem Namen ‘Deutsche Gewerbeverwaltung’,
kurz DGV, bietet er Unternehmen einen Eintrag in
seinem Internetregister an. Die Schreiben haben
einen sehr offiziellen Charakter ..

Experten erkennen gleich auf einem Blick:
Es handelt sich um ein “rechnungsähnliche
Angebotsschreiben”, die Masche nennt sich
auch schlicht ‘klassischer Adressbuchschwindel’..

[Akte 09 – Dienstags 22.15 Uhr © sat1]

quelle : youtube.com von AntiAbzockTV

Share

Inkassobüro setzt auf Dummfang

Bad Salzungen/Schmalkalden – Viele Leute in der Region haben dieser Tage ein Mahnschreiben erhalten, worin sie aufgefordert werden, eine noch offene Rechnung umgehend zu begleichen. Die angeblich ausstehende Summe von 49,90 Euro ist laut dieser Benachrichtigung mittlerweile durch Mahn-, Lastschrift- und Inkassokosten auf eine Gesamthöhe von 130,61 Euro angestiegen. “Ich mache zur Zeit in meinen Beratungen fast nichts anderes mehr, als Anfragen zu diesem Thema zu beantworten”, sagt Günter Pfaff, Verbraucherberater für Südthüringen. Auslöser für den Andrang in seinen Büros in Bad Salzungen und Schmalkalden ist eine Firma “Proinkasso GmbH” aus Hanau. In den Schreiben, die flächendeckend von der Rhön bis zum Rennsteig in Briefkästen landeten, heißt es: “… unser Mandant (CC Profi) hat uns bevollmächtigt, die unten aufgeführte und gemahnte Forderung aus Ihrer Anmeldung zum Direkt Gewinn24 einzuziehen”. Die Adressaten sollen die 130,61 Euro “innerhalb der nächsten 7 Tage” auf das Konto einer “Kanzlei K. Strassburg” in Frankfurt/Main überweisen. Für den Fall, dass sie das nicht tun, wird ihnen unter anderem Zwangsvollstreckung, Pfändung ihrer Bezüge und ein Eintrag in Schuldnerverzeichnisse angedroht.

“Das Kuriose ist, dass niemand etwas mit diesem Gewinnspielunternehmen zu tun gehabt hat”, sagt Günter Pfaff. “Das Schreiben ist immer das gleiche, die Summe ist immer die gleiche – es unterscheiden sich lediglich die Aktenzeichen, die Kundennummer sowie Name und Adresse des Empfängers. Und dann liegt ein Gesprächsprotokoll von einem Telefonat bei, das beweisen soll, dass es einen telefonischen Vertragsabschluss gegeben hat. Dieses angeblich mitgeschriebene Gespräch ist frei erfunden.”

quelle : stz-online.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Share

Erneute Mahnwelle von Proinkasso, Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

19.08.2009
Erneute Mahnwelle von Proinkasso
Vermeintliche Tondatei dient Inkassobüro als Druckmittel, Verbraucherzentrale rät: Nicht einschüchtern lassen!
Auch in diesen Tagen beschweren sich wieder zahlreiche Verbraucher über Mahnschreiben der Firma Proinkasso GmbH aus Hanau bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Wie schon vor einem Monat gibt das Inkassobüro vor, für einen Gewinnspieleintragung im Auftrag von CC Profi eine offene Forderung einzuziehen. Zu zahlen seien 130,61 Euro, die innerhalb der nächsten sieben Tage auf ein angegebenes Konto einer Kanzlei Straßburg zu überweisen sind. Für den Fall der Nichtzahlung werden eine Reihe von Maßnahmen wie beispielsweise Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung, Pfändung der Bezüge und Eintragung in entsprechende Schuldnerverzeichnisse angedroht.
Das unseriöse Treiben der Firma beschäftigt mittlerweile auch die Hanauer Staatsanwaltschaft, bei der täglich Strafanzeigen gegen den Geschäftsführer eingehen. Auch das städtische Technologie- und Existenzgründerzentrum in Hanau, in dessen Räumen das Inkassobüro sitzt, hat das Mietverhältnis inzwischen fristlos gekündigt.

Mit den derzeitigen Mahnschreiben will das Inkassobüro Verbraucher erneut unter Druck setzen, in dem sie vorgeben, dass mit einer aufgezeichneten Tondatei der Nachweis eines telefonischen Vertragsabschlusses belegt werden könnte.

Die Verbraucherzentrale rät: Nicht zahlen, wenn keine Anspruchsgrundlage besteht, kein echter Nachweis der Forderung seitens des Inkassobüros erbracht werden kann!

Auch sollten die Verbraucher auf keinen Fall aus Unkenntnis oder Angst die im Inkassoschreiben vorgeschlagene Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichnen, um die Forderung “abzustottern”.

quelle : Verbraucherzentrale Saschsen-Anhalt, hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Share

VERBRAUCHERINFORMATION => Haustürgeschäfte

VERBRAUCHERINFORMATION von der verbraucherzentrale-sachsen :

Der Kauf im beschaulichen Rahmen des heimischen Wohnzimmers oder gar di-rekt an der Tür ist nach wie vor ein Aktionsfeld der Vertreter. Als Haustürgeschäf-te bezeichnet man auch Verträge, die anlässlich von Freizeitveranstaltungen ge-schlossen werden, hierzu zählen die so genannten Kaffeefahrten.

Haustürgeschäfte
Die Tricks der Vertreter und die Rechte der Verbraucher
Haustürgeschäfte
sind Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher anlässlich einer Freizeitveranstaltung, im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmit-teln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen sowie Vertragsabschlüsse am Arbeitsplatz oder im Bereich der Wohnung nach mündlichen Verhandlungen. Teil-weise werden Verbraucher beim Vertragsabschluss regelrecht überrumpelt.
Tipp 1
Unterschreiben Sie nicht voreilig!
Misstrauen ist in Haustürsituationen häufig angebracht. Versuchen Sie die Frage zu beantworten, welche Konsequenzen die verlangte Unterschrift mit sich bringen kann.
Lassen Sie sich auf keinen Fall unter Druck setzen. Wenn Sie an dem Angebot interes-siert sind, bitten Sie um Unterlagen, damit Sie dies prüfen und Preise vergleichen kön-nen. Seriöse Anbieter kommen wieder.
Die Teilnahme an Werbeveranstaltungen ist freiwillig und verpflichtet nicht zum Kauf, auch dann nicht, wenn Sie Werbegeschenke angenommen haben.
Passiert es dennoch einmal, dass eine vorschnell geleistete Unterschrift kurz danach schon bereut wird, sollten Sie sich möglichst umgehend mit der nächstgelegenen Verbraucherberatungsstelle in Verbindung setzen, denn es besteht in der Regel ein Wi-derrufsrecht.
Widerrufsrecht
Haustürgeschäfte können ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen wi-derrufen werden. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn der Verbraucher über sein Widerrufs-recht ordnungsgemäß belehrt worden ist.
Das heißt:
Dem Verbraucher muss eine deutlich gestaltete Widerrufsbelehrung in Textform mitge-teilt werden.

quelle : verbraucherzentrale-sachsen.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen. ( PDF Datei )

Share

Hagener soll 150 Euro für zwei Anrufe bezahlen

Vom 15.07.2009

Ein Hagener staunte nicht schlecht, als er in dieser Woche eine Handy-Rechnung präsentiert bekam. Zwei Anrufe innerhalb von einer Stunde sollten jeweils 75 Euro kosten, also zusammen 150 Euro.

Absender des Schreibens ist die dubiose Firma TRC-Telemedia AG IBC aus dem hessischen Petersberg bei Fulda.

Am 17. Januar diesen Jahres hatte die 14-jährige Stieftochter des Hageners angeblich zweimal kostenpflichtige Serviceleistungen per Handy in Anspruch genommen, die 150 Euro kosten sollen. Die Schülerin war wochenlang mit Anrufen drangsaliert worden. An besagtem 17. Januar ist sie dann ans Telefon gegangen. Es meldete sich ein angeblich privater Briefzusteller, der einen Brief für sie bekommen habe, Name und Anschrift seien aber nicht korrekt lesbar. Die Schülerin gab zwar keine Auskunft, dennoch kam knapp ein halbes Jahr später die saftige Rechnung. Über die Handynummer ist die fragliche Firma TRC irgendwie an die Adressse des Stiefvaters aus Hagen gekommen.

„Ich werde Anzeige bei der Polizei erstatten, dazu hat man mir geraten. Das Internet ist voll von Anschuldigungen gegen die TRC-Telemedia, die keinen Cent von mir sehen wird”, berichtete der Hagener.

……

Die TRC ist ein einzelner Kaufmann (e. K.), der als Anton H. beim Handelsregister eingetragen ist. Bei der Staatsanwaltschaft Fulda liegen nach Angaben des zuständigen Amtsgerichtes 371 Strafanzeigen gegen die TRC vor, die am 20. März 2007 gegründet worden ist. Die Fuldaer Staatsanwaltschaft gibt allen angeschriebenen Personen den Rat, die Sache auszusitzen und nicht zu zahlen. Wer sich bei TRC oder dem Inkassobüro meldet, hat dort noch niemals einen Ansprechpartner erreicht. Es kommt immer die Meldung, dass die Mailbox überfüllt sei.

Als Firmensitz gibt die TRC übrigens die Hafenstadt Belize City im mittelamerikanischen Kleinstaat Belize (südlich von Mexiko) an.

quelle : derwesten.de, Hier klicken um zu dem Artikel zu gelangen.

Share

Standhaftigkeit hilft gegen die miesen Abzocker

Besonders dreist treibt es die „VABA AG“: „Ihr Vertrauen ist unserem Ministerium wichtig und so haben wir zur Kontrolle Ihre Bestellung noch einmal aufgelistet.“ Es folgt eine Auftragsbestätigung über die Teilnahme an bis zu 6 000 Gewinnspielen und alle Vorteile zum „Aktionspreis“ von 29,90 Euro. Unterschrieben vom „VABA AG-Minister für bundesweite Preisausschreiben“, Alexander von Almer.

quelle : op-online.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Share

www.nachbarschaft24.net „Auf keinen Fall zahlen“ (Interview)

Online-Abzocker schüchtern ihre Opfer damit ein, dass einzelne vom Gericht zur Zahlung verurteilt wurden. Doch der Berliner Anwalt Ronny Jahn rät, nicht zu zahlen.

Jüngst wurde ein Opfer der Seite www.nachbarschaft24.net zur ­Zahlung von 54 Euro verurteilt. Was bedeutet das Urteil für andere Opfer von Online-Abzockern?

Jahn: Sie sollten sich nicht verun­sichern lassen. Die meisten tappen in die Kostenfalle, weil sie nicht erkennen, dass die Anmeldung auf der Seite etwas kostet. Dies hat das Opfer in diesem Fall offenbar nicht überzeugend dargelegt. Wenn sich Betroffene richtig gewehrt haben, gingen die ­Fälle stets gut für sie aus.

Was sollten Opfer tun?

Jahn: Sie sollten den Betreibern schreiben, dass sie aufgrund der unzureichenden Preisinformation auf der Seite von einem kostenfreien Angebot ausgegangen sind und dass sie keinen kostenpflichtigen Vertrag schließen wollten. Die Verbraucherzentralen bieten auf ihren Internetseiten Musterbriefe an. Wenn später Mahnungen und Inkassobriefe kommen, sollte man diese ignorieren. Wenn wirklich ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, sollten Betroffene widersprechen. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass der Seitenbetreiber Klage erhebt, sollte ein Anwalt eingeschaltet werden.

Ist die Abzocke kein Betrug?

Jahn: Die Staatsanwälte tun sich schwer damit. Doch selbst wenn kein Betrug vorliegt, bedeutet das nicht, dass die Betroffenen zahlen müssen. Das betonen auch immer wieder die Staatsanwälte.

quelle : www.test.de, Hier klicken um den Artikel anzusehen.

Share

belleros premium media ltd und Mahnbescheide

Wiederuf auf einen Gerichtlichen Mahnbescheid ist immer Richtig bei abzock Forderungen, aber man sollte nun doch noch etwas mehr beachten als es nur zu widersprechen und zurueck zu senden :

Aus gegebenen Anlass: Einen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid am besten per Einschreiben ans zuständige Mahngericht schicken. Ansonsten kann es böse enden. Bei mir hat sich jemand gemeldet, welcher trotz Widerspruch einen Vollstreckungsbescheid bekommen hat.

quelle : youtube von Katzenjens

Share