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Das Schwarze Schaf im April 2011: topstar777.de

Unseriösere Website lockt mit DSDS-Gewinnspiel in eine Abofalle

Anbieter: topstar777.de

Vorgang: Die aktuelle Staffel der Casting-Show „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) erfreut sich beim Publikum großer Beliebtheit. Ärgerlich ist jedoch, wenn ein Anbieter im Internet versucht, auf unseriöse Art und Weise auf Kosten der Fans vom Erfolg der Show zu profitieren. So lockt Verbrauchermeldungen zufolge die Seite topstar777.de Nutzer mit einem DSDS-Tipp-Gewinnspiel in eine Abofalle. Dies veranlasste die Markenschutzexperten von OpSec Security, dem Betreiber der Seite den Negativ Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat April zu verleihen.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Auf der Seite topstar777.de können User zurzeit tippen, welcher Kandidat die aktuelle Staffel von DSDS gewinnen wird. Gekoppelt ist das Voting an ein Gewinnspiel. So soll laut Website unter allen Teilnehmern, die mit ihrem Tipp richtig lagen, eine Reise auf die Malediven verlost werden. Dies klingt zunächst einmal unverdächtig. Wie jedoch Verbraucher OpSec in diesem Monat mitteilten und auch verschiedenen Forenbeiträgen im Internet zu entnehmen ist, schließen Nutzer durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel ein kostenpflichtiges Abo in Höhe von 96 Euro pro Jahr ab. Dies ist jedoch nicht auf Anhieb ersichtlich. Der Hinweis auf die anfallenden Kosten (96 Euro pro Jahr bzw. 8 Euro pro Monat) erscheint erst, nachdem man für einen Kandidaten gevotet hat und zur Anmeldemaske gelangt. Da aber bereits auf der Startseite das Gewinnspielspiel im Zusammenhang mit dem Voting angekündigt wird, scheint die Eingabe der Daten vermutlich für viele Nutzer selbstverständlich und nicht verwunderlich zu sein, da man ja im Falle des Gewinns informiert werden muss. Außerdem ist der Kostenhinweis auch nicht besonders hervorgehoben und beinhaltet keine Informationen, welche Leistung man dafür erhält. Zwar wird auf der Abstimmungsseite darauf hingewiesen, vor dem Voting die Teilnahmebedingungen in den AGB zu beachten, aber da vermutlich die Mehrzahl der User bei einem derartigen Voting und Gewinnspiel nicht mit einer Kostenpflichtigkeit rechnet – zumal die Teilnahme an Gewinnspielen generell kostenfrei ist – werden sie wahrscheinlich nur von den wenigsten gelesen. Zudem sind sie auch nicht besonders kundenfreundlich. So wird zwar zu Beginn von einem kostenpflichtigen Service gesprochen, doch die Kosten an sich werden erst viel später erwähnt. Etwas schwammig ist auch die Information, welchen Service man für das Geld geboten bekommt. So ist stets nur die Rede davon, dass man Zugang zu kostenpflichtigen Informationen und einen Newsletter erhält.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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Wie eine 80-jährige Wiesbadenerin am Telefon abgezockt wird

„Dann machen wir jetzt zu Ihrer Sicherheit einen Datenabgleich“, tönt es aus dem Hörer. Bestimmend, rasend schnell kommen die Sätze hintereinander. Dem Opfer bloß keine Zeit zum Nachdenken geben. Fast immer will die Schnellsprecherin von der überforderten Rentnerin nur ein „Ja“ hören.

Quelle: Wiesbadener-Tagblatt.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Facebook kündigt Maßnahmen gegen Mobbing an

Facebook hat im Rahmen eines Meetings im Weißen Haus zum Thema Mobbing zwei Maßnahmen angekündigt, um Nutzer besser vor einem Missbrauch des Dienstes zu schützen. Mit Hilfe von “Social Reporting” können Nutzer Inhalte nicht nur dem Unternehmen selbst, sondern auch anderen melden. Die Funktion ist insbesondere für jüngere Mitglieder gedacht, die sich so beispielsweise an Eltern, Lehrer oder andere Vertrauenspersonen wenden können.

“Wir ermutigen die Menschen auf Facebook dazu, uns über Inhalte zu informieren, die gegen unsere AGB verstoßen, sodass wir sie entfernen können. Aber das Löschen von schikanierenden Onlinekommentaren löst nicht unbedingt das zugrunde liegende Problem in der Offlinewelt”, schreibt das Facebook-Sicherheitsteam. “Social Reporting” sei ein Weg, einfach und rasch jemanden um Hilfe zu bitten, dem man vertraue.

Quelle : zdnet.de

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Akte 2011 vom 22.02.11: Abofallenkönig vor Gericht (Video)

Er gilt seit Jahren als einer der wichtigsten Köpfe des sogenannten „Frankfurter Kreisels“: Michael Burat, 35. Sein Geschäftsmodell: über Dutzende Lockvogelseiten lotst er arglose Internetnutzer in die Falle. Die werden in der Folge mit drohend klingenden Mahnschreiben gedrängt, 96 Euro für ein angeblich abgeschlossenes Abo zu bezahlen.

Quelle : antiabzockenet.blogspot.com

via abzocknews.de

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Warnung vor einer unseriösen Abzocke

Schon seit mehreren Wochen häufen sich bei der Verbraucherzentrale die Beschwerden von Verbrauchern, die auf ihrer Telefonrechnung unter dem Punkt „Beträge anderer Anbieter“ fragwürdige Positionen vorfinden. Wir sprachen darüber mit Antje Sahlmen-Ewen, der Leiten-den Beraterin der Verbraucherzentrale Wiesbaden.

Quelle : wiesbadener-tagblatt.de

via abzocknews.de

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Anbieterwechsel: Tote Telefonleitung untragbar

Die Bundesnetzagentur hält lange Wartezeiten für Telefon- und Internetkunden bei einem Anbieterwechsel für untragbar. Der alte Anschluss sollte erst dann abgeklemmt werden, wenn die neue Leitung steht.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Gericht kassiert Teile der Webhosting-AGB von 1&1

Acht Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 1&1 seien verbraucherfeindlich und müssten geändert werden, befand das Oberlandesgericht Koblenz.

Quelle : itespresso.de

via abzocknews.de

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Die Rechtsberatung der Rechtsschutzversicherung: Zahlen Sie bitte an die Abzocker!

Gestern rief die Betreiberin eines kleinen Gewerbes an, die eines dieser Branchenbuch-Formulare unterzeichnet hatte, ohne zu ahnen, dass sie sich damit auf ein mehr als 1.000,- Euro teures Geschäft einließ (aktuell war es ein “Angebot” der Gewerbeauskunft-Zentrale).

Mein Rat in solchen Fällen lautet oft: Nicht zahlen! Denn es gibt zahlreiche Hinweise darauf, dass hier entweder überhaupt kein Vertrag zustande gekommen oder aber dass dieser zumindest wegen arglistiger Täuschung anfechtbar ist.

quelle und voller Bericht : klawtext.blogspot.com

via abzocknews.de

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Software-Vertragsfallen: Willkür im AGB-Dschungel

Die Nutzungsbedingungen von Anbietern wie Microsoft, Google oder Facebook sind gespickt mit Fallen. Doch ohne Zustimmung lassen sich Software und Webdienste nicht nutzen. Worauf man achten muss.

Kunden, die am 1. April dieses Jahres beim Onlineshop Gamestation etwas bestellt hatten, willigten ein, dem Shop ihre Seele zu überlassen – denn so stand es in dessen Nutzungsbedingungen. Zugegeben, das war nur ein Aprilscherz, aber den hatten die Kunden übersehen, wenn sie den AGB-Text nicht genau durchgelesen hatten. Ob bei Software-Installationen oder auf Websites, viele User klicken oft blind auf „Akzeptieren“, um das Programm oder die Website endlich nutzen zu können. Aber auf was lassen sie sich da eigentlich ein?

Die Computerzeitschrift CHIP hat den großen AGB-Test gemacht und Dutzende Nutzungsbedingungen, Lizenzvereinbarungen und Datenschutzbestimmungen großer Anbieter wie Microsoft, Google und Co. analysiert. Die Rechtsanwälte Hagen Hild (AGB-Recht) und Martin Bachmann (Datenschutz) von der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen überprüften im Auftrag, ob die Texte dem deutschen Recht entsprechen.

quelle und vollstaendiger Bericht : focus.de

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OPM Media legt bei Gericht falsche AGB vor

Die OPM Media GmbH des Frank D. hatte ein Problem: ihre “Allgemeinen Lesitungsbedingungen” (ALB) waren vermutlich bis Mitte Oktober 2009 fehlerhaft (genaues Datum der Änderung derzeit noch unklar). Juristischer Hintergrund: der Vertragsschluss sollte mit der Anmeldung stattfinden, in der dann folgenden Email wurde die Widerrufsbelehrung geschickt. Dann beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Die Widerrufsbelehrung sprach aber nur von zwei Wochen.

Folge: Die Widerrufsfrist beginnt nicht zu laufen, bis man richtig belehrt wird. Man kann also in diesen Fällen jederzeit – sogar noch in einem Gerichtsverfahren – widerrufen.

quelle und voller Bericht : kanzlei-thomas-meier.de

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