Schlagwort-Archive: BGH

Anforderungen an eine wettbewerbsrechtlich zulässige E-Mail- und Telefonwerbung

Der BGH hat erneut (Beschluss vom 14.04.2011, Az.: I ZR 38/10) entschieden, welche (wett-bewerbsrechtlichen) Anforderungen an eine Einwilligung in eine Werbung per E-Mail oder per Telefon, zu stellen sind.

Quelle: Internet-law.de / Zum Artikel

 

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Urteil durch BGH bestätigt – Hausgewinnspiel im Internet war unerlaubt und Betrug

Für das „600.000,00 EURO Quiz-Spiel“ sollten sich insgesamt 48.000 Teilnehmer für jeweils 19,- € Spieleinsatz eine Teilnahmeberechtigung erwerben. Dann sollte ein Quiz mit dafür sor-gen, dass sich die Zahl der Teilnehmer auf 100 reduzierte. Auf diese verbleibenden Teilneh-mer sollten die ausgelobten Preise verteilt werden. Dazu zählten als Hauptpreis ein Haus-grundstück mit einem Wert von 570.000,- €, ein PKW und diverse Geldpreise.

Quelle: Telespiegel.de / Zum Artikel

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Gerichtsurteil: BGH erlaubt Berichte zur Umgehung von Kopierschutz

Der Bundesgerichtshof stärkt die Pressefreiheit: Journalisten dürfen auch über illegale Verfahren berichten, die dazu dienen, einen Kopierschutz zu knacken.

Quelle: Welt.de / Zum Artikel

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BGH-Urteil: Links in Pressetexten sind geschützt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Verfahren zwischen der Musikindustrie und dem Heise-Verlag nun die schriftliche Urteilsbegründung vorgelegt. Bereits im Oktober letzten Jahres hatte man zugunsten des Verlages entschieden.

In dem Prozess ging es um eine Linksetzung auf das Software-Unternehmen SlySoft, das die Software AnyDVD anbot. Mit dieser konnte der Kopierschutz auf DVDs umgangen werden und der Inhalt kopiert werden. Solche Programme dürfen hierzulande nach geltendem Recht nicht vertrieben oder beworben werden.

Quelle : winfuture.de

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Auch Minderjährige haften für Verlinkung auf rechtswidrige P2P-Website

Ein Minderjähriger, der auf seiner Homepage auf urheberrechtswidrige Internetseiten verlinkt, haftet für die damit einhergehende Urheberrechtsverletzung. Er ist verpflichtet, 7000 Euro Schadenersatz und mehr als 2000 Euro Abmahnkosten zu zahlen, so der Bundesge-richtshof.

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel

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Werbung: Der Trick mit den durchgestrichenen Preisen

Möbel, Matratzen, Computer – überall lauert Reklame mit durchgestrichenen Preisen, die völlig aus der Luft gegriffen sind. Die Gerichte scheinen machtlos zu sein.

Quelle: Welt.de / Zum Artikel

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Urteil: Bundesgerichtshof erschwert Handy-Sperrungen

Telefonanbieter dürfen künftig einen Handy-Anschluss erst sperren, wenn der Kunde mit mindestens 75 Euro bei ihnen in der Kreide steht. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil entschieden.

Quelle : focus.de

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Bundesgerichtshof bestätigt strenge Anforderungen an Zulässigkeit von Werbeanrufen

Die strengen Anforderungen, die das deutsche Recht an die Zulässigkeit von Werbeanrufen bei Verbrauchern stellt, sind mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Das hat der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden (Urteil vom 10. Februar 2011, Az.: I ZR 164/09).

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen, die sich zu diesem Thema bereits im Jahr 2003 mit der örtlichen Krankenkasse vor Gericht traf. Damals hatte sich das Versicherungsunternehmen verpflichtet, keine Verbraucher ohne deren Einverständnis zu Werbezwecken anzurufen. Bei einem Verstoß drohte eine Strafe von 5000 Euro – pro Anruf. Als sich im September 2008 zwei Verbraucher über Werbeanrufe der Versicherung beschwerten, forderte die Verbraucherzentrale daraufhin die Zahlung von 10.000 Euro. Die betroffenen Verbraucher waren durch Mitarbeiter eines Call-Centers angerufen worden, das von der Versicherung beauftragt worden war.

Quelle : heise.de

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BGH-Urteil: Foto von Verkaufsware ist genauso bindend wie Text

Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Käufern im Internet. Darstellungen auf Bildern sind Beschreibungen gleichwertig.

Quelle : welt.de

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Wasserzähler:BGH entscheidet zugunsten der Vermieter

Haus- und Wohnungsvermieter dürfen zur Abrechnung von Wasserkosten auch die Zählerangaben von nicht geeichten Wasseruhren nutzen. Sie müssen dann lediglich nachweisen, dass die Anzeige korrekt ist.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Streit um nicht geeichte Wasserzähler die Vermieterrechte gestärkt. Ist die Eichfrist eines Geräts abgelaufen, müssen die Immobilieneigentürmer etwa durch eine staatliche Prüfstelle nachweisen lassen, dass die Anzeige während des Ablesezeitraums richtig funktionierte. Das entschied der BGH in einem Urteil am Mittwoch (Az. VIII ZR 112/10)

Quelle : focus.de

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