Schlagwort-Archive: Unterlassung

CLT Touristik neppt “Reisegewinner” – Verbraucherzentrale klagt Recht auf Widerruf ein

Das Telefon klingelt, und eine freundliche Stimme verkündet, man lade zu einem kostenlosen Mittag- oder Abendessen in eine gemütliche Gaststätte ein. So schildern viele Brandenburger aus allen Regionen des Landes den Beratern der Verbraucherzentrale den Beginn einer Abzock-Story, die schließlich mit Barzahlungen oder Abbuchungen vom Konto für ein “Christophoros Sorglos-Paket” für 49 Euro pro Person endet. “Betroffene sollten darauf bestehen, ihr Geld zurück zu bekommen, wenn sie den Reisevertrag widerrufen haben!”, ermuntert Verbraucherschützerin Sabine Fischer-Volk die Geneppten und empfiehlt, sich in einer Beratungsstelle entsprechende Hinweise geben zu lassen.

Schon seit vielen Monaten locke das Unternehmen Verbraucher zu Werbeverkaufsveranstaltungen. “Die CLT Marketing GmbH scheint Gesetzesverstöße zu sammeln”, kommentiert die Juristin und zählt auf: “Zunächst wird durch einen unzulässigen Werbeanruf Kontakt aufgenommen, dann kassiert sie 49 Euro für ein Servicepaket ohne Übergabe eines Reisesicherungsscheins und ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung und ignoriert schließlich einen korrekten Widerruf.” Die CLT legt sogar noch einen drauf: Bei einem Widerruf verwehrt sie nicht nur die Rückzahlung der Servicepauschale, sondern stellt sogar noch Stornokosten in Rechnung.

Bereits im Juli 2010 hatte die Verbraucherzentrale das Unternehmen abgemahnt. Dennoch agiert das Unternehmen weiterhin wie gerügt, so dass die Verbraucherschützer nun vor dem Landgericht Oldenburg auf Unterlassung klagen. Ziel sei laut Fischer-Volk “Rechtssicherheit für eine Vielzahl betroffener Verbraucher, damit nicht jeder Einzelne seine Rechte kostenaufwändig einklagen muss”.

Quelle : vzb.de

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Verbraucherzentrale: Abmahnung für illegale Downloads prüfen

Verbraucherzentrale: Vor dem Zahlen genau prüfen
Immer wieder suchen Brandenburger Rat zu anwaltlichen Abmahnungen von angeblichen Urheberrechtsverletzungen bei der Verbraucherzentrale. In solchen Schreiben behaupten Anwälte, der Internetanschlussinhaber habe zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Tauschbörse urheberrechtswidrig Musik- oder Filmdateien angeboten. Er solle unverzüglich eine “strafbewehrte Unterlassungserklärung” abgeben und damit verbundene Zahlungsansprüche anerkennen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.

“Die voreilige Unterschrift unter solchen Erklärungen kann für Betroffene teuer werden”, warnt Verbraucherschützer Jan Wilschke eindringlich. Die von spezialisierten Kanzleien angeschriebenen Verbraucher wären oft nur Inhaber des Internetanschlusses und hätten lediglich dessen unzureichende Sicherung gegen Missbrauch durch Dritte zu verantworten – ob durch die eigenen Kinder oder durch Unbekannte, die sich ins W-LAN einhacken und in Tauschbörsen geschützte Film- oder Musikdateien herunter laden. “Wer seinen Internetanschluss nicht in üblicher Weise gesichert hat, der muss das schnellstens nachholen und angemessene Anwaltskosten zahlen”, klärt Jurist Wilschke auf und präzisiert: “Wir halten Anwaltskosten von mehr als 100 Euro für ahnungsloser Anschlussinhaber bei einem ersten Rechtsverstoß für überhöht.”

Die Überforderung mancher Verbraucher durch die rasante technische Entwicklung spielte erst vor wenigen Wochen vor dem Bundesgerichtshof eine Rolle: Der Anschlussinhaber eines WLAN-Netzes war zum Zeitpunkt einer Urheberrechtsverletzung im Urlaub und damit nicht anwesend, sollte aber für den Missbrauch haften. Mit Urteil vom 12.05.2010 (Az: I ZR 121/08) entschied der BGH daraufhin grundsätzlich, dass der Inhaber seinen Anschluss marktüblich zu sichern habe; derzeit gilt dieses Kriterium mit WPA2-Verschlüsselung und einem eigenen sicheren Passwort als erfüllt. Wer dies unterlässt, hafte als so genannter “Störer” für Rechtsverletzungen Dritter und muss daraus entstandene Anwaltskosten tragen, nicht jedoch für Schäden durch die Weiterverbreitung von Werken aufkommen. Die Höhe der Anwaltskosten beschränkt § 97a II des Urheberrechtsgesetzes für die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit unerheblichen Urheberrechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro. Obwohl eine Pressemitteilung des BGH zur geschilderten Entscheidung diese Intention bekräftigt, berechnen “Abmahnanwälte” häufig höhere Summen.

quelle : vzb.de

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Verbraucherzentrale: Verfahren gegen Trittbrettfahrer eingeleitet

vzbv weist Trittbrettfahrer in die Schranken
Verfahren gegen “Verbraucherschutzzentrale” und “Verbraucherzentrale für Muslime” eingeleitet

27.09.2010 – Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt vor Firmen, die den falschen Eindruck erwecken, es handele sich bei ihnen um die Verbraucherzentrale. Diese Trittbrettfahrer nutzen den bekannten Namen, um damit Geld zu verdienen. Gegen zwei Firmen hat der vzbv juristische Schritte eingeleitet.

So findet man bundesweit in Telefonbüchern eine “Verbraucherschutzzentrale Telefonische Rechtsberatung e.V.”. Diese ist über eine 0900er-Nummer zu erreichen, die Kosten werden allerdings entgegen der gesetzlichen Bestimmung verschwiegen. Erfahrungen zeigen, dass der Name “Verbraucherschutzzentrale” von Verbrauchern mit dem der Verbraucherzentralen verwechselt wird. Auch in Testanrufen konnten die Anrufer den Eindruck bekommen, sie hätten es mit der Verbraucherzentrale zu tun. In den Gesprächen wurde auf die direkte persönliche Beratung bei den “Kollegen” in der tatsächlichen Verbraucherzentrale verwiesen. Tatsächlich arbeiten die Verbraucherzentralen nicht mit der “Verbraucherschutzzentrale” zusammen. Aus wettbewerbs- und namensrechtlichen Gründen hat der vzbv am 24. September gegen die Firma Klage eingereicht.

Auch bei einem Anbieter mit dem Namen “Verbraucherzentrale für Muslime” sah der vzbv Verwechselungsgefahr. Dieser verwendete den unter Markenschutz stehenden Namen der Verbraucherzentrale in seiner Firmierung. Außerdem bildete er auf seiner Internetseite den Ratgeber der Verbraucherzentrale (“Einkaufsführer für Muslime”) ab. Nach Ansicht des vzbv erweckte der Anbieter damit den Eindruck, es handele sich um seine eigene Publikation. Die “Verbraucherzentrale für Muslime” hat der vzbv am 15. September abgemahnt. Der Anbieter hat inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben.

quelle : vzbv.de

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Internetabzocke – Abkassierer stützen sich zumeist auf unwirksame Verträge

Erneuter Dämpfer für Internetabzocker: Der Anbieter einer Internetseite, auf der „Outlets“, also Fabrikverkäufe, nachgewiesen werden, muss die Kosten für die Nutzung der Seite deutlich machen und hat es zu unterlassen Verbraucher in Kostenfallen zu locken. Dies hat das Landgericht Frankfurt auf eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen entschieden.

quelle : donaukurier.de

via abzocknews.de

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Fundstück: Das Syndikus-Syndikat (Stand: 02/2004)

Beim stöbern bin ich auf sehr umfangreiche Analysen und Auswertungen aus früheren Dialerzeiten rund um den damaligen Kanzlei-Sozius von Herrn Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth (Rechtsanwalt Bernhard Syndikus) aufmerksam geworden. In den Berichten finden sich auch viele Einblicke und Schlüssel zum System der heutigen Abofallen:

13.02.2004 / Das Syndikus-Syndikat Teil I / Prolog

Gravenreuths Kanzleipartner Syndikus ist nebenberuflich in erheblichem Umfang im Dialer- und Online-Sexgeschäft tätig. Nicht nur beratend als Anwalt, sondern vor allem als Anbieter entsprechender eigener Dienstleistungen und Produkte. Nachfolgend versuche ich in einer vorerst auf drei Teile angelegten Artikelserie das weitreichende Netzwerk der Syndikus-Dialer-Tätigkeit anzuskizzieren. Dabei kann ich mit meinen Recherchemitteln allerdings nur an der Oberfläche kratzen. Im ersten Teil lade ich Sie auf eine Reise auf diverse Dialer-Seiten ein, die unmittelbar von Syndikus angeboten werden. Im zweiten Teil entführe ich Sie in die Welt der fortgeschrittenen Dialer-Platzierung durch manipulierte Suchmaschinen. Diese Arbeit wird von Gravenreuth/Syndikus-Mandanten besorgt, Syndikus verdient als Anbieter der Dialer unmittelbar an diesen Tätigkeiten und die Kanzlei Gravenreuth verdient unmittelbar bei der Verteidigung der Kunden gegen die Konkurrenz. Im dritten Teil untersuchen wir den Komplex der sog. Eselseiten, die in den letzen Wochen besonders für Medien-Reaktionen gesorgt haben. In der Artikelserie mache ich nichts anderes, als durch verschiedene Webseiten zu surfen und das Vorgefundene zu beschreiben. Alles Geschilderte kann unmittelbar durch eigenes Surfen oder whois-Recherchen nachgeprüft werden, ich verwende keinerlei internen oder spekulativen Quellen, sondern ausschließlich Informationen, die für jedermann mit Internetzugang direkt nachvollziehbar sind. Nach Abschluß der Artikelserie werde ich die Ergebnisse in einem Epilog persönlich wertend zusammenfassen. Da es zur Natur der Dialer-Seiten gehört, dass sich diese andauernd verändern, habe ich die geschilderten Zustände der einzelnen Sites zum Zeitpunkt der Recherche jeweils von einem Zeugen sichten und als Screenshots sichern lassen. Die Artikel geben jeweils das Datum des beschriebenen Zustands an. Ich bedanke mich ich an dieser Stelle bei den betreffenden Personen für die Unterstützung bei dieser mühseligen Arbeit.

Lehnen Sie sich nun entspannt zurück und surfen Sie mit mir — ohne Risiko — durch den lernäischen Sumpf der Dialer.

13.02.2004 / Versuch einer ersten Annäherung

Fangen wir bei der Kanzlei an. Kanzlei Gravenreuth & Syndikus, Schwanthaler Straße 3 in München. Der Kanzleipartner Bernhard Syndikus (nachfolgend kurz Syndikus), hat noch ein paar nicht-anwaltliche Nebenjobs. Zum Beispiel ist er Geschäftsführer einer Firma mit dem vielsagenden Namen “consiliere new media gmbh” (nachfolgend kurz Consiliere). Diese Firma hat auch eine Homepage, www.consiliere.com/.de, allerdings gänzlich ohne Inhalt. Und ohne Impressum. Domaininhaber ist für beide Frank Duempelmann (nachfolgend kurz Dümpelmann) in 58300 Wetter, nähe Bochum. Admin-C der .com-Adresse ist Syndikus, Admin-C der .de-Adresse Dümpelmann. Was macht diese Syndikus-Firma? Da die Firma selber auf der Homepage keinerlei Auskünfte oder Kontaktmöglichkeiten bereit stellt, müssen wir woanders suchen.

Nehmen wir einen anderen Krakenarm auf. MMSmatrix. Homepage unter www.mms-matrix.de/.com/.net/.org/.ch. Alle Domains eingetragen auf Syndikus persönlich oder Consiliere. Diese Seite hat auch ein Impressum, immerhin. Und da können wir nun Näheres über Consiliere erfahren, etwa dass Syndikus, der ja eigentlich Anwalt in München ist, auch Geschäftsführer der 568 Kilometer entfernten Firma in Wetter ist. Und dass diese Firma von der Kanzlei Gravenreuth & Syndikus rechtlich betreut wird. MMSmatrix ist also ein Projekt der Consiliere — schauen wir uns das Angebot an, dann lernen wir was über Consiliere. Auf MMSmatrix kann man Bildchen und Logos aufs Handy laden, Preise sind angegeben, maximal knapp 4 Euro kostet ein Bildchen, das ist nicht günstig aber wie man in Bayern sagt: “d’Katz mog d’Meis, I mogs net”. Dann gibt es Handy-Spiele, maximal knapp 6 Euro pro Spiel, das ist ok. Das Angebot ist reichhaltig und Consiliere wirbt damit, dass der Bezug ohne Dialer und ohne 0190er-Nummer funktioniert.

Und dann gibts noch was bei MMSmatrix. Ein kostenloses Partnerprogramm. Das sieht so aus: man kann eigene Handy-Bildchen erstellen, wenn die über MMSmatrix verkauft werden, bekommt man pro Deal 0,15 Euro. Und die besten Bilder werden sogar in der BRAVO veröffentlicht! Außerdem bekommt man nach Anmeldung einen eigenen Webmasterbereich mit Hilfsmitteln um MMSmatrix zu bewerben. Wenn man als Vermittler tätig wird, bekommt man Provision pro verschachertem Logo/Bildchen/Spiel. Das klingt super. Wo kann ich mich anmelden? Ah hier ist ein Link, der führt mich zu einer Anmeldeseite bei einer Firma “Global Netcom Telekommunikationsdienste” (nachfolgend kurz GlobalNetcom).

Wieso ist denn das Partnerprogramm nun wieder bei einer anderen Firma? Blöderweise ist kein Impressum auf der Anmeldeseite, aber ich bin ja ein Internetfuchs und verändere die URL “http://anmelden.global-netcom.de/?pid=mms-10000″ einfach mal auf “www.global-netcom.de”. Ah, das schaut aber professionell aus, fast wie auf der Vodafone-Homepage. Ein Impressums-Knopf ist nicht zu finden, aber ich bin des Englischen mächtig und versuche es mal unter “Company”. Öha, die kenn ich doch: Geschäftsführer Bernhard Syndikus. Dieselbe Adresse wie Consiliere in Wetter, die Telefonnummer ist auch gleich, nur dass hier ein Hinweis steht, dass die Firma nur für 0,12 Euro pro Minute kontaktiert werden kann. Wie hängt denn das nun alles zusammen? Das Impressum gibt Auskunft: ” Alle auf GlobalNetcom benannten Firmen sind rechtlich von einander unabhängig. Ein etwaig gemeinsamer Zusatz ” GlobalNetcom ” stellt ein Corporate Identity für die rechtlich getrennte, jedoch unter Nutzung von Synergieeffekten in Raumunion & Werbeunion auftretende Telekommunikations- und/oder Werbegemeinschaft dar.” Das klingt ziemlich kompliziert. Und auch ziemlich wischi-waschi. Aber ich bin ja auch kein Markenexperte sondern bei GlobalNetcom nur Anwärter für das Partnerprogramm von MMSmatrix, welches ein Consiliere-Projekt ist.

Gut, dass ich erstmal das Impressum aufgerufen habe, denn es gibt auch allgemeine Geschäftsbedingungen bei der GlobalNetcom. Die waren irgendwie im Anmeldefenster des Partnerprogramms nicht zu sehen. Und die AGBs sind sehr lang. Sehr lang. Und vieles verstehe ich gar nicht. Ich wollte doch nur Handy-Logos vermitteln. Jetzt stehen da Aufsätze über Mehrwertdienste, Servicenummern-Portierung, durchwahlfähig gemachte Stammnummern, dass “während einer Anwendung mind. 40% der generierten Anrufe an den Zielanschlüssen abgefragt werden”, Verhaltenskodexe bei 0190-Rufnummern, Pflichten bei Flirt-, Chat- und Erotiklines, und so geht es seitenweise weiter bis schließlich zur Einwilligung, dass GlobalNetcom Auskünfte über mich bei der SCHUFA einholt. Schluck! Ist doch nicht so einfach wie es am Anfang aussah. Ich glaube, die Anmeldung verschiebe ich erst mal und seh mich noch etwas genauer bei GlobalNetcom um. Was man da alles kann. Z.B. 0180er- oder 0190er-Nummern anmieten. Dann gibts Call-Center- und Ansage-Dienste für Unternehmen, Handy-Zeugs und Erotic Lines (”Spiel Dich sexy. […] GlobalNetcom der Anbieter mit dem gewissen Etwas.”). Jetzt kapier ichs langsam. GlobalNetcom bietet alles an, was man braucht, um kostenpflichtige Telefondienste anzubieten. Von der Service-Hotline bis zum “Ruf! Mich! An!”-Dienst kann man alles bei GlobalNetcom mieten und offensichtlich ein Schweinegeld verdienen. Man muss nur ein paar persönliche Angaben machen (”Jetzt anmelden!” blinkt die ganze Zeit oben links im Fenster), die AGBs akzeptieren (in denen sich GlobalNetcom pauschal von allen Machenschaften der Kundschaft distanziert) und los gehts. Das sieht alles sehr seriös und groß aus, erstaunlich was man so nebenbei von München alles in Wetter bewegen kann, als Anwalts-Geschäftsführer. Global-netcom.de ist auf Global Netcom GmbH/Syndikus eingetragen, global-netcom.com ist auf Consiliere eingetragen (wenn die mal nicht durcheinander kommen!).

Jetzt zaubere ich eine neue Domain aus dem Hut: www.sendman.de/.net/.org. Sendman schaut wahnsinnig international aus. Gleich 16 Länderflaggen laden auf der Startseite internationale Besucher ein: “Klicke auf Dein Land!”. Aber jede Flagge liefert nur einen Dialog, den ich mit “OK” quittieren soll. ALARM! “OK steht für Organisierte Kriminalität”, hat mir mein Internet-Sicherheits-Berater als Eselsbrücke eingeschärft. Wenn ich irgendwo “OK” im Browser eingeben soll, wird sofort ein Dialer auf meinen Rechner geladen. Also lieber erst mal Finger davon lassen. Was gibts noch? Klingeltöne, Wallpapers, Betreiberlogos, Bands, Bildmitteilungen, Gruppenlogos, SMS, Farbige Hintergrundbilder, MMS, Farblogos, Super MMS, Java-Rollenspiele, Plug-Ins, Super Starmotive, Spiele, DIE Chart-Melodien, Bildschirmschoner, Logos und Java-Games kann man anklicken, bekommt aber leider nur denselben Dialer-Download-Dialog. Auto, Comic, Diverses, Anonyme SMS, Erotik, Horror, Kiffen, Liebeskummer, Tuerkisches, Toolz heissen andernorts auf der Seite die klickbaren Schlagwörter — und führen lediglich nur zum Dialer-Download-Dialog. Nur zwei Wörter auf der ganzen Sendman-Seite führen nicht zum Dialer-Download: “Impressum” und “Webmaster$$$”. Also Blick ins Impressum. Siehe da — alte Bekannte: ein Projekt der Consiliere, Geschäftsführer Bernhard Syndikus, bekannte Adresse in Wetter, rechtliche Betreuung Frhr. v. Gravenreuth. Aha, und von der Impressums-Seite aus kann man auch was klicken ohne gleich den Dialer-Download zu kriegen. Da gibts alles was es auch bei MMSmatrix gibt: Handylogos, Klingeltöne, SMS-Texte und ein paar Sex-MMS-Bildchen, bei den Bildchen steht sogar ein Copyright-Vermerk von MMSmatrix drin. Ja aber wieso noch eine Seite, wenn da das Gleiche angeboten wird wie bei MMSmatrix? Ein bisschen ist doch anders bei Sendman. Es gibt hier im Gegensatz zu MMSmatrix drei Varianten, wie die Bildchen bezahlt werden können (aber nur über die Impressums-Seite). Da gibt es wieder den Abruf per SMS mit einer klaren Preisangabe (knapp 4,- Euro) und dann gibts noch die “Schnell und anonym”-Methode und die telefonische Bestellung für DSL User jeweils ohne Preisangabe (d.h. da gibts schon eine Preisangabe, aber die steht vollkommen woanders auf der Seite und ist nur schwer zu entdecken). Was ist denn eine telefonische Bestellung für DSL User? Mal anklicken. Hoppla, ich soll eine 0190-Nummer anrufen, kostet — wenn man genau hinsieht — 1,86 Euro pro Minute (der T4 Höchstsatz). Komischerweise lädt die Seite dauernd neu, und man kann nicht mehr im Browser zurückblättern. HILFE! (Keine Sorge, das war nur eine Dramatisierung von mir, von so kleinen Tricks lasse ich mich noch nicht ins Bockshorn jagen).

Also, dann testen wir noch die “Schnell und anonym”-Variante. Hier ich soll ich zur Abwechslung mal “OK” eintippen. Keine Info was dann passiert und was das kosten wird, das Wort Dialer taucht auch nicht auf. Lediglich der beruhigende Hinweis, dass ich nur den Anweisungen folgen muss. Laden wir den Dialer mal runter, und unterziehen ihn einer forensischen Analyse. Oh je, der Dialer ist ja wieder von einer anderen Firma, die wir aber schon kennen: GlobalNetcom, Geschäftsführer Syndikus. Die vermieten wohl auch Dialer? Steht gar nicht als Produkt auf der GlobalNetcom-Seite drauf, aber das Motto lautet ja auch “der Anbieter mit dem gewissen Etwas”. Irgendwie scheinen die eh das Wort “Dialer” zu meiden wie der Teufel das Weihwasser. Auch beim sendman-Dialer werden Kosten von 1,86 Euro pro Minute fällig. Raffiniert ist hier, dass man voll für die Zeit blecht, also nicht nur für die reine Download-Zeit des gewünschten Handy-Logos sondern auch die Zeit, die man sich durch die angebotenen 40.000 Logos durchblättert. So jetzt noch ein Blick auf die “Webmaster$$$-Seite. Die führt mich zum Sendman-Partnerprogramm, nur noch den Anmelde-Knopf drücken und — ich bin wieder beim GlobalNetcom-Anmeldefenster (ohne AGBs). Irgendwie dreh ich mich Kreis (und mir ist schon ganz schwindlig).

Aber was ich hier beschreibe ist von flüchtiger Natur. Wenn Sie dreimal hintereinander die Sendman-Seite besuchen sollten, wird sie vielleicht dreimal vollkommen unterschiedlich aussehen. Dafür sorgen sogenannte Vorschaltseiten. Konstant bleibt nur, dass jeglicher Klick zum Dialer-Download führt (auch wenn Sie den “Kontakt”-Knopf drücken), nur Impressum führt zum Impressum und Webmaster führt zum GlobalNetcom-Partnerprogramm.

Da gibts noch weitere Domains, auf die wir in dieser Reise nicht alle eingehen können. Bei www.smsfake.de (Consiliere/Syndikus) z.B. gabs früher mal den Spezialdienst, SMS-Mitteilungen mit gefälschten Absendern zu verschicken. Das ist nicht so ganz legal und jetzt verweist die Domain nur noch zur Sendman-Startseite, genau wie www.smsflash.de (Consiliere/Dümpelmann).

Nur so aus Neugierde klicke ich vom Sendman-Impressum zur Masta-D Mediadesign in Berlin, die machen das Webdesign für die Sendman-Seite. Das ist nun mal wirklich eine edle Seite! Webdesign professionell, beruhigende Klänge, anspruchsvolle Flash-Animation. Und Consiliere neben anderen grossen Namen in der Kundenliste. Da gibts dann noch einen Ableger von Masta, das ist www.pornodesign.de. Da werden ganz edle Sexseiten designed, Motto: “jajaja gibs mir!”. Und die haben eine richtig lange Referenzliste von Sexdesign-Projekten. Die kann ich zwar aus Zeitgründen nicht alle systematisch durchgehen, aber man kann Stichproben anschauen. Zum Beispiel www.sexstudio24.de. Die haben einen deutschsprachigen Inhalt, aber kein Impressum und keinen Jugendschutzbeauftragten. Dafür gibts einen Dialer und — Preisfrage — einen Webmaster-Knopf. Der führt — Preisfrage — zur Partnerprogramm-Anmeldungsseite der GlobalNetcom, Geschäftsführer Syndikus. Und der Dialer? Das ist der Sexstudio24-Dialer, © 2003 by GlobalNetcom, Geschäftsführer Syndikus. Betreiber von Sexstudio24.com ist die Maxasale Est. & Co. KG (nachfolgend kurz Maxasale). Maxasale ist schon fast ein Klischee: eine Liechtensteiner Firma mit Niederlassung in Zug in der Zentralschweiz. Wenn Sie nicht verstehen, warum diese Konstellation interessant ist, dann fragen Sie mal Ihren Steuerberater. Zwar mangelt es Maxasale an einer Telefonnummer, aber nicht an Arroganz: “Durch über 50 lukrative laufende Sites ohne Fehlschlag in den letzten Jahren sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass wir uns unsere Kunden aussuchen können. Entscheiden wir uns, Sie als Kunden zu betreuen, führen wir Sie zum Erfolg oder verzichten auf Bezahlung.” Starke Worte — Maxasale merken wir uns auf alle Fälle mal.

Die Stichproben der pornodesign.de-Kunden mache ich nicht völlig blind. Schon Ende 2000 war ja bekannt geworden, dass Syndikus im Besitz der Domains “www.singels.at” und “www.single-treff24.de” war, zwei Vorschaltseiten die ohne eigenen Inhalt erst zu einer Hamburger Kontaktagentur und ab Dezember 2000 dann zur Seite www.sex24.tv des Gravenreuth-Mandanten M. weiterleiteten und darüber am Sexprovisions-System des Hardcore-Dienstes “inet-cash” teilnahmen. Damals belehrte Syndikus die Öffentlichkeit, dass er die Seiten nur treuhänderisch für einen Kunden gehalten habe und der Provider bei der Konnektierung geschlampt habe — er selber habe mit der Porno-Provisionierung nichts zu tun. Tatsächlich zogen die Domains wenig später auf zwei andere Inhaber um, deren Domain-Liste zwei Häufungen aufwies: “single” und “24″. Und diese Begriffe verwende ich als Leitfaden für die Stichproben bei Pornodesign.de.

So liefert uns Pornodesign.de noch mehrere Sexseiten, die direkt von Syndikus betrieben werden. Zum Beispiel www.boystudio24.de/.com. Diese Schwulen-Sexseite wird laut Impressum von Consiliere direkt betrieben, wenn auch hier Dümpelmann als Geschäftsführer (wer isses denn nun — beide?) und Admin-C genannt wird. “schwänze, junge gays, teengays, wichsengay, onanieren, wichsende schwänze, ejakulier, hardcorefisting, gangbang, cumshot und analhardcore” werden uns hier von Syndikus’ Firma versprochen, wie gehabt verbirgt sich hinter allen Schaltflächen aber nur der Dialer-Download (diesmal für den Boystudio24-Dialer), der direkt von der GlobalNetcom-Homepage erfolgt und 1,86 Euro die Minute verlangt. Auch der obligatorische Webmaster-Link fehlt nicht und führt wie erwartet zum Partnerprogramm von GlobalNetcom.

Eine Altersprüfung, wie sie auch für einfache pornografische Inhalte gesetzlich vorgeschrieben ist, habe ich jetzt irgendwie bei den vorgenannten Seiten noch nicht finden können und das hat mich erstaunt, denn Syndikus ist u.a. auch Jugendschutzbeauftragter der www.18start.de — eines Online-Dienstes, der kostenlose (!) Altersüberprüfung für jugendgefährdende Webangebote anbietet und zufälligerweise auch von der Kanzlei Gravenreuth rechtlich betreut wird. Das Problem hierbei ist, dass der angebotene Dienst lediglich die Ausweis-/Passnummer prüft und das ist nach Aussage von Jugendschützer Wolf-Dieter Ring nach geltendem Recht unzulässig [Focus 42/2003 S. 152], weil kinderleicht zu fälschen. Sollte die betreuende Kanzlei eigentlich wissen, aber die Webseite von 18start.de wurde scheint’s auch seit 2002 nicht mehr angefasst und die Gesetze haben sich ja erst vor kurzem geändert. 18start.de werden wir mal vormerken und in unserem Karibikurlaub (Teil 3) noch einmal besuchen. Es kann aber natürlich auch alles in Ordnung sein, vielleicht kommt die Altersprüfung ja erst unmittelbar bei der Einwahl? Unter Umständen befinden sich überhaupt keine jugendgefährdenden Inhalte hinter “hardcorefisting” und “analhardcore”. An diese Untiefe getraue ich mich nämlich auf unserer Reise nicht heran. Zu Recherchezwecken Syndikus-Dialer benutzen – das mag mein verzagtes Seefahrer-Herz nicht wagen. Aber so viel sei gerechterweise festgestellt: die Dialer, wenn einmal gestartet, zeigen die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen (so vage wie es die Auslegung der Vorschriften eben zulässt) und man muss bis zur Verbindung noch zweimal “OK” klicken. Natürlich zielen die Dialer darauf ab, möglichst Unbefangene zur Einwahl zur verleiten (denn niemals finden Sie einen einfachen Satz wie “Mit der Eingabe von OK stellen Sie über einen kostenpflichtigen Dialer eine Verbindung mit dem Server von XXX her. Dabei fallen minütlich 1,86 Euro an Gebühren an, maximal 30 Euro pro Einwahl. Wollen Sie das wirklich?” – warum eigentlich nicht?), aber als einigermaßen aufgeweckter Internet-Anwender hat man eine reale Chance den Dialer zu vermeiden.

Interessanter und komplexer wirds bei www.kontaktstudio24.de/.com. Die Startseite zeigt einen Copyright-Vermerk der Consiliere. Auch die Domain ist auf Consiliere eingetragen, aber aufgemerkt: der Admin-C der .de-Domain und das Impressum lauten auf die Maxasale, unsere Liechtensteiner Firma mit Niederlassung im Steuerparadies Zug. Gehostet wird allerdings in Frankfurt. Ich denke, es ist nicht angebracht hierüber wilde Spekulationen abzulassen, der Leser möge seine eigenen Schlüsse ziehen. Natürlich gibts auch hier einen Dialer (Kontaktstudio24-Dialer). Der Dialer stammt von GlobalNetcom, im Dialer steht Maxasale als verantwortlich drin, der Vertragstext enthält aber noch Textbausteine von GlobalNetcom. Zu guter Letzt geht der Partnerprogramm-Link an die Konkurrenz von GlobalNetcom, nämlich zum Stardialer-Programm von Mainpean. Ein Mords-Kuddelmuddel. Ich frage mich, ob es EINEN Anwender gibt, der den Kontaktstudio24-Dialer freiwillig und bewußt nutzt und korrekt benennen kann, mit wem er dabei einen Vertrag geschlossen hat.

Haben Sie jetzt schon den Überblick über die Aktivitäten unseres umtriebigen und geschäftstüchtigen Anwalt verloren? Das wäre schade, denn mit diesem Ausflug in die bunte Welt der Sex-Dialer habe ich noch nicht einmal ein Viertel der mir bekannten Nebenerwerbsaktivitäten des Syndikus dargestellt und ich sehe sowieso nur die Spitze des Eisberges – die meisten Domains sind ja reine Zufallsfunde. Begleiten Sie mich daher im 2. Teil auf eine weitere Reise, in der ich Ihnen zeige, wie man wirksam Suchmaschinen zumüllt und dadurch Dialer an den Mann (und das Kind) bringt. Keine Angst, wir können uns nicht verirren, denn welche Abwege wir auch beschreiten, wir werden zuverlässig immer wieder im Heimathafen der uns nun schon so vertraut gewordenen GlobalNetcom landen. Halten Sie durch, im Dritten Teil unserer Syndikus-Exkursionen gibts zur Belohnung einen Segeltörn in die Karibik mit Tagesausritt auf einem Esel!

quelle und vollstaendiger Bericht : abzocknews.de

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SuperComm, GF Sven Nobereit: Wegen Spam verurteilt, das Urteil ist rechtskräftig

SuperComm, GF Sven Nobereit: Wegen Spam verurteilt, das Urteil ist rechtskräftigDie SuperComm Data Marketing GmbH, GF Sven Nobereit, wurde wegen SPAM Mail vom Amtsgericht Bonn, Az. 102 C 140/09 vom 16.02.2010, zur Zahlung der Vertragsstrafe verurteilt, die Wirksamkeit der strafbewehrten Unterlassungs- / Verpflichtungserklärung wurde gerichtlich bestätigt. Die Berufung hat SuperComm, nach erstem Beschluss des Landgerichts Bonn, Az. 5 S 65/10 vom 11.05.2010, am 28.05.2010 zurückgenommen. […] [abzocknews.de]

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LG Berlin: Betreiber haftet für rechtswidrige Inhalte in RSS-Feeds

Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 27. April 2010 haftet der Betreiber einer Website für Rechtsverletzungen in einem eingebundenen RSS-Feed eines Dritten (27 O 190/10). Der Seitenanbieter sei “Herr des Angebots” und mache sich dieses zu Eigen, sodass er für ehrverletzende Aussagen trotz fehlender Kenntnis als “Störer” hafte.

Ausgangspunkt des Streits war eine Meldung über eine angebliche Liebesaffäre eines Sportlers, die der Antragsgegner auf seiner Website im Rahmen eines “Social-News-Dienstes” wiedergab. Die in der Meldung genannte Frau sah dadurch ihr Persönlichkeitsrecht und ihre Privatsphäre verletzt. Nach einer anwaltlichen Abmahnung entfernte der Seitenbetreiber zwar den Text, weigerte sich jedoch, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

quelle und vollstaendiger bericht : heise.de

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Preisansage bei Vorwahlnummern: Verbraucherzentrale verklagt Anbieter PM2

Preisansage bei Vorwahlnummern: Verbraucherzentrale verklagt Anbieter PM2Eine gesetzliche Pflicht zur Preisansage bei Vorwahlnummern fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Anlass ist der aktuelle Fall des Anbieters PM2, der seine freiwillige Preisansage einstellte und kurz darauf die Tarife um ein Vielfaches erhöhte. Gegen das Unternehmen hat der vzbv inzwischen eine Unterlassungsklage beim Landgericht Darmstadt eingereicht. Aus seiner Sicht handelt der Anbieter wettbewerbswidrig.
Quelle: VZBV.de […]
[abzocknews.de]

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Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche

Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher UnterlassungsansprücheSeit vielen Jahren existiert die Unsitte, dass einige Rechtsanwaltskanzleien im gewerblichen und urheberrechtlichen Bereich Unternehmen und Privatpersonen quasi gewerbsmäßig abmahnen. Gesetzgeber und Gerichte halten dagegen. Doch wo fängt der Missbrauch an?
Quelle: Haufe.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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Unerwünschte Werbeanrufe für die “Forschungsgruppe Profana” gerichtlich untersagt!

Unerwünschte Werbeanrufe für die “Forschungsgruppe Profana” gerichtlich untersagt!Nachdem die Abmahnung mit der Aufforderung, eine Unterlassungsverpflichtung abzugeben, von der Firma abgelehnt worden war, hat die Verbraucherzentrale eine einstweilige Verfügung bei dem Landgericht Berlin erwirkt, die jetzt endlich in der Hielscherstraße 25, 13158 Berlin, zugestellt werden konnte. Die Firma gibt in ihren Briefen falsche Adressen an, so dass nicht nur der Gerichtsvollzieher, sondern auch […] [abzocknews.de]

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