Schlagwort-Archive: Amtsgericht

AG Mitte: Kein vertraglicher Anspruch aus Abofalle nachbarschaft24.net

Das Amtsgericht Mitte hat entschieden, dass die Firma Netsolutions Trading FZE keinen vertraglichen Anspruch gegen einen Internetnutzer hat, der in die Internet-Abofalle unter nachbarschschaft24.net getappt war.

In ihrem Urteil vom 05.11.2009 stellten der Amtsrichter der 17. Abteilung des Berliner Gerichts fest, dass zwischen der Betreiberin der Webseite Netsolutions Trading FZE und der beklagten Interntnutzerin kein wirksamer Vertrag zustande gekommen sei.

Zum einen fehle es an einer Vereinbarung essentieller Vertragselemente, da eine Vertragspflicht der Betreiberin nicht erkennbar sei und somit ein Verstoß gegen das Transparenzgebot ebenso vorliege wie ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung.

quelle : kanzlei-richter.com, Hier klicken um den vollen Artikel der kanzlei-richter zu lesen.

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt zu Nachbarschaft24.net

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
07.12.2009
Dreiste Drohbriefe eines Rechtsanwalts aus Potsdam
Mit fragwürdigen Methoden sollen Opfer von Nachbarschaft24.net zur Zahlung bewegt werden
In den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt beschweren sich zahlreiche Verbraucher, die Post von einer Rechtsanwaltskanzlei Frank Michalak aus Potsdam erhalten. Dieser Anwalt versendet offensichtlich im Auftrag der Netsolutions FZE aus Dubai, Betreiber der Internetseite nachbarschaft24.net Drohbriefe um Verbraucher zur Zahlung zu bewegen.

Nachbarschaft24.net hatte bei vielen Verbrauchern bereits im vergangenen Jahr für Verunsicherung gesorgt. Trickreich war versucht worden, Verbraucher zu täuschen. Die Betroffenen erhielten eine Mail, behauptet wurde darin ein Nachbar hätte eine wichtige Nachricht oder Einladung geschickt. Um diese Nachricht abzurufen, sollte der Verbraucher auf der Internetseite nachbarschaft24.net seine Daten eingeben. Anschließend könne man die wichtige Nachricht abrufen.
Wer auf den Trick hereinfiel, landete in der Kostenfalle. Ein zweijähriges Abonnement mit Gesamtkosten von 216 Euro sollte bezahlt werden.
Nunmehr baut der Potsdamer Rechtsanwalt mit seinen Schreiben eine neue Drohkulisse auf. Er meint mit diversen Urteilen und einem Rechtsgutachten die Zahlungspflicht begründen zu können.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt sollten sich Betroffenen von diesen Schreiben nicht beeindrucken lassen. Mit diversen Urteilen, lancierten Fehlmeldungen in diversen Internetblogs, Nachrichtenportalen und Webseiten wird versucht die Betroffenen zu verunsichern. Die Falschinformationen sollen den Internetuser zur Zahlung bewegen.
Unerwähnt bleibt dagegen ein Urteil des Amtsgerichtes Berlin-Mitte, dass bereits im vergangenen Jahr die Forderungen als unbegründet zurückgewiesen hatte und klarstellte, dass eine Zahlungspflicht nicht gegeben ist.

Der Rat der Verbraucherzentrale: Nicht zahlen und von den Drohungen nicht einschüchtern lassen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

quelle : Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Hier klicken um zu der Pressemitteilung zu gelangen.

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WDR Lokalzeit – Über die Internetabzocke „Firstload” ( Video )

Firstload ist eine sogenanntes Usenet. Es stellt Internetnutzern kostenpflichtig ein Portal zur Verfügung, in dem sie sich austauschen, alles möglich reinstellen und auch herunterladen können: Nachrichten, Musik, Softeware etc..

Uwe M.hat das Probe-Abo fristgerecht wieder gekündigt. Firstload akzeptiert die Kündigung jedoch nicht, da er sie nicht an die richtige Mail-Adresse geschickt habe. Eine Inkassofirma versucht nun, über 150 € von ihm einzutreiben und droht mit einem Vollstreckungsverfahren beim Amtsgericht. Uwe M. ist ratlos und weiß nicht, was er tun soll?

Offizieller Hauptsitz von firstload ist in den Arabischen Emiraten und der Schweiz. Der Support sitzt in Vlotho. Unsere Presseanfrage sollten wir laut Hotline an eine Mailadresse schicken. Eine Antwort darauf gab es nicht. Und auch keinen Rückruf. In Internetforen und bei Verbraucherberatern gibt es zuhauf Beschwerden über das Unternehmen, das wohl immer wieder versucht, mit zweifelhaften Methoden an das Geld der Internetnutzer zu kommen.

[Lokalzeit – Werktags, 18.00 Uhr © WDR]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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Deutschlands unbeliebteste Anwältin zu Schadensersatz verurteilt

Die Urteilsbegründung ist dabei von besonderer Süffisanz.

Die Richter des Amtsgerichts Karlsruhe hatten Frau Günther bescheinigt, dass sich diese durch die Einforderung von ungerechtfertigten Forderungen von Internetabzockern einer Beihilfe zum Betrug strafbar gemacht hat und somit auch schadensersatzpflichtig ist.

Die Münchner Anwältin Katja Günther ist zivilrechtlich zu einem Schadensersatz verurteilt worden. Das erkennende Zivilgericht sah den Tatbestand der “Beihilfe zum Betrug” als gegeben an, hat jedoch hinsichtlich einer Strafbarkeit nichts zu entscheiden.

Quelle: Verbraucherzentrale-Sh.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

gefunden bei : abzocknews.de

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Bitte keine Werbung! Spam-Klage erfolgreich

Wer ein Unternehmen auffordert, auf Werbemails zu verzichten, muss nicht hinnehmen, dass danach weitere Mails im Postfach landen. Nach einem nun veröffentlichten und inzwischen rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München sind unverlangt zugesandte Werbemails eine “unzumutbare Belästigung”, deren Unterlassung verlangt werden kann. (AZ: 161 C 6412/09)

Im verhandelten Fall hatte ein Arzt auf eine Werbemail einer Firma geantwortet, die ihm anbot, eine eigene Domain für ihn zu erstellen. In seiner Mail forderte der Mediziner umgehend Auskunft über die Speicherung und Löschung seiner Daten sowie eine Unterlassungserklärung.

quelle : n-tv.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

gelesen bei : abzocknews.de

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Zu geringe DSL-Bandbreite ist Kündigungsgrund

Das Amtsgericht Fürth hat jetzt mit einem Urteil festgelegt, dass der Kunde ein Sonderkündigungsrecht hat, wenn der Provider die versprochene Bandbreite nicht bereitstellen kann. Auch die AGBs schützen das Unternehmen nicht.

Der Kläger hatte bei seinem Internet-Provider einen DSL-Zugang inklusive Flatrate bestellt, der eine Download-Bandbreite von 6.000 KBit/s beinhalten sollte, berichtet ‘Tom’s Hardware‘. Allerdings kamen beim Kunden nur 3.000 KBit/s an. Eine Nachfrage beim Provider blieb erfolglos. Er gab lediglich an, dass eine höhere Bandbreite in diesem Wohnort auch in absehbarer Zeit nicht möglich sein wird.

Der Kunde hat den Vertrag daraufhin gekündigt, obwohl die Vertragslaufzeit 24 Monate betrug. Das Landgericht Fürth hat nun mit einem Urteil (Az.: 340 C 3088/08) bestätigt, dass dies rechtens war.

quelle : winfuture.de, hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Mahnanwältin unterliegt vor Gericht ( mit Video )

Einige Strategien zur Abwehr von Forderungen der Abofallenbetreiber sind bekannt und bewährt. Einen gänzlich neuen Ansatz wählten nun der Karlsruher Rechtsanwalt Benedikt Klas und sein Mandant. Zunächst ließ der Anwalt feststellen, dass die Abo-Rechnung der berüchtigten Inkasso-Anwältin Katja Günther für ein dubioses “Geburtstags-Archiv” nichtig ist.
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Dann reichte er am Amtsgericht (AG) Karlsruhe Klage für seinen Mandanten ein. Darin forderte er von Günther Schadensersatz für die entstandenden Anwaltskosten zur Abwehr der unberechtigten Inkasso-Forderung. Das AG gab Klas nun recht und verurteilte Günther dazu, 46,41 Euro Anwaltsgebühr plus rund 150 Euro Gerichtsgebühr für das Verfahren selbst zu zahlen (Az. 9 C 93/09).

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Ein Video von KatzenJens dazu :

quelle : youtube von Katzenjens.

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Urteil: Online-Versteigerung von Sex ist sittenwidrig

Die Online-Auktionsplattform Lovebuy.de ist mit dem Versuch gescheitert, die Mitgliedsgebühren eines Nutzers einzuklagen, der diese nicht – wie bei der Anmeldung gefordert – zahlen wollte.

Das Amtsgericht Wuppertal wies die Klage des Betreibers gegen den User zurück. Der Grund: Der Gegenstand der Geschäftsbeziehung ist sittenwidrig, womit der Vertrag trotz der ausdrücklichen Anmeldung des Nutzers bei dem Dienst nichtig ist.

Immerhin bestehe das Kerngeschäft der Plattform darin, die Leistungen von Prosituierten zu versteigern. “Die von ihr (der Betreiberfirma VMA Management) selbst vorgelegten Screenshots lassen keinen Zweifel daran, welcher Art die zur Auktion gebrachte weibliche Begleitung ist”, heißt es in dem Urteil (31 C 230/09).

Dass in der Versteigerung von Sexdiensten der Schwerpunkt der Plattform liegt, ändere sich auch nicht durch die zusätzlich angebotenen Erotikartikel. VMA Management könne daher weder Mitgliedsbeiträge bei zahlungsunwilligen Usern eintreiben, noch Mahngebühren oder Rechtsanwaltskosten in Rechnung stellen.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den Artikel anzusehen.

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Content Services Limited (opendownload.de) kassiert Gegenschlag

Die Betreiberin der Abofalle opendownload.de, die von Alexander Varin vertretene Content Service Limited, Mundenheimer Str. 70 in 68219 Mannheim, musste nun vor dem Amtsgericht Mannheim eine weitere Niederlage auf ganzer Linie einstecken.

Ein Internetnutzer aus Issum war über einen AdWords Link auf eine Seite gelotst worden, die nach Behauptung der Content Services Limited zum Portal opendownload.de gehörte. Dort hatte er seine Daten eingegeben und – von Kostenhinweis bzw. Widerrufsrechtsverzicht war nichts zu sehen – hatte sich nach Erhalt der Daten per E-Mail auch eingeloggt. Kurze Zeit später erhielt er eine Rechnung, wonach er für einen 12-Monatszugang für www.opendwonload.de EUR 96,00 zahlen solle. Die Kanzlei Richter Berlin hatte den Internetnutzer vertreten und die Forderung zurückgewiesen und die Content Services Limited zugleich unter Fristsetzung zur Aufgabe der Berühmung hinsichtlich der Zahlungsforderung aufgefordert. Dennoch hatte die Content Services Limited die Forderungssache an den für derartige Inkassodienste einschlägig bekannten Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück abgegeben. Nachdem dieser dann erneut mit einer Zahlungsforderung direkt an den Internetnutzer herantrat, erhob dieser vertreten durch die Kanzlei Richter Berlin sofort Klage auf negative Feststellung, d. h. auf Feststellung des Nichtbestehens der Zahlungsforderung.

Für die Content Services Limited meldete sich dann der ebenfalls einschlägig bekannte Münchner Rechtsanwalt Bernhard Syndikus mit einer Verteidigungsanzeige und einem immerhin 15 Seiten umfassenden Klageerwiderungsschriftsatz. Hierin wurde umfassend vorgetragen, wie “der Internetnutzer” so auf das Portal opendownload.de komme und wie dieses und dessen Anmeldeseite beschaffen sei.

quelle : kanzlei-richter.com, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Hagener soll 150 Euro für zwei Anrufe bezahlen

Vom 15.07.2009

Ein Hagener staunte nicht schlecht, als er in dieser Woche eine Handy-Rechnung präsentiert bekam. Zwei Anrufe innerhalb von einer Stunde sollten jeweils 75 Euro kosten, also zusammen 150 Euro.

Absender des Schreibens ist die dubiose Firma TRC-Telemedia AG IBC aus dem hessischen Petersberg bei Fulda.

Am 17. Januar diesen Jahres hatte die 14-jährige Stieftochter des Hageners angeblich zweimal kostenpflichtige Serviceleistungen per Handy in Anspruch genommen, die 150 Euro kosten sollen. Die Schülerin war wochenlang mit Anrufen drangsaliert worden. An besagtem 17. Januar ist sie dann ans Telefon gegangen. Es meldete sich ein angeblich privater Briefzusteller, der einen Brief für sie bekommen habe, Name und Anschrift seien aber nicht korrekt lesbar. Die Schülerin gab zwar keine Auskunft, dennoch kam knapp ein halbes Jahr später die saftige Rechnung. Über die Handynummer ist die fragliche Firma TRC irgendwie an die Adressse des Stiefvaters aus Hagen gekommen.

„Ich werde Anzeige bei der Polizei erstatten, dazu hat man mir geraten. Das Internet ist voll von Anschuldigungen gegen die TRC-Telemedia, die keinen Cent von mir sehen wird”, berichtete der Hagener.

……

Die TRC ist ein einzelner Kaufmann (e. K.), der als Anton H. beim Handelsregister eingetragen ist. Bei der Staatsanwaltschaft Fulda liegen nach Angaben des zuständigen Amtsgerichtes 371 Strafanzeigen gegen die TRC vor, die am 20. März 2007 gegründet worden ist. Die Fuldaer Staatsanwaltschaft gibt allen angeschriebenen Personen den Rat, die Sache auszusitzen und nicht zu zahlen. Wer sich bei TRC oder dem Inkassobüro meldet, hat dort noch niemals einen Ansprechpartner erreicht. Es kommt immer die Meldung, dass die Mailbox überfüllt sei.

Als Firmensitz gibt die TRC übrigens die Hafenstadt Belize City im mittelamerikanischen Kleinstaat Belize (südlich von Mexiko) an.

quelle : derwesten.de, Hier klicken um zu dem Artikel zu gelangen.

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