Schlagwort-Archive: Klage

Gericht erlaubt ungefragte Bildveröffentlichung im Web

Das Landgericht (LG) Köln hat eine Klage abgewiesen, mit der sich ein Hauseigentümer gegen das Abfotografieren seines Hauses mit anschließender Veröffentlichung inklusive des Straßennamens und der Hausnummer auf einem Internetportal wehren wollte (Az. 28 O 578/09). In diesem Fall trete das allgemeine Persönlichkeitsrecht zurück und auch datenschutzrechtliche Belange würden dem Angebot nicht entgegen stehen, befanden die Richter.

Auslöser des Streits war das Angebot “Bilderbuch-Köln” mit einer Vielzahl an Fotos von Häusern, Straßen und Plätzen der Domstadt. Außer aktuellen Ansichten werden dort auch historische Fotografien gezeigt, die unter anderem vom Kölner Amt für Denkmalpflege und aus privaten Bildarchiven stammen. Zusätzlich zu den Bildern finden sich dort auch zahlreiche erläuternde Textbeiträge. So etwa zu den Gebäuden selbst, deren Geschichte und zu den jeweiligen Fotografen.

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Zeuge beschuldigt Hauptangeklagte im Prozess um Flirt-SMS-Chat

Im Prozess um millionenfache Abzocke mit Flirt- SMS hat ein früherer Mitarbeiter am Dienstag drei Hauptangeklagte beschuldigt. Vor dem Kieler Landgericht beschrieb der 41-Jährige Zeuge das Geschäftsgebaren seiner Arbeitgeber und ein Geflecht von Briefkastenfirmen. Darüber seien ahnungslose Kunden auf Internet- Singlebörsen für den teuren SMS-Chat angeworben worden.

quelle : Welt.de, Hier klicken um zum Artikel zu gelangen.

gefunden bei Abzocknews.de

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Richterliche Ohrfeige für NDR : Internet-PCs gebührenfrei

Für Computer mit Internet-Anschluss sind keine Rundfunkgebühren zu zahlen, hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden. Das Gericht gab damit der Klage einer Dolmetscherin gegen den NDR statt.

Die Klägerin hat einen PC mit Internetzugang, den sie zu Hause auch gewerblich nutzt. Obwohl sie für ihren Privathaushalt bereits Rundfunkgebühren zahlt, wollte der NDR auch für den Computer abkassieren. Gewerblich genutzte PCs mit Internetzugang seien gesondert anmelde- und gebührenpflichtig, argumentierte der öffentlich-rechtliche Sender. Zweitgeräte seien nur dann von der Gebühr befreit, wenn sie privat genutzt werden.

Die Richter waren da ganz anderer Meinung

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Warnung vor Top-of-Software.de der Antassia GmbH – Der Nachfolger von Softwaresammler.de

Wie im Forum von BooCompany aktuell berichtet wird gibt es ein neues Abzockprojekt für Downloads unter Top-of-Software.de einer bisher unbekannten Antassia GmbH, welches sich jedoch nicht nur in Layout und Struktur den einschlägig bekannten Abzockangeboten Opendownload.de und dem direkten Nachfolger Softwaresammler der Content Services Ltd. des Strohmanns Alexander Varin ähnelt.

Und das ist Top-of-Software.de der Antassia GmbH:

Auf der Startseite von Top-of-Software.de findet man (wie üblich) keinen Preishinweis.

Wer das Abzockangebot der Antassia GmbH nutzen möchte soll sich zunächst anmelden:

Nach der Anmeldung werden Sie nach und nach im Rahmen des Inkasso-Stalkings nach dem Schema “Kalletaler-Dreick” wahrscheinlich zunächst von der Antassia GmbH selbst und erfahrungsgemäß später von der Tankstelle “Rechtsanwalt” Olaf Tank aus Osnabrück so lange belästigt und unter Druck gesetzt, bis Sie den offenen Betrag begleichen.

So funktioniert nun mal die Nutzlosbranche – Und das schon seit vielen Jahren.

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Die Seite Top-of-Software.de, stehen nun auch in unserem abzock Filter.

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Urteil zur GEZ-Gebühr auf internet-fähige PCs

In den letzten Jahren gab es eine ganze Reihe widersprüchlicher Urteile zum Thema GEZ-Gebühr für Arbeitsplatzrechner. Ein Teil der Gerichte war der Meinung, für diese sei wie für andere internet-fähige PCs zu zahlen, andere verneinten die Gebührenpflicht. So sah es jetzt auch das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, das der Klage eines selbständigen Informatikers stattgab.

Dieser nutzte in seinem häuslichen Arbeitszimmer Computer, für die die GEZ Gebühren erheben wollte.

quelle : pc-professionell, Hier klicken fuer den vollen Artikel.

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ZDF Hallo Deutschland – Verkäufer einer Kaffeefahrt zur Auszahlung des Gewinns verurteilt ( video )

Mit falschen Gewinnversprechen wurden schon so manche auf dubiose Kaffeefahrten gelockt. Jetzt hat sich ein Teilnehmer zur Wehr gesetzt und fordert seinen versprochenen Gewinn ein.

Theoretisch lassen sich die versprochenen Leistungen einklagen, denn das BGB sieht einen solchen Rechtsanspruch vor. Die Durchsetzung erweist sich in der Praxis allerdings als schwierig, weil sich die Versender von Gewinnschreiben nicht zu erkennen geben und mit Postfächern und falschen Adressen ihre Identität verschleiern.

Doch jetzt hat das Landgericht Gießen in einem Grundsatzurteil (Az.: 20 189/09 vom 30.09.2009) den Verkäufer bei einer Kaffeefahrt zur Auszahlung des im Einladungsschreiben versprochenen Gewinns verurteilt. Bereits in einer vorherigen Verhandlung, die am 02.09.2009 stattfand, habe die Richterin angedeutet, dass der Verkäufer als derjenige, der von den Einladungsschreiben geschäftlich profitiere, auch für die zugesagten Gewinne hafte.

Der Kläger, ein Mann aus dem hessischen Mücke, bekam Recht und erhalte nun die versprochenen 8000 Euro. Dessen Rechtsanwalt Eike Erdel, der sich auf Kaffeefahrten und Gewinnversprechen spezialisiert hat; teilte auf seiner homepage, unter „rechtsanwalt-erdel.de” in einer Pressemitteilung mit, das dieses Urteil eine weit reichende Bedeutung hat, denn künftig könnte jeder unter Berufung auf das Urteil von dem Verkäufer bei einer Kaffeefahrt die Auszahlung des versprochenen Gewinns aus dem Einladungsschreiben verlangen.

Der Jurist aus Homberg kommt zu dem Schluss „dass die Verbraucherschützer und die Polizei fast regelmäßig den Rat erteilten, das man solche Gewinnschreiben wegwerfen sollte. Dieser Rat ist falsch und bedeutet, dass Sie Ihr Geld in den Papierkorb werfen sollen. Es besteht nämlich ein Anspruch auf Auszahlung des Gewinns und solche Ansprüche können durchaus durchsetzbar sein. Wenn Sie ein solches Gewinnschreiben mit Einladung zu einer Ausflugsfahrt erhalten haben und den versprochenen Gewinn durchsetzen wollen, setzen Sie sich mit mir in Verbindung.” (Rechtsanwalt Eike Erdel – rechtsanwalt-erdel.de)

(Die Videobeschreibung basiert auf der Grundlage von eigenen Erkenntnissen bzw. Recherchen. Deshalb kann Sie zwar, wenn auch nur teilweise, – muss aber nicht unbedinkt auch in allen Punkten die Meinung der Produktionsfirma wiedergeben.)

[Hallo Deutschland – Werktags, 17.15 Uhr © ZDF]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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Verbraucherschutz: Internetbetrüger verklagt angeblichen Blog-Betreiber

Der ehemalige Anbieter der Abzock-Seite “fabrik-einkauf.com” verklagt einen angeblichen Blog-Betreiber. Der Betroffene soll Bilder des Klägers auf den Internetseiten “antiabzocke.net” und “antiabzocke.info” veröffentlicht haben. Der Beklagte bestreitet jegliche Kenntnis der Blog-Domains, sein Verteidiger spricht von einer “Unverschämtheit”.

Beklagter bestreitet Verbindung zu Blog-Seiten

Am Mittwoch fand am Hamburger Landgericht eine Anhörung zur Klage statt. Die klagende Partei, vertreten durch einen Göttinger Rechtsanwalt, reichte Bilder des Klägers als Beweismittel ein. Die Privatfotos zeigen den Jurastudenten aus Göttingen unbekleidet unter der Dusche und wurden nach Angaben der Anklage auf den Domains “antiabzocke.net” und “antiabzocke.info” veröffentlicht.

Der Beklagte bestreitet jedoch, Besitzer der Domains zu sein oder in Verbindung zu den beiden Internetauftritten zu stehen. Die Webadressen wurden nach Aussagen seines Göttinger Verteidigers, Rechtsanwalt Alexander Schneehain, von Unbekannten auf seinen Namen registriert. Das Gericht sieht es als gegeben an, dass bei einer Domainregistrierung immer die Möglichkeit des Missbrauchs durch Dritte besteht. Grund sei die teils fehlende Kontrolle durch Hosting-Unternehmen.

quelle : netzwelt.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen .

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Betrugsanklage gegen Brandenburger, der mit einem Bundessterbeanzeiger abzocken wollte

BRANDENBURG/HAVEL – Die Hinterbliebenen trauerten noch um den Verstorbenen, als eine sonderliche Zahlungsaufforderung in den Briefkasten flatterte. 63,12 Euro sollten sie auf das Konto eines gewissen Gerd Mütlich überweisen – als Gegenleistung dafür, dass die persönlichen Daten des Toten in einem sogenannten Bundessterbeanzeiger im Internet veröffentlicht würden. Zu dieser Zahlung seien die Angeschriebenen auf der Grundlage eines neuen Gesetzes des EU-Parlaments verpflichtet, hieß es in dem Schreiben zur Begründung.

Aktiv war Händler M. nur in der Woche vom 22. bis 29. Juni dieses Jahres. Bereits am 26. Juni warnte die Verbraucherzentrale Brandenburg vor „einer besonders skrupellosen Abzocke, die die emotionale Situation Trauernder ausnutzt“. Der von der Staatsanwaltschaft angeklagte besonders schwere Betrug kann mit einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren geahndet werden.

quelle : maerkischeallgemeine.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

gefunden bei : abzocknews.de

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Bitte keine Werbung! Spam-Klage erfolgreich

Wer ein Unternehmen auffordert, auf Werbemails zu verzichten, muss nicht hinnehmen, dass danach weitere Mails im Postfach landen. Nach einem nun veröffentlichten und inzwischen rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München sind unverlangt zugesandte Werbemails eine “unzumutbare Belästigung”, deren Unterlassung verlangt werden kann. (AZ: 161 C 6412/09)

Im verhandelten Fall hatte ein Arzt auf eine Werbemail einer Firma geantwortet, die ihm anbot, eine eigene Domain für ihn zu erstellen. In seiner Mail forderte der Mediziner umgehend Auskunft über die Speicherung und Löschung seiner Daten sowie eine Unterlassungserklärung.

quelle : n-tv.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

gelesen bei : abzocknews.de

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