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Gratis Seniorenhandy entpuppt sich als Abzocke mit eBooks

Gratis Seniorenhandy entpuppt sich als Abzocke mit eBooks

Statt sich mit Informationen über Seniorenhandys zu beschäftigen, hat eine Betroffene nun Ärger mit einer Rechnung über 99,- € für ein unerwünschtes eBook. Weil Frau H. ältere Familienangehörige betreut, hatte sie im Internet gesucht und Informationen angefordert. Ein Anbieter schickte ihr dann eine Email mit dem Betreff:

Seniorenhandy Gratis reserviert für ………

Im Inhalt der Email lenkte ein Button sofort die Aufmerksamkeit auf sich.

Klicken Sie auf ok um fortzufahren und das Buch 111 Sparideen mit Gratis Seniorenhandy jetzt anzufordern.

Ein übereilter oder versehentlicher Klick auf den Button führte dazu, dass Frau H. nun in der Kostenfalle gefangen war. Statt eines kostenlosen Seniorenhandys erhielt Frau H. nur kurze Zeit danach eine weitere Email mit einer Zahlungsaufforderung über 99,- €. Allerdings nicht für das vermeintliche Handy sondern für das eBook 111 Sparideen, welches sich im Anhang der Email als PDF-Datei befand.

Die Emails, die Frau H. erhalten hat, haben eine Kontaktadresse, welche auf den Mail-Server der Webseite verbrauchersparideen.de verweist. Die Domain verbrauchersparideen.de leitet dann aber weiter zu der Firmendomain baverlag.de. Verantwortlich laut Impressum der Seite ist die Firma B&A Verlag Berlin mit dem Geschäftsführer Christian Gest.

Mit den gleichen Daten wurden auch die betreffenden Webseiten registriert wie ein Blick in das Whois der Domain verbrauchersparideen.de verrät..

Domain: verbrauchersparideen.de
Nameserver: ns.stratoserver.net.
Nameserver: ns2.stratoserver.net.
  
[licensee]
Type:ORG
Name: B&A Verlag Berlin
Organisation:
Street: Frankfurter Allee 55
City: Berlin
Country: DE
Postal Code: 10247
Phone:
Fax:
Email:
  
[admin]
Type:PERSON
Name: Christian Gest
Organisation:
Street: Frankfurter Allee 55
City: Berlin
Country: DE
Postal Code: 10247

Durch dieses unseriöse Geschäftsgebaren fühlt sich Frau H. über den Tisch gezogen und spricht von Abzocke. Das ist durchaus verständlich und für die Redaktion nachzuvollziehen. Betroffene, denen es ebenso ergangen ist, kann nur geraten werden, sich nicht einschüchtern zu lassen und nicht zu zahlen. Melden Sie diese Vorfälle auf jeden Fall den Verbraucherzentralen bzw. dem Konsumentenschutz.

[antiabzockenet]

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Gericht stellt Erlösmodell der Abmahn-Industrie in Frage

Gericht stellt Erlösmodell der Abmahn-Industrie in Frage

Ein Urteil (PDF ) des Amtsgerichts (AG) Frankfurt (Az. 31 C 1078/09) vom 29. Januar 2010 könnte das lukrative Erlösmodell mit Massenabmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen ins Wanken bringen. Der Amtsrichter verweigerte dem abmahnenden Anwalt die Erstattung der eingeforderten Gebühren durch den Abgemahnten. …

Quelle und vollständiger Bericht: heise online

[antiabzockenet]

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Gericht stellt Erlösmodell der Abmahn-Industrie in Frage

Gericht stellt Erlösmodell der Abmahn-Industrie in Frage

Ein Urteil (PDF ) des Amtsgerichts (AG) Frankfurt (Az. 31 C 1078/09) vom 29. Januar 2010 könnte das lukrative Erlösmodell mit Massenabmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen ins Wanken bringen. Der Amtsrichter verweigerte dem abmahnenden Anwalt die Erstattung der eingeforderten Gebühren durch den Abgemahnten. …

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Schufa: Kostenlose Auskunft über die gespeicherten Daten

Zum 1. April diese Jahres wird Bundesbürgern die Möglichkeiten erleichtert, Einblicke in die bei der “Schufa”  gespeicherten Informationen zu nehmen. Mit dem Internetportal “www.meineSCHUFA.de” oder dem Servicetelefon “01805-724832″  haben die Verbraucher nun die Möglichkeit einmal jährlich kostenlos eine schriftliche Datenübersicht erhalten.

Verbraucher, die für Auskünfte nicht das Internet oder Telefon nutzen möchten, können  vor Ort ein Formular ausfüllen und erhalten dabei, falls erforderlich, auch Hilfestellung. Die SCHUFA-Informationen werden ihnen dann per Post zugeschickt. Auskünfte direkt vor Ort sind nicht mehr möglich. Dies gilt gleichermaßen für die kostenlosen wie für die kostenpflichtigen Produkte.

Die Möglichkeit der Formulare wird es zunächst in Berlin, Bochum, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Saarbrücken, Stuttgart und Wiesbaden geben.

Quelle: Schufa.de

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Die Proinkasso GmbH ist umgezogen

Nach erheblichen Problemen mit dem Vermieter aufgrund der betrügerischen Tätigkeiten der Proinkasso GmbH des Herrn Stefan Straßburg hat man jetzt einen neuen Standort gefunden um Deutschland mit weiteren Mahnwellen zu erfreuen.

Die neue Anschrift der Proinkasso GmbH:

Proinkasso GmbH
Frankfurter Str. 181
63263 Neu-Isenburg
GF: Stefan Straßburg

quelle : abzocknews.de

Ein Video dazu finden Sie auch hier : wir-fur-sie-uber-die-proinkasso-gmbh-video

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Selbstverpflichtung wirkungslos – Hotline-Abzocke geht weiter

Die Verbraucherzentralen warnen vor hohen Kosten bei Kunden-Hotlines. Die vor zwei Jahren auf dem IT-Gipfel der Bundesregierung abgegebene Selbstverpflichtung der Telekommunikationsbranche habe “nicht den erhofften Erfolg gebracht”, sagte Christian Fronczak, Sprecher des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, der “Frankfurter Rundschau”. Noch immer müssten Anrufer viel Geld für teure Warteschleifen bezahlen, selbst wenn sie nur eine Störung etwa bei ihrem Mobilfunkservice reklamieren oder einen Flug umbuchen wollten. “Wir sind mit der Umsetzung der Standards nicht zufrieden”, betonte Fronczak. Grundsätzlich sollten erst dann Kosten entstehen, wenn die Verbraucher auch tatsächlich mit einem Berater sprächen.

quelle : n-tv.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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WDR Servicezeit – Über Nachbarschaft24.net und Nachbarschaftspost.com ( Video )

Dass die Betreiber von „Nachbarschaft24.net” und „Nachbarschaftspost.com” mit zweifelhaften Methoden versuchen, arglose Besucher auf ihrer Internetseite zu zahlenden Abonnenten zu machen, ist mittlerweile aktenkundig. Jetzt aber gehen die Seitenbetreiber offensichtlich einen Schritt weiter:

Anfang 2009 aus dem auch dieser Bericht stammt, lag dem WDR ein Fall eines Bürgers vor, der glaubhaft versichert, niemals auf der Seite der Firma gewesen zu sein geschweige denn, sich dort registriert zu haben. Trotzdem bekommt er Mahnungen von einer von „Nachbarschaftspost” beauftragten Inkassofirma. Wer darauf nicht reagiert, bekommt kurze Zeit später einen zweiten Brief. Nun wird es schon deutlicher: Innerhalb von fünf Tagen soll das Geld da sein, sonst drohen gerichtliche Schritte und negative Schufa-Einträge.

[Zu diesem Zeitpunkt war es noch die „DIS Deutsche Inkassostelle GmbH” aus Eschborn bei Frankfurt. Mittlerweile werden die ungerechtfertigten Forderungen mit sehr fragwürdigen Methoden durch den Rechtsanwalt „Frank Michalak” eingetrieben.]

„Geht man davon aus, dass die Mahnbriefe ohne rechtsverbindlichen Vertrag verschickt werden, erfüllt das Vorgehen den Tatbestand des „Betruges” und könnte daher mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden, so die Aussage von der Staatsanwaltschaft Köln.”

Fakt ist: Wer überhaupt nicht auf der Internetseite war, sollte sich von keinem noch so harschen Schreiben unter Druck setzen lassen. Und selbst, wer sich irrtümlich registriert hat, kann ruhig bleiben: Dass die Täter ihre angeblichen Forderungen per Mahnbescheid oder gar gerichtlich eintreiben, ist in der Regel nicht zu erwarten. Also sollten Betroffene, die einen der selten beantragten Mahnbescheide bekommen, diesen schriftlich, aber ohne Begründung, zurückweisen und auf garkeinen Fall zahlen; denn der Betreiber muss erstmal beweisen, dass die Betroffenen klar und deutlich auf die Kostenpflicht hingewiesen wurden und ganz bewusst ein teures Abonnement abschließen wollten. Das dürfte ihnen aber nicht gelingen.

[WDR Servicezeit – Werktags, 18.20 Uhr © WDR]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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Gericht verbietet outlets.de Schufa-Eintrag

Die Betreiber der umstrittenen Seite outlets.de dürfen bei zahlungsunwilligen “Kunden” keinen negativen Schufa-Eintrag veranlassen. Das hat das Amtsgericht Halle festgestellt.

Outlets.de macht seit gut zwei Monaten vielen Menschen zu schaffen. Die Seite wirbt mit Adressen zum Thema Outlets, Fabrikverkauf, Lagerverkauf und Shopping – und einem riesengroßen Button “Jetzt anmelden”.

Viele Internetnutzer trugen und tragen bei outlets.de offensichtlich ihre Daten an – und bekommen wenig später eine Rechnung über 96 Euro. Schließlich hätten sie angeblich einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen. Das wiederum glauben etliche Betroffene nicht – sie fühlen sich getäuscht und abgezockt.

Auch Verbraucherschützer sehen in outlets.de eine typische Abofalle im Internet. Die Hinweise auf die Kosten finden sich bei outlets.de nämlich nur im Kleingedruckten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unscheinbar am Rand der Anmeldemaske. „Bereits aus diesem Grund kommt es unseres Erachtens nicht zu einem Vertragsverhältnis, das eine Kostenpflicht begründen würde“, sagt etwa Peter Lassek, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Hessen. Er riet Opfern von outlets.de, die Rechnungen der IContent GmbH in Frankfurt “keinesfalls zu zahlen, gegebenenfalls kurz und formlos den Vertragsschluss zu bestreiten, vorsorglich zu widersprechen und sich auch in der Folgezeit nicht einschüchtern zu lassen“.

quelle : computerbetrug.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Datenschützer Schaar kritisiert Bankdaten-Vertag

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat das geplante Abkommen der EU, mit dem US-Behörden der Zugriff auf Bankdaten in Europa ermöglicht werden soll scharf kritisiert.

Der EU-Ministerrat wird am Montag über den Vertragsentwurf entscheiden. Dabei werde sich zeigen, “ob der Rat der EU die demokratischen Prinzipien Europas akzeptiert oder ob hier ein massiver Grundrechtseingriff beschlossen wird – ohne die Beteiligung der nationalen Parlamente, also an der Öffentlichkeit vorbei”, sagte Schaar gegenüber der ‘Frankfurter Rundschau’.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Urteil zur GEZ-Gebühr auf internet-fähige PCs

In den letzten Jahren gab es eine ganze Reihe widersprüchlicher Urteile zum Thema GEZ-Gebühr für Arbeitsplatzrechner. Ein Teil der Gerichte war der Meinung, für diese sei wie für andere internet-fähige PCs zu zahlen, andere verneinten die Gebührenpflicht. So sah es jetzt auch das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, das der Klage eines selbständigen Informatikers stattgab.

Dieser nutzte in seinem häuslichen Arbeitszimmer Computer, für die die GEZ Gebühren erheben wollte.

quelle : pc-professionell, Hier klicken fuer den vollen Artikel.

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