Von der Firma „Content4U“ hatte unsere Leserin noch nie gehört. Trotzdem erhielt sie eine Rechnung von ihr. Als unsere Leserin klugerweise nicht zahlte, folgte kurz darauf ein Mahnschreiben. Nun wandte sie sich hilfesuchend an die SchwäPo-Redaktion, fragte, was zu tun sei. Und unser Rat war offenbar nicht schlecht, denn die Frau ist die Plagegeister tatsächlich los geworden.
Die Firma Content4U GmbH, die seit Jahren Abofallen im Internet betreibt, hat vor dem Amtsgericht in Frankfurt am Main eine empfindliche Niederlage hinnehmen müssen.
Die dortige Richterin hatte zu beurteilen, ob der Preishinweis auf der
Seite download-service.de so deutlich gestaltet ist, dass es hier zu einem 2-Jahres-Vertrag über 192,- € (pro Monat 8,- €) gekommen sei.
Dies verneinte die Richterin. Der hier in Frage stehende Preishinweis sei eine allgemeine Geschäftsbedingung, die für den Verbraucher i. S. d. § 305c Abs. 1 BGB überraschend sei und somit nicht Vertragsbestandteil werde.
Infolgedessen fehlt den Forderungen die Rechtsgrundlage.
Dieses Urteil ist schon deswegen begrüßenswert, weil es den meisten Anbietern von Kostenfallen im Internet die Grundlage für ihre unberechtigten Forderungen eindeutig entzieht.
Beratung und Musterschreiben bietet hierzu die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in ihren Beratungsstellen an.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Keine Frage, Gratissoftware ist eine feine Sache. Dass aber gratis noch lange nicht kostenlos sein muss, dafür sorgen Abzocker-Firmen, die die eigentlichen Freeware-Programme für teures Geld verkaufen wollen. Der Trick ist meist der gleiche. Auf der Suche nach OpenOffice, Adobe-Reader oder Avira-Schutzsoftware gerät man über Google gerne an Portale wie www.download-service.de.
AG Frankfurt 29 C 2583/10 (85): kein Geld für Content4U wegen download-service.de – der Preishinweis ist eine überraschende Klausel im Sinne des § 305c BGB.
Michael Burat, 35, sein Geschäftsmodell: Über dutzende von Lockvogelseiten, wie zb. “Outlets.de, Routenplaner.de, Kochrezepte.de” lotst er arglose Internetnutzer in die Abofalle. Die Redaktion von Akte 2011 bekam nun zum ersten mal ein Interview in den Geschäfts-räumen des Abofallenkönigs Michael Burat.
Nachts kommen die Gewissensbisse. Beim beliebten WDR-Moderator Domian rief unlängst ein Hörer an und beichtete in der Radiosendung zur Geisterstunde seine Missetaten als Mitglied einer Abofallen-Mafia. Tausende arglose Internetsurfer habe man abgezockt und daran glänzend verdient, gab er zerknirscht zu. Immerhin: der Mann fühlte sich schuldig und versprach, sich künftig um ehrlichen Broterwerb zu bemühen. Abofallen im Internet haben sich zu einer wahren Seuche entwickelt. Wer nicht aufpasst, hat sich mit wenigen Klicks und Eingaben einen ungewollten und teuren Vertrag eingefangen. Tausende Verbraucher suchen in Internetforen Rat, weil sie den Tricksern auf den Leim gegangen sind.
Ein Spruch der mit Verbraucherrecht befassten Aufsichtsbehörde Antitrust verurteilte die Betreiber jetzt, auf der Homepage nicht nur eindeutige und gut sichtbare Hinweise zu platzieren, um Besucher auf die Gefahr eines langfristigen und teuren Abonnements hinzuweisen, sondern auch das aktuelle Urteil der obersten Kartellbehörde Italiens zu veröffentlichen – und zwar auf der Hauptseite und auf der Registrierungsseite.
Und der Hammer: die Betreiber von easy-download.info wurden wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht von der staatlichen Kartellbehörde zur Zahlung einer Strafe in Höhe von 960.000 Euro verurteilt.
Quelle und vollständiger Artikel: Verbraucherschutz.tv / Zum Artikel
Abofallen sind die Landplage des Internets. Hunderttausende Surfer fallen darauf herein. Anschließend werden sie oft monatelang von dubiosen Anbietern mit Rechnungen, Mahnungen und Drohbriefen unter Druck gesetzt. Zahlen muss aber niemand für diese untergeschobenen Verträge. Das haben mittlerweile Dutzende Gerichte entschieden.
…
So funktionieren alle Abofallen: Die Preise werden klein gedruckt, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Fließtext versteckt – „acht Euro“ statt „8 Euro“, oft neben greller Werbung. Dann erscheint ein Formular, in das Nutzer ihre Adresse eingeben sollen (siehe Bild). Wo immer das der Fall ist, gibt es nur einen Rat: die Seite wegklicken. Kein Ladeninhaber fragt Kunden nach ihrer Anschrift, warum soll die dann bei kostenlosen Basteltipps oder Horoskopen wichtig sein?
Ein wenig drängt sich dabei der Verdacht auf, dass der Hintermann seine Erfahrung aus der Dialerszene und deren strafrechtlicher Relevanz in das neu entwickelte Modell der Abofallen hat einfliessen lassen. Angefangen hat das mit den Gebrüdern Manuel und Andreas Schmidt-lein, die die Bundesrepublik seit Ende 2005 mit sicherlich mehreren Hunderten an sinn- und nutzbefreiten, dafür aber um so kostenbehafteteren Webseiten beglückten.