Schlagwort-Archive: Sparen

Strompreiswelle zum 1. Januar: Bundesnetzagentur rät zum Anbieter-Wechsel

Angesichts der großen Strompreiswelle, die am 1. Januar auf die Verbraucher zurollt, fordern die Bundesnetzagentur und Verbraucherzentralen die Kunden zum Handeln auf: Nur wer den Anbieter wechselt, kann sparen.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, hat die Verbraucher erneut dazu aufgerufen, sich im Fall ungerechtfertigter Strompreiserhöhung zu informieren und den Anbieter zu wechseln. Auch nach der Erhöhung der Umlage für erneuerbare Energien, der sogenannten EEG-Umlage, gebe es große Unterschiede bei den Stromanbietern, so Kurt in der ARD. “Ich denke, einige Anbieter missbrauchen auch dieses Argument der Erneuerbaren-Umlage, um ungerechtfertigte Preiserhöhungen zu machen.” Andere ließen die Preise konstant oder gäben Beschaffungsvorteile an die Kunden weiter.

“Jeder kann mit einfachen Mitteln heute seinen Stromanbieter wechseln und dadurch auch die Strompreiserhöhung vermeiden”, sagte Kurth.

Quelle : stern.de

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Stromversorger: Größte Preiserhöhungswelle aller Zeiten

344 Stromanbieter wollen ab 2011 deutlich mehr Geld für ihre Leistungen verlangen. Die Preise steigen teils um bis zu zehn Prozent – und das ist erst der Anfang.

Quelle : focus.de

via abzocknews.de

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Wasserzähler:BGH entscheidet zugunsten der Vermieter

Haus- und Wohnungsvermieter dürfen zur Abrechnung von Wasserkosten auch die Zählerangaben von nicht geeichten Wasseruhren nutzen. Sie müssen dann lediglich nachweisen, dass die Anzeige korrekt ist.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Streit um nicht geeichte Wasserzähler die Vermieterrechte gestärkt. Ist die Eichfrist eines Geräts abgelaufen, müssen die Immobilieneigentürmer etwa durch eine staatliche Prüfstelle nachweisen lassen, dass die Anzeige während des Ablesezeitraums richtig funktionierte. Das entschied der BGH in einem Urteil am Mittwoch (Az. VIII ZR 112/10)

Quelle : focus.de

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Vermeintlicher Rechtsanwalt zockt Internetuser ab

In letzter Zeit erhielten viele Bewohner aus Basel und Umgebung eine Zahlungsaufforderung des Rechtsanwalts Olaf Tank. Dabei handelt es sich um eine so genannte «Abzockerfalle».

In einem sehr offiziell gestalteten Schreiben eines gewissen Rechtsanwalts Olaf Tank aus Osnakbrück werden die Adressaten aufgefordert, einen Euro-Betrag zu überweisen mit dem Hinweis, dass über das Internet bezogene Dienstleistungen nicht bezahlt wurden. Im Falle einer Nichtbegleichung der Forderung werden gerichtliche Schritte angedroht. Wie die Polizei mitteilt, wird mit dieser Vorgehensweise versucht, die Empfänger der Schreiben zu einer ungerechtfertigten Zahlung zu veranlassen, weil viele Internetnutzer Dienste in Anspruch nehmen und sich Ärger mit Rechtsanwälten und Gerichten ersparen möchten.

quelle und vollstaendiger Bericht : bazonline.ch

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Heizstrom zu teuer: Kunden kriegen Millionen zurück

Mit Strom zu heizen ist teuer. Das liegt auch daran, dass es auf dem Markt kaum Konkurrenz gibt. Nach dem Willen des Bundeskartellamts soll sich das jetzt ändern. Zunächst einmal bekommen 530.000 Kunden Geld zurück.

Rund zwei Millionen Haushalte in Deutschland heizen mit Strom, 530.000 von ihnen können jetzt mit Rückzahlungen rechnen. Nach einem Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamts müssen 13 Versorger insgesamt 27,2 Millionen Euro an ihre Kunden zurückerstatten. Doch auch die übrigen Heizstrom-Kunden können künftig mit Verbesserungen rechnen: Der Heizstrommarkt soll transparenter werden und langfristig sollen die Kunden ihren Versorger auch wechseln können.

quelle : n-tv.de

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Abzocke per Telefon aus Südafrika

Abzocke per Telefon aus SüdafrikaTausende Schreiben der Firma FVK (Finanz Verwaltungs Kanzlei) aus Kapstadt – Südafrika landen dieser Tage in den Briefkästen der Verbraucher Schleswig-Holsteins. Darin wird mitgeteilt, man hätte ein Sparbuch mit mehreren Tausend Euro gewonnen, das nur noch übergeben werden müsse.
Quelle: Verbraucherzentrale-SH.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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Vorsicht Kunde! – Kampf bis aufs Messer: Warum ein Banker seine Telefonrechnung nicht bezahlen will ( Video )

Kampf bis aufs Messer: Warum ein Banker seine Telefonrechnung nicht bezahlen will

Markus M. aus Bremen ist ein durch und durch korrekter Mensch. Das ist gar nicht verwunderlich, denn Markus M. ist Banker. Trotzdem zahlt er seine Telefonrechnung nicht. Er versucht alles, um sich das Geld zu sparen: Er ruft bei der Hotline an, versucht es im Laden und geht sogar zur Polizei. Immer wieder heißt es: “Zahlen Sie einfach Ihre Rechnung.“ Aber Markus M. zahlt nicht. Aus gutem Grund.

Video quelle youtube von arcadeweltenDOTeu

quelle : cttv, hier klicken um den Vollen Artikel zu lesen.

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Regelleistungen nach SGB II (“Hartz IV- Gesetz”) nicht verfassungsgemäß

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –

Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010

Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 –

I. Sachverhalt

1. Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom
24. Dezember 2003 (sog. „Hartz IV-Gesetz“) führte mit Wirkung vom 1.
Januar 2005 die bisherige Arbeitslosenhilfe und die bisherige
Sozialhilfe im neu geschaffenen Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
in Form einer einheitlichen, bedürftigkeitsabhängigen Grundsicherung für
Erwerbsfähige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden
Personen zusammen. Danach erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige
Arbeitslosengeld II und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft
lebenden, nicht erwerbsfähigen Angehörigen, insbesondere Kinder vor
Vollendung des 15. Lebensjahres, Sozialgeld. Diese Leistungen setzen
sich im Wesentlichen aus der in den §§ 20 und 28 SGB II bestimmten
Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen für
Unterkunft und Heizung zusammen. Sie werden nur gewährt, wenn
ausreichende eigene Mittel, insbesondere Einkommen oder Vermögen, nicht
vorhanden sind. Die Regelleistung für Alleinstehende legte das SGB II
zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens für die alten Länder einschließlich
Berlin (Ost) auf 345 Euro fest. Die Regelleistung für die übrigen
Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bestimmt es als prozentuale Anteile
davon. Danach ergaben sich zum 1. Januar 2005 für Ehegatten,
Lebenspartner und Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft ein Betrag von
gerundet 311 Euro (90%), für Kinder bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres ein Betrag von 207 Euro (60%) und für Kinder ab Beginn des
15. Lebensjahres ein Betrag von 276 Euro (80%).

Im Vergleich zu den Regelungen nach dem früheren Bundessozialhilfegesetz
(BSHG) wird die Regelleistung nach dem SGB II weitgehend pauschaliert;
eine Erhöhung für den Alltagsbedarf ist ausgeschlossen. Einmalige
Beihilfen werden nur noch in Ausnahmefällen für einen besonderen Bedarf
gewährt. Zur Deckung unregelmäßig wiederkehrenden Bedarfs ist die
Regelleistung erhöht worden, damit Leistungsempfänger entsprechende
Mittel ansparen können.

……

……

6. Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von
207 Euro genügt nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, weil es von
der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet
ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren
Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis
zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Der Gesetzgeber hat jegliche
Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes, der sich im
Unterschied zum Bedarf eines Erwachsenen an kindlichen
Entwicklungsphasen und einer kindgerechten Persönlichkeitsentfaltung
auszurichten hat, unterlassen. Sein vorgenommener Abschlag von 40 %
gegenüber der Regelleistung für einen Alleinstehenden beruht auf einer
freihändigen Setzung ohne empirische und methodische Fundierung.
Insbesondere blieben die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher,
Schulhefte, Taschenrechner etc. unberücksichtigt, die zum existentiellen
Bedarf eines Kindes gehören. Denn ohne Deckung dieser Kosten droht
hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen. Auch fehlt
eine differenzierte Untersuchung des Bedarfs von kleineren und größeren
Kindern.

7. Diese Verfassungsverstöße sind weder durch die Auswertung der
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 und die Neubestimmung des
regelsatzrelevanten Verbrauchs zum 1. Januar 2007 noch durch die Mitte
2009 in Kraft getretenen §§ 74 und 24a SGB II beseitigt worden.

quelle : bundesverfassungsgericht.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Strom bis zu 16 Prozent teurer – 160 Versorger erhöhen Tarife

Für Millionen Haushalte wird im kommenden Jahr der Strom um durchschnittlich 70 Euro teurer. Mindestens 160 Stromversorger erhöhen zum Jahresbeginn ihre Grundversorgungstarife um durchschnittlich 6,3 Prozent und in Spitze um 16 Prozent, wie das Vergleichsportal check24.de ermittelt hat. 43 Stromversorger senken hingegen die Tarife, allerdings durchschnittlich nur um 2,8 Prozent. Beim Gas zählte das Verbraucherportal 74 Versorger, die ihre Grundversorgungstarife um durchschnittlich knapp fünf Prozent erhöhen. 38 Gasversorger senken dagegen die Tarife um bis zu 23 Prozent.

quelle : n-tv.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Was sich für Verbraucher 2010 ändern wird.

Gleich zu Beginn und im Laufe des neuen Jahres müssen sich Verbraucher wieder auf zahlreiche Änderungen einstellen: bei Rente, Steuern und Geldanlage ebenso wie bei Fernsehen, Telefon, Strom, Gas, Gesundheit und Pflege.

* Steuern, Erbschaften, Kindergeld
* Sparen und Anlegen
* Gesundheit und Pflege
* Energie und Umwelt
* Medien und Kommunikation
* Ernährung

quelle : vz-nrw.de, hier klicken um zu dem Artikel zu gelangen.#

gefunden bei : abzocknews.de

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