Schlagwort-Archive: Ratgeber

“Private Krankenversicherung” Mit Billig-Tarif in der Kosten-Falle

Selbständige und Gutverdiener haben die Wahl, gesetzlich oder privat krankenversichert zu sein. Die Angebote für Privatversicherte klingen verlockend. Auf den ersten Blick sieht es sogar so aus, als bekäme man mehr Leistung zum günstigeren Preis. Doch die Billigtarife sind mit Vorsicht zu genießen.

Gibt man in eine Suchmaschine im Internet “Krankenversicherung” ein, hagelt es Anzeigen – vorzugsweise von Versicherungsvermittlern und Marketinggesellschaften, die im besten Fall eine private Krankenversicherung (PKV) vermitteln möchten oder einfach nur Adressdaten sammeln. Mit Beiträgen wird da so sehr gegeizt, dass selbst einem gesetzlich Versicherten ganz schwindelig werden kann.

“Private KV ab 38,74 Euro monatlich” heißt es da, oder “Selbständig ab 59 Euro – Top Privat-Krankenversicherung”. Kein einziger Beitragssatz über 59 Euro monatlich ist weit und breit zu sehen. Das Wörtchen “ab” ist da allerdings Programm, denn für solche Beiträge ist man weder gut abgesichert noch wird man zum Patienten erster Klasse. Selbst ein gesunder 20-jähriger Mann ist zu solchen Dumpingpreisen kaum versicherbar.

Quelle : n-tv.de

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ARD Ratgeber Recht vom 29.01.11: Dubiose Internetverträge (Video)

outlets.de, onlinedownloaden.de, Top-of-Software.de, opendownload.de, routenplaner-service.de, routenplaner-power.de – die Masche ist stets dieselbe. Damit sie funktioniert und möglichst lukrativ ist, müssen drei Bedingungen gegeben sein…

Quelle : antiabzockenet.blogspot.com

via abzocknews.de

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Verbraucherschützer warnen: Abzocke mit vermeintlichem Online-Abo

Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor einer dreisten Masche unseriöser Geldeintreiber. Zurzeit versuche eine Firma aus Rostock, mit Hilfe eines Standardschreibens 98,68 Euro für ein vermeintliches Internet-Abo zu ergaunern.

Quelle : rp-online.de

via abzocknews.de

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Rufschädigung im Netz-Kein Zugriff auf die Nutzerdaten

Wer sich in Internetforen oder auf Bewertungsportalen verleumdet sieht, kann nicht einfach die Daten des Urhebers fordern. Die bekommt höchstens die Polizei, entschied jetzt das Amtsgericht München.

Privatleute haben kein Recht, Namen oder Anschriften der Nutzer von Internetforen zu bekommen. Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Nutzerdaten nur der Polizei und anderen Behörden weitergegeben werden dürfen – etwa wenn es um Strafverfolgung, Gefahrenabwehr, Terrorismusbekämpfung oder Rechte an geistigem Eigentum geht (Az: 161 C 24062/10).

Im konkreten Fall hatten die Inhaber eines Autohauses auf einer Internetplattform zum Thema Auto negative Berichte über sich entdeckt. Sie fühlten sich nach Angaben des Gerichts diskreditiert und befürchteten geschäftsschädigende Auswirkungen. Das Autohaus wandte sich daher an den Betreiber des Forums, der die Beiträge sofort löschte. Das Autohaus wollte aber auch die Kontaktdaten der Nutzer, die die Berichte eingestellt hatten, um rechtliche Schritte gegen sie einleiten zu können. Dies verweigerte der Forumsbetreiber unter Hinweis auf den Datenschutz.

Quelle : n-tv.de

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Miese Nummern-Was Vorwahlen kosten

Bei Service-Hotlines bestimmt die Vorwahl, welche Kosten auf den Anrufer zukommen.Was verbirgt sich unter der 0800, was hinter der 0180? Und ist die 0137 günstiger als die 0138? Hier ein Überblick.

Bei Anrufen auf Service-Rufnummern von Unternehmen sollen Verbraucher künftig nicht mehr für Endlos-Warteschleifen zahlen müssen. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Der tritt aber erst nächstes Jahr in Kraft. Bis dahin müssen Verbraucher noch genau hinsehen, welche Vorwahlen sie anrufen.

Quelle : n-tv.de

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Der “grüne Etikettenschwindel” Was ist wirklich Bio?

Ob Biobanane, Ökostrom oder das gesundheitlich unbedenkliche Kinderspielzeug. Wie zuverlässig informieren die vielen Öko-Qualitätszeichen über Herkunft, Schadstoffe und Nachhaltigkeit?

Ist wirklich Bio drin, wo Bio draufsteht? Ob beim energiesparenden PC, Holzspielzeug für Kinder oder Bioapfel, oft verwirren die vielen Öko-Zeichen auf den Produkten. Neben den schon lang bekannten wie dem Blauen Engel oder dem sechseckigen deutschen Biosiegel gibt es viel zu viele zweifelhafte. Umweltexperten und Verbraucherschützer warnen: Manche Herstellern betreiben mit den Siegeln unlautere Werbung oder gar bewusste Verbrauchertäuschung. Sinnvoll wären mehr staatlich anerkannte Labels und schärfere Kontrollen.

Quelle und voller Bericht : n-tv.de

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Von den Inkasso-Tricks darf man sich nicht bluffen lassen

Dabei ist etwa das Kammergericht Berlin als Aufsichtsbehörde für die in der Hauptstadt zugelassenen Inkassodienste der Auffassung: Bevor ein Inkassodienst ans Eintreiben einer Forderung geht, muss er erst mal prüfen, ob es dafür überhaupt eine rechtliche Begründung gibt. Und weil sie genau diese Prüfung unterlassen haben soll, entzog das Kammergericht der “Deutschen Zentral Inkasso GmbH” die Zulassung.

Quelle : berlinonline.de

via abzocknews.de

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n-tv Ratgeber: Wie mit In-App-Käufen abgezockt wird

Klar, über kostenlose Apps freuen sich die User. Allerdings kann man ganz leicht in eine Falle tappen. Denn oft können innerhalb der App weitere Funktionen dazukauft werden. Die Anbieter spekulieren besonders mit unbedarften Kinderhänden und der Unaufmerksamkeit von Eltern. Und sogar Profis fallen auf die Abzock-Apps herein.

Quelle : n-tv.de

via abzocknews.de

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“Advent, Advent, ein Lichtlein brennt”Billig-Kerzen taugen nichts

Gute Kerzen sind in der Regel ihr Geld wert – zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Sachverständigenorganisation Dekra. Von sechs getesteten Billigkerzen aus Super- und Baumärkten seien fünf nicht brauchbar gewesen, urteilen die Experten.

Zwei Billig-Kerzen bestanden nicht, weil sie zuviel Ruß entwickelten. Eine davon enthielt zudem das Zehnfache der erlaubten Menge an gesundheitsgefährdendem Schwefel. Zwei Kerzen fielen durch, weil sie keine ausreichend kräftige, ruhige Flamme entwickelten oder zuviel Wachsrückstände hinterließen.

Quelle : n-tv.de

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Teurer Strom:Hartz-IV-Empfänger zahlen drauf

Die Stromkosten sind eigentlich im Hartz-IV-Regelsatz abgegolten. 29 Euro sind dafür angesetzt. Das reicht den meisten Stromkunden inzwischen aber nicht mehr aus. Vor allem im Osten müssen viele Arbeitslosen drauflegen.

29 Euro sind in der Hartz-IV-Regelsatz für die Stromversorgung eingerechnet. Die durchschnittlichen Stromkosten von Alleinstehenden liegen aber um bis zu 30 Prozent darüber, hat das Vergleichsportal Check24 ausgerechnet. Am stärksten betroffen sind demzufolge Verbraucher in Ostdeutschland. Dort gibt es nicht nur besonders viele Arbeitslose, auch die Stromkosten sind überproportional hoch. In allen ostdeutschen Bundesländern – mit Ausnahme von Berlin – liegen Kosten über dem Bundesdurchschnitt.

Quelle und voller Bericht : n-tv.de

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