Schlagwort-Archive: Betrug

Berliner Betroffene von Internet-Abzocken gesucht…..

für eine Zeitungsreportage in der “BZ am Sonntag” suchen wir Betroffene, die über Ihre Erfahrungen mit jedweder Abzocke berichten können.

z.B.: Abofallen, Glücksspielanrufe (0900-Nummern), Webseiten- Betrug usw.

Danke und schöne Grüße,

Björn
Tel.: 030 – 280 450 76
Mail: bjoernberlin AT gmail DOT com

quelle : forum.boocompany.com

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2 Jahren Haft fuer Cyberstalker

Am 3.8.09 ist der vermutliche Urheber der Stalking-Geschichten zu 2 Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Und das, obwohl nur wegen vergleichsweise harmlosen Dingen verhaldelt wurde. Die Verfahren wegen der Stalkerei stehen noch aus. So wie es aussieht wird der Junge wohl bis auf weiteres gesiebte Luft atmen dürfen.

quelle: kindergartenbande. Hier klicken um zum Artikel zu gelangen.

weitere infos unter : cyber-stalking-heute

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01379988017: Neue Telefon-Betrüger unterwegs

Vorsicht Falle: Unbekannte Täter versuchen derzeit mal wieder, über Lockanrufe Geld zu machen. Aktuell betroffen: die Nummer 01379988017.

Zahllose Menschen erhielten in den vergangenen Stunden Kurzanrufe auf ihre Mobiltelefone. Es klingelte einmal, dann blieb als “Anruf in Abwesenheit” die Nummer 01379 988017 auf dem Display.

Wer die Nummer anruft, landete nicht etwa bei einem Gesprächspartner, sondern lediglich bei einem Zählcomputer. Die Täter, die die 0137-Nummer betreiben, kassieren allerdings bei jedem Anruf eines Opfers eine Stange Geld – ein mieses, wenn auch nicht ganz neues Geschäftsmodell. Abzocke mit dem “Anruf in Abwesenheit” und 0137-Nummern gibt es seit mittlerweile fünf Jahren in Deutschland.

…….

Wer den Tätern einen Strich durch die Rechnung machen möchte, informiert sofort(!) die Bundesnetzagentur unter der Mailadresse rufnummernspam(at)bnetza(dot)de über den Vorfall. In der Mail sollte der Zeitpunkt und die missbrauchte 0137-Nummer genannt werden, ebenso Name und Adresse des betroffenen Ofers.

quelle : computerbetrug.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Datensätze über 40 Millionen Menschen illegal im Handel

Ein britischer Medienbericht gibt neue Einblicke in den weltweit florierenden illegalen Handel mit personenbezogenen Daten. Laut der Times hat ein früherer britischer Polizist eine Datenbank erstellt, die sensitive Einträge über 40 Millionen Menschen weltweit umfasst. Gefüttert habe der einst im Betrugsdezernat tätige Ex-Ermittler die Sammlung allein mit Informationen, die in Internetforen rechtswidrig angeboten werden.

quelle. heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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www.nachbarschaft24.net „Auf keinen Fall zahlen“ (Interview)

Online-Abzocker schüchtern ihre Opfer damit ein, dass einzelne vom Gericht zur Zahlung verurteilt wurden. Doch der Berliner Anwalt Ronny Jahn rät, nicht zu zahlen.

Jüngst wurde ein Opfer der Seite www.nachbarschaft24.net zur ­Zahlung von 54 Euro verurteilt. Was bedeutet das Urteil für andere Opfer von Online-Abzockern?

Jahn: Sie sollten sich nicht verun­sichern lassen. Die meisten tappen in die Kostenfalle, weil sie nicht erkennen, dass die Anmeldung auf der Seite etwas kostet. Dies hat das Opfer in diesem Fall offenbar nicht überzeugend dargelegt. Wenn sich Betroffene richtig gewehrt haben, gingen die ­Fälle stets gut für sie aus.

Was sollten Opfer tun?

Jahn: Sie sollten den Betreibern schreiben, dass sie aufgrund der unzureichenden Preisinformation auf der Seite von einem kostenfreien Angebot ausgegangen sind und dass sie keinen kostenpflichtigen Vertrag schließen wollten. Die Verbraucherzentralen bieten auf ihren Internetseiten Musterbriefe an. Wenn später Mahnungen und Inkassobriefe kommen, sollte man diese ignorieren. Wenn wirklich ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, sollten Betroffene widersprechen. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass der Seitenbetreiber Klage erhebt, sollte ein Anwalt eingeschaltet werden.

Ist die Abzocke kein Betrug?

Jahn: Die Staatsanwälte tun sich schwer damit. Doch selbst wenn kein Betrug vorliegt, bedeutet das nicht, dass die Betroffenen zahlen müssen. Das betonen auch immer wieder die Staatsanwälte.

quelle : www.test.de, Hier klicken um den Artikel anzusehen.

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Polizei darf E-Mails auf Servern beschlagnahmen

Die Polizei darf mit einer richterlichen Verfügung zur Hausdurchsuchung auch E-Mails beschlagnahmen, wenn der Beschuldigte diese nicht auf seinem PC, sondern auf dem Server des Providers lagert.

Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen wurde zurückgewiesen. Gegen diesen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs und Untreue geführt. Das zuständige Amtsgericht hatte eine Hausdurchsuchung angeordnet, um Unterlagen und Datenträger zu finden, die als Beweismittel in Betracht kommen.

Das Gericht entschied, dass die Entscheidungen den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügen, so dass der Beschwerdeführer durch die Sicherstellung der E-Mails auf dem Server des Providers nicht in seinen Grundrechten verletzt ist. Eine entsprechende Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses durch die Strafprozessordnung sei im Zuge der Verbrechensbekämpfung und der Wahrheitsermittlung im Strafverfahren legitim.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Bande wegen Internetbetrugs verurteilt

Nach einer Reihe von Internet-Betrügereien ist am Montag ein 25-Jähriger vom Landgericht Amberg zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Mann hatte mit Komplizen über eine Verkaufsplattform Edelmetalle wie Goldmünzen und Silberbarren angeboten, den Käufern nach Bezahlung aber keine Artikel geliefert.
Allein der Haupttäter habe einen Schaden von etwas mehr als 300.000 Euro angerichtet, berichtete ein Justizsprecher.

quelle. heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen

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Vorsicht vor TRC Telemedia!

Rechnung nicht bezahlen.

Viele Verbraucher melden sich zurzeit bei der Verbraucherzentrale Hamburg und beschweren sich, dass sie eine (oder mehrere) Rechnung(en) von der Firma TRC Telemedia bekommen haben. Sie sollen € 75 für ein Telefongespräch bezahlen, das angeblich vor Monaten erfolgt sein soll.

Die Verbraucher versichern: Sie haben die Nummer gar nicht angerufen!

Wieder einmal soll offenbar unberechtigt Geld von arglosen Verbrauchern einkassiert werden. Besonders perfide: Bei den Gesprächen soll es sich Telefonsexangebote handeln. Gut möglich, dass die Verbraucher aus Scham schnell bezahlen, ohne dazu verpflichtet zu sein.

Unser Tipp: Zahlen Sie nicht, wenn kein Anruf erfolgt ist. Rechnungen schreiben kann jeder. Aber nicht jede Rechnung muss bezahlt werden.  Moderne Wegelagerei sollte man nicht unterstützen!

Natürlich ist man verpflichtet, für wirklich zustande gekommene Verbindungen zu zahlen. Aber für den Anschlussinhaber eines Telefons, von dem aus angeblich das Gespräch geführt wurde, entsteht keine Zahlungspflicht.

Selbst, wenn man eine der Nummern tatsächlich angerufen hat, muss man ein erhöhtes Entgelt nur dann begleichen, wenn sich vorher Anrufer und Angerufener über einen Preis für die vereinbarte Dienstleistung geeinigt haben. Wo nicht über € 75 gesprochen wurde, muss auch nicht € 75 bezahlt werden. Ob dann überhaupt eine Gegenleistung, die einen solchen Preis wert ist, erfolgte, ist ebenfalls anzuzweifeln.

Persönliche Beratung zu allen Fragen rund um Telefon und Internet: Kirchenallee 22, 20099 Hamburg (18 € pro Beratung, Terminvereinbarung unter 24832 107 einen Termin). Oder telefonisch unter 0900 1 775441, € 1,50 / min. aus dem dt. Festnetz, mobil evtl. mehr.

quelle : Verbraucherzentrale Hamburg, Hier klicken um zu der Meldung zu gelangen.

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Firma kassiert mit Sex-Hotline ab ( TRC Telemedia )

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein warnt vor einem dubiosen Telefon-Anbieter, der mit Rechnungsbetrug Kasse machen will. Wie die NDR 1 Welle Nord am Dienstag berichtete, gab es im Raum Segeberg vermehrt Beschwerden über die Firma TRC Telemedia. Sie stellt ahnungslosen Kunden Gebühren für die angebliche Nutzung einer Sex-Hotline in Rechnung.
Dabei gehe das Unternehmen immer nach der gleichen Masche vor: Es erschleicht sich Telefonnummern und Adressen, die von Mitarbeitern wahllos angerufen werden. Nach dem ersten Klingeln wird wieder aufgelegt. Wenn der Angerufene dann aus Neugier die im Display angezeigte Nummer zurückruft, landet er bei einer erotischen Telefonansage. Wenig später kommt eine Rechnung ins Haus, oft über eine Summe bis zu 75 Euro.

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen dringend davon ab, die Rechnungen zu bezahlen. Das Unternehmen drohe zwar mit Pfändungen und Gerichtsverfahren, habe aber noch nie einen Prozess angestrengt. Betroffene sollten sich an die Rechtsabteilung der Verbraucherzentrale wenden.

quelle: ndr.de, HIER klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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