Schlagwort-Archive: Urheberrecht

ZDF heute: Internetbetrug als Geschäftsmodell (Video)

Immer häufiger tappen Nutzer in Fallen von Internetbetrügern und erhalten beispielsweise gefälschte Mahnschreiben wegen angeblicher Verletzung des Urheberrechts.

Quelle : inside-megadownloads.blogspot.com

via abzocknews.de

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Urheberrecht: Filmbranche hilflos gegen Piratenseiten wie Kino.to

Neue Zahlen belegen: Das Angebot an illegalen Filmen steigt sprunghaft. Die Branche findet kein Mittel gegen Plattformen wie Kino.to.

Gegensätzlicher könnte die Entwicklung kaum sein. Während die Zahl der illegalen Musikdownloads seit 2005 um mehr als ein Drittel zurückgegangen ist, explodiert die der angebotenen Filme. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hat im vergangenen Jahr rund 526.000 deutschsprachige Filmdateien ausgemacht, die im Internet feilgeboten wurden. Ein Plus von 58 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

quelle : welt.de

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Musikindustrie bezwingt den Filesharing-Dienst LimeWire

Der Filesharing-Dienst LimeWire stellt sein Angebot ein. Nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten mit der Musikindustrie setzte sich diese schließlich mit ihrer Forderung nach dauerhafter Stilllegung der Plattform vor einem New Yorker Gericht durch. Nach der am Dienstag ergangenen gerichtlichen Anordnung (PDF-Datei) dürfte die Musikindustrie gegen den Dienst und seinen Entwickler Marc Gorton nun Schadensersatzforderungen in Höhe von mehreren hunderttausend US-Dollar geltend machen.

Quelle : heise.de

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Illegale Downloads: Nur ein paar Klicks bis zum finanziellen Ruin

Eine vermeintliche Bagatelle: Der zwölfjährige Tim lädt seine Lieblingssongs aus dem Netz. Seine Eltern ahnen nichts. Doch dann kommen die Anwaltsbriefe und Rechnungen.

quelle : zeit.de

via abzocknews.de

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Verbraucherzentrale: Abmahnung für illegale Downloads prüfen

Verbraucherzentrale: Vor dem Zahlen genau prüfen
Immer wieder suchen Brandenburger Rat zu anwaltlichen Abmahnungen von angeblichen Urheberrechtsverletzungen bei der Verbraucherzentrale. In solchen Schreiben behaupten Anwälte, der Internetanschlussinhaber habe zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Tauschbörse urheberrechtswidrig Musik- oder Filmdateien angeboten. Er solle unverzüglich eine “strafbewehrte Unterlassungserklärung” abgeben und damit verbundene Zahlungsansprüche anerkennen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.

“Die voreilige Unterschrift unter solchen Erklärungen kann für Betroffene teuer werden”, warnt Verbraucherschützer Jan Wilschke eindringlich. Die von spezialisierten Kanzleien angeschriebenen Verbraucher wären oft nur Inhaber des Internetanschlusses und hätten lediglich dessen unzureichende Sicherung gegen Missbrauch durch Dritte zu verantworten – ob durch die eigenen Kinder oder durch Unbekannte, die sich ins W-LAN einhacken und in Tauschbörsen geschützte Film- oder Musikdateien herunter laden. “Wer seinen Internetanschluss nicht in üblicher Weise gesichert hat, der muss das schnellstens nachholen und angemessene Anwaltskosten zahlen”, klärt Jurist Wilschke auf und präzisiert: “Wir halten Anwaltskosten von mehr als 100 Euro für ahnungsloser Anschlussinhaber bei einem ersten Rechtsverstoß für überhöht.”

Die Überforderung mancher Verbraucher durch die rasante technische Entwicklung spielte erst vor wenigen Wochen vor dem Bundesgerichtshof eine Rolle: Der Anschlussinhaber eines WLAN-Netzes war zum Zeitpunkt einer Urheberrechtsverletzung im Urlaub und damit nicht anwesend, sollte aber für den Missbrauch haften. Mit Urteil vom 12.05.2010 (Az: I ZR 121/08) entschied der BGH daraufhin grundsätzlich, dass der Inhaber seinen Anschluss marktüblich zu sichern habe; derzeit gilt dieses Kriterium mit WPA2-Verschlüsselung und einem eigenen sicheren Passwort als erfüllt. Wer dies unterlässt, hafte als so genannter “Störer” für Rechtsverletzungen Dritter und muss daraus entstandene Anwaltskosten tragen, nicht jedoch für Schäden durch die Weiterverbreitung von Werken aufkommen. Die Höhe der Anwaltskosten beschränkt § 97a II des Urheberrechtsgesetzes für die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit unerheblichen Urheberrechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro. Obwohl eine Pressemitteilung des BGH zur geschilderten Entscheidung diese Intention bekräftigt, berechnen “Abmahnanwälte” häufig höhere Summen.

quelle : vzb.de

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Datenklau: Nur ein Maus-Klick bis zur Abmahnung

Musik, Fotos, Filme und Texte gelten als geistiges Eigentum. Viele Nutzer verletzen das Urheberrecht im Internet.

Der Brief war ein Schock für Sebastian T.: Schadenersatz in Höhe von 450 Euro sollte er zahlen für einen Film, den er illegal genutzt habe, und zusätzlich auch noch die Anwaltsgebühren für die Abmahnung begleichen. Alles in allem fast tausend Euro. Eine beiliegende Erklärung, künftig sein Handeln zu unterlassen, sollte er auch noch unterschreiben. Was hinter dem Schreiben steckte, konnte ihm erst ein Anwalt erklären, denn Sebastian T. (Name geändert) war sich keiner Schuld bewusst.

quelle : welt.de

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Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen [Update / Stellungnahme]

Wie hier Berichtet “Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen” ist wieder mal Emil muell im Umlauf mit dem Ziel Ahnungslose Opfer zur Zahlung zu bewegen, mit einer Fake Email zum Thema p2p ( Tauschboaersen) und es handelt sich diesmal nicht um emails der Grevenreuth AG sondern unter dem Namen Rechtsanwalt Florian Giese auf der Richtigen Webseite des Rechtsanwaltes gibt es bereits eine Mitteilung zu diesen Emails :

Rechtsanwalt Florian Giese steht nicht in Zusammenhang mit betrügerischen E-Mails mit dem Betreff “Ermittlungsverfahren gegen Sie”

Die Kanzlei Giese Rechtsanwälte in Hamburg und speziell Rechtsanwalt Florian Giese stehen nicht im Zusammenhang mit den betrügerischen E-Mails, welche angeblich im Auftrag der Firma Videorama GmbH wg. Urheberrechtsverletzung in Filesharing-Netzwerken versendet werden.

Weder hat die Firma Videorama GmbH hier einen solchen Auftrag erteilt, noch sind durch RA Florian Giese unter der E-Mail Adresse “giese@rechtsanwalt-giese.info” oder “zahlung@rechtsanwalt-giese.info” derartige Mails versendet worden. Auch ist weder die Kanzlei Giese noch RA Florian Giese Inhaber der Domain “rechtsanwalt-giese.info”.

Quelle des zitates : rechtsanwalt-giese.de

Die Fake Domain rechtsanwalt-giese.info haben wir auch bereits auf unsere Malware_dialerdomains Filter fuer Firefox integriert, eben so wurde die Filterung kurzzeitig in das normale Adblock Filter liste fuer alle Integriert um ggf. mehre Opfer zu schuetzten.

Die Filter fuer Firefox in Verbindung mit Adblock plus finden sie unter “Produkte aus dem Hause vampirboard

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Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen

Da komme ich doch gerade von der Arbeit, optimere gerade noch eine Datenbank und rufe dabei meine Emils ab und bekomme doch fast einen Schreck da steht doch glatt im Betreff “Ermittlungsverfahren gegen Sie”, verdammt laeuft hier etwa ueber meinen Servern was ab wo von ich nichts weiss, eine sicherheitsluecke ? die zum spammen ausgenutzt wird ? oder eine ddos Attacke wird mit einen meiner Server ausgeloest bzw. ist bestand eines botnetzes ?
Aber was hat Videorama mit Musik zu tuen ?

Schwer Atmen oeffne ich die Email die den Absender Namen giese@rechtsanwalt-giese.info traegt, und merke weiter erschrocken das hier noch 3 Weitere Emails mit dem Betreff und der Email Adresse im Postflach Flattern.

Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH,
Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

p2p ? Moment das nutze ich doch nicht mehr nach dem aerger von open Office download was gar nicht open Office war, also jemand in meinem Netzwerk ?
Moment das kann ja nicht das Netzwerk ist ja nur fuer die Raeumlichkeiten, und da kommt keiner Ran ausser ich, also WLAN gekappter ? Kann ja auch nicht WLAN ist hier immer abgeschaltet,
aber Moment mal was sehe ich da in der Geoffneten Email ?

Da faellt mir doch die damalige abzock Masche mit der Grevenreuth AG ein, die in Wirklichkeit ein fake war, und lese die Emails weiter :

Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH,
Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
gegen Sie gestellt.

Aktenzeichen: 350 Js 435/39 Sta Essen

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 129.xxxx ( entfernt, wer weiss wem die wirklich gehoert)

Ihre E-Mail Adresse: gibt es gar nicht@meine uralt domain.de ( diese email adresse gibt es nicht mal bei mir )

Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 12

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 22

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen,
Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten
aussergerichtlich zu loesen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 18.10.2010 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter:
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse zahlung@rechtsanwalt-giese.info

Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen
Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell
aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten
dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Florian Giese

:8O:

Die 2. Mail das selbe genau zur selben Sekunde abgesendet, die 3 mail sieht dann so aus :

Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH,
Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
gegen Sie gestellt.

Aktenzeichen: 369 Js 303/24 Sta Essen

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 188.xx.x.x ( entfernt, wer weiss wem die wirklich gehoert)

Ihre E-Mail Adresse: gibt es gar nicht@meine uralt domain.de ( diese email adresse gibt es nicht mal bei mir )

Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 15

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 20

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen,
Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten
aussergerichtlich zu loesen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 18.10.2010 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter:
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse zahlung@rechtsanwalt-giese.info

Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen
Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell
aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten
dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Florian Giese

Zu mal die eine IP ist aus Frankreich die dort oben angeblich von mir in Nutzung sein soll und die andere aus West Virginia, und ich war sicher nicht in den Laendern 😉

Auch interessant das die Antwort Adresse aber eine ganz andere ist als die giese@rechtsanwalt-giese.info naemlich Return-Path:
Message-ID: <696212041.19257137012037@rocketalumni.com>
Received: from 173.193.223.133-static.reverse.softlayer.com (unknown [117.193.155.165])

Halten wir also kurz fest, diese Mail kann man getrost in den Muell schieben, zu mal wenn man so oder so nichts gemacht hat, natuerlich sollte man sich immer vergewissern ob die Netzwerke, Server abgesichert sind, aber zahlen drehe gibt es natuerlich auch bei Anwaelten so das man ggf. unberechtigt eine Abmahnung bekommt, aber diese Mail ist einfach nur ein Fake um an Geld zu kommen.

Die Fake Domain rechtsanwalt-giese.info haben wir auch bereits auf unsere Malware_dialerdomains Filter fuer Firefox integriert, eben so wurde die Filterung kurzzeitig in das normale Adblock Filter liste fuer alle Integriert um ggf. mehre Opfer zu schuetzten.

Die Filter fuer Firefox in Verbindung mit Adblock plus finden sie unter “Produkte aus dem Hause vampirboard

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Anti-Piraterieabkommen: PC-Kontrollen an der Grenze?

Noch in diesem Jahr soll das internationale Anti-Piraterieabkommen ACTA verabschiedet werden. Der Branchenverband Bitkom warnt vor weitreichenden Folgen. So könnten sich Grenzbeamte in Zukunft auch für MP3-Player interessieren und Provider müssten bei Urheberrechtsverletzungen Anschlüsse kappen.

Quelle : n-tv.de

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“Digitale Sicherheit” – Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke

Die Verbraucherzentrale warnt vor gefläschten Abmahnungen, die zurzeit ein Claas Schaefer unter dem Stichwort „Digitale Sicherheit“ wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet verschickt. Wolfgang Baumgarten von der Verbraucherzentrale Brandenburg: „Betroffene sollten keinesfalls die geforderten 150 Euro zahlen und das Vorgehen bei der Polizei anzeigen!“

Derzeit bekommen Verbraucher vorgebliche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen per Brief zugesandt, mit denen die Angeschriebenen zu Zahlungen aufgefordert werden. Jurist Wolfgang Baumgarten von der Verbraucherzentrale Brandenburg warnt: „Offensichtlich sollen Verbraucher hier wieder einmal auf leichte Art abkassiert werden – Betroffene sollten keinesfalls zahlen!“

quelle :  verivox.de

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