Schlagwort-Archive: Urheberrecht

Telekom haftet nicht für illegale Inhalte auf Website

Das Landgericht Hamburg hat eine Klage der GEMA abgewiesen. Die Rechteverwalter wollten die Deutsche Telekom dazu zwingen, einen Internetzugang zu sperren, über den Urheberrechtsverletzungen begangenen wurden.

Die GEMA hatte gegen die Deutsche Telekom geklagt. Diese habe als Access-Provider den Zugang zum Internet und damit auch zur Domain “d(…).am” vermittelt, auf der urheberrrechtswidrige Inhalte abrufbar waren. Die Telekom hafte nach Ansicht der Gema als Mitstörer, da sie den Zugang zum Internet ermögliche.

Die Richter des Landgerichts Hamburg wiesen die Klage ab (Aktenzeichen 308 O 640/08). Sie erklärten, dass der Antrag der Klägerin teilweise auf eine unmögliche Leistung gerichtet und deshalb unbegründet sei.

quelle : zdnet.de

via abzocknews.de

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Studie: Copyright-Verstoß bei 89 Prozent von BitTorrent-Inhalten

Studie: Copyright-Verstoß bei 89 Prozent von BitTorrent-InhaltenEine australische Analyse von Filesharing-Dateien im BitTorrent-Netzwerk will herausge-funden haben, dass es sich bei den getauschten Inhalten zum Großteil um urheberrechtlich geschütztes und nicht zum Download freigegebenes Material handele.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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AK warnt: Betrüger stellen Schadenersatzansprüche

AK warnt: Betrüger stellen SchadenersatzansprücheEin professionell formulierter Brief erreicht derzeit viele Steirer. Unter dem Namen einer deutschen Anwaltskanzlei wird vorgegeben, die Interessen einer “Videorama GmbH” zu ver-treten. “Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandaten”, heißt es. Und weiter: “Für Ihren Anschluss sind mehrere Downloads von pornografischem Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert […] [abzocknews.de]

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Schnäppchen-Abmahnung entlarvt sich selbst

Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor gefälschten Abmahnungen, die gerade zahlreich in deutschen E-Briefkästen landen. Auf den ersten Blick haben die Betrüger an alles gedacht – machen sich aber mit einem überraschenden Detail unglaubwürdig: Bescheidenheit.

So manchem Empfänger wird ein kalter Schauer über den Rücken gelaufen sein, als er in den vergangenen Wochen eine E-Mail von der Grevenreuth AG erhielt. Auf den ersten Blick sieht das Schreiben recht offiziell aus, Briefkopf, Geschäftsadresse und eine Bearbeitungsnummer finden sich in der Mail. Ohne Umschweife kommt der Absender gleich zu Beginn des Schreibens zur Sache: “Sehr geehrte Damen und Herren, laut Untersuchungen Ihrer IP Logs, hat unserer Mandant ‘Universal Music’ festgestellt, dass Sie häufig urheberrechtlich geschützes Materiel in Form von Musik heruntergerladen haben.” (sic)

quelle : spiegel.de

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Warnung vor neuen betrügerischen E-Mail-Abmahnungen

Die hessische Verbraucherzentrale warnt vor betrügerischen E-Mail-Abmahnungen. In einigen bekannten Fällen verschicke eine «Grevenreuth AG» aus Osnabrück E-Mails, in denen die Zahlung von 50 Euro verlangt werde. Dem Empfänger werde vorgeworfen, durch illegales Herunterladen von Musik im Internet Urheberrechte verletzt zu haben.

Quelle : net-tribune.de

via : abzocknews.de

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Abmahn-Masche zielt auf Porno-Sauger

Seit einigen Tagen schwappt wieder vermehrt gefälschte Abmahnpost der (nicht mehr existierenden) Kanzlei Knil – KUW Rechtsanwälte und Partner in die Postfächer von Internet-Anwendern. Darin heißt es, durch das Herunterladen urheberrechtlich geschützten pornografischen Videomaterials und musikalischer Werke habe sich der Empfänger laut Urhebergesetz strafbar gemacht.

Die Firma Videorama GmbH habe mit einem Antipiracy-Dienstleister die IP-Adresse bei der Nutzung in einem P2P-Netzwerk aufgezeichnet und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Die Kanzlei sei nun beauftragt, dem mutmaßlichen Sauger ein Angebot zur gütlichen Einigung zu unterbreiten: “Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen”, heißt es in dem Schreiben. Dann wolle man alle Ansprüche fallen lassen.

Die Bezahlung soll per Paysafecard erfolgen, wozu der Delinquent eine PaySafe-Karte für 50 Euro an einer Tankstelle oder einem Kiosk erwerben und den 16-stelligen Pin-Code in einer vorgegebenen Frist an eine E-Mailadresse senden soll.

quelle : heise.de

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Bundesjustizministerium plant Fachanhörungen zum Urheberrecht

Das Bundesjustizministerium hat in den kommenden Monaten einige Fachanhörungen zur Reform des Urheberrechts vorgesehen. Dabei geht es um das geplante “Dritte Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft”. Die Anhörung am 28. Juni behandelt das Thema Leistungsschutzrecht für Verleger, in der am 13. Juli geht es um Open Access, Kabelweitersendung und Kneipenrecht, am 27. September um kollektive Rechtewahrnehmung und am 13. Oktober um verwaiste Werke.

Das Bundesjustizministerium hat bisher eine Anfrage von heise online zu Details der Anhörungen noch nicht beantwortet. Die Anhörungen sind in der Regel nicht öffentlich. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will laut Netzpolitik.org am Montag, dem 14. Juni, eine “Berliner Rede zum Urheberrecht” halten.

quelle :  heise.de

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WLAN-Urteil: BGH verlangt “marktübliche” Sicherung von WLANs

Überraschend schnell hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine schriftliche Begründung zu seinem  am 12. Mai verkündeten WLAN-Urteil “WLAN-Urteil” geliefert. Das oberste deutsche Gericht bestätigte, dass der Betreiber eines Funknetzes als sogenannter Störer für Urheberrechtsverletzungen, die über seinen DSL-Anschluss begangen wurden, haftet, wenn er den WLAN-Zugang nicht “marktüblich” abgesichert hat.

Im verhandelten Fall ging es um die Klage eines Musiklabels, das P2P-Tauschbörsen nach illegalen Angeboten eines bestimmten Songs durchforsten ließ. Bei Treffern stellte man Strafanzeige, ließ von der Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur ermittelten IP-Adresse herausfinden und mahnte den vermeintlichen Delinquenten ab.

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In seiner Pressemitteilung vom 12. Mai hatte der BGH noch angemerkt, dass im vorliegenden Fall wohl die seit 2008 gültige Deckelung der Abmahngebühren auf 100 Euro gegriffen hätte. In der Urteilsbegründung fehlt ein solcher Hinweis, sodass die von vielen erhoffte Deckelung auf 100 Euro bei Abmahnungen wegen nur eines Songs nicht vom BGH bestätigt wurde. (hob)

quelle :  heise.de

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WLAN-Urteil: Ein sicheres Passwort ist jetzt Pflicht

Ein Recht interessanter Artikel von den jungs bei computerbetrug.de

WLAN ohne Verschlüsselung ist ab heute noch gefährlicher als bisher. Denn Deutschlands höchstes Gericht hat entschieden: Wer sein WLAN nicht absichert, muss mit Abmahnung und hohen Kosten rechnen.

Wer über WLAN ins Internet geht, muss sein Funknetz so absichern, dass sich Dritte nicht unerlaubt einbuchen können – um so zum Beispiel illegal Musik oder Filme zu tauschen. Das hat Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof, heute entschieden. Wer sein WLAN nicht ausreichend schützt, kann unter Umständen eine Abmahnung kassieren – mit den damit verbundenen Kosten von 100 Euro.

In dem entschiedenen Fall war ein Internetnutzer von der Musikindustrie abgemahnt worden, weil unter seiner IP-Adresse – also seiner individuellen “Hausnummer” im Netz – das Lied “Sommer unseres Lebens” in einer Tauschbörse eingestellt worden war. Die Musikfirma mahnte den Verdächtigen nicht nur ab, sondern wollte auch seine Anwaltskosten ersetzt haben – und Schadensersatz.

Der Mann konnte nachweisen, dass er zur Tatzeit im Urlaub war. Ein unbekannter Dritter hatte sich in sein nur unzureichend geschütztes WLAN eingebucht und das Lied in der Tauschbörse eMule eingestellt. Doch für die abmahnende Musikfirma war das kein Argument: Sie forderte trotzdem ihr Geld.

Der Fall ging durch die Instanzen und landete schließlich vor Deutschlands höchstem Gericht, dem Bundesgerichtshof. Und der BGH entschied: Internetnutzer müssen ihr WLAN so absichern, dass Dritte darüber keine Urheberrechtsverletzungen begehen können. Sprich: Sie müssen ihr WLAN verschlüsseln und ein eigenes, sicheres Passwort verwenden. Tun sie das nicht, können sie abgemahnt werden und müssen die entsprechenden Kosten von derzeit 100 Euro bezahlen.

Schadensersatz musste der Betroffene laut BGH dagegen nicht zahlen, da er nicht als “Störer” hafte.

Das Urteil des BGH (Urteil des I. Zivilsenats vom 12.5.2010 – I ZR 121/08) hat weitreichende Folgen für alle privaten Internetnutzer, die über WLAN surfen. Sie müssen umgehend – sofern nicht werkseitig bereits geschehen – ihr Funknetz verschlüsseln und dabei unbedingt auch ein sicheres Passwort verwenden. Sofern ihr Router bei der Auslieferung nur ein allgemeines Passwort beinhaltet, sollte dieses sofort durch ein eigenes, sicheres Passwort ersetzt werden.

quelle : computerbetrug.de

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P2P-Filesharing: So reagiert man richtig auf Abmahnungen

P2P-Filesharing: So reagiert man richtig auf AbmahnungenEin Abmahnschreiben wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung ist kein Grund zur Panik. ZDNet zeigt, wie man die Folgen mit einem kühlen Kopf und den richtigen Schritten minimiert. Der geforderte Geldbetrag lässt sich oft reduzieren.
Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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