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GSM-Lücke macht alle Handy-Telefonate abhörbar

Auf der Konferenz “Hacking at Random”, die kürzlich in den Niederlanden abgehalten wurde, hat Karsten Nohl die Pläne zum Knacken der Verschlüsselung des GSM-Standards genauer erläutert. Schon bald wird es ohne Probleme möglich sein, jedes Handy-Telefonat abzuhören.

GSM steht für Global System for Mobile communications und ist der am weitesten verbreitete Handy-Standard der Welt. Er wird unter anderem in Europa, Afrika, Asien, Neuseeland, Australien, Amerika und Kanada eingesetzt. Die jetzt entdeckte Sicherheitslücke ist kritisch und würde nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen bedrohen.

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Britischer Polizeibericht: Videoüberwachung ist ineffizient

Auf 1000 Überwachungskameras in London kommt statistisch gesehen die Aufklärung von nur einer Straftat. Dies geht aus einem internen Bericht der Metropolitan Police hervor, der über eine Anfrage auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes des Vereinigten Königsreichs jetzt ins Licht der Öffentlichkeit geriet. Die hohen Erwartungen der Bevölkerung in “Closed Circuit Television” (CCTV) würden damit insgesamt enttäuscht, schreibt der Verfasser des Berichts, Chief Inspector Mick Neville. Schließlich werde den Bürgern vielfach erzählt, dass sie pro Tag 300 Mal von Kameras erfasst würden.

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WLAN: WPA-Verschlüsselung in 1 Minute geknackt

Informatikern aus Japan ist es gelungen, die verbreitete Wi-Fi Protected Access (WPA)-Verschlüsselung binnen einer Minute zu knacken. Das berichtete das US-Magazin ‘NetworkWorld‘.

Nach Angaben der beiden Forscher Toshihiro Ohigashi von der Universität Hiroshima und Masakatu Morii von der Universität Kobe bezieht sich der Hack allerdings nur auf die ursprüngliche, aber noch immer weit verbreitete Form der WPA-Verschlüsselung, bei der der Temporal Key Integrity Protocol (TKIP)-Algorithmus zum Einsatz kommt.

Neuere Varianten, die auf den Advanced Encryption Standard (AES) zurückgreifen, sowie WPA 2 sind nicht betroffen.

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Facebook reagiert auf Kritiken am Datenschutz

Die Betreiber des Social Networks Facebook haben angekündigt, die Sicherheits- und Datenschutz-Optionen ihrer Plattform zu verbessern. Sie reagieren damit auf Kritiken der kanadischen Datenschutzbehörde.

Diese bemängelte, dass die API zur Einbindung von Anwendungen externer Entwickler die Sicherheit der persönlichen Informationen der User nicht ausreichend berücksichtigt. Dem will das Unternehmen nun mit technischen und vertraglichen Änderungen entgegenwirken.

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Gebrauchte Festplatten werden als neu verkauft

Wer eine neue Festplatte mit IDE-Schnittstelle benötigt, die ausreichend Speicherplatz bietet, stößt im Handel häufig auf das Modell ST3400832A von Seagate. Die Festplatte fasst 400 Gigabyte und kostet zwischen 40 und 60 Euro.

Die Fachzeitschrift c’t hat bei einem Test herausgefunden, dass ein Exemplar nicht wie versprochen neu war, sondern bereits 2005 gefertigt wurde und mehr als 20.000 Betriebsstunden geleistet hat. Daraufhin startete man eine anonyme Testkaufaktion, um den Verdacht zu bestätigen.

Dabei kam heraus, dass alle von der c’t als neu erworbenen Festplatten bereits gebraucht waren.

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Mehr als 3000 Verstöße gegen den Jugendschutz im Internet

Die Initiative Jugendschutz.net hat im vergangenen Jahr 3054 neue Verstöße gegen den Jugendschutz registriert. Dies waren 6 Prozent mehr als im Jahr 2007, heißt es in dem heute vorgelegten Jahresbericht (PDF-Datei) der in Mainz ansässigen Zentralstelle der Länder für den Jugendschutz im Internet. Erstmals liegt die Zahl der jährlich registrierten Verstöße über 3000.

Dabei handelte es sich nach Angaben der Initiative vor allem um pornografische Seiten (58 Prozent), rechtsextreme Propaganda (15 Prozent) und Angebote, die Essstörungen verherrlichen (6 Prozent). Rund 1300 der beanstandeten Fälle und damit 11 Prozent mehr als im Vorjahr stammten aus Deutschland. Besonders im Web 2.0 registrierte Jugendschutz.net deutlich mehr Verstöße: Auf Videoplattformen beanstandete die Initiative 1460 Gewalt- und Neonazi-Filme gegenüber 660 im Vorjahr, in sozialen Netzwerken waren es vor allem pornografische Beiträge, rechtsextreme Hasspropaganda und sexuelle Belästigungen.

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StA Braunschweig: SMS-Betrüger festgenommen

Für die dreisteste Rechtsverletzung im Internet wurde im Monat August die Flirt- und Datingplattform flirt-fever.de mit dem Negativpreis “Das Schwarze Schaf” ausgezeichnet. Begründet wird die Verleihung des Presises wie folgt:

Braunschweiger Staatsanwaltschaft veranlasst bundesweite Durchsuchungen wegen gewerbsmäßigen Betruges

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig führt ein Verfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges und Beihilfe zu dieser Straftat gegen insgesamt 12 Beschuldigte aus dem gesamten Bundesgebiet.

Es besteht der Verdacht, dass mit Betrugsabsicht ausgerichtete SMS – Chats unterhalten wurden. Auf unterschiedliche Art und Weise wurde Kontakt über die Einschaltung sogenannter “Chat-Animateure” zu potentiellen Opfern aufgenommen. Diese “Chat – Animateure” agieren unter Vorspiegelung falscher Identitäten oder Vorspiegelung der Möglichkeit eines realen Treffens, um auf diese Weise die Geschädigten/Opfer zum Versand von SMS unter Verwendung von kostenpflichtigen Premiumrufnummern (jeweils 1,99 €/min.) zu veranlassen.

Aufgrund eines bestehenden Haftbefehls wurde ein 30-jähriger Mann aus dem Raum Seesen festgenommen. Er befindet sich zurzeit in Untersuchungshaft.

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen, die von der Zentralen Kriminalpolizeiinspektion der Polizeidirektion Braunschweig geführt werden, wird die Gesamtschadenshöhe auf fünf Millionen Euro geschätzt.

Bei den Durchsuchungen in der vergangenen Woche, an insgesamt 19 Objekten in 9 Bundesländern, waren etwa 150 Polizeibeamte beteiligt.

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Mahnanwältin unterliegt vor Gericht ( mit Video )

Einige Strategien zur Abwehr von Forderungen der Abofallenbetreiber sind bekannt und bewährt. Einen gänzlich neuen Ansatz wählten nun der Karlsruher Rechtsanwalt Benedikt Klas und sein Mandant. Zunächst ließ der Anwalt feststellen, dass die Abo-Rechnung der berüchtigten Inkasso-Anwältin Katja Günther für ein dubioses “Geburtstags-Archiv” nichtig ist.
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Dann reichte er am Amtsgericht (AG) Karlsruhe Klage für seinen Mandanten ein. Darin forderte er von Günther Schadensersatz für die entstandenden Anwaltskosten zur Abwehr der unberechtigten Inkasso-Forderung. Das AG gab Klas nun recht und verurteilte Günther dazu, 46,41 Euro Anwaltsgebühr plus rund 150 Euro Gerichtsgebühr für das Verfahren selbst zu zahlen (Az. 9 C 93/09).

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Ein Video von KatzenJens dazu :

quelle : youtube von Katzenjens.

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England denkt verstärkt über Netzsperren nach

Angeblich plant die britische Regierung gegenwärtig die Einführung von Netzsperren. Auf diese Weise will man härter gegen wiederholte Urheberrechtsverletzungen im Internet vorgehen.

Das Department for Business and Information Skills (BIS) hat am heutigen Dienstag diesbezüglich eine Erklärung veröffentlicht. Daraus gehen einige denkbare Maßnahmen zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen hervor. Über diese soll nun diskutiert werden.

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