Schlagwort-Archive: Widerspruch

TelDaFax-Pleite: Abzocke ohne Ende

Teldafax-Kunden werden doppelt übers Ohr gehauen: Nicht nur ihr eingezahltes Geld ist weg, jetzt verschickt der insolvente Energieanbieter auch noch ganz frech Briefe mit Nachforderungen.

Quelle: Berliner-kurier.de / Zum Artikel

via Abzocknews.de

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Betrug mit zurückdatierter Post von “Gewinner-Zeit”

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

24.10.2011
Neue Abzocke mit Magazin-Abo und Lotterie-Teilnahme
Warnung vor zurückdatierter Post von “Gewinner-Zeit”

Vom “Beginn Ihrer Gewinner-Zeit” kann keine Rede sein. Stattdessen flattert vermeintlichen Abnehmern des Monats-Magazins “WIN!”, das “Reportagen aus aller Welt und spannende Artikel” zu “Gewinnspielen, Luxus, Reisen, Wellness und Trends” verspricht, eine Zahlungsforderung von 87 Euro fürs erste halbe Jahr ins Haus. “Wer ein Schreiben mit ‘vielen Dank für das freundliche Telefonat’ in diesen Tagen erhält, sollte den fälligen Betrag auf keinen Fall begleichen, der Forderung der Firma “Gewinner-Zeit” jedoch vorsorglich schriftlich widersprechen”, rät die Verbraucherzentrale NRW. Sie warnt vor einer neuen Abo- und Gewinnspiel-Masche, mit der der fragwürdige Magazinbetreiber mit Sitz in Großbritannien zurzeit versucht, ans Geld und die persönlichen Daten argloser Konsumenten zu kommen.

Bei der Verbraucherzentrale NRW häufen sich die Fälle, in denen scheinbare Kunden in Schreiben von “Gewinner-Zeit” an ein Telefonat erinnert werden, in dem sie angeblich mit der Firma einen kostenpflichtigen Vertrag für mindestens ein Jahr zum Bezug ihres Gewinner-Magazins sowie die Teilnahme an einer privaten Lotterie abgeschlossen hätten. Das Perfide an Post und Plausch: “Mittels unerlaubter Werbeanrufe wird wahllos Angerufenen nicht nur ein vermeintlicher Abo-Vertrag untergeschoben. Die anschließenden Bestätigungsschreiben sind auch so zurechtdatiert, dass die vierzehntägige Widerrufsfrist zur Auflösung der scheinbaren Vereinbarung bereits abgelaufen ist, wenn Angeschriebene die Zahlungsforderung erhalten”, beschreibt die Verbraucherzentrale NRW die Masche. Der Zahlungsdruck auf Kunden wird durch die Behauptung noch erhöht, die unzulässigen Telefonate zur Vertragsanbahnung würden zusätzlich aufgezeichnet.

Empfänger der dubiosen Post, die sicher sind, dass sie einem Vertragsangebot von Gewinner-Zeit – weder mündlich noch schriftlich – zugestimmt haben, sollten die Forderung des Abo-Betreibers schriftlich zurückweisen und einen Nachweis darüber fordern, wie der angebliche Vertrag eigentlich zustande gekommen ist. Wer sich nicht sicher ist, ob er sich am Telefon einen Abo-Vertrag hat aufschwatzen lassen, muss auch nicht zahlen, sollte aber zur Sicherheit den rechtlichen Rat der nächsten örtlichen Verbraucherzentrale einholen.

Ein kostenloses Musterschreiben, mit denen die unberechtigte Forderung zurückgewiesen werden kann, bietet die Verbraucherzentrale NRW im Internet unter www.vz-nrw.de/win-musterbrief an. Den Weg zum rechtlichen Rat finden Betroffene ebenfalls dort unter www.vz-nrw.de/beratung.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Quelle: vz-nrw.de

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Staatstrojaner im Bundestag: Zoff in der Koalition

Der Bundestag befasste sich gestern im Rahmen einer aktuellen Stunde mit dem aktuellen Skandal um den Staatstrojaner. Die Unionsparteien behielten dabei ihren Kurs der Relativierung und Verharmlosung bei, während ausgerechnet vom Koalitionspartner FDP der klarste Widerspruch kam.

Um die wohl wichtigste Personalie des Tages vorwegzunehmen: Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), der Chef sämtlicher Behörden auf Bundesebene, bei denen Staatstrojaner zum Einsatz kommen, glänzte mit Abwesenheit und schickte lediglich seinen Parlamentarischen Staatssekretär Ole Schröder (CDU) zur Debatte.

Dieser wiederholte im Grunde, was von Seiten des Innenministeriums schon mehrfach verlautbart – und teils eben auch schon klar widerlegt wurde. So behauptete Schröder, beim Einsatzfeld von Trojanern zum Abhören von Internet-Telefonaten ginge es lediglich um schwere Kriminalität und Terrorismus. Allerdings ging es bei den bekannt gewordenen Fällen um ganz andere Delikte – “kleinkriminelle Anabolika-Händler” beispielsweise, wie Ulla Jelpke (Linke) ausführte.

Schröder betonte, dass der Einsatz von Trojanern zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) heute ein unverzichtbares Hilfsmittel für die Sicherheitsbehörden sei. Der Vorwurf des Chaos Computer Clubs (CCC) und anderer, dass der Bund Software einsetze, die mehr könne als Quellen-TKÜ, sei falsch: “Die Telekommunikationssoftware der Bundesbehörden macht keine Screenshots und bedient sich auch keiner Bildschirmkameras oder Mikrofone.”

Quelle : winfuture.de

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Test warnt: Zentral Inkasso

Ins Bockshorn jagen – das ist es, was die Deutsche Zentral Inkasso mit Internetsurfern macht. Zunächst noch harmlos: „Zahlen Sie sofort“, stand in einem Brief an test-Leser Reda El Shal. Angeblich hatte er bei www.my-downloads.de ein Abonnement abgeschlossen – eine typische Abofalle. 159,50 Euro, sonst drohten Klage und Verurteilung.

Quelle: Test.de / Zum Artikel

Via abzocknews.de

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Merk: “Abzocke darf nicht länger ein lukratives Geschäftsmodell sein!”

Inkassodienstleister spielen eine wichtige Rolle bei unseriösen Geschäftsmodellen wie Internetkostenfallen oder behaupteten Vertragsschlüssen nach unerlaubten Werbeanrufen. “Es sind gerade die schwarzen Schafe in dieser Branche, die durch ihr aggressives Auftreten die Verbraucher einschüchtern.”

Quelle: Mahnportal.net / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Google Analytics ist amtlich datenschutzkonform

Der Streit um datenschutzrechtliche Bedenken zu Googles Web-Analysedienst Analytics scheint beendet zu sein. Nach Angaben des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar, der für Google zuständig zeichnet, ist für deutsche Webseitenbetreiber ein “beanstandungsfreier Betrieb von Google Analytics ab sofort möglich”.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

Via abzocknews.de

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Chapso.de: Verbraucherzentrale Berlin stoppt Internet-Abzocke in kürzester Zeit

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

07.10.2011
Chapso.de: Verbraucherzentrale Berlin stoppt Internet-Abzocke in kürzester Zeit

Am 8. September 2011 erfuhr die Verbraucherzentrale Berlin, dass die bisherige Gratisnutzung der Seite www.chapso.de ab 21. September 2011 kostenpflichtig sein würde, wenn die Nutzer nicht schriftlich den AGB-Änderungen widersprächen. Die Verbraucherzentrale Berlin reagierte umgehend mit einer Abmahnung und konnte den Vorgang schon am 30. September zugunsten der User abschließen.

Die Daboo GmbH, der Seitenbetreiber von www.chapso.de, und ihre beiden Geschäftsführer gaben die von der Verbraucherzentrale Berlin geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab. Hierin verpflichteten sie sich, es künftig zu unterlassen, Verbrauchern, die sich vor dem 21. September 2011 auf der Internetseite www.chapso.de registriert und einer kostenpflichtigen Nutzung dieser Seite nicht ausdrücklich zugestimmt hatten, die Nutzung zu berechnen beziehungsweise berechnen zu lassen.

Außerdem muss die Daboo GmbH bis spätestens zum 30. September 2011 allen Verbrauchern, die einer kostenpflichtigen Nutzung der Internetseite www.chapso.de nicht ausdrücklich zugestimmt haben und denen gleichwohl eine Rechnung übermittelt worden ist, erklären, dass diese gegenstandslos ist.
In diesem Zusammenhang bittet die Verbraucherzentrale Berlin alle Chapso-Nutzer, die eine Rechnung erhalten haben, kurz mitzuteilen, ob ihnen eine entsprechende Erklärung übermittelt worden ist. Es sollte der Posteingang bis zum 7. Oktober 2011 abgewartet werden.

“Ist dies nicht der Fall, wird die Daboo GmbH entsprechend der ,strafbewehrten‘ Unterlassungserklärung in Höhe des vereinbarten Betrags zur Kasse gebeten”, so Susanne Nowarra von der Verbraucherzentrale Berlin, “eventuell werden wir auch Klage erheben”, so die Juristin.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Zum Artikel / vz-berlin.de

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Chapso.de – Alles ein Missverständnis ?

Viele Benutzer bekamen vor Tagen eine Mail von Chapso.de mit einer Forderung fuer einen damaligen Kostenlosen dienst, dieser wurde in einen Kostenpflichten dienst umgewandelt und per Email wurden somit Forderungen versendet. ( Wir berichteten : “Bei Chapso.de keine Kostenpflicht ohne Zustimmung” )

Jetzt versenden die Betreiber von Chapso.de erneut eine Email an seine Kunden und sprechen dort von einem Missverstaendnis in der Voreheriegen Email, wie Leser unseres Blog Berichteten, hier einmal die Email :

Hallo lieber Nutzer,

heute bekommst du schon wieder eine Email von uns, aber diesmal mit einem etwas anderem Hintergrund. Wie du dich vielleicht erinnerst, haben wir dir vor gut drei Wochen eine Email mit einer Ankündigung einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugesendet. Auf diese möchten wir uns zunächst kurz beziehen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen umgestellt werden, da die Kosten für das Betreiben des Homepage-Baukastens (Datenbankserver, Backupserver, Domains, Support, Techniker) enorm gestiegen sind und wir deswegen gezwungen sind, die kostenlose Variante auf die kostenpflichtige Variante (sprich eine monatliche Nutzungsgebühr in Höhe von fünf Euro) umzustellen. Die Art und Weise, wie die Umstellung erfolgen sollte, führte jedoch leider zu einigen Missverständnissen, weswegen wir heute abermals auf dich zukommen. Deshalb teilen wir dir hiermit mit, dass die dir gestellte und per Email übersendete Forderung bis zur aktiven Bestätigung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenstandslos ist. Wir hoffen auf dein Verständnis, dass wir deine Homepage jedoch nur bei aktiver Bestätigung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterführen können. Andernfalls wird die Homepage zum 17. Oktober 2011 deaktiviert.

Solltest du deinen Account in den letzten drei Wochen bereits postalisch gelöscht haben, so sei an dieser Stelle angemerkt, dass wir uns aktuell in der Löschungsphase befinden, welche sich jedoch noch ein paar Tage hinziehen kann. Bis spätestens zum 17. Oktober 2011 sind dann alle Löschungen bearbeitet und durchgeführt. Die Löschung der Nutzerdaten beendet das laufende (kostenlose) Vertragsverhältnis.

Beste Grüße,
das Chapso.de-Team

Da kann man unserer Meinung nach nur drueber Schmunzeln, den hier scheint der druck auf Chapso.de gestiegen zu sein auch durch die Verbraucherzentrale die sich damit befasst ( siehe dazu unseren Beitrag, link siehe oben im Artikel), da macht man dann gute Miene zum boesen spiel und Spricht schnell von einem Missverstaendnis und versucht mit der neuen Email das Ruder rumzureissen und doch etwas die Kritik im Zaum zu halten.

Vielen dank an die Leser hier fuer die Informationen und vielen Reaktionen.

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EU-Datenschützer verschärfen Streit um Cookies

Die “Artikel 29″-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten lehnt die Empfehlungen von Branchenvereinigungen für verhaltensgesteuerte Werbung und den damit verknüpften Einsatz von Cookies ab.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Bei Chapso.de keine Kostenpflicht ohne Zustimmung

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

16.09.2011
Chapso.de-Nutzer aufgepaßt!

Chapso.de-Nutzer aufgepaßt!
Keine Kostenpflicht ohne ausdrückliche Zustimmung

Seit dem letzten Wochenende sind die registrierten Nutzer der Website www.chapso.de in heller Aufregung. Die Daboo GmbH hat ihnen per E-Mail mitgeteilt, ab dem 21. September 2011 sei die bislang kostenlose Nutzung der Seite kostenpflichtig. Sie schrieb dazu:

“Die geänderten AGB gelten als stillschweigend angenommen, wenn du nicht binnen von zwei Wochen nach Erhalt dieser Email einen schriftlichen Widerspruch hinsichtlich der AGB-Änderungen an uns sendest.”

“So kommt selbstverständlich keine Vertragsänderung zustande.” erklärt Susanne Nowarra von der Verbraucherzentrale Berlin. Sie rät allen Betroffenen, auf diese E-Mail nicht zu reagieren und, falls eine Rechnung ins E-Mail-Postfach oder ins Haus flattert, diese keinesfalls zu begleichen. Eine Vertragsänderung bzw. das Zustandekommen eines Vertrages mit Verbrauchern bedarf der ausdrücklichen Annahme eines Angebotes.

Die Daboo GmbH und ihre beiden Geschäftsführer sind abgemahnt und aufgefordert worden, weitere Mitteilungen dieser Art zu unterlassen und alle Betroffenen zu informieren, dass durch einen fehlenden Widerspruch keine Kostenpflicht ausgelöst wird. Nowarra kündigt an, notfalls gerichtlich vorzugehen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle : vz-berlin.de

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