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StA Braunschweig: SMS-Betrüger festgenommen

Für die dreisteste Rechtsverletzung im Internet wurde im Monat August die Flirt- und Datingplattform flirt-fever.de mit dem Negativpreis “Das Schwarze Schaf” ausgezeichnet. Begründet wird die Verleihung des Presises wie folgt:

Braunschweiger Staatsanwaltschaft veranlasst bundesweite Durchsuchungen wegen gewerbsmäßigen Betruges

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig führt ein Verfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges und Beihilfe zu dieser Straftat gegen insgesamt 12 Beschuldigte aus dem gesamten Bundesgebiet.

Es besteht der Verdacht, dass mit Betrugsabsicht ausgerichtete SMS – Chats unterhalten wurden. Auf unterschiedliche Art und Weise wurde Kontakt über die Einschaltung sogenannter “Chat-Animateure” zu potentiellen Opfern aufgenommen. Diese “Chat – Animateure” agieren unter Vorspiegelung falscher Identitäten oder Vorspiegelung der Möglichkeit eines realen Treffens, um auf diese Weise die Geschädigten/Opfer zum Versand von SMS unter Verwendung von kostenpflichtigen Premiumrufnummern (jeweils 1,99 €/min.) zu veranlassen.

Aufgrund eines bestehenden Haftbefehls wurde ein 30-jähriger Mann aus dem Raum Seesen festgenommen. Er befindet sich zurzeit in Untersuchungshaft.

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen, die von der Zentralen Kriminalpolizeiinspektion der Polizeidirektion Braunschweig geführt werden, wird die Gesamtschadenshöhe auf fünf Millionen Euro geschätzt.

Bei den Durchsuchungen in der vergangenen Woche, an insgesamt 19 Objekten in 9 Bundesländern, waren etwa 150 Polizeibeamte beteiligt.

quelle: antiabzockenet.blogspot.com, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen und weitere quellen zu erfahren.

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Mahnanwältin unterliegt vor Gericht ( mit Video )

Einige Strategien zur Abwehr von Forderungen der Abofallenbetreiber sind bekannt und bewährt. Einen gänzlich neuen Ansatz wählten nun der Karlsruher Rechtsanwalt Benedikt Klas und sein Mandant. Zunächst ließ der Anwalt feststellen, dass die Abo-Rechnung der berüchtigten Inkasso-Anwältin Katja Günther für ein dubioses “Geburtstags-Archiv” nichtig ist.
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Dann reichte er am Amtsgericht (AG) Karlsruhe Klage für seinen Mandanten ein. Darin forderte er von Günther Schadensersatz für die entstandenden Anwaltskosten zur Abwehr der unberechtigten Inkasso-Forderung. Das AG gab Klas nun recht und verurteilte Günther dazu, 46,41 Euro Anwaltsgebühr plus rund 150 Euro Gerichtsgebühr für das Verfahren selbst zu zahlen (Az. 9 C 93/09).

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Ein Video von KatzenJens dazu :

quelle : youtube von Katzenjens.

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Augsburg: Geldstrafe für dubiosen Verbraucherschützer

Dubiose Geschäfte statt Verbraucherschutz: Der Vorstand des Augsburger “Verbraucherschutz Internet Vereins” ist im Visier der Justiz.

Die Augsburger Staatsanwaltschaft wirft dem 22-Jährigen Beihilfe zur strafbaren Werbung und strafbare Kennzeichenverletzung vor. Seine mutmaßliche Komplizin, eine 26-Jährige aus Nürnberg, soll sich wegen strafbarer Werbung verantworten.

Die Frau bot den Ermittlungen zufolge unter dem Namen “GlobalFX” über das Internet Heimarbeit an, mit der man 3.500 Euro und mehr im Monat verdienen könne. Die Entsendung von entsprechenden Schulungsunterlagen wurde vom Kauf zweier E-Books zum Preis von 40 Euro abhängig gemacht.

In den Schulungsunterlagen wurde erklärt, wie man die zuvor gekauften E-Books bewirbt und weiterverkauft, so dass eine Vertriebspyramide entsteht. Problem dabei: Mit Fortschreiten des “Verkaufsmodells” würden die Absatzchancen allerdings immer geringer, so die Ermittler.

quelle : augsburger-allgemeine.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Erneute Mahnwelle von Proinkasso, Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

19.08.2009
Erneute Mahnwelle von Proinkasso
Vermeintliche Tondatei dient Inkassobüro als Druckmittel, Verbraucherzentrale rät: Nicht einschüchtern lassen!
Auch in diesen Tagen beschweren sich wieder zahlreiche Verbraucher über Mahnschreiben der Firma Proinkasso GmbH aus Hanau bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Wie schon vor einem Monat gibt das Inkassobüro vor, für einen Gewinnspieleintragung im Auftrag von CC Profi eine offene Forderung einzuziehen. Zu zahlen seien 130,61 Euro, die innerhalb der nächsten sieben Tage auf ein angegebenes Konto einer Kanzlei Straßburg zu überweisen sind. Für den Fall der Nichtzahlung werden eine Reihe von Maßnahmen wie beispielsweise Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung, Pfändung der Bezüge und Eintragung in entsprechende Schuldnerverzeichnisse angedroht.
Das unseriöse Treiben der Firma beschäftigt mittlerweile auch die Hanauer Staatsanwaltschaft, bei der täglich Strafanzeigen gegen den Geschäftsführer eingehen. Auch das städtische Technologie- und Existenzgründerzentrum in Hanau, in dessen Räumen das Inkassobüro sitzt, hat das Mietverhältnis inzwischen fristlos gekündigt.

Mit den derzeitigen Mahnschreiben will das Inkassobüro Verbraucher erneut unter Druck setzen, in dem sie vorgeben, dass mit einer aufgezeichneten Tondatei der Nachweis eines telefonischen Vertragsabschlusses belegt werden könnte.

Die Verbraucherzentrale rät: Nicht zahlen, wenn keine Anspruchsgrundlage besteht, kein echter Nachweis der Forderung seitens des Inkassobüros erbracht werden kann!

Auch sollten die Verbraucher auf keinen Fall aus Unkenntnis oder Angst die im Inkassoschreiben vorgeschlagene Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichnen, um die Forderung “abzustottern”.

quelle : Verbraucherzentrale Saschsen-Anhalt, hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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ZDF Volle Kanne – Dreiste Betrügerei am Telefon ( Video )

Betrug mit Hotlines und untergeschobene Verträge am Telefon: Immer wieder dient das Telefon dubiosen Unternehmen dazu, arglosen Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen.

“Laut Gesetz müssen die Kunden von Sonderhotlines darüber informiert werden, wie hoch die Kosten sind”. Danach müsse es noch die Möglichkeit geben, aufzulegen, um nicht in die Kostenfalle zu tappen. “Es ist rechtlich nicht erlaubt, eine Festnetznummer anzugeben und dann auf eine Hotline zu lotsen. Das geht natürlich nicht!”. Sollten Sie eine Rechnung für eine Leistung erhalten, die Sie nicht in Anspruch genommen haben, sollten Sie die Nerven bewahren: Zahlen Sie nicht! Die Firmen setzen darauf, Ihnen Angst einzujagen, mit der Hoffnung, dass Sie einfach bezahlen. “Wenn kein Vertrag über die Dienstleistung zustande gekommen ist, muss man überhaupt nicht reagieren”, erklärt Rechtsanwalt Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin.

Das Widerrufsrecht komme nur bei bestehenden Verträgen in Betracht und die Frist sei nur maßgeblich, wenn man schriftlich über das Widerrufsrecht informiert wurde. “Will man jedoch auf Nummer sicher gehen, so sollte man den Widerspruch erklären.”

Auch wenn die meisten Firmen es nicht soweit kommen lassen, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu verschicken – sollten Sie Post vom Gericht bekommen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen widersprechen. Dann ist das Unternehmen gezwungen, ihre Ansprüche im Rahmen einer Klage zu begründen. Diese Begründung ist aber meist unmöglich, denn hinter den Forderungen steckt in der Regel nur die betrügerische Absicht der Firmen, Geld zu machen.

[Volle Kanne – Montags – Freitags, 09.05 Uhr © ZDF]

quelle : youtube.com von AntiAbzockTV

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Opfer von fabriken.de und rezepte-ideen.de gesucht

Wie auf antiabzockenet.blogspot.com berichtet, sucht die Staatsanwaltschaft Düsseldorf Opfer von den Seiten : fabriken.de und rezepte-ideen.de der Firma Connects 2 Content GmbH

Opfer die auf die oben genannten Webseiten reingefallen sind sollen sich bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Fritz-Roeber-Str. 2, 40213 Düsseldorf, unter Az.: 90 Js 1388/09 melden.

quelle : antiabzockenet.blogspot.com, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Akte 08 – Bericht über die Razzia bei MintNet in Flensburg ( Video )

Mit einer umfangreichen Razzia ist die Kieler Staatsanwaltschaft im Dezember gegen die Anbieter einer SMS-Partnervermittlung vorgegangen. Den miteinander verflochtenen Firmen aus Kiel und Flensburg werde gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen, teilte die Behörde mit.

Insgesamt seien mehr als 40 Firmenräume und Privatwohnungen durchsucht worden. Fünf Hauptverdächtige wurden in Untersuchungshaft genommen. Die beschuldigten Firmen sollen mit seriösen Kontaktmöglichkeiten per SMS geworben, stattdessen aber bezahlte Mitarbeiter mit gefälschten Nutzerprofilen eingesetzt haben, um Kunden zu ködern. Für jede SMS an die angeblichen Flirtpartner verlangten sie dann 1,99 Euro. (ndr.de)

[Akte 09 – Dienstags 22.15 Uhr © sat1]

quelle : youtube.com von AntiAbzockTV

Aktuell siehe dazu auch : Anklage gegen SMS-Betrüger

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Facebook: Klage wegen Verletzung der Privatsphäre

Eine Gruppe von Nutzern hat eine Klage gegen den Social Networking-Dienst Facebook angestrengt. Angeblich verletzt das Unternehmen die im US-Bundesstaat Kalifornien gültigen Gesetze zum Schutz der Privatsphäre von Bürgern.

Die insgesamt fünf Kläger verlangen ein Geschworenenverfahren und die Zahlung von Schadenersatz sowie Anwaltskosten, meldet ‘Cnet‘. Es handelt sich um zwei Kinder im Alter von unter 13 Jahren, einen normalen User, einen professionellen Fotografen und eine Schauspielerin.

Facebook soll die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Privatsphäre verletzt haben, indem das Unternehmen persönliche Informationen seiner Nutzer an Drittparteien zum Zweck einer kommerziellen Verwendung weitergab. Die Firma selbst hält die Klage für unberechtigt und will sich mit allen rechtlichen Mitteln wehren.

Facebook steht seit langem in der Kritik, weil Datenschützer einen missbräuchlichen Umgang mit den Daten der Nutzer befürchten.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Musterbrief Internetabzocke

Abzocke im Internet

Die Maschen der Abzocker
Im Internet locken Seiten mit angeblichen Nachrichten vom Nachbarn oder Frei-SMS, andere ködern mit Hausaufgabendiensten, Softwareprogrammen, Intelligenztests oder Rezeptvorschlägen: Mit solch vermeintlich kostenlosen Web-Angeboten ziehen zweifelhafte Firmen neugierigen Nutzern – in erster Linie Jugendlichen – das Geld aus der Tasche.

Eine Umfrage der Verbraucherzentralen aus dem Jahr 2007 unter Betroffenen Internet-Usern hat ergeben, dass ahnungslose Surfer mit Forderungen von durchschnittlich 120 Euro konfrontiert werden. In jedem vierten Fall hat es Jugendliche unter 18 Jahren erwischt. Jeder Zehnte Befragte hat bezahlt, als eine Rechnung für den Besuch der zweifelhaften Seiten im E-Mail-Postfach landete. Wer die Zahlung verweigerte, der bekam Druck: 57 Prozent erhielten Mahnungen, in denen mit Klagen gedroht wurden; bei 31 Prozent wurden Inkassobüros, bei nahezu jedem Fünften ein Rechtsanwalt eingeschaltet.

Um die Kunden dazu zu bewegen, dass sie einen mehr oder weniger brauchbaren Vertrag bzw. Abo im Internet abschließen, versucht man diese zunächst mit vermeintlich günstigen Angeboten zu ködern. Wer möchte nicht kostenlos SMS verschicken, wissen wie alt er wird, seine Intelligenz testen oder, bei jungen Leuten besonders beliebt, schon mal testen, ob er die theoretische Führerscheinprüfung besteht.

……….

Hier klicken fuer Musterbrief Internetabzocke ( .doc)

quelle : verbraucherzentrale-bayern.de, Hier klicken um den gesamten Artikel zu lesen.

Weitere Verbraucherschutz-Links, Musterbriefe finden Sie HIER : Verbraucherschutz-Links, Musterbriefe

Unter anderem befindet sich dort auch das Musterschreiben an die Banken der Abzockerbanden

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Urteil: Online-Versteigerung von Sex ist sittenwidrig

Die Online-Auktionsplattform Lovebuy.de ist mit dem Versuch gescheitert, die Mitgliedsgebühren eines Nutzers einzuklagen, der diese nicht – wie bei der Anmeldung gefordert – zahlen wollte.

Das Amtsgericht Wuppertal wies die Klage des Betreibers gegen den User zurück. Der Grund: Der Gegenstand der Geschäftsbeziehung ist sittenwidrig, womit der Vertrag trotz der ausdrücklichen Anmeldung des Nutzers bei dem Dienst nichtig ist.

Immerhin bestehe das Kerngeschäft der Plattform darin, die Leistungen von Prosituierten zu versteigern. “Die von ihr (der Betreiberfirma VMA Management) selbst vorgelegten Screenshots lassen keinen Zweifel daran, welcher Art die zur Auktion gebrachte weibliche Begleitung ist”, heißt es in dem Urteil (31 C 230/09).

Dass in der Versteigerung von Sexdiensten der Schwerpunkt der Plattform liegt, ändere sich auch nicht durch die zusätzlich angebotenen Erotikartikel. VMA Management könne daher weder Mitgliedsbeiträge bei zahlungsunwilligen Usern eintreiben, noch Mahngebühren oder Rechtsanwaltskosten in Rechnung stellen.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den Artikel anzusehen.

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