Schlagwort-Archive: Forderungen

Abmahnungen: Keine Zahlungspflicht bei zu hohen Forderungen

Das Oberlandesgericht Köln entschärft Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen. Wenn der Rechteinhaber übertriebene Forderungen stellt, muss der Abgemahnte nicht zahlen. Damit könnten tausende Abmahnungen hinfällig sein.

Quelle: T-Online.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Anforderungen an eine wettbewerbsrechtlich zulässige E-Mail- und Telefonwerbung

Der BGH hat erneut (Beschluss vom 14.04.2011, Az.: I ZR 38/10) entschieden, welche (wett-bewerbsrechtlichen) Anforderungen an eine Einwilligung in eine Werbung per E-Mail oder per Telefon, zu stellen sind.

Quelle: Internet-law.de / Zum Artikel

 

via abzocknews.de

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Warnung vor irreführenden Zahlungsaufforderungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt seine Kundinnen und Kunden eindringlich vor unseriösen Unternehmen, die mit irreführenden Zahlungsaufforderungen die Überweisung von angeblich fälligen Gebühren herbeiführen wollen. Aktuell wird besonders vor dem “Deutschen Marken- und Patent Register” gewarnt, das in seinen Schreiben die Hausanschrift des DPMA als Absenderadresse angibt.

Quelle: Dpma.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

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Aus der Collector Dienstleistungen GmbH wird die Aequatio Dienstleistungen GmbH

Auch das Konglomerat um Frank Babenhauserheide beteiligt sich am aktuellen Trend der Inkasso-Neugründungen bzw. der Umbenennung von einschlägig bekannten Dienstleistern im Rahmen des Inkassounwesens zum Einzug von unberechtigten Forderungen aus Abo- und Vertragsfallen. So wurde aus der bisherigen Collector Dienstleistungen GmbH & Co. KG nun die Aequatio Dienstleistungen GmbH & Co. KG:

 

Nordrhein-Westfalen Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 6588

Aequatio Dienstleistungen GmbH & Co. KG

Historie
1.) Collector Gesellschaft für Inkasso und Forderungsmanagement KG 1.) Herford
2.) Collector Gesellschaft für Inkasso und Forderungsmanagement GmbH & Co. KG 2.) Herford
3.) Collector Dienstleistungen GmbH & Co. KG 3.) Herford

Man darf gespannt sein, für wen man jetzt aktiv wird…

quelle : abzocknews.de

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Neue Schlappe vor Gericht für Abofallenbetreiber

Die Firma Content4U GmbH, die seit Jahren Abofallen im Internet betreibt, hat vor dem Amtsgericht in Frankfurt am Main eine empfindliche Niederlage hinnehmen müssen.

Die dortige Richterin hatte zu beurteilen, ob der Preishinweis auf der
Seite download-service.de so deutlich gestaltet ist, dass es hier zu einem 2-Jahres-Vertrag über 192,- € (pro Monat 8,- €) gekommen sei.

Dies verneinte die Richterin. Der hier in Frage stehende Preishinweis sei eine allgemeine Geschäftsbedingung, die für den Verbraucher i. S. d. § 305c Abs. 1 BGB überraschend sei und somit nicht Vertragsbestandteil werde.

Infolgedessen fehlt den Forderungen die Rechtsgrundlage.

Dieses Urteil ist schon deswegen begrüßenswert, weil es den meisten Anbietern von Kostenfallen im Internet die Grundlage für ihre unberechtigten Forderungen eindeutig entzieht.

Beratung und Musterschreiben bietet hierzu die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in ihren Beratungsstellen an.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle : verbraucherzentrale-sh.de

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Betrüger zocken Senioren am Telefon ab

Immer häufiger werden vor allem Senioren am Telefon abgezockt. Mit wortreichen Versprechen auf hohe Gewinne oder rabiaten Forderungen nach vermeintlich ausstehenden Zahlungen für die Teilnahme an Gewinnspielen setzen die Täter Bürger am Hörer unter Druck.

Quelle: Wz-newsline.de / Zum Artikel

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Kriminelle Schreckens-Botschafter

Bei Anruf Schock! Die Masche zieht immer wieder. Die Betrüger erzählen ihren Opfern, dass ein Verwandter an einem Autounfall beteiligt gewesen sei, bei dem ein Mensch verletzt wurde. Um eine Strafe oder Schadensersatzforderungen des Opfers abzuwenden, sollen die Angehörigen eine Entschädigung zahlen.

Quelle: e110.de / Zum Artikel

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BDIU-Vorzeige-Mitglied acoreus Collection Services GmbH fordert auch für “Gewinnspiele”

Die acoreus Collection Services GmbH, das Vorzeige-Mitglied des BDIU e.V. (Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen), hat ihren Kunden- und Wirkungskreis erweitert. Verschickte man bisher “lediglich” Rechnungen für bereits verjährte Forderungen von “Unternehmen aus der Telekommunikation”, so fordert man jetzt auch für “Gewinnspiele”.

Quelle und vollstaendiger Bericht : abzocknews.de

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Alte Rechnungen

Kürzlich bekam Ralf Lange (Name von der Redaktion geändert) Post vom Anwalt. Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Bussek und Mengede informierte ihn darüber, dass noch eine Telefonrechnung offen ist. Für 1,51 Euro soll Lange die Dienste der Telefonauskunft Telegate genutzt haben – im September 2006!

Die Firmen setzen offenbar auf die Unwissenheit der Verbraucher. Denn nach drei Jahren setzt die Verjährungsfrist ein, die Forderungen verfallen. Der Kunde kann sich auf die Verjährung berufen und muss nicht mehr zahlen. Nur: Wer das nicht weiß und zahlt, kann sein Geld später nicht zurückfordern. „Die Firmen bewegen sich in einem rechtlichen Graubereich“, sagt Nowarra.

Quelle : tagesspiegel.de

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Das “Recht auf Vergessen” vor Gericht

Die in Europa seit einigen Monaten geführte Diskussion um das “Recht auf Vergessen” im Internet bekommt aus Spanien neue Nahrung. Dort wird der Internetdienstleister Google mit rund 80 Aufforderungen der Regulierungsbehörde Comisión del Mercado de las Telecomunicaciones (CMT) konfrontiert, Informationen über Personen aus seinem Suchindex zu streichen. Google habe daraufhin angekündigt, gegen die meisten Aufforderungen juristisch vorzugehen, berichtet das Wall Street Journal.

Im Januar seien die ersten fünf Beschwerden vor einem spanischen Gericht angehört worden. Zu einer Entscheidung dazu sei es bislang noch nicht gekommen, doch nun erwäge das Gericht, die Angelegenheit dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft in Luxemburg zu übergeben, heißt es in dem Zeitungsbericht, der sich auf eine eingeweihte Person beruft.

Quelle : heise.de

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