Schlagwort-Archive: Personen

Nach “Operation Payback” nun Razzien bei Hostern

Im Zusammenhang mit den DoS-Angriffen im Rahmen der “Operation Payback” Anfang Dezember haben die Behörden nun Durchsuchungen bei mehreren Webhostern in der USA und in Deutschland vorgenommen.

Die Ermittler erhoffen sich daraus Erkenntnisse über die Personen, von denen die jeweiligen Attacken gegen die Webseiten von PayPal, Mastercard, Visa und anderen koordiniert wurden. Das Ziel besteht unter anderem darin, die Nutzer bestimmter IRC-Kanäle ausfindig zu machen, berichtete das US-Magazin ‘The Smoking Gun’ unter Berufung auf das FBI.

Die Angriffe wurden durch das Anonymous-Netzwerk organisiert, einem losen Zusammenschluss von Nutzern aus dem Umfeld des 4Chan-Forums. Sie richteten sich jeweils gegen Unternehmen und Organisationen, die offen gegen die Whistleblower-Plattform Wikileaks vorgingen.

Quelle : winfuture.de

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Daten- und Verbraucherschutz im Internet gewährleisten-Schaar und Billen legen Fünf-Punkte-Katalog vor

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit warnen davor, dass der Verbraucher- und Datenschutz im Internet unter die Räder kommt. “Leider kommen diese Fragen auch bei dem morgigen Nationalen IT-der Gipfel zu kurz”, so der Bundedatenschutzbeauftragte Peter Schaar. “Die Bedürfnisse der Verbraucher, ihr Recht auf Transparenz und einen aktiven, informierten Umgang mit ihren Daten müssen als Grundprinzip für das Internet der Zukunft festgelegt werden”, ergänzt vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Verbraucher- und Datenschutz müssen originäre Anliegen in allen Projekten mit IT-Bezug werden, fordern die Daten- und Verbraucherschützer. Hierzu haben sie einen Fünf-Punkte-Katalog formuliert. Elementare Bausteine zur Wahrung der Nutzerrechte sind ein verbrieftes Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet sowie das Verbot der Erhebung, Verknüpfung und Verbreitung persönlicher Daten ohne eine aktive informierte Einwilligung.

Kodex ist ein erster Schritt
Als ersten guten Schritt bezeichneten der Bundesdatenschutzbeauftragte und der vzbv den am 1. Dezember 2010 von der Internetwirtschaft vorgelegten Datenschutz-Kodex. Die Selbstverpflichtung stellt eine zentrale Anlaufstelle in Aussicht, um Widersprüche unbürokratisch regeln zu können. “Problematisch ist aber, dass man den Widerspruch individuell für jedes beteiligte Unternehmen einreichen muss”, sagt Billen. Da könne in der Summe schon einiges an Aufwand zusammenkommen. Er kündigte an, die Umsetzung der Selbstverpflichtung kritisch zu begleiten und zu prüfen, ob sie als Alternative zu einer gesetzlichen Regelung taugt.

Quelle und vollstaendiger Bericht : vzbv.de

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win-finder.com: Verbraucherzentrale warnt vor neuer Abzocke

Win-Finder verspricht Besuchern seiner Internetseiten die Eintragung in 200 Gewinnspiele jeden Monat mit Preisen von bis zu 1 Million Euro. Angeblich trägt das Unternehmen mit einer speziell entwickelten Software Verbraucher monatlich vollautomatisch in 200 Gewinnspiele ein. Für die Registrierung fragt win-finder nach Rufnummer und Geburtsdatum – um anschließend über die Telefonrechnung wöchentlich 9,90 Euro abzubuchen. Außerdem werden vor allem ältere Verbraucher angerufen, denen angebliche Gewinne in Aussicht gestellt werden. Offensichtlich entlockt man dabei den vermeintlichen “Gewinnern” auch verschiedene personenbezogene Daten.

Sollten Sie eine telefonische Mitteilung über einen Gutscheingewinn und wenig später einen Brief des IFK-Glücksteam mit der Aktivierung für erhalten (haben), müssen Sie Ihre nächsten Telefonrechnungen sorgsam auf “Beiträge andere Anbieter” überprüfen. Momentan werden die Beträge in Höhe von 9,90 € pro Woche von der Telomax GmbH aus Frankfurt am Main geltend gemacht und mit der Telefonrechnung abgezogen. Wenn sich solch ein fragwürdiger Posten auf Ihrer Telefonrechnung befindet, legen Sie zunächst schriftlich Widerspruch bei Ihrem Telefonanbieter ein. Teilen Sie ihm auch mit, wie der Anbieter vorgegangen ist.

Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, den fragwürdigen Betrag nicht zu zahlen und lediglich den unstrittigen Betrag der Telefonrechnung zu begleichen. Der dubiosen Forderung und dem angeblichen Vertragsschluss sollten Sie ebenfalls widersprechen.

Insgesamt muss die bedauerliche Lehre für Verbraucher lauten, dass nun nicht nur Kontoauszüge regelmäßig auf unberechtigte Abbuchungen, sondern auch Telefonrechnungen sowohl in Papierform als auch Onlinerechnungen auf Unregelmäßigkeiten überprüft werden müssen.

Quelle : verbraucherzentrale-bayern.de

via arcadewelten.eu Forum

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Britisches Verteidigungsministerium warnt vor Facebook Places

Das britische Verteidigungsministerium sorgt sich um die Facebook-Mitglieder unter den militärischen und zivilen Mitarbeitern der britischen Streitkräfte, insbesondere die in Nordirland stationierten. Nachdem Facebook den Dienst Places vor wenigen Wochen auch in Großbritannien startete, warnt nun das Ministry of Defense (MoD) davor, dass Angreifer Militärangehörige genau lokalisieren könnten, denn Facebook zeigt mit Hilfe der Places-Funktion standardmäßig auch den Aufenthaltsort von Mitgliedern an. Obendrein kann der Aufenthaltsort von Mitgliedern auch durch deren Facebook-Freunde mitgeteilt werden, was die Betroffenen möglicherweise gar nicht wissen (“Personen, die jetzt hier sind”, in der englischen Version “People Here Now”). Daher rät das Ministerium, die passenden Funktionen in Places zu deaktivieren.

quelle : heise.de

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Vorsicht Datensammler! Schutz im Internet – eine Illusion?

Immer mehr Privatdaten landen bei Unternehmen. Durch Vernetzung unterschiedlicher Daten kann das Verhalten von Privatpersonen durchleuchtet werden. Was kann der Staat eigentlich tun? Profitiert er vielleicht sogar selbst von Daten?

quelle : faz.net

via abzocknews.de

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Razzia wegen Millionenbetrug mit Gratis-Gewinnspielen

Mit vorgetäuschten Gratis-Gewinnspielen soll eine deutschlandweit agierende Betrügerbande einen Millionenbetrag ergaunert haben. Bei einer Razzia in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Bayern wurden am Mittwoch fünf Personen verhaftet, wie die Berliner Staatsanwaltschaft mitteilte. Gegen sie werde in rund 250 000 Fällen des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges ermittelt.

quelle : antiabzockenet.blogspot.com

via abzocknews.de

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direct2solutions.de mit massigen spam mails

Unbekannt scheint weder die direct2solutions.de noch ihr Geschäftsführer: Marcel Knass zu sein.
Ueber google findet man zu beiden doch einige Informationen.

Wer kennt diese nervenden Emails im moment wieder vermehrt nicht :

Steffi (26 Jahre) aus xy wartet vielleicht genau auf dich. Steffi
sucht eine prickelnde Affaire, die sich eventuell zu einer Beziehung
entwickeln kann.
Schauen dir jetzt ihr Profil an: http://www.sdates.dexyxy

oder auch :

Unsere Mitglieder aus xyxy wünschen sich, dass sie dir auch bald
bei OnlineGlück schreiben können. Mit über 1.000 Mitgliedern aus
deiner Umgebung bleibt dein Postfach garantiert niemals leer.

Kostenlos anmelden: http://www.onlineglueck.de/xyxy

Mit einem Klick kannst du direkt durch unser Stadtverzeichnis
stöbern, Nachrichten schreiben oder die Bildergalerien unserer
Mitglieder aus xyxy durchstöbern.

Einladung annehmen: http://www.onlineglueck.de/xyxy

Liebe Grüße,
Claudia (onlineglueck.de Moderatorin)

Nun mit dem

bleibt dein Postfach garantiert niemals leer

haben die auf jeden fall Recht, der dreck versucht oefter in mein undsicher auch hunderen anderen email faechern zu kommen, zum glueck nutze ich spamihilator der mich von dem Dreck frei haelt 🙂

Lustig unter jeder email steht folgendes :

Sie erhalten diese E-Mail, da Sie sich mit Ihrer E-Mail Adresse
name@domain.de bei partnergewinn.de angemeldet haben. Bei Fragen oder Beschwerden können
Sie uns unkompliziert unter folgender E-Mail auskunft@direct2solutions.de kontaktieren.
Sollten Sie künftig keine weiteren Mails mit exklusiven Angeboten erhalten wollen,
klicken Sie bitte einfach auf folgenden Link:
http://www.d2smail6.debla

Das vollständige Impressum finden Sie unter www.direct2solutions.de

Interessant wo man sich doch angemeldet haben soll, gut schnell den link geklickt, man wird angeblich ausgetragen, na ja denkst du !
Das gibt es wohl eigentlich nur um zu sehen welche Emails noch existieren und gueltig sind, aufhoeren wird der mist auf jeden fall nicht, die Direct2Solutions GmbH schreibt natuerlich munter weiter Emails 😉

Gut moeglichkeit 2. nutzten wir senden eine mail an auskunft@direct2solutions.de.

Man wartet und wartet und …. wir schreiben eine 2 Mail mit fristsetzung, und aufforderung unsere Daten sofort zu loeschen etc. ( t5f ), dann bekommt man doch mal eine antwort, eine komische Kodierte mail trudelt irgend wann doch mal ein :

Sehr geehrte/r xxxxxx,

vielen Dank f�r Ihre E-Mail vom 24.11.2009. Wie von Ihnen angefragt, erteilen wir Ihnen
gerne Auskunft �ber die Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten. Wichtig ist uns in
diesem Fall die strickte Einhaltung der deutschen, wie auch Europ�ischen
Datenschutzrichtlinien um Sie als unseren Kunden bestm�glich zu sch�tzen.

Gem�� Ihrer Anmeldung vom 25.06.2006 um 04:46 Uhr bei dem Projekt partnergewinn.de
nutzen wir Ihre Daten in Einklang mit der von Ihnen erteilen Einverst�ndniserkl�rung.
Diese umfasste die Einwilligung in die �bersendung von unregelm��igen erscheinenden
Newslettern aus unserem Hause.
Im folgenden haben wir alle Informationen die uns zu Ihrem Datensatz anhand der E-Mail
Adresse xxxxx vorliegen, f�r Sie aufgelistet:

Anrede: Herr
Vorname: xxxx
Nachname: xxxxx
Strasse: xxxxx
Ort: xxxxx
PLZ: xxxxx
Geburtsdatum: xxxxxx
Email: xxxxxx
IP: xxxxxx

Selbstverst�ndlich stehen wir Ihnen gerne f�r weitere Anfragen �ber diese E-Mail Adresse
direkt zur Verf�gung – denn: Datenschutz ist Ehrensache.

Mit besten Gr��en,
Ihr Support Team

Direct2Solutions GmbH, Potsdamer Str. 96, 10785 Berlin
Gesch�ftsf�hrer: Marcel Knass, Registergericht Berlin-Charlottenburg, HRB 116630 B
E-Mail: auskunft@direct2solutions.de, Web: www.direct2solutions.de

Aehm joar, ist natuerlich sehr interessant das die Direct2Solutions GmbH vorher weiss welche domain man irgend wann haben wird und welche mail adressen, den zu dem genannten Datum gab es diese mail adresse gar nicht 😉

Interessantes findet man auch bei xing ueber den GF als die Firma Direct2Solutions Ltd. hiess.

18.02.2008, 20:23
Hallo Zusammen,

ich wollte heute die Gelegenheit nutzen und einmal unser Unternehmen vorstellen:

Die Direct2Solutions Limited wurde auf der Basis unserer langjährigen Erfahrung und umfangreichem Know-How im Bereich der Neuen Medien gegründet.

Unser Unternehmen zeichnet sich durch frische Ideen, aber auch durch Kompetenz und Leistungsbereitschaft aus. Das Hauptaugenmerk unserer Tätigkeit liegt auf der Erstellung und dem Betrieb zahlreicher und verschiedener Internetangebote. Daraus ergeben sich verschiedene Leistungen die wir Ihnen anbieten können. Dazu gehören die Bereiche E-Mail Marketing, die Adressgenerierung, -akquirierung und -spezialisierung sowie das Listbroking. Auch die Suchmaschinenoptimierung gehört zu unseren Kernkompetenzen.

Seit dem Start von Direct2Solutions haben wir bereits ein Portfolio von über 2 Mio. Kontakten aufgebaut. Dieses besteht aus Kontakten mit verschiedenen Profiltiefen und verschiedenster Interessen und demographischer Daten. So kann mit diesen Daten eine zielgerichtete Interessenten- und Neukundengewinnung durchgeführt werden. Auch ein Kundenprofiling und Marktanalysen sind möglich.

Aus diesen verschiedenen Komponenten können wir für unsere Kunden ein Komplettpaket schnüren und einen vollständigen Service aus einem Haus anbieten.

Bei Interesse lasse ich Ihnen gern ein auf Sie speziell angefertigtes Angebot zukommen.

Beste Grüße,
Marcel Knass

Aha man nett das Portfolio von über 2 Mio. Kontakten, ich wuerde es eher Daten kauf nennen, bzw. verkauf.

Dazu gehören die Bereiche E-Mail Marketing, die Adressgenerierung, -akquirierung und -spezialisierung sowie das Listbroking.So kann mit diesen Daten eine zielgerichtete Interessenten- und Neukundengewinnung durchgeführt werden

Und das sollte sicher uebersetzt heissen, Spam , spam und noch mals spam.

Und von dem text in der Email die codierungsfehler aufweist:

Wichtig ist uns in
diesem Fall die strickte Einhaltung der deutschen, wie auch Europ�ischen
Datenschutzrichtlinien um Sie als unseren Kunden bestm�glich zu sch�tzen.

Da ist leider nichts von zu sehen Herr Knass, den die mails gehen trotz loesch aufforderungen an die adressen heraus, wurde da vielleicht versehentlich vergessen die Loeschung durchzufuehren ?

Interessantes schreibt auch die Seite abzocke-blog.de mit dem Artikel “Direct2Solutions GmbH – Die E-Mail Messies

Ueber google findet man auch noch aelter projekte des Herrn wie z.b. “Das Auktionshaus tencents.de – Die neue Geldmaschine“, dort sind die kommentare von Usern auch wirklich sehr interessant und lesenswert was sie ueber Marcel Knass berichten.

Auch ueber WOT findet man dann folgendes : direct2solutions.de Bewertung

Da bleibt nun zu ueberlegen sollte man nun noch einmal ein T5F an die direct2solutions senden, oder doch direkt an die Datenschutz beauftragten Wenden ? :mail:

Wer hat noch Erfahrungen mit der der Direct2Solutions GmbH gemacht, und was meint ihr dazu ?

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Google-Statistik: Wie Deutschland zum Zensur-Vizeweltmeister wurde

Google-Statistik: Wie Deutschland zum Zensur-Vizeweltmeister wurdeSperren, löschen, Personen identifizieren: Google macht jetzt erstmals öffentlich, welche Staaten solche Anfragen stellen. Bei der Entfernung von Videos, Blogeinträgen und Suchtreffern landet Deutschland auf Platz zwei hinter Brasilien – die Gründe sind überraschend banal.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche

Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher UnterlassungsansprücheSeit vielen Jahren existiert die Unsitte, dass einige Rechtsanwaltskanzleien im gewerblichen und urheberrechtlichen Bereich Unternehmen und Privatpersonen quasi gewerbsmäßig abmahnen. Gesetzgeber und Gerichte halten dagegen. Doch wo fängt der Missbrauch an?
Quelle: Haufe.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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Regelleistungen nach SGB II (“Hartz IV- Gesetz”) nicht verfassungsgemäß

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –

Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010

Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 –

I. Sachverhalt

1. Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom
24. Dezember 2003 (sog. „Hartz IV-Gesetz“) führte mit Wirkung vom 1.
Januar 2005 die bisherige Arbeitslosenhilfe und die bisherige
Sozialhilfe im neu geschaffenen Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
in Form einer einheitlichen, bedürftigkeitsabhängigen Grundsicherung für
Erwerbsfähige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden
Personen zusammen. Danach erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige
Arbeitslosengeld II und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft
lebenden, nicht erwerbsfähigen Angehörigen, insbesondere Kinder vor
Vollendung des 15. Lebensjahres, Sozialgeld. Diese Leistungen setzen
sich im Wesentlichen aus der in den §§ 20 und 28 SGB II bestimmten
Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen für
Unterkunft und Heizung zusammen. Sie werden nur gewährt, wenn
ausreichende eigene Mittel, insbesondere Einkommen oder Vermögen, nicht
vorhanden sind. Die Regelleistung für Alleinstehende legte das SGB II
zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens für die alten Länder einschließlich
Berlin (Ost) auf 345 Euro fest. Die Regelleistung für die übrigen
Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bestimmt es als prozentuale Anteile
davon. Danach ergaben sich zum 1. Januar 2005 für Ehegatten,
Lebenspartner und Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft ein Betrag von
gerundet 311 Euro (90%), für Kinder bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres ein Betrag von 207 Euro (60%) und für Kinder ab Beginn des
15. Lebensjahres ein Betrag von 276 Euro (80%).

Im Vergleich zu den Regelungen nach dem früheren Bundessozialhilfegesetz
(BSHG) wird die Regelleistung nach dem SGB II weitgehend pauschaliert;
eine Erhöhung für den Alltagsbedarf ist ausgeschlossen. Einmalige
Beihilfen werden nur noch in Ausnahmefällen für einen besonderen Bedarf
gewährt. Zur Deckung unregelmäßig wiederkehrenden Bedarfs ist die
Regelleistung erhöht worden, damit Leistungsempfänger entsprechende
Mittel ansparen können.

……

……

6. Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von
207 Euro genügt nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, weil es von
der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet
ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren
Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis
zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Der Gesetzgeber hat jegliche
Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes, der sich im
Unterschied zum Bedarf eines Erwachsenen an kindlichen
Entwicklungsphasen und einer kindgerechten Persönlichkeitsentfaltung
auszurichten hat, unterlassen. Sein vorgenommener Abschlag von 40 %
gegenüber der Regelleistung für einen Alleinstehenden beruht auf einer
freihändigen Setzung ohne empirische und methodische Fundierung.
Insbesondere blieben die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher,
Schulhefte, Taschenrechner etc. unberücksichtigt, die zum existentiellen
Bedarf eines Kindes gehören. Denn ohne Deckung dieser Kosten droht
hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen. Auch fehlt
eine differenzierte Untersuchung des Bedarfs von kleineren und größeren
Kindern.

7. Diese Verfassungsverstöße sind weder durch die Auswertung der
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 und die Neubestimmung des
regelsatzrelevanten Verbrauchs zum 1. Januar 2007 noch durch die Mitte
2009 in Kraft getretenen §§ 74 und 24a SGB II beseitigt worden.

quelle : bundesverfassungsgericht.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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