Schlagwort-Archive: Nordrhein-Westfalen

Grüne wollen Sex-Vergnügungssteuer abschaffen

In Nordrhein-Westfalen müssen Prostituierte in einigen Städten sogenannte Vergnügungssteuer zahlen. Grünen-Abgeordnete planen nun das Ende dieser Schöpfung der schwarz-gelben Vorgängerregierung.

“Es ist nicht richtig, die Prostituierten zusätzlich zu den eh schon zu zahlenden Steuern wie Einkommenssteuern zu belasten“, sagte die Landtagsabgeordnete der Grünen, Verena Schäffer. Viele würden bereits am Existenzminimum leben. Mögliche Änderungen an der derzeitigen Steuer seien deshalb zu prüfen.

quelle und vollstaendiger Bericht : focus.de

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Razzia wegen Millionenbetrug mit Gratis-Gewinnspielen

Mit vorgetäuschten Gratis-Gewinnspielen soll eine deutschlandweit agierende Betrügerbande einen Millionenbetrag ergaunert haben. Bei einer Razzia in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Bayern wurden am Mittwoch fünf Personen verhaftet, wie die Berliner Staatsanwaltschaft mitteilte. Gegen sie werde in rund 250 000 Fällen des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges ermittelt.

quelle : antiabzockenet.blogspot.com

via abzocknews.de

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Interview: Abzocke am Telefon

Interview: Abzocke am TelefonÜber die Telefonrechnung kassieren Abzocker für Gespräche, die der Kunde gar nicht wollte. Thomas Bradler, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, erklärt, wie man sein Geld zurückholt.
Quelle: Test.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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Verbraucherzentrale NRW warnt vor Abzocke der Teleshop Versandhandels AG

Verbraucherzentrale NRW warnt vor Abzocke der Teleshop Versandhandels AG


Ob Adapter oder Digicam, ob Kaffepads, Putzmittel, Dessous, Staubsauger, Farben oder Massagegürtel: Die Teleshop Versandhandels AG präsentiert sich als Internet- und Fernseh-Warenhaus. Gleich auf mehreren TV-Kanälen, etwa dsf, kabel 1, 9Live, tele5, nrw.tv, versucht die Firma aus Liechtenstein, ihr Kunterbunt-Sortiment abzusetzen. Wer bestellt, der erlebt häufig, dass die Wirklichkeit jenseits des Bildschirms von tiefem Grau ist. Bei der Verbraucherzentrale NRW häufen sich die Beschwerden. Und in Internetforen fühlen sich Kunden “betrogen” und raten: “Finger weg!”

Geldschneiderische Vorschläge

Die harsche Kritik geht auf die Geschäftspraktiken der Schaanwalder zurück: auf vielfältige unerwartete Kosten und auf geldschneiderische Vorschläge zur Rücksendung von Waren. Auch erstattet die Teleshop Versandhandels AG für Produkte, die im Rahmen des Widerrufsrechts zurückgeschickt werden, häufig kein Geld, sondern stellt – wider das Gesetz – lediglich eine Gutschrift für die nächste Bestellung aus.

Deutlich höhere Rechnungen

Viele Kunden klagen insbesondere über deutlich höhere Rechnungen als angenommen. Der Trick aus dem Fürstentum: Die Teleshop-Gesellschaft lockt mit Gratis-Versand, genehmigt sich aber – hintenherum über ihr Kleingedrucktes – allerlei Aufschläge. Die Kunden staunen etwa über eine “Handlingsgebühr” für Bestellannahme, Auftragsabwicklung und Buchhaltung bei telefonischer Bestellung in Höhe von bis zu 3,95 Euro, über eine Transportversicherung von bis zu fünf Prozent des Nettowarenverkaufswertes und über ein weiteres Entgelt von bis zu 5,35 Euro, je nachdem wie bezahlt wird (Überweisung, Nachnahme, Kreditkarte). So kann ein Artikel, im Fernsehen für 50,38 Euro vorgestellt, tatsächlich 84,54 Euro kosten.

“Dreistes Abkassieren durch die Hintertür”

Auf die häufige Frage in Internetforen “Wer kann helfen?” hat Thomas Bradler eine Antwort. Der Jurist der Verbraucherzentrale hat das “dreiste Abkassieren durch die Hintertür” abgemahnt. Dazu zählt für Bradler auch die Empfehlung der Firma, bei einer Rücksendung eine Rücksendenummer anzugeben. Das Foul dabei: Die Kunden müssen die Ziffern erst telefonisch erfragen – zum Beispiel über eine teure Auskunftsnummer mit Kosten von 1,99 Euro je Minute. Dass es zur Rücksendung überhaupt keine Nummer braucht, der Anruf deshalb “freiwillig” erfolgt, können die Kunden nur schwerlich erkennen. Zumal die Firma mit dem Wort “reibungslos” den Eindruck erweckt, wer ohne Nummer retourniere, habe mit Komplikationen zu rechnen. Jurist Bradler rät: “Unerwünschte Artikel ohne Nummer, aber mit Einschreiben/Rückschein zurückschicken. Rechtliche Nachteile entstehen dadurch nicht.”

Gutschriften oft unterhalb des Kaufpreises

Abseits des Zulässigen bewegen sich die Teleshop-Trickser auch mit dem Dreh, Kunden beim Widerruf einer Bestellung auf Gutschriften für künftige Order zu verweisen, statt das Geld auszuzahlen. Hinzu kommt, dass die Gutschriften oft deutlich unterhalb des ursprünglichen Kaufpreises liegen. Zwar kann der Kunde unter bestimmten Umständen eine so genannte Wertersatzpflicht haben, eine klare Begründung für den Abzug bleibt die Firma jedoch schuldig. Für Verbraucherschützer Bradler steckt dahinter “der Versuch, dem Kunden zu suggerieren, er habe gar kein Widerrufsrecht und solle sich deshalb über die Kulanz freuen”. Der Konter des Juristen: eine weitere Abmahnung und der Rat an die Kunden, “auf Auszahlung des vollen Betrages zu beharren”.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen [antiabzockenet]

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Angeblich Adeliger belästigt weiter mit Telefon-Abzocke

Angeblich Adeliger belästigt weiter mit Telefon-Abzocke

Ein Lästling am Telefon setzt derzeit verstärkt Verbrauchern zu. Einschlägig bekannt wurde er als "Friedrich von Haber – Vorsitzender der Vereinigung Gewinnspieleintragsdienste", der monatelang rund um die Uhr automatisch anrufen ließ.

Der Nerver von niederem Adel setzte traditions­gemäß auf eine alte Abzock-Masche. Er versprach ein "BMW Coupé inklu­sive Spritgeld und Versicherung für ein Jahr im Wert von 30.000 Euro oder einen Geldpreis in gleicher Höhe". Um an die Gewinne zu gelangen, sollten innerhalb von 48 Stunden seine teuren 0900er-Nummern angerufen werden.

Der permanente Rat der Verbraucherzentrale NRW zu solchem Vorgehen: Einfach auflegen und nicht zurückrufen! Denn mit Telefonnummern, die meist mit zwei Euro pro Minute auf der Telefonrechnung erscheinen, kas­sieren Anbieter gnadenlos ab.

Viele verstoßen zudem gegen geltendes Recht, indem sie – wie Friedrich von Haber – die Rufnummer unterdrücken. Seine rechtswidrigen Anrufe erfolgten obendrein ohne die gesetzlich geforderte Einwilligung der Angerufenen. Zudem fehlte die laut Gesetz zwingende Angabe des Preises der beworbenen 0900er-Nummer.

Zwar hat die Bundesnetzagentur bereits Anfang des Jahres dem Adels­mann mehrere Abzocknummern abgeschaltet, mit denen er auf Kunden­fang war. Doch der Spuk geht weiter. Massenweise melden sich derzeit Geschädigte bei der Verbraucherzentrale NRW, die Haber-Rechnungen von oftmals weit über 50 Euro bezahlen sollen. Dabei hat die Bundes­netzagentur eine Rechnungslegung- und ein Inkasso ausdrücklich verboten.

Quelle und vollständige: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

[antiabzockenet]

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Verbraucherschützer warnen vor Live-Auktionen

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat vor Online-Auktionsanbietern gewarnt, die aktuell massiv um Kundschaft buhlen. So genannte Live- und Cent-Auktionen seien der neueste Trend im E-Commerce, hieß es.

Diese finde man unter Namen wie Swoopo, Idasworld, Hammerdeal und Vipauktion. Einzelne Auktionshäuser wie Swoopo berufen sich den Angaben zufolge mittlerweile auf mehr als 2,5 Millionen registrierte Nutzer. Monatlich würden dort 10.000 Produkte, überwiegend Technik, versteigert.

Der entscheidende Unterschied zu üblichen Einkaufs- und Versteigerungsportalen wie etwa eBay: Während bei den Internet-Klassikern das Bieten kostenlos ist, kassieren die Neulinge für jedes Gebot ab: Mal sind es 10 Cent, meistens jedoch 50 Cent.

Quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Trotz Urteil weiterhin illegale Telefonabzocke für Erotikdienste

Trotz Urteil weiterhin illegale Telefonabzocke für Erotikdienste

Es ist amtlich: Offline-Billing-Abzocke für Telefonsex über Ortsnetznummern ist rechtswidrig. Bundesnetzagentur hat Nummern zurecht abgeschaltet – Urteil des OVG NRW.

Seit mehreren Jahren macht eine besonders perfide Art der Telefonabzocke in Deutschland die Runde. Es geht hierbei um obskure Telefonsex-Hotlines, deren Gebührenabrechnung jedoch nicht über 0900-Mehrwertnummern erfolgt, sondern unter Nutzung ganz normaler Ortsnetz-Telefonnummern.

Diese Abzockmasche funktioniert dergestalt, dass diese normalen Telefonnummern z.B. in BTX-Flirt-Annoncen im Fernsehen beworben wurden. Es hat aber auch Lockvogelannoncen in Zeitungen und in Flirtportalen im Internet gegeben. Unter der Anwahl einer normalen Telefonnummer vermutet der Normalbürger nicht, dass sich dahinter eine teure, kostenpflichtige Hotline verbirgt. Der Preishinweis in den Annoncen erfolgt entweder gar nicht, oder sehr schlecht sichtbar, in wechselnder Laufschrift, nur unter kurzem Betrachtungsabstand erkennbar.

…..

… Nun ist überraschend über den Jahreswechsel bekanntgeworden, dass die Bundesnetzagentur doch massiv eingegriffen hat und dem bunten Treiben nicht mehr länger zuschauen wollte.
Man hat einer Krefelder Firma eine ganze Reihe von Ortsnetznummern per Verfügung abschalten lassen – wegen Missbrauchs.

Die Firma wollte dies jedoch nicht auf sich sitzenlassen und hat in einem Eilverfahren versucht, die Abschaltungsanordnung aufheben zu lassen.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat jedoch der Bundesnetzagentur Recht gegeben. Die Abschaltungsanordnung war zurecht erfolgt. …

…..

Handlungsbedarf zur Abschaltung weiterer Rufnummern besteht in jedem Fall, uns liegt eine Kopie aktueller, neuer BTX-Köder-Annoncen der Krefelder Firma vor, aus der hervorgeht, dass sich die Firma bereits wieder neue Ortsnetznummern besorgt hat.

Quelle und vollständiger Bericht: Antispam e.V.

Es ist offensichtlich, dass weiterer Handlungsbedarf besteht, denn auch nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat sich in der Praxis noch nichts geändert. Eigentlich dürfen Erotik-Anbietern keine normalen Festnetznummern mehr zum Absatz von teurem Telefonsex missbrauchen. Trotzdem halten die Betreiber dieser Dienste an ihrer illegalen Abzocke fest. Auch nach dem Urteil wurden eine ganze Reihe von Festnetznummern im BTX verschiedener Sender beworben, wie man an Hand der Screenshots leicht feststellen kann.

Anschließend noch eine (unvollständige) Liste der aufgefallenen Rufnummern, die für diese Abzocke misssbraucht werden.

  • 01756666009
  • 01756666009
  • 021159827801
  • 021513258120
  • 02213589081
  • 02213589082
  • 022135890820
  • 022135890821
  • 022135890822
  • 022135890823
  • 022135890825
  • 022135890828
  • 022198882830
  • 022198882831
  • 022198882832
  • 022198882833
  • 022198882834
  • 022198882835
  • 022198882836
  • 022198882837
  • 022198882838
  • 022198882839
  • 022198882890
  • 022198882890
  • 022198882890
  • 022198882891
  • 022198882891
  • 022198882891
  • 022198882892
  • 022198882892
  • 022198882892
  • 022198882893
  • 022198882893
  • 022198882893
  • 022198882894
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  • 022198882894
  • 022198882895
  • 022198882896
  • 022198882897
  • 022198882898
  • 022198882899
  • 03092128403
  • 030936236890
  • 030936236890
  • 030936236892
  • 030936236892
  • 030936236894
  • 030936236894
  • 04018982616
  • 04020915975
  • 06933399296
  • 069333993040
  • 069333993041
  • 069333993042
  • 069333993043
  • 069333993044
  • 069333993045
  • 069333993046
  • 069333993047
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  • 069333993094
  • 069366032290
  • 069366032291
  • 069366032291
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  • 069366032296
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  • 06997690367
  • 06997692635
  • 071129993550
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  • 071129993555
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VOX – Tafel 754
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[antiabzockenet]

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“Rotlicht”-Abzocknummern im Festnetz abgeschaltet

"Rotlicht"-Abzocknummern im Festnetz abgeschaltet

Endlich dürfen normale Festnetznummern von Erotik-Anbietern nicht mehr zum Absatz von teurem Telefonsex missbraucht werden. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat im Eilverfahren und in letzter Instanz bestätigt, dass in vielen Fällen bei diesen telefonischen Dienstleistungen der gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherschutz umgangen wird [§ 66 l TKG]. Die Abschaltung solcher Ortsnetz-Rufnummern durch die Bundesnetzagentur sei deshalb rechtens.

“Das hat weitreichende positive Folgen für die Verbraucher”, freut sich Friederike Wagner, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. “Sofern die gesetzlichen Vorschriften zur Preisangabe und zur Preishöchstgrenze nicht erfüllt werden, sind die Verbraucher zur Zahlung des Entgelts für den geleisteten Dienst nicht verpflichtet [§ 66 g TKG].”

Darüber hinaus hofft Wagner, dass nun auch das “Geschäftsmodell” für die Erotik-Anbieter unattraktiv wird, denn der Bundesnetzagentur liegen zahlreiche Verbraucherbeschwerden über weitere dubiose Erotikdienst-Rufnummern vor. Werden bei deren Überprüfung entsprechende Rechtsverstöße festgestellt, wird dies zur Abschaltung der missbrauchten Festnetznummern führen, mehr als viertausend sind es bereits.

Seit 2005 ist diese Masche den Verbraucherzentralen bekannt. Immer mehr Firmen schießen aus dem Boden, die in den Medien Kontaktanzeigen schalten. Verbraucher rufen die angegebene Festnetznummer in dem guten Glauben an, es würden nur die Kosten für ein Orts- oder Ferngespräch anfallen. Später bekommen sie jedoch per Post eine Rechnung mit der Begründung, von ihrem Anschluss sei “eine kostenpflichtige Serviceleistung in Anspruch genommen worden”, für welche nun, je nach Anbieter, zwischen 72 und 90 Euro zu zahlen seien.

Quelle und vollständige Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

[antiabzockenet]

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Warnung vor Online-Adventskalendern für Kinder

Seit über 100 Jahren erfreuen Adventskalender Kinder, neuerdings auch im Internet. Hinter den Online-Türchen verbergen sich allerdings oft keine guten Ratschläge oder Süßigkeiten, sondern Gewinnspiele.

Teilnehmer werden von Firmen mit Preisen wie Play-Station 3 und PC-Spielen angelockt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat ein Dutzend Internet-Adventskalender für Kinder, unter anderem jene von Bravo, Micky Maus, Polly Pocket und Wendy, unter die Lupe genommen und geprüft, welche Daten gesammelt werden und was mit ihren Angaben geschieht.

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale reicht es für eine Gewinnbenachrichtigung völlig aus, nach der E-Mail-Adresse und unter Umständen einem Kennwort zu fragen. Doch häufig, so das Ergebnis der Stichprobe, nutzen Firmen die Unerfahrenheit und Spielfreude von Kindern aus, um an mehr personenbezogenen Daten zu gelangen.

Dass man mit Minimalangaben an einem Gewinnspiel teilnehmen kann, bestätigten lediglich zwei der untersuchten Kalender (Pombaer.de und Wendy.de). Bei den zehn anderen Kandidaten müssen Kinder zusätzlich mindestens Vor- und Zuname sowie ihre Anschrift angeben. Fehlt eine der Angaben, ist eine Teilnahme am Gewinnspiel nicht möglich.

….

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Das Fazit der Verbraucherzentrale NRW: Die meisten Kinderadventskalender ermuntern die Teilnehmer zu einer unkritischen Weitergabe ihrer Daten. Auf diese Weise werden die jungen Nutzer verführt, möglichst viel von sich preiszugeben.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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CDU NRW will Onlinedurchsuchung auf Landesebene

Die nordrhein-westfälische CDU-Landtagsfraktion will die Polizeikräfte des Landes zukünftig auch mit den Kompetenzen des Bundeskriminalamtes (BKA) ausstatten. Das berichtet die ‘Westdeutschen Allgemeinen Zeitung‘ (WAZ).

Diese beruft sich dabei auf den Entwurf eines Positionspapiers namens “Sicher leben in Nordrhein-Westfalen”. Insbesondere das Mittel der Online-Durchsuchung privater Rechner wird dabei wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Hinzu kommen erweiterte Rechte zum Abhören von Telefonaten und dem Mitlesen von SMS.

“Wir sind der Auffassung, dass im digitalen Zeitalter nicht mehr auf diese Instrumente als Mittel der Gefahrenabwehr verzichtet werden kann”, heißt es in dem Dokument, das der Zeitung vorliegt. Auch die Zahl der Beamten, die im Netz verdachtsunabhängig virtuell auf Streife gehen, soll erhöht werden.

Quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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