Schlagwort-Archive: Landgericht Düsseldorf

Verurteilung reloaded – 2 Jahre und 3 Monate Haft für Faustus Eberle (LG Düsseldorf)

Wie Claus Frickemeier (IMD) auf frickemeier.eu aktuell berichtet, wurde Faustus Eberle vor dem LG Düsseldorf zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Im Dezember 2012 wurde Faustus Eberle bereits vor dem LG Frankfurt zu einer Haftstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

Weiterführende Informationen und Material dazu auf Abzocknews.de:

Quelle : Abzocknews.de /Zum Artikel

 

 

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Kein “grenzenloses Surfen” ohne P2P bei Vodafone

Vodafone darf seinen Internettarif nicht mit “grenzenlosem Surfen” bewerben, wenn es Peer-to-Peer-Anwendungen im Kleingedruckten ausschließt. Das berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Das Landgericht Düsseldorf hatte am 19. Juli 2013 in einem Urteil (38 O 45/13) festgestellt, dass die Werbeaussagen irreführend sind und verurteilte den Telekommunikationskonzern, die Werbung zu unterlassen.

Quelle und vollstaendiger Artikel : golem.de /Zum Artikel

 

 

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LG Düsseldorf verhängt Ordnungsgeld gegen GWE

Völlig zu Recht kam das LG Düsseldorf zu dem Ergebnis, dass auch durch ein leicht abgewandeltes Formular ein Verstoß gegen den Unterlassungstitel vorliegt.

Quelle und vollständiger Bericht: beckmannundnorda.de

Via: antiabzockenet.blogspot.com

Via2: Abzocknews.de

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Mahnschreiben der GWE Wirtschaftsinformations GmbH sind wettbewerbswidrig

Jetzt erneut ein wettbewerbsrechtliches Verfahren, in dem das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 21.12.2012, Aktenzeichen: 38 O 37/12, der GWE untersagt hat, ihre “Kunden” mit Rechnungen, Mahnungen oder Inkassoschreiben zur Zahlung aufzufordern. Das meldet jedenfalls der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität.

Quelle und vollständiger Bericht: klawtext.blogspot.com

Via Abzocknews.de

 

 

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Flache Computer vor Gericht – Falsche Verträge im Internet – Fremde Polizisten in der Wohnung

Die Justiz nimmt keine Rücksicht auf die Funkausstellung. Erst wenn diese vorüber ist, will das Landgericht Düsseldorf den Rechtstreit zwischen Apple und Samsung über angeblich nachgemachte Tablet-Computer entscheiden. Außerdem in der heutigen Presseschau: Kritik am Gesetzentwurf gegen Abofallen, Hamburger Ermittlungen gegen Autoanzünder und vieles andere.

Quelle: Lto.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Hoffnung für Euroweb-Kunden

Hoffnung für gebeutelte Kunden der Firma Euroweb. Das Landgericht Düsseldorf geht zwar nach wie vor von einem wirksamen Vertrag über eine Internetpräsenz aus. Es bestätigt aber auch ein jederzeitiges Kündigungsrecht der Euroweb-Kunden. Euroweb darf nach der Entscheidung des Gerichts ab der Kündigung nur den entgangenen Gewinn geltend machen.

Quelle: Lawblog.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Negative eBay-Bewertung: Keine Löschung im Eilverfahren

Ein eBay-Verkäufer kann die Löschung einer negativen Bewertung eines Käufers die er erwidert hat im Regelfall nicht im Eilverfahren löschen lassen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat damit eine Entscheidung des Landgericht Düsseldorf bestätigt.

Quelle: Netzwelt.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Foto-Klau im Internet: Täter muss doppelten Schadensersatz zahlen

Foto-Klau im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Das zeigt einmal mehr ein Gerichtsurteil. Das Landgericht Düsseldorf entschied jetzt, dass ein Foto-Dieb gleich doppelten Schadensersatz zahlen muss, wenn er ein fremdes Bild ohne Nennung des Urhebers verwendet.

In dem Fall hatte eine Firma ein Foto eines Konkurrenz-Unternehmens “gestohlen” und damit im Internet Werbung gemacht – “natürlich” ohne den Mitbewerber zu fragen oder zu nennen. Die bestohlene Firma reichte Schadensersatz-Klage gegen den Bilder-Dieb ein – und gewann.

Das Landgericht Duesseldorf (Urteil vom 01.04.2009 – Az.: 12 O 277/08) sprach der klagenden Firma einen Schadensersatz von 2800 Euro für das Bild zu – und einen Aufschlag von weiteren 2800 Euro. Das Unternehmen, das das Bild gestohlen und unerlaubterweise verwendet hatte, muss also insgesamt 5600 Euro bezahlen.

Die Richter begründeten den 100-Prozent-Aufschlag damit, dass der Bilder-Dieb den Namen des Foto-Eigentümers bei der Veröffentlichung nicht genannt hatte. Dies rechtfertige den doppelten Verletzterzuschlag.

Quelle: computerbetrug.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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