Schlagwort-Archive: BGH

Verbraucherschutz: BGH stärkt Kundenrechte im Versandhandel weiter

Aus Kundensicht wäre es klug, grundsätzlich nur noch Online einzukaufen: Nirgendwo genießt der Käufer ein großzügigeres Rückgaberecht als im Versandhandel. Jetzt stärkte der Bundes-gerichtshof das Rückgaberecht dort noch einmal – selbst, wenn der Händler einen Totalverlust erleidet.

Quelle : spiegel.de

via abzocknews.de

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Mängel in der Wohnung:BGH urteilt vermieterfreundlich

Solange der Vermieter nichts von einem Mangel weiß, kann man nicht einfach die Miete kürzen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Wer ohne Vorankündigung die Mietzahlung stoppt, riskiert den Rauswurf.

Wenn Mieter wegen eines Mangels in der Wohnung die Miete kürzen wollen, müssen sie diesen Mangel vorher dem Vermieter anzeigen. Wer einfach kürzt, ohne den Vermieter vorher zu informieren, kann gekündigt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. (Az: VIII ZR 330/09)

Im Streitfall war eine Wohnung in Berlin an den Fenstern in Flur und Küche und sogar an der Decke im Schlafzimmer großflächig mit Schimmel befallen. Die Mieter zahlten daher vier Monate lang gar keine oder nur einen Teil der Miete, ohne allerdings den Vermieter über den Schimmel zu informieren. Der reagierte auf die Mietrückstände mit einer Kündigung des Mietvertrags.

Quelle : n-tv.de

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Verbraucherzentrale: Abmahnung für illegale Downloads prüfen

Verbraucherzentrale: Vor dem Zahlen genau prüfen
Immer wieder suchen Brandenburger Rat zu anwaltlichen Abmahnungen von angeblichen Urheberrechtsverletzungen bei der Verbraucherzentrale. In solchen Schreiben behaupten Anwälte, der Internetanschlussinhaber habe zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Tauschbörse urheberrechtswidrig Musik- oder Filmdateien angeboten. Er solle unverzüglich eine “strafbewehrte Unterlassungserklärung” abgeben und damit verbundene Zahlungsansprüche anerkennen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.

“Die voreilige Unterschrift unter solchen Erklärungen kann für Betroffene teuer werden”, warnt Verbraucherschützer Jan Wilschke eindringlich. Die von spezialisierten Kanzleien angeschriebenen Verbraucher wären oft nur Inhaber des Internetanschlusses und hätten lediglich dessen unzureichende Sicherung gegen Missbrauch durch Dritte zu verantworten – ob durch die eigenen Kinder oder durch Unbekannte, die sich ins W-LAN einhacken und in Tauschbörsen geschützte Film- oder Musikdateien herunter laden. “Wer seinen Internetanschluss nicht in üblicher Weise gesichert hat, der muss das schnellstens nachholen und angemessene Anwaltskosten zahlen”, klärt Jurist Wilschke auf und präzisiert: “Wir halten Anwaltskosten von mehr als 100 Euro für ahnungsloser Anschlussinhaber bei einem ersten Rechtsverstoß für überhöht.”

Die Überforderung mancher Verbraucher durch die rasante technische Entwicklung spielte erst vor wenigen Wochen vor dem Bundesgerichtshof eine Rolle: Der Anschlussinhaber eines WLAN-Netzes war zum Zeitpunkt einer Urheberrechtsverletzung im Urlaub und damit nicht anwesend, sollte aber für den Missbrauch haften. Mit Urteil vom 12.05.2010 (Az: I ZR 121/08) entschied der BGH daraufhin grundsätzlich, dass der Inhaber seinen Anschluss marktüblich zu sichern habe; derzeit gilt dieses Kriterium mit WPA2-Verschlüsselung und einem eigenen sicheren Passwort als erfüllt. Wer dies unterlässt, hafte als so genannter “Störer” für Rechtsverletzungen Dritter und muss daraus entstandene Anwaltskosten tragen, nicht jedoch für Schäden durch die Weiterverbreitung von Werken aufkommen. Die Höhe der Anwaltskosten beschränkt § 97a II des Urheberrechtsgesetzes für die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit unerheblichen Urheberrechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro. Obwohl eine Pressemitteilung des BGH zur geschilderten Entscheidung diese Intention bekräftigt, berechnen “Abmahnanwälte” häufig höhere Summen.

quelle : vzb.de

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BGH-Urteil zur Nutzung von Marken in Kopfzeilen von Webseiten

Verwendet der Betreiber einer Website auf einer Unterseite bewusst eine Produktbe-zeichnung, die mit der geschützten Marke eines Dritten verwechselbar ist, provoziert er Such-ergebnisse bei Google. Er haftet dann für rechtsverletzende Treffer, so der Bundes-gerichtshof.

quelle : zdnet.de

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Grundsatzurteil des BGH: Sterben und sterbenlassen

Grundsatzurteil des BGH: Sterben und sterbenlassenWenn Kranke sich den Tod wünschen, darf ihre Behandlung nicht nur unterlassen, sondern nun auch aktiv abgebrochen werden. Dieses Tun ist nicht strafbar, hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil zur Sterbehilfe jetzt entschieden.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

Wie denken sie darueber ?

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mybonicard.org:Ihre Mastercard mit Dispositionskredit ohne Schufa

Ich bin immer wieder erstaunt was fuer ein Dreck in meinen Mail filter landet.
Ihre Mastercard mit Dispositionskredit ohne Schufa nein wie erstaunt ich doch bin, den ich habe keine und moechte sicher keine.

Die Mail dazu :

newsletter@smb-services.com
Sehr geehrte Damen und Herren,,

myBONIcard macht es möglich.

Sie erhalten eine Mastercard Gold oder Black mit einem Dispositionskredit in Höhe
von 1500 Euro auch bei negativer DEUTSCHER Bonität.

Unsere Partnerbank mit Hauptsitz in Dubai und den europäischen Mitgliedstaaten ermöglicht dies schon seit Jahre für spanische Kunden und nun endlich auch in Deutschland.

Ihre neue Kreditkarte liegt für Sie zum Versand bereit.
Bitte Klicken Sie folgenden Link, um Ihre Karte zu bestellen.

http://www.mybonicard.org/

Wir werden Ihnen Ihre Kartenunterlagen innerhalb von 48 Stunden zukommen lasse.

Zusätzlich erhalten Sie durch eine Zahlung via PayPal eine 100%-tige Kundenzufriedenheitsgarantie und 100% Käuferschutz.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch unserer Präsentationseite.

Herzliche Grüsse Ihr

myBONIcard Info TEAM
http://www.mybonicard.org/
————————————————————————–

Sie erhalten diesen Newsletter im Auftrag unseres Kunden.
Für den Inhalt ist allein der Kunde verantwortlich.
————————————————————————–

P.S.:
Diese E-Mail haben Sie erhalten, weil Sie an der LIFESTILE-Konsumentenbefragung teilgenommen oder sich bei einem unserer Kooperationspartner angemeldet haben.

Das Austragen aus dem eMail-Verteiler kann jederzeit auf der Seite
erfolgen.

Bitte tragen Sie Ihre Daten korrekt ein:
Name: Sehr geehrte Damen und Herren, (am besten kopieren Sie diesen genau so, wie er hier geschrieben ist)

Rechtlicher Hinweis/Note:
Dies ist kein SPAM, sondern eine Rückmeldung/ Anfrage/Antwort/Bekanntgabe/Reaktion auf Ihr/e/n Eintrag/Anschreiben/Anfrage/Gesuch/Veröffentlichung/Bekanntgabe in / oder an ein Postfach /Gästebuch / Mailfach /Linkliste / Anzeige / Spainmail /Websiteeintragung bei uns und/ oder einem unserer Partner/öffentliche Werbe-Agenturen /träger/Onlineanzeigenunternehmen.
Es besteht kein Verstoß gegen das BGH, Urt. v.11.3.2004, I ZR81/01, ZAP 2004, Fach 1, S. 77.: Sollten Sie diese E-Mail mehr als einmal erhalten haben, bitten wir dieses zu entschuldigen. Es kann hin und wieder geschehen,dass manche Einträge/Anzeigen/Datensätze/Angaben/Archive doppelt, aber nicht gleicher Art/Inhalt sind.

Datenschutz:
Im Umgang mit Ihren persönlichen Daten, die wir für die Übertragung von E-Mails, die Abwicklung der Korrespondenz, oder Ihren Bestellungen benötigen,beachtet der Betreiber die Vorschriften der folgenden Gesetze: Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und die Datenschutzverordnung für
Telekommunikationsunternehmen (TDSV).

——————————————————————————

Moment was liest man da ?

Rechtlicher Hinweis/Note:
Dies ist kein SPAM, sondern eine Rückmeldung/ Anfrage/Antwort/Bekanntgabe/Reaktion auf Ihr/e/n Eintrag/Anschreiben/Anfrage/Gesuch/Veröffentlichung/Bekanntgabe in / oder an ein Postfach /Gästebuch / Mailfach /Linkliste / Anzeige / Spainmail /Websiteeintragung bei uns und/ oder einem unserer Partner/öffentliche Werbe-Agenturen /träger/Onlineanzeigenunternehmen.
Es besteht kein Verstoß gegen das BGH, Urt. v.11.3.2004, I ZR81/01, ZAP 2004, Fach 1, S. 77.: Sollten Sie diese E-Mail mehr als einmal erhalten haben, bitten wir dieses zu entschuldigen. Es kann hin und wieder geschehen,dass manche Einträge/Anzeigen/Datensätze/Angaben/Archive doppelt, aber nicht gleicher Art/Inhalt sind.

Warhaftig, das ist also kein spam, Entschuldigung, man kann es noch so schoen umschreiben, es ist und bleibt Spam, und nein ich habe sicher nicht an der LIFESTILE-Konsumentenbefragung teilgenommen, den so ein dreck wird Ignoriert, geloescht etc.
Und zum Thema Gaestebuecher etc. muss man sicher nichts mehr schreiben 😉

Auf der Startseite des Unternehmens findet man aber einige Lustige Sachen :

Unsere Partnerbank mit Hauptsitz in Dubai und den europäischen Mitgliedstaaten ermöglicht es ab sofort endlich auch, dass deutsche, schweizer und österreichischen Bürger mit einer negativen Bonität aber dennoch finanzieller Sicherheit eine echte Mastercard mit Dispo Kredit erhalten.

Also ich glaube ich sehe mit dem Hauptsitz in Dubai eher ne schoene Datensammlung mehr aber auch nicht ;), aber schauen wir mal was man so unter Bestellen findet auf der Seite mybonicard.org

mybonicard Bestellen

Moment, man soll also 39 €per paypal zahlen damit man ein Formular bekommt, interessant, also kassiert man noch fuer die Datensammlung, na das nennt man doch mal doppelten Gewinn.

Interessant finde ich aber das Impressum :

mybonicard Impressum

Finanzdienstleistung Marina Bonner und Datenschutzbeauftragter:
Markus schmidt, das finde ich aber mehr als interessant den beim Unternehmen von denen dieser Mist Spam kommt findet man im Impressum folgendes :

SMB- Service Impressum

Anbieter
Markus Schmidt & Marina Bonner
Kleiner Markt 4
66740 Saarlouis

Schon wieder die Beiden namen und auch dort bei der Seite smb-service.com ist Herr Markus Schmidt Datenschutzbeauftragter.

Bei WOT gibt es fuer die beiden Seiten auch schon die Ersten Kommentare :

smb-service.com

mybonicard.org

Das austragen aus diesem Verteiler wird man sich auch Sparen koennen, das einzigste was das bringt, ist fuer die Spammer, so sehen sie welche mail Adressen noch aktive sind.

Beide Domains bringen im Whios :

domain: smb-service.com
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owner-c: LULU-10937704
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tech-c: LULU-260448
zone-c: LULU-260448
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nserver: ns6.nameserverservice.de
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expire: 2011-06-09 08:44:51 (registry time)
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[owner-c] fax: +49-6831-5007530
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[tech-c] type: ROLE
[tech-c] title:
[tech-c] fname: Hostmaster
[tech-c] lname: intergenia AG
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[tech-c] fax: +49-2233-612-5146
[tech-c] email:
[tech-c] protection: B
[tech-c] updated: 2010-05-21 15:46:12

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[zone-c] fname: Hostmaster
[zone-c] lname: intergenia AG
[zone-c] org:
[zone-c] address: Daimlerstrasse 9-11
[zone-c] city: Huerth
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[zone-c] state: NRW
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[zone-c] updated: 2010-05-21 15:46:12

und liegen auf der Ip Adresse 62.75.204.244

Also daq bleibt nur wieder zusagen, nervender spam der durch Deutsche Server mit fabriziert wird, und ein fall wohl eher fuer dsnbl Eintrag manchmal sollte man sogar am besten den ganzen ip strang eintragen :-/

👿

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[…] [abzocknews.de]

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WLAN-Urteil: BGH verlangt “marktübliche” Sicherung von WLANs

Überraschend schnell hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine schriftliche Begründung zu seinem  am 12. Mai verkündeten WLAN-Urteil “WLAN-Urteil” geliefert. Das oberste deutsche Gericht bestätigte, dass der Betreiber eines Funknetzes als sogenannter Störer für Urheberrechtsverletzungen, die über seinen DSL-Anschluss begangen wurden, haftet, wenn er den WLAN-Zugang nicht “marktüblich” abgesichert hat.

Im verhandelten Fall ging es um die Klage eines Musiklabels, das P2P-Tauschbörsen nach illegalen Angeboten eines bestimmten Songs durchforsten ließ. Bei Treffern stellte man Strafanzeige, ließ von der Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur ermittelten IP-Adresse herausfinden und mahnte den vermeintlichen Delinquenten ab.

…..

…..

In seiner Pressemitteilung vom 12. Mai hatte der BGH noch angemerkt, dass im vorliegenden Fall wohl die seit 2008 gültige Deckelung der Abmahngebühren auf 100 Euro gegriffen hätte. In der Urteilsbegründung fehlt ein solcher Hinweis, sodass die von vielen erhoffte Deckelung auf 100 Euro bei Abmahnungen wegen nur eines Songs nicht vom BGH bestätigt wurde. (hob)

quelle :  heise.de

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