Schlagwort-Archive: Reisen

Online-Adventskalender: Vorsicht vor lästiger Werbung und Datensammlern

Vorsicht vor Adventskalendern im Internet: Hinter vielen Angeboten steckt vor allem eines: Der Versuch, an Daten zu kommen – oder Nutzer mit lästiger Werbung bombardieren zu können.

Hinter den Türchen von Adventskalendern im Internet verbergen sich oft Gewinnspiele. Teilnehmer werden von Firmen mit Preisen angelockt – mit einem Hintergedanken. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat 18 Internet-Adventskalender für Kinder – unter anderem von Bravo, Haribo, Wendy und t-online – unter die Lupe genommen und geprüft, welche Daten gesammelt werden und ob Kinder erfahren, was mit ihren Angaben geschieht. Das Ergebnis: Die Kinder müssen fast ausnahmslos mehr Daten preisgeben, als die Verbraucherzentrale für erforderlich hält.

So müssen Kinder gleich bei 16 der 18 Kandidaten den Vor- und Zunamen sowie ihre Anschrift eintragen. Fehlt eine der Angaben, ist eine Teilnahme am Gewinnspiel nicht möglich. Lediglich bei zwei Kalendern (pombaer.de und wendy.de) genügen E-Mail-Adresse und Passwort. Sechs Unternehmen (bruder.de, kinder.de, haribo.de, simbatoys.de, rtI II.de, viva.de und bravo.de) fragen darüber hinaus nach Geburtsdatum bzw. Alter; bei zwei weiteren ist die Angabe des Alters freiwillig. Ein Drittel der Anbieter will auch die Telefonnummer wissen. Sechs Veranstalter laden dazu ein, einen Newsletter zu abonnieren, über den später weitere Kaufangebote zu erwarten sind.

Quelle : computerbetrug.de

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Achtung Betrug!

Die Polizei warnt die Bevölkerung, keine Telefonanrufe bezüglich einer Haustierstatistik (Telefonnummer beginnt mit 0039) sowie der Firma “Time out for vacations” (Telefonnummer beginnt mit 001) anzunehmen.

quelle : tageblatt.lu

via abzocknews.de

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CLT Touristik neppt “Reisegewinner” – Verbraucherzentrale klagt Recht auf Widerruf ein

Das Telefon klingelt, und eine freundliche Stimme verkündet, man lade zu einem kostenlosen Mittag- oder Abendessen in eine gemütliche Gaststätte ein. So schildern viele Brandenburger aus allen Regionen des Landes den Beratern der Verbraucherzentrale den Beginn einer Abzock-Story, die schließlich mit Barzahlungen oder Abbuchungen vom Konto für ein “Christophoros Sorglos-Paket” für 49 Euro pro Person endet. “Betroffene sollten darauf bestehen, ihr Geld zurück zu bekommen, wenn sie den Reisevertrag widerrufen haben!”, ermuntert Verbraucherschützerin Sabine Fischer-Volk die Geneppten und empfiehlt, sich in einer Beratungsstelle entsprechende Hinweise geben zu lassen.

Schon seit vielen Monaten locke das Unternehmen Verbraucher zu Werbeverkaufsveranstaltungen. “Die CLT Marketing GmbH scheint Gesetzesverstöße zu sammeln”, kommentiert die Juristin und zählt auf: “Zunächst wird durch einen unzulässigen Werbeanruf Kontakt aufgenommen, dann kassiert sie 49 Euro für ein Servicepaket ohne Übergabe eines Reisesicherungsscheins und ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung und ignoriert schließlich einen korrekten Widerruf.” Die CLT legt sogar noch einen drauf: Bei einem Widerruf verwehrt sie nicht nur die Rückzahlung der Servicepauschale, sondern stellt sogar noch Stornokosten in Rechnung.

Bereits im Juli 2010 hatte die Verbraucherzentrale das Unternehmen abgemahnt. Dennoch agiert das Unternehmen weiterhin wie gerügt, so dass die Verbraucherschützer nun vor dem Landgericht Oldenburg auf Unterlassung klagen. Ziel sei laut Fischer-Volk “Rechtssicherheit für eine Vielzahl betroffener Verbraucher, damit nicht jeder Einzelne seine Rechte kostenaufwändig einklagen muss”.

Quelle : vzb.de

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Autowerbung & Hellseher: Warnung vor neuen Betrügereien

Verbraucherzentralen warnen vor zwei neuen Abzockmethoden. In beiden Fällen wird Verbrauchern viel Geld ohne große Gegenleistung versprochen, die Übeltäter sind den Verbraucherzentralen den Angaben nach bereits aus anderen Fällen bekannt.

Eine Berliner Firma zum Beispiel lockt mit dem Angebot bezahlter Autowerbung: Wer sie mit seinem Wagen spazieren fährt, erhalte ein Honorar. Im Gespräch sei den Betroffenen dann aber plötzlich eine Anlageberatung angeboten worden, so die Verbraucherzentrale Berlin. Misstrauisch wurden potenzielle Opfer, als ihnen die hundertfache Vermehrung ihrer Geldanlagen versprochen wurde.

quelle : maerkischeallgemeine.de

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Warnung vor Lockangeboten auf Internetreiseportalen

Internetreiseportale ermitteln nach Informationen des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) nicht immer den günstigsten Preis für Pauschalreisen. Das hätten Recherchen des MDR-Fernseh-magazins “Umschau” ergeben, teilte der Sender mit.

quelle : rp-online.de

via abzocknews.de

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Vermeintlicher Gewinn entpuppt sich als Betrug

Die Luxus-Tagestour entpuppte sich als Kaffeefahrt, statt 5000 Euro Gewinn gab’s ein Rubbel-los mit Niete. Obendrein wurden die Gäste mit Gratis-Reisen geködert, deren Kosten sich im Kleingedruckten versteckten. Die Verbraucherzentrale des Saarlandes berichtet von einem besonders krassen Betrug, der sich vor mehreren Wochen im Saarland ereignete.

quelle : saarbruecker-zeitung.de

via abzocknews.de

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Abo-Falle melango.de: Verbraucherkritik reißt nicht ab

Das Schwarze Schaf im September 2010

Abo-Falle melango.de: Verbraucherkritik reißt nicht ab

Anbieter: melango.de

Vorgang: Nachdem OpSec in den letzten Monaten und auch diesen Monat wieder zahlreiche Zuschriften von Verbrauchern erhalten hat, die sich über die B2B-Plattform melango.de beschweren, verleihen die Markenschutzexperten den Betreibern erneut den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“. Zum ersten Mal erhielt melango.de die unrühmliche Auszeichnung im November 2008.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Die Plattform melango.de bietet Kleidung, Bürobedarf, Haushaltswaren und Lebensmittel zu besonders günstigen Preisen an. Weniger günstig ist hingegen die Mitgliedschaft, um dort überhaupt einkaufen zu können. Wie betroffene Verbraucher OpSec berichteten, erhielten sie kurz nach ihrer Anmeldung überraschend eine Rechnung über Mitgliedsgebühren in Höhe von mehreren hundert Euro und das auch, wenn sie die Anmeldung bereits nach zwei Tagen per Fax widerrufen hatten. Auf der Startseite ist jedoch nicht ersichtlich, dass bei einer Anmeldung überhaupt Kosten anfallen. Zudem ist melango.de ein reiner B2B-Shop, der sich ausschließlich an Gewerbetreibende richtet, was für Nutzer jedoch nicht klar zu erkennen ist. Lediglich in den allgemeinen Marktplatzregeln wird darauf hingewiesen, dass nur Händler, Gewerbetreibende und Kaufleute die Plattform nutzen dürfen. Genau hier liegt auch das Hauptproblem: Als B2B-Verkaufsplattform verhält sich melango.de nicht widerrechtlich, da zwischen Kaufleuten andere Bestimmungen bezüglich der Aufklärungspflichten gelten als zwischen Verkäufern und Endkonsumenten. So müssen Händler, die an andere Händler verkaufen, nicht in gleicher Form auf entstehende Kosten hinweisen wie Händler, die ihre Produkte Endverbrauchern anbieten. Nutzer, die sich bei melango.de als private Käufer anmelden, verstoßen gegen die Geschäftsbedingungen. Dreist ist jedoch, dass die Betreiber der Seite nicht deutlich auf ihr B2B-Geschäftsmodell hinweisen und somit eine Grauzone ausnutzen.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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Kaffeefahrt: Falsche Gewinn-Briefe kursieren in Karlsruhe

Die Verbraucherzentrale warnt vor Kaffeefahrten der Superplus Reisen UG. Unter dem Vor-wand einer Gewinnmitteilung werden zurzeit Karlsruher Bürger getäuscht und zu Reisen ein-geladen. Aber statt Geschenken und Gewinnen werden sie von Verkaufsprofis abgezockt.

quelle : ka-news.de

via abzocknews.de

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Verbraucherzentrale Brandenburg: Bei Anruf Lockvogel Reisegewinn Bestätigung nach unlauterer Telefonwerbung nötig

Derzeit belästigt eine Frankfurter Reisemarkt GmbH mit unerwünschten Werbeanrufen die Brandenburger. Es wird ein Reisegewinn versprochen, dem eine schriftliche Reisebestätigung mit einer Zahlungsaufforderung folgt. Dazu Juristin Sabine Fischer-Volk: “Der als Reisebestätigung untergeschobene Vertrag ist eigentlich nur ein unverbindliches Angebot! Denn erst wer das Geld überweist und die Flüge bucht, hat einen Reisevertrag geschlossen, der nicht widerrufbar ist.”
Vertragsabschlüsse nach unzulässiger Telefonwerbung sind eine bundesweite Plage, weshalb die Verbraucherverbände seit langem eine gesetzliche Regelung zum Schutz der überrumpelten Verbraucher fordern! So erhielt Frau H. aus Potsdam Anfang August 2010 einen unerwünschten Werbeanruf der Frankfurter Reisemarkt GmbH aus Frankfurt am Main. Man teilte ihr mit, dass sie eine Reise in die Türkei gewonnen habe. Wenig später erhielt Frau H. ein als Reisebestätigung getarntes, jedoch in Wirklichkeit unverbindliches Reiseangebot mit der Aufforderung, einen Betrag in Höhe von 99 Euro auf das Geschäftskonto der Firma zu überweisen sowie die konkrete Reisezeit und Flüge zu buchen. Dazu Verbraucherschützerin Fischer-Volk: ” Leider gibt es kein Widerrufsrecht für per Fernkommunikation (Internet, Telefon, Fax, Brief) geschlossene Reiseverträge. Vermutlich hat das Reisebüro die Reisebestätigungs-Falle deshalb gestellt, um einen Reisevertrag “unterzuschieben”!”
Das Vorgehen der Firma zeigt, dass für nach unlauterer Telefonwerbung geschlossene und nicht widerrufbare Reiseverträge wie Pauschalreisen und Flüge die bundesweit von den Verbraucherverbänden geforderte gesetzliche Regelung ganz besonders dringend notwendig ist, wonach solche Vertragsabschlüsse erst wirksam sind, wenn Verbraucher diese in Textform bestätigen!

quelle und vollstaendiger Bericht : vzb.de

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Gratisreisen: Vorsicht vor Abzocke

“Herzlichen Glückwunsch! Sie haben gewonnen! Wir haben exklusiv für Sie eine Reise im Wert von 1.000 Euro reserviert. Rufen Sie uns am besten heute noch zurück und sichern Sie sich Ihre Traumreise!” Ob per Telefon, Internet oder per Prospekt – immer wieder locken Veranstalter mit Gewinnen von Gratisreisen. Allerdings sollte man sich nicht zu früh darüber freuen.

Quelle: Br-online.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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