Schlagwort-Archive: Vorratsdatenspeicherung

Netz-Überwachung: Bosbach drängt auf Vorratsdatenspeicherung

Das Thema mobilisiert Tausende Demonstranten, auf EU-Ebene wachsen die Zweifel am Sinn des Ganzen, das Verfassungsgericht hat sie in Deutschland auf Eis gelegt – und die Unions-parteien wünschen sie sich zurück, die Vorratsdatenspeicherung: Zoff mit dem Koalitions-partner ist damit programmiert.

quelle : Spiegel.de

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Europaweiter Protest gegen Vorratsdatenspeicherung

Europaweiter Protest gegen Vorratsdatenspeicherung100 Organisationen aus 23 europäischen Ländern haben die EU-Kommission in einem gemeinsamen Brief aufgefordert, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Tele-kommunikationsdaten aufzuheben. Unter den Unterzeichnern sind nach Angaben des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung Bürgerrechts-, Datenschutz- und Menschenrechts-organisationen, Telefonseelsorge- und Notrufvereine, Berufsverbände von Journalisten, Juristen und Ärzten, Gewerkschaften, Verbraucherzentralen und Wirtschaftsverbände wie der deutsche eco-Verband.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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AK Vorrat klagt gegen die Volkszählung 2011

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) wird im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde gegen die für das kommende Jahr geplante Volkszählung Klage einreichen.

Die Organisation kritisiert, dass mit der Maßnahme die Sammlung von Informationen über die Bürger durch den Staat fortgesetzt werde. “Die Daten aller in Deutschland lebenden Menschen werden im nächsten Jahr in einer gewaltigen Datenbank zusammengeführt und ausgewertet”, fasst der AK Vorrat die Situation zusammen.

Ein großer Teil der Bevölkerung soll dazu verpflichtet werden, zahlreiche Fragen aus dem persönlichen Lebensbereich zu beantworten. Dabei gehe Deutschland weiter als die EU-weit abgestimmte Vorlage zur Volkszählung und erfrage beispielsweise auch die Religionszugehörigkeit. Verweigert man die Aussagen, drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro.

Quelle : winfuture.de

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Konferenz der Datenschutzbeauftragten fordert Abschaffung von ELENA

Das Urteil der Bundesverfassungsgerichts hat auch Auswirkungen auf andere Gesetze wie ELENA. Eine zentrale Datenbank mit anlassunabhängiger Vorratsdatenspeicherung ist unzulässig. Rund 14.000 Bürger haben sich einer Verfassungsklage angeschlossen.

Die heute in Stuttgart zu Ende gegangene 79. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder will nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten weitere Gesetze und Verordnungen auf den Prüfstand stellen. Das fordern die Datenschützer in einer Entschließung.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht strahle über den eigentlichen Entscheidungsgegenstand hinaus, heißt es darin. Sie müsse auch in anderen Bereichen, etwa bei der diskutierten Speicherung der Daten von Flugpassagieren oder bei der Konzeption von Mautsystemen beachtet werden.

quelle : zdnet.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Verfassungsrichter kippen Vorratsdatenspeicherung

Verfassungsrichter kippen Vorratsdatenspeicherung

Die Sammlung von Telekommunikationsdaten ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig. Allerdings schloss Karlsruhe die Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich aus.

Die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist in ihrer jetzigen Form unzulässig. Sie ist dem Urteil der Verfassungsrichter zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar. Die bisher erhobenen Daten seien unverzüglich zu löschen, verkündeten die Richter in Karlsruhe.

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Der Bund muss zudem klarstellen, dass Vorratsdaten nur zur Verfolgung schwerer Straftaten genutzt werden dürfen und hat dazu einen abschließenden Katalog festzulegen. Überdies muss er den Ländern klare Maßgaben machen, inwieweit die Polizei zur sogenannten Gefahrenabwehr auf Vorratsdaten zugreifen darf. …

Einzig bei den Daten zu Internet und E-Mail-Verbindungen, den sogenannten IP-Adressen, legte das Gericht den Maßstab nicht so streng an. Mit den IP-Adressen kann zwar der Absender einer anonymen E-Mail oder der Betrachter einer Kinderpornoseite ausfindig gemacht werden. Ein Persönlichkeitsprofil kann damit aber nicht erstellt werden, weil diese Adressen bei jeder Verbindung im Internet neu vergeben werden.

Die Verfassungsrichter hatten bereits in zwei einstweiligen Anordnungen die umstrittene Datennutzung stark beschnitten. Darin bestimmten sie, dass Strafverfolger nur dann auf die Verbindungsdaten zugreifen dürfen, wenn eine schwerwiegende Straftat vorliegt, die mit anderen Mitteln kaum oder gar nicht aufgeklärt werden kann. …

Quelle und vollständiger Bericht: zeit-online

Absage an die Wünsche von Musik- und Filmbranche – und eine Hintertür

Abfrage und Übermittlung der Daten müssten darüberhinaus grundsätzlich dem Richtervorbehalt unterliegen. Im Nachgang müssten Rechtsschutzverfahren möglich sein. Verwendung dürften die Daten immer nur dann finden, wenn es um schwere Straftaten gehe. Den Begehrlichkeiten von Musik- und Filmindustrie, die mit den gespeicherten Daten auch Nutzern von Internettauschbörsen auf die Schliche kommen möchten, erteilte das Gericht damit eine klare Absage. …

Quelle und vollständiger Bericht: Spiegel-online

[antiabzockenet]

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Vorratsdatenspeicherung: EU will Richtlinie prüfen

Die EU-Kommission will ihre Richtlinie, die die Mitgliedsstaaten zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet, auf den Prüfstand stellen. Damit reagiert man auf das aktuelle Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes.

“Ich will die Direktive bis Ende des Jahres evaluieren lassen”, sagte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström gegenüber der Tageszeitung ‘Die Welt’. Dabei soll nicht nur geprüft werden, ob die aktuellen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung angemessen und effektiv seien.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Vorratsdatenspeicherung: Urteils-Termin steht fest

Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Termin für die Urteilsverkündung in Sachen Vorratsdatenspeicherung bekannt gegeben: Am 2. März werde man die Entscheidung verkünden, hieß es.

Die Grundlage des Urteils bildet die mündliche Verhandlung vom 15. Dezember. Stellvertretend für die rund 34.000 Bürger, die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht hatten, wurden damals eine Reihe von Experten und Klägern befragt.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Vorratsdatenspeicherung: Hohe Gefahr des Missbrauchs

Sachverständige schätzen die Gefahr des Missbrauchs der von Providern verdachtsunabhängig auf Vorrat zu speichernden Telekommunikations-Verbindungsdaten als hoch ein. So sind sich alle neun vom Bundesverfassungsgericht im Hauptverfahren gegen die flächendeckende Protokollierung von Nutzerspuren befragten Experten und Verbände einig, dass ein ungerechtfertigter Zugriff auf die sechs Monate aufzubewahrenden Verbindungs- und Standortdaten nicht zu verhindern ist. Selbst das Bundesjustizministerium räumt in seiner Stellungnahme (PDF-Datei) ein, dass eine “vollständige Verhinderung” einer Zweckentfremdung der Datenhalden nicht möglich sei. Ein missbräuchlicher Zugriff an sich Berechtigter könne allenfalls durch Protokollierungen erkennbar und somit für die Zukunft erschwert werden.

Auch der Branchenverband Bitkom beklagt (PDF-Datei) einen nicht optimalen Schutz vor missbräuchlichen Abfragen der sogenannten Verkehrsdaten. Die verpflichteten Telekommunikations-Anbieter müssten ausführliche Sicherheitskonzepte vorlegen. Zudem erfolge bei ihnen regelmäßig eine “technische und organisatorische Trennung der Datenbanken sowie der zuständigen Fachabteilungen”. Die eingesetzte Systemarchitektur sehe für die interne und externe Kommunikation den Einsatz von Verschlüsselungstechnologien vor. Allerdings sei es in der Praxis oftmals kaum möglich, die Berechtigung eines Auskunftsersuchens der Sicherheitsbehörden “abschließend zu prüfen”. Dies läge auch daran, dass die “Bedarfsträgern” unterschiedliche Formulare verwendeten. Verbesserungen könnte der Lobbyvereinigung zufolge der Einsatz elektronischer Signaturen bringen.

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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der die “Massenbeschwerde” in Karlsruhe gegen die umfassende Aufzeichnung der Nutzerspuren initiiert hat, rief im Rahmen der Veröffentlichung der Expertenmeinungen alle Bürger noch einmal zur Teilnahme an der für den 12. September geplanten Großdemonstration in Berlin gegen den Überwachungswahn auf. Die Kundgebung unter dem Motto “Freiheit statt Angst” finde dieses Jahr zwei Wochen vor der Bundestagswahl statt. Es sei wichtig, ein Signal gegen die von Schwarz-Rot beschlossenen Sicherheitsgesetze abzugeben.

quelle: heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Piratenpartei tritt für digitale Freiheit ein

Die Piratenpartei will mit ihrem am Sonntag auf dem Bundesparteitag verabschiedeten Programm den Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung sowie die Informationsfreiheit stärken. Nur auf Basis dieser Grundpfeiler könne eine demokratische und sozial gerechte globale Ordnung entstehen, schreibt die knapp drei Jahre alte politische Vereinigung in ihrem 17-seitigen Fahrplan für Bundestagswahl im Herbst. Man wolle sich auf diese Kernthemen konzentrieren, da im Zuge der digitalen Revolution andernfalls die Würde und die Freiheit des Menschen “in bisher ungeahnter Art und Weise gefährdet” seien.

Falsche Weichenstellungen könnten einer “totalen und totalitären” Überwachungsgesellschaft Vorschub leisten, der die Piraten “entschieden” den Kampf ansagen wollen. “Die pauschale Verdächtigung und anlasslose Überwachung aller Bürger hat generell zu unterbleiben”, stemmen sie sich gegen eine als “präventive Strafverfolgung” verschleierte Abschaffung der Unschuldsvermutung. Sie lehnen die flächendeckende Videoüberwachung des öffentlichen Raums genauso ab wie die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung. Jedem Bürger müsse das Recht auf Anonymität garantiert werden. Zudem sei das “Briefgeheimnis” zu erweitern zu einem generellen Kommunikationsgeheimnis. Ermittler dürften nur bei begründetem und konkreten Tatverdacht auf die Kommunikationsmittel eines Bürgers zugreifen. “Fragwürdige Rasterfahndungen und zentrale Datenbanken mit unbewiesenen Verdächtigungen” wie die Anti-Terror-Datei lehnt die um den Einzug in den Bundestag kämpfende Gruppierung ab.

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CCC: Vorratsdatenspeicherung bringt unkontrollierbare Überwachung

Der Chaos Computer Club (CCC) macht in einem jetzt veröffentlichten Gutachten (PDF-Datei) zu den Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten deutlich, welch tiefe Einblicke in die Privatsphäre aller Nutzer mit der umkämpften Maßnahme möglich werden. Im Kern werde durch die Speicherung der Verbindungsdaten und der Standorte der Mobiltelefone eine “Verwendung von Ausforschungsmethoden in der Polizeiarbeit möglich, die bisher nur im geheimdienstlichen und militärischen Bereich üblich sind”, schreibt die Hackervereinigung in ihrer Eingabe an das Bundesverfassungsgericht. Durch die Ausforschung von Beziehungsnetzwerken, Aufenthaltsorten und Abfolgen von Kommunikation könne ein “nahezu vollständiges Profil der Persönlichkeit eines Betroffenen erstellt und über die Zeit fortentwickelt werden”.

Der CCC zieht das Fazit: “Die Gefahr von Datenmissbräuchen sowie die Möglichkeiten, Rückschlüsse auf intime Details, Aufenthaltsorte, Gewohnheiten und Vorlieben im Leben jedes einzelnen Bürgers zu ziehen, stehen in keinem Verhältnis zu dem möglicherweise im Einzelfall bestehenden Vorteil bei der Strafverfolgung.” Die Vorratsdatenspeicherung potenziere vielmehr die Risiken und Überwachungsfolgen in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft.

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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