Gestern Tauschbörsen, heute soziale Netzwerke: Unbedarfte User sind leichte Opfer für Abmahnanwälte. Droht nun eine Klagewelle?
Das Handy: immer dabei. Partyfotos auf Facebook hochladen: gratis. Die späte Überraschung: Abmahngebühren und Anwaltskosten von 2000 Euro oder mehr. Wer Facebook, Twitter, Google+ oder andere Netzwerke nutzt, denkt meist nicht an die rechtlichen und finanziellen Folgen seiner Postings. Dabei summieren sich in einem typischen Facebook-Profil die Partybilder, YouTube-Videos oder aus dem Web kopierten Texte auf einen Abmahnwert von bis zu 15 000 Euro – sagt Christian Solmecke, Anwalt für Medienrecht. Aber: Kennen Sie jemanden, der wegen eines Facebook-Postings abgemahnt wurde?
Quelle: Focus.de / Zum Artikel
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