Schlagwort-Archive: Schmidtlein

Tropmi Payment GmbH will für top-of-software.de kassieren

Viele Internetnutzer bekommen derzeit Rechnungen einer Tropmi Payment GmbH ins Haus. Begründung: Sie hätten sich vor zwei Jahren auf der Seite top-of-software.de angemeldet. Zweifel, ob man diese Rechnungen wirklich zahlen sollte, sind allerdings angebracht.”

Quelle: Computerbetrug.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

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Die Abzock-Brüder Schmidtlein melden sich mit Abofallen zurück

Eine Zeitlang war es ruhig gewesen um das Büttelborner Gebrüderpaar Andreas und Manuel Schmidtlein und ihren vielen vielen Abofallen. So ruhig, dass man fast denken könnte, sie hätten sich eventuell anderen Geschäftsmodellen zugewendet. Doch die Ruhe war trügerisch und nur vorübergehender Natur.

Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via Abzocknews.de

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Akte 2011 vom 16.08.11: Abo-Abzocke im Internet (Video)

Mit neuen miesen Tricks und Abmahnungen machen Inkasso-Firmen bei ahnungslosen Usern Kasse.

Quelle: Sat1.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Videoquelle: Youtube.com / Videokanal von Beertjesnl

Via2: Abzocknews.de

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Fundstück: ARD-Plusminus über die Dialer-Abzocke der Gebrüder Schmidtlein (Video)

Beim stöbern bin ich zufällig über eine Reportage von ARD-Plusminus, wahrscheinlich aus Ende 2005 oder Anfang 2006, gestolpert, in welcher es um Abzocke mit Dialern geht, also das “innovative Geschäftsmodell” der Gebrüder Schmidtlein vor den Abofallen im Namen der Andreas & Manuel Schmidtlein OHG (GbR), Redcio OHG, Content Services Limited (bspw. Opendownload.de, Softwaresammler.de) und Antassia GmbH (Top-of-Software.de), deren “Geschäfte” wiederum von der Content Services Ltd. übernommen wurden.

Videoquelle: YouTube.com / Videokanal von svenherold

Quelle : abzocknews.de

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Kino.to – Auch Ermittlungen gegen Werbepartner

Nach der Festnahme der Betreiber von Kino.to könnte es jetzt auch den Werbepartnern strafrechtlich an den Kragen gehen. Nach Presseberichten ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden auch gegen die Firmen, die durch ihre Werbung das Betreiben dieser Streamingseite so lukrativ machten, bzw. evtl. gar ermöglichten – und die Werbeeinahmen waren beachtlich.

Quelle: Gegen-abzocke.blogspot.com / Zum Artikel

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Kurzurteil zu Abofallen

Rechtsanwälte, die Rechnungen für opendownload.de eintreiben, begehen Beihilfe zum versuchten Betrug und müssen Surfern, die sich mithilfe eines Anwalts wehren, dessen Honorar ersetzen (Amtsgericht Marburg, Az. 91 C 981/09 (81), ebenso AG Karlsruhe, Az. 9 C 93/09).

Quelle: Test.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via 2 : abzocknews.de

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Spieß umdrehen: Abzocker verklagen

Eine langjährige Forderung auch der Göttinger Verbraucherzentrale scheint jetzt erfüllt zu werden: Opfer von sogenannten Abo-Fallen im Internet können die Betreiber erfolgreich auf Schadensersatz verklagen.

Quelle: Goettinger-Tageblatt.de / Zum Artikel

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Opfer wehren sich gegen Internet-Abzocke

Von der Firma „Content4U“ hatte unsere Leserin noch nie gehört. Trotzdem erhielt sie eine Rechnung von ihr. Als unsere Leserin klugerweise nicht zahlte, folgte kurz darauf ein Mahnschreiben. Nun wandte sie sich hilfesuchend an die SchwäPo-Redaktion, fragte, was zu tun sei. Und unser Rat war offenbar nicht schlecht, denn die Frau ist die Plagegeister tatsächlich los geworden.

Quelle: Schwaebische-Post.de / Zum Artikel

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Abofallenbetreiber muss Opfer Anwaltskosten ersetzen

Das Amtsgericht Mainz hat den Betreiber von top-of-software.de zur Zahlung außergerichtlicher Anwaltskosten verpflichtet, die einem Nutzer zur Abwehr einer unberechtigten Forderung entstanden sind. Das hat Rechtsanwalt Christian Reckling von der Kanzlei Schlömer & Sperl mitgeteilt. Die Verbraucherzentrale Hamburg führt die Site seit längerem in einer Liste mit bekannten Abofallen.

Der Kläger hatte ursprünglich mit Google nach einer kostenlosen Virensoftware gesucht. Von dort gelangte er durch einen der ersten fünf Einträge auf top-of-software.de. Dahinter verbirgt sich im Wesentlichen eine Datenbank mit Informationen über aktuelle Software, meist Freeware. Zugriff auf die Informationen und den Link zum Download gewährt top-of-software.de aber nur angemeldeten Nutzern.

Quelle : zdnet.de

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Content Services Ltd. zur Rückzahlung verurteilt

Das AG Mannheim (Az: 17 C 433/10) hat in der mündlichen Verhandlung vom 1.3.2011 im Wege des Versäumnisurteils erkannt, dass die CSL (Anm.: Content Services Ltd.) dieses Geld … nebst Kosten und Zinsen zahlen muss.

Quelle : kanzlei-thomas-meier.de

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