Schlagwort-Archive: Gewinnspiele

Proinkasso GmbH: Mandatsaufgaben

Im Rahmen der Abwehr von Forderungen aus dubiosen Gewinnspieleintragungsdiensten taucht immer wieder die Proinkasso GmbH als gegnerisches Inkassounternehmen auf. Diese teilt soeben mit, dass sie Forderungen der CSS Kontor GmbH (Hamburg) und der FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG (Krefeld) nicht mehr bearbeite.

Quelle : kanzlei-richter.com

via abzocknews.de

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Die Tricks der Gewinnspiel-Betrüger (Video)

Die Opfer der Abzocker sind alte Leute, die auf Grund einer Demenzerkrankung nicht mehr voll zurechnungsfähig sind. Die Täter sind abgebrühte Verkäufer, die Gewinnspiele vertreiben, bei denen es im Wesentlichen nichts zu gewinnen gibt. Im Gegenteil. In den meisten Fällen haben die betagten Leute viel Geld verloren.

Quelle : antiabzockenet.blogspot.com

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Aus die Maus für Telomax – Bundesnetzagentur untersagt Abrechnungen

Die Bundesnetzagentur hat jetzt für bestimmte Forderungen der telomax GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot wurde gegenüber dem Unter-nehmen und der Telekom Deutschland GmbH ausgesprochen, über deren Telefonrechnungen die telomax GmbH Verbrauchern unter den Artikel-/Leistungsnummern 61404 und 83917 Entgelte für Gewinnspieleintragsdienste berechnet.

Quelle : bundesnetzagentur.de

via abzocknews.de

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WDR: Der Kampf gegen die Gewinnspiel-Mafia (Video)

Die Gewinnspiele existieren meist nur auf dem Papier, ebenso wie Firmen, die angeblich da-hinter stehen. die story zeigt, wie es möglich ist, dass dubiose „Gewinnspielfirmen“ sich ohne jegliche Unterschrift Geld von fremden Konten holen. Anhand erschütternder Fälle wird dokumentiert, wie Banken reagieren, wenn deren Kunden versuchen, aus den Fängen der Gewinnspiel-Mafia wieder heraus zu kommen.

Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Quelle: Youtube.com / Videokanal von scamnewsTV

via abzocknews.de

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Straelen: Gewinnversprechen per Nachnahme

Die erste Zeile verhieß den Abschied von allen finanziellen Sorgen. “Das große Gewinnen kann beginnen”, leitete die Firma EB-Marketing aus Dortmund den Brief an Hans-Gerd Louven ein. Der müsse sich nur noch “bei unserer Community” anmelden und die “vorab Recherchen, für die passend auf Sie zugeschnittenen Gewinnspiele” für nur 67 Euro sichern. Von Supergewinnspielen war – oft in fehlerhaftem Deutsch – zu lesen, von der “einmaligen Chance” auf ein Traumauto, eine Reise, Geld- und Sachpreise.

Hans-Gerd Louven zahlte den Nachnahme-Betrag von 69 Euro. Die in dem Schreiben genannte 0900er-Nummer, die ihn “so schnell wie möglich auf die Gewinnerstraße” führen sollte, wählte er nicht. “Die kostet ja richtig Geld.” Dafür stellte der Straelener per E-Mail an die Polizei Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug.

Ein Blick auf Google verrät, dass EB-Marketing nicht nur in Straelen tätig ist. “Habe auch heute einen Brief von dieser Firma erhalten. Habe bei der Verbraucherzentrale angerufen. Dem Rechtsanwalt war diese Methode bekannt, aber sagte gleichzeitig, dass ich nichts dagegen tun kann und mein Geld auch nicht zurück bekomme”, berichtet ein Frankfurter. Ein Coburger rät, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund zu stellen.

Quelle : rp-online.de

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Abgezockt von win-finder.com oder anderen Glücksfindern? Fordern Sie in Rechnung gestellte Beträge zurück!

Ende November haben wir Sie vor der Abzockmasche win-finder.com gewarnt. Jetzt hat die Bundesnetzagentur den Seitenbetreibern das Handwerk gelegt. win-finder oder andere Gewinnspieleintragungsdienste bzw. Glücksfinder versprechen Besuchern ihrer Internetseiten die Eintragung in 200 Gewinnspiele jeden Monat mit Preisen von bis zu 1 Million Euro. Angeblich tragen die Unternehmen mit einer speziell entwickelten Software Verbraucher monatlich vollautomatisch in 200 Gewinnspiele ein. Für die Registrierung fragen sie nur nach Rufnummer und Geburtsdatum. Hinweise zur Kostenpflichtigkeit des Angebots sucht man auf der Internet-Seite vergeblich. Dennoch stellt die Firma Telomax GmbH über die Telefonrechnung anschließend wöchentlich 9,90 Euro in Rechnung und zieht den genannten Betrag ein. Außer über das Internet versucht das Unternehmen auch per Telefon, Verbraucher zu ködern. Angerufen werden vor allem ältere Menschen. Ihnen stellt man angebliche Gewinne in Aussicht und entlockt den vermeintlichen “Gewinnern” offensichtlich auch verschiedene personenbezogene Daten.

Die Bundesnetzagentur hat diesem Treiben nunmehr einen Riegel vorgeschoben und gegenüber der Firma Telomax GmbH und der Telekom Deutschland GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das bedeutet, dass für alle Forderungen, die in Telefonrechnungen mit den Leitungsnummern 61404 und 83917 bezeichnet wurden, rückwirkend ab dem 30. März 2010 keine Rechnungen mehr gestellt werden dürfen. Falls Sie derartige Rechnungen über ihre Telefonrechnung erhalten haben, dürfen die Beträge nicht mehr von Ihrem Konto eingezogen werden.

Wenn Sie allerdings die in Rechnung gestellten Beträge bereits bezahlt haben, greifen für Sie beide Verbote nicht unmittelbar. Das heißt, Sie müssen aktiv werden und bereits abgebuchte bzw. überwiesene Beträge bei der Telomax GmbH (nicht bei Ihrem Telefonanbieter) zurückfordern. Nutzen Sie dazu unseren Musterbrief Gewinneintragungsdienste.

Quelle und vollstaendiger Bericht : vz-saar.de

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Werbeanrufe: Verbraucherzentralen – Abzocke am Telefon endlich stoppen

Die Verbraucherzentralen fordern ein härteres Vorgehen gegen Abzocke am Telefon. Unerwünschte Werbeanrufe und illegale Abbuchungen müssten endlich ein Ende haben. Aktuell etwa sorgt eine Firma namens Telomax für Ärger.

Es ist nur der Neueste von vielen Tricks. Das Telefon klingelt, eine freundliche Stimme erzählt, man habe einen Kosmetikgutschein gewonnen – und fragt, ob man auch bei weiteren Gewinnspielen eingetragen werden möchte. Wer darauf hereinfällt, erlebt eine böse Überraschung. Auf der nächsten Rechnung von Telekom oder Vodafone sind auch Posten einer Firma Telomax GmbH zu finden. Die zieht über die Telefonrechnung 9,90 Euro pro Woche ein für einen kostenpflichtigen Gewinnspiel-Service.

Die Masche der Telomax GmbH ist nur das jüngste Beispiel aus einer Flut von über 80.000 Beschwerden, die die Verbraucherzentralen in den vergangenen neun Monaten bundesweit erfasst haben.

Quelle : augsburger-allgemeine.de

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Gewinnspiel-Anrufe schüchtern Rentnerin ein

Bereits Anfang November erhielt eine 70-jährige Rentnerin in Weismain mehrere Anrufe zur Teilnahme an Gewinnspielen. Ein Anrufer teilte ihr mit, dass sie an mehreren Gewinnspielen beteiligt wäre und sie dies nur durch die Bekanntgabe ihrer Bankdaten widerrufen könne, was die Rentnerin auch tat.

Quelle : infranken.de

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Online-Adventskalender: Vorsicht vor lästiger Werbung und Datensammlern

Vorsicht vor Adventskalendern im Internet: Hinter vielen Angeboten steckt vor allem eines: Der Versuch, an Daten zu kommen – oder Nutzer mit lästiger Werbung bombardieren zu können.

Hinter den Türchen von Adventskalendern im Internet verbergen sich oft Gewinnspiele. Teilnehmer werden von Firmen mit Preisen angelockt – mit einem Hintergedanken. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat 18 Internet-Adventskalender für Kinder – unter anderem von Bravo, Haribo, Wendy und t-online – unter die Lupe genommen und geprüft, welche Daten gesammelt werden und ob Kinder erfahren, was mit ihren Angaben geschieht. Das Ergebnis: Die Kinder müssen fast ausnahmslos mehr Daten preisgeben, als die Verbraucherzentrale für erforderlich hält.

So müssen Kinder gleich bei 16 der 18 Kandidaten den Vor- und Zunamen sowie ihre Anschrift eintragen. Fehlt eine der Angaben, ist eine Teilnahme am Gewinnspiel nicht möglich. Lediglich bei zwei Kalendern (pombaer.de und wendy.de) genügen E-Mail-Adresse und Passwort. Sechs Unternehmen (bruder.de, kinder.de, haribo.de, simbatoys.de, rtI II.de, viva.de und bravo.de) fragen darüber hinaus nach Geburtsdatum bzw. Alter; bei zwei weiteren ist die Angabe des Alters freiwillig. Ein Drittel der Anbieter will auch die Telefonnummer wissen. Sechs Veranstalter laden dazu ein, einen Newsletter zu abonnieren, über den später weitere Kaufangebote zu erwarten sind.

Quelle : computerbetrug.de

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Betrug: Mit Kündigungsmasche Millionen ergaunert

So ein „Gewinnspieleintragungsdienst“ kann ganz schön reich machen. Sechs Millionen Euro haben rund 70.000 Bürger gezahlt. Alles (banden- und gewerbsmäßiger) Betrug, hält das Landgericht Essen der 30-jährigen Rhaderin Nicolette C. und dem 26-jährigen Duisburger Vedat Ö. jetzt vor.

Quelle : vest-aktuell

Via antiabzockenet.blogspot.com

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