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Abzocke mit Navi-Updates von Briefkastenfirma aus Hannover

Ein Unternehmen mit dem Namen SG Webdesign mit Sitz in der Goethestraße verschickt derzeit in ganz Deutschland Rechnungen über einen Betrag von 49,98 Euro. In dem Anschreiben heißt es, dass eine Update-Gebühr für Navigationsgeräte kassiert werde.

Quelle: Haz.de / Zum Artikel

Dazu interessant und lesenswert:

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Neue Telefonabzocke lockt mit Tankgutschein in die Falle

Wer über die hinterlegte Nummer zurückruft, dem wird über eine Bandansage ein Tankgutschein in Höhe von 10 € versprochen. Die Aktivierung soll durch Druck einer weiteren Zifferntaste erfolgen. Danach wird darauf hingewiesen, dass ab jetzt für einen Gewinneintragungsdienst 9,90 € über die Telefonrechnung abgerechnet werden. Dahinter steckt der Dienst von dem Portal sofortgewinn49.de.

Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Dazu interessante und lesenswerte Foreneinträge:

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Via Google nun mit Facebook in die Abofalle

Die Wirkung hielt nicht lange an, nachdem gewisse Abzocker aus dem Werbeparadies Google vertrieben wurden. Es ist für die Betreiber von Abo- und Kostenfallen nun zwar nicht mehr so einfach, ihre Portale bei Google zu bewerben. Offensichtlich gibt es aber einen einfachen Trick, um wieder zur gewohnten Tagesordnung zurückkehren zu können. Dazu weicht man jetzt einfach auf andere, gut besuchte, Portale aus.

Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

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Jetzt doch auf den Professor Hoeren hören?

Die Frage könnte man sich stellen, wenn man den neuesten Artikel betrachet, den Frank Drescher auf seinem Firmenblog opmmedia.wordpress.com am 27.06.2011 veröffentlicht hat. Unter der Überschrift Wenn der Vater für die Tochter… kann man den Telefonmitschnitt eines verärgerten Vaters hören, der sich als Rechtsanwalt zu erkennen gibt und die Rechnung seiner Tochter storniert haben möchte.

Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

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Erneute Abfuhr für die Telomax vor dem OVG Münster

Die Bundesnetzagentur war der Auffassung, dass dieses Geschäftsmodell auf unerlaubter telefonischer Werbung mit unterdrückter Rufnummer basiere und damit rechtswidrig sei. Da die Klägerin ihren Dienst dafür zur Verfügung stelle und die anfallenden Entgelte kassiere, sprach die Agentur ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot aus.

Quelle: The-new-Boo.blogspot.com / Zum Artikel

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test warnt vor dubiosen Inkassoforderungen

Inkassobüros verschicken bundesweit böse Briefe. So will zum Beispiel Sauer & Söhne eiligst 162,98 Euro eintreiben, für welche Leistungen wird aber nicht gesagt. Manche Verbraucher bekommen solche Drohbriefe gleich mehrfach: Epsilon Inkasso will 116,45 Euro für eine „Fa. Automobilservice“, Czech Media 90 Euro für einen Telefonservice, Media Inkasso 107,90 Euro für Gewinnspiele.

Quelle: Test.de / Zum Artikel

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Insolvenzverfahren gegen Proinkasso GmbH

Az.: 8 IN 302/11 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Proinkasso Gesellschaft mbH, Frankfurter Straße 181, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 44563), vertr. d.: Stefan Straßburg, (Geschäftsführer) ist am gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.

Quelle: Frickemeier.blog.com / Zum Artikel

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ZDF Hallo Deutschland vom 21.06.11: Neue Masche auf Kaffeefahrten (Video)

Sie verkaufen Heizdecken oder Vitamin-Ampullen zu horrenden Preisen. Immer wieder werden ahnungslose Gäste auf Kaffeefahrten abgezockt. Der neueste Trick der Branche: Einladung zu einer Schiffstaufe.

Quelle: ZDF.de / Zum Artikel

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Videoquelle: Youtube.com / Videokanal von scamnewsTV

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Firma BWL Service GmbH & Co. erloschen

Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld (43 IN 23/11) vom 12.04.2011 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.

Quelle: Frickemeier.blog.com / Zum Artikel

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LG Berlin erlässt einstweilige Anordnung gegen Google

Weil er sich von einem Blogger im Internet verunglimpft fühlte, erwirkte der Betroffene beim Landgericht Berlin eine einstweilige Anordnung gegen den Blog-Plattformbetreiber Google.

Das Internet war und ist kein rechtsfreier Raum. Diese Binsenweisheit wird durch eine aktuelle Gerichtsentscheidung aus Berlin erneut bestätigt. In dem Fall ging es um einen Blogbeitrag, der in einem von Google gehosteten Blog erschienen war. Darin wurde unter anderem behauptet, ein namentlich nicht bekannter Berliner sei “asozial”, wäre ein “Spitzel”, sei “geisteskrank und schwachsinnig”, sei “ein russischer Nazi gewesen” und außerdem irgendwie in einen Mord verwickelt.

Quelle: Golem.de / Zum Artikel

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