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Bundesnetzagentur stoppt Telefon-Abzocke mit Schweinegrippe

Betrüger forderten Verbraucher telefonisch dazu auf, eine teure 0900er-Hotline anzurufen. Dort sollten sie persönliche Informationen zum H1N1-Virus erhalten. Stattdessen lieferte die Bandansage aber nur allgemeine Aussagen zum Thema.

Die Bundesnetzagentur hat eine illegale Telefon-Hotline zum Thema Schweinegrippe gesperrt. “Unseriöse Geschäftemacher haben die Unsicherheit und Angst von Verbrauchern vor einem gesundheitlichen Risiko durch die Schweinegrippe in besonders unverfrorener Weise ausgenutzt. Dies haben wir unverzüglich unterbunden”, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Zahlreiche Verbraucher erhielten nach eigenen Angaben – auch nachts – einen Telefonanruf eines vermeintlichen “Europäischen Zentralinstitutes für Seuchenbekämpfung”. Hierbei wurde die Berliner Rufnummer 030 / 20 17 99 48 übertragen. Eine Ansage täuschte vor, dass eine persönliche Information zur Schweinegrippe vorliege. Die Verbraucher wurden aufgefordert, zu ihrer eigenen Sicherheit die teure Rufnummer 0900 / 100 01 84 anzurufen.

Unter dieser Nummer waren per Ansage jedoch lediglich allgemeine Aussagen zur Schweinegrippe zu hören. Diese dienten offensichtlich dazu, den Verbraucher hinzuhalten, um einen möglichst großen Umsatz über die Rufnummer zu erzielen.

quelle : zdnet.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Urteil: Online-Versteigerung von Sex ist sittenwidrig

Die Online-Auktionsplattform Lovebuy.de ist mit dem Versuch gescheitert, die Mitgliedsgebühren eines Nutzers einzuklagen, der diese nicht – wie bei der Anmeldung gefordert – zahlen wollte.

Das Amtsgericht Wuppertal wies die Klage des Betreibers gegen den User zurück. Der Grund: Der Gegenstand der Geschäftsbeziehung ist sittenwidrig, womit der Vertrag trotz der ausdrücklichen Anmeldung des Nutzers bei dem Dienst nichtig ist.

Immerhin bestehe das Kerngeschäft der Plattform darin, die Leistungen von Prosituierten zu versteigern. “Die von ihr (der Betreiberfirma VMA Management) selbst vorgelegten Screenshots lassen keinen Zweifel daran, welcher Art die zur Auktion gebrachte weibliche Begleitung ist”, heißt es in dem Urteil (31 C 230/09).

Dass in der Versteigerung von Sexdiensten der Schwerpunkt der Plattform liegt, ändere sich auch nicht durch die zusätzlich angebotenen Erotikartikel. VMA Management könne daher weder Mitgliedsbeiträge bei zahlungsunwilligen Usern eintreiben, noch Mahngebühren oder Rechtsanwaltskosten in Rechnung stellen.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den Artikel anzusehen.

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Musikdownload-Abmahnung genau prüfen, Verbraucherzentrale rät: Prüfen, verhandeln und vorbeugen!

Derzeit melden sich täglich Inhaber von Internetanschlüssen bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, die von Anwälten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und drei- bis vierstellige Rechnungen erhalten. Angeblich hätten die Betroffenen geschützte Musik- oder Filmdateien in so genannten Tauschbörsen zum Download angeboten. Sie sollen erklären, dass sie das festgestellte Verhalten künftig unterlassen und die hierdurch verursachten Kosten anerkennen – und zwar innerhalb einer extrem kurzen Frist von sieben Tagen.
Oft wissen die Abgemahnten nicht einmal, um welche Downloads oder Tauschbörsen es überhaupt geht. Meist dürften wohl die Kinder im Haushalt oder sogar Dritte unzulässig über ein ungesichertes W-Lan den Internetanschluss genutzt haben, so dass anschließend über die IP-Adresse der Anschlussinhaber ausgemacht und angeschrieben wurde.

“Der unentgeltliche Tausch herunter geladener urheberrechtlich geschützter Werke ohne Einwilligung der nutzungsberechtigten Künstler oder Musikverlage auf einschlägigen Plattformen verstößt tatsächlich gegen das Urheberrecht”, klärt Jan Wilschke von der Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. auf. Er weiß aus seinen Beratungen, dass die Betroffenen oft völlig unbewusst in diese Lage kommen – doch eine bundesweite Aktion der Verbraucherzentralen gegen diese Kriminalisierung privater Internetnutzer blieb erfolglos. Da bleibt es nur ein kleiner Trost, dass laut Wilschke der Anschlussinhaber nur dann verantwortlich gemacht werden kann, wenn er seine Prüfungspflichten verletzt habe: “Die geforderte Unterlassungserklärung sollte man daher nicht ohne genaue Prüfung der konkreten Umstände abgeben.”

Da den Verbrauchern hier in der Regel auf Urheberrecht spezialisierte Kanzleien gegenüber stehen und die Rechtsprechung bei diesem neuen Thema noch sehr unausgewogen ist, sollten Betroffene dringend Expertenrat in Anspruch nehmen. Die Verbraucherzentrale kann derzeit lediglich in Frankfurt (Oder) eine Beratung anbieten, und auch die ist häufig ausgebucht; auf Urheberrecht spezialisierte Anwälte für Verbraucher gibt es kaum in der Region.

quelle : Verbraucherzentrale Brandenburg, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Content Services Limited (opendownload.de) kassiert Gegenschlag

Die Betreiberin der Abofalle opendownload.de, die von Alexander Varin vertretene Content Service Limited, Mundenheimer Str. 70 in 68219 Mannheim, musste nun vor dem Amtsgericht Mannheim eine weitere Niederlage auf ganzer Linie einstecken.

Ein Internetnutzer aus Issum war über einen AdWords Link auf eine Seite gelotst worden, die nach Behauptung der Content Services Limited zum Portal opendownload.de gehörte. Dort hatte er seine Daten eingegeben und – von Kostenhinweis bzw. Widerrufsrechtsverzicht war nichts zu sehen – hatte sich nach Erhalt der Daten per E-Mail auch eingeloggt. Kurze Zeit später erhielt er eine Rechnung, wonach er für einen 12-Monatszugang für www.opendwonload.de EUR 96,00 zahlen solle. Die Kanzlei Richter Berlin hatte den Internetnutzer vertreten und die Forderung zurückgewiesen und die Content Services Limited zugleich unter Fristsetzung zur Aufgabe der Berühmung hinsichtlich der Zahlungsforderung aufgefordert. Dennoch hatte die Content Services Limited die Forderungssache an den für derartige Inkassodienste einschlägig bekannten Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück abgegeben. Nachdem dieser dann erneut mit einer Zahlungsforderung direkt an den Internetnutzer herantrat, erhob dieser vertreten durch die Kanzlei Richter Berlin sofort Klage auf negative Feststellung, d. h. auf Feststellung des Nichtbestehens der Zahlungsforderung.

Für die Content Services Limited meldete sich dann der ebenfalls einschlägig bekannte Münchner Rechtsanwalt Bernhard Syndikus mit einer Verteidigungsanzeige und einem immerhin 15 Seiten umfassenden Klageerwiderungsschriftsatz. Hierin wurde umfassend vorgetragen, wie “der Internetnutzer” so auf das Portal opendownload.de komme und wie dieses und dessen Anmeldeseite beschaffen sei.

quelle : kanzlei-richter.com, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Der ewige Kampf gegen Abzocker

Die Rentnerin, die mit Gewinnspielen übers Ohr gehauen wurde. Das Ehepaar, das sich über eine ungebetene Tarifumstellung seines Telefonanbieters wundert. Der Jugendliche, der Musik aus dem Internet heruntergeladen hat und nun 6000 Euro zahlen soll. Drei typische Fälle für die Verbraucherzentrale Osnabrück.

Probleme mit dem Verbraucherrecht, der Telekommunikation und Kostenfallen im Internet machen mittlerweile fast die Hälfte der Beratungsarbeit aus, sagte Leiterin Christine Bergmeyer bei der Vorstellung des Jahresberichtes. Die Fälle würden schwieriger und langwieriger. Bei manchen gehe es nicht ohne Juristen der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Abzocker-Firmen im Internet „sprießen wie Pilze aus dem Boden“, erleben Bergmeyer und ihre Kolleginnen Waltraud Tönnies und Petra Borgmann im Alltag. Offensichtlich gebe es immer noch viele Menschen, die in eine Abo-Falle getappt sind und widerspruchslos ihre „Gebühren“ zahlen: „Das muss sich lohnen.“

quelle : neue-oz, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Standhaftigkeit hilft gegen die miesen Abzocker

Besonders dreist treibt es die „VABA AG“: „Ihr Vertrauen ist unserem Ministerium wichtig und so haben wir zur Kontrolle Ihre Bestellung noch einmal aufgelistet.“ Es folgt eine Auftragsbestätigung über die Teilnahme an bis zu 6 000 Gewinnspielen und alle Vorteile zum „Aktionspreis“ von 29,90 Euro. Unterschrieben vom „VABA AG-Minister für bundesweite Preisausschreiben“, Alexander von Almer.

quelle : op-online.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Mega-Downloads.net – Macht Interview mit einem Insider Kalletaler Pferde(händler) scheu?

In einem aufschlussreichen Interview mit Gomopa.net hat ein Insider jetzt umfassend über die internen Strukturen rund um Herrn Frank Babenhauserheide berichtet, welcher in enger Zusammenarbeit mit den Herren Dr. Robert Fritzmann und Valentin Fritzmann agiert. Unter dem Titel “Die Operationszentrale der Internetmafia” erhält man umfassende Informationen, sensible Einblicke und eine Übersicht der Reichweiten.

Auch die ermittelnde Staatsanwaltschaft in Hannover wird sich für diesen Bericht sicherlich sehr interessieren – Ergänzend dazu folgende Publikationen auf Abzocknews.de:

12.07.09: Betreiberwechsel bei Firstload

25.06.09: Softwaresammler.de – Der Nachfolger von Opendownload.de?

16.06.09: ZDF-WISO über die Abzocke auf Antivirus-Security.net & Kino.to (Video)

19.05.09: Über abcload.de der Professionell Internet Service Ltd.

15.04.09: Proinkasso GmbH fordert für Gesichtsanalyse.com

14.03.09: ZDF-WISO über die Abzocke der Global Online Holding (Video)

10.03.09: Das Phänomen Opendownload.de der Content Services Ltd.

10.03.09: Keine Anmeldung mehr auf Seiten der Global Online Holding  möglich

07.02.09: Abzocke-Reloaded: Nachbarschaft24.net der Netsolutions Trading FZE

14.01.09: Änderungen im Geflecht um Mega-Downloads.net

04.12.08: Was haben Opendownload.de und Mega-Downloads.net gemeinsam?

27.11.08: Akte 08 über die Abzocke von Mega-Downloads.net (Teil 1 + 2)

Wie sich die Netzwerke über Jahre hinweg ausweiten konnten und wie alles seinen Anfang hatte finden Sie auch ausführlich in einem Dossier auf Antiabzockenet.Blogspot.com.

Hier nochmals der Kontakt zur Staatsanwaltschaft Hannover, wenn auch Sie Rechnungen der L & H GmbH für Mega-Downloads.net erhalten haben sollten:

Staatsanwaltschaft Hannover
Postfach 109
30001 Hannover

Das Aktenzeichen lautet: 5302 Js 41769/09

Da der Server von Gomopa.net bereits wenige Stunden nach einer Publikation um Valentin Fritzmann unter massiven DDoS-Angriffen stand, teile ich Ihnen hiermit, rein vorsorglich, die Domain zu meiner Ausweichseite mit: Abzocknews.Blogspot.com – Schließlich hat man ja auch so seine Erfahrungen mit DDoS-Angriffen gemacht.

quelle und Recherchen :  abzocknews.de, hier klicken um zum Artikel zu kommen.

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Wo Vanille drauf ist, muss Vanille drin sein

Die REWE-Gruppe, Köln, hat sich gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg verpflichtet zu unterlassen, …“für ‚PROVit probiotisches Milchdessert Vanilla’ unter der Bezeichnung Vanilla im Zusammenhang mit der Abbildung von Vanilleblüten zu werben“.

Das Milchdessert wurde in den zur REWE-Gruppe gehörenden Penny-Märkten verkauft. Auf der Verpackung waren mehrere Vanilleblüten abgebildet. Tatsächlich enthielt das Dessert aber keine Bestandteile von Vanille, sondern nur Aroma.

Diese Aufmachung hielt die Verbraucherzentrale für irreführend und mahnte die Handelskette ab. REWE lenkte ein, unterschrieb eine Unterlassungserklärung und sagte eine Umstellung der Verpackung zu.

quelle : Verbraucherzentrale Hamburg, Hier klicken um zum Artikel zu gelangen.

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belleros premium media ltd und Mahnbescheide

Wiederuf auf einen Gerichtlichen Mahnbescheid ist immer Richtig bei abzock Forderungen, aber man sollte nun doch noch etwas mehr beachten als es nur zu widersprechen und zurueck zu senden :

Aus gegebenen Anlass: Einen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid am besten per Einschreiben ans zuständige Mahngericht schicken. Ansonsten kann es böse enden. Bei mir hat sich jemand gemeldet, welcher trotz Widerspruch einen Vollstreckungsbescheid bekommen hat.

quelle : youtube von Katzenjens

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Vorsicht vor TRC Telemedia!

Rechnung nicht bezahlen.

Viele Verbraucher melden sich zurzeit bei der Verbraucherzentrale Hamburg und beschweren sich, dass sie eine (oder mehrere) Rechnung(en) von der Firma TRC Telemedia bekommen haben. Sie sollen € 75 für ein Telefongespräch bezahlen, das angeblich vor Monaten erfolgt sein soll.

Die Verbraucher versichern: Sie haben die Nummer gar nicht angerufen!

Wieder einmal soll offenbar unberechtigt Geld von arglosen Verbrauchern einkassiert werden. Besonders perfide: Bei den Gesprächen soll es sich Telefonsexangebote handeln. Gut möglich, dass die Verbraucher aus Scham schnell bezahlen, ohne dazu verpflichtet zu sein.

Unser Tipp: Zahlen Sie nicht, wenn kein Anruf erfolgt ist. Rechnungen schreiben kann jeder. Aber nicht jede Rechnung muss bezahlt werden.  Moderne Wegelagerei sollte man nicht unterstützen!

Natürlich ist man verpflichtet, für wirklich zustande gekommene Verbindungen zu zahlen. Aber für den Anschlussinhaber eines Telefons, von dem aus angeblich das Gespräch geführt wurde, entsteht keine Zahlungspflicht.

Selbst, wenn man eine der Nummern tatsächlich angerufen hat, muss man ein erhöhtes Entgelt nur dann begleichen, wenn sich vorher Anrufer und Angerufener über einen Preis für die vereinbarte Dienstleistung geeinigt haben. Wo nicht über € 75 gesprochen wurde, muss auch nicht € 75 bezahlt werden. Ob dann überhaupt eine Gegenleistung, die einen solchen Preis wert ist, erfolgte, ist ebenfalls anzuzweifeln.

Persönliche Beratung zu allen Fragen rund um Telefon und Internet: Kirchenallee 22, 20099 Hamburg (18 € pro Beratung, Terminvereinbarung unter 24832 107 einen Termin). Oder telefonisch unter 0900 1 775441, € 1,50 / min. aus dem dt. Festnetz, mobil evtl. mehr.

quelle : Verbraucherzentrale Hamburg, Hier klicken um zu der Meldung zu gelangen.

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