Und es begab sich in einer hessischen Kleinstadt namens Büttelborn, dass zwei Brüder die clevere Idee hatten, ganz schnell und ganz einfach ganz viel Kohle zu machen.
Man begann in der Dialer-Zeit und wechselte dann nach dem “Dialertod” umgehend das Geschäftsmodell.
Abo-Abzocke war angesagt. Der Kabarettist und Satiriker Dieter Lindemann konnte im wahrsten Sinne des Wortes mehrere Lieder über diese dreisten Brüder singen
Schadenersatz: Nutzlos-Abo-Fallen – Ein hereingetappter Internetnutzer aus Issum (NRW) erstritt jetzt vor dem Landgericht Mannheim in zweiter Instanz ein Urteil, wonach die Mannheimer Content Services Ltd. (Hauptsitz Aldermaston Großbritannien), die die Seite Opendownload betreibt, die Kosten für seinen Anwalt, den er zur Abwehr ihrer Forderung eingesetzt hatte, in voller Höhe bezahlen muss.
Quelle: Channelpartner.de / Zum Artikel [abzocknews.de]
Beispielhaftes Gerichtsurteil gegen Internet-Abzocker – COMPUTERBILD ging juristisch gegen Online-Abzocker vor und ließ Abofallen-Opfer von der renommierten Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle vertreten. Mit Erfolg. So gibt es unter anderem ein Urteil mit Signalkraft: Die Firma Online Premium Content Limited wurde wegen der Geschäftspraktiken mit der Abofalle www.online-gedichtesammlung.de verklagt, 60 Euro plus Zinsen an das Opfer zurückzuzahlen.
Quelle: MVregio.de / Zum Artikel [abzocknews.de]
Kurz nach dem Auftaktspiel der deutschen Fußball-Nationalmannschaft bekommt auch die Content Services Ltd. einen ordentlichen Anpfiff: das Amtsgericht Mannheim verurteilte bereits im März 2010 die Firma zur Rückzahlung von 891,00 € nebst Zinsen an Betroffene, die bereits einmal gezahlt hatten (Az. 11 C 3/10). Rechtsanwalt Thomas Meier vollstreckte nun das Urteil beim Kollegen Olaf Tank in Osnabrück. Dort stand am 11.6.2010 hoher Besuch an: der Gerichtsvollzieher !
RA Tank wurde nämlich als so genannter Drittschuldner in Anspruch genommen. Er wurde vom Gericht dazu verpflichtet, eingezogene Gelder nicht an die Content Services Ltd. auszuzahlen, sondern erst einmal an RA Meier die zurück geklagten Beträge nebst Zinsen zu zahlen. Warum?
quelle und vollstaendiger Artikel : kanzlei-thomas-meier.de
Akte 2010 über die Urteile gegen die Abofallen-Anwälte Katja Günther und Olaf Tank (Video) – „Opendownload“, „Softwaresammler“, „Top-of-Software“ – die bekanntesten Abofallen im Internet. Hunderttausende sind wütend auf die Betreiber dieser Seiten. Wer auf der Suche nach Gratis-Software nicht ganz genau hinsieht, sich auf oben genannten Seiten registriert, wird in der Folge förmlich bombardiert: mit Rechnungen und gefährlich klingenden Mahn-schreiben. Aus Angst vor höheren Kosten oder gar einem Gerichtstermin zahlen
Videoquelle: Youtube.com / Videokanal von AntiAbzockTV
Abofallen-Anwalt zu Schadensersatz verurteilt – Nun hat auch das AG Marburg den Prozessbevollmächtigten eines Abofallen-Betreibers wegen Beihilfe zum versuchten Betrug auf Schadensersatz verurteilt. Ausführlich erklärt der Richter in seinem Urteil, warum ein Portal wie opendownload.de, das unter einem versteckten Hinweis auf ein entgeltliches Abonnement kostenfreie Downloads anbietet, den Interessenten täuscht, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Der Beklagte zu […] [abzocknews.de]
Abwehr von Abofallen-Forderungen muss erstattet werden – Ein weiteres Gericht folgt der Auffassung, dass die Abwehr der Geldforderungen von Abofallen-Betreibern erstattungsfähig ist. Nach einem Urteil des Amtsgerichts (AG) Marburg (AZ. 91 C 981/09, PDF) vom 8. Februar 2010 muss Inkasso-Anwalt Olaf Tank Kosten in Höhe von 46,31 Euro erstatten, die durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts wegen seiner Forderungen für die Abofalle opendownload.de […] [abzocknews.de]
Abofallen – Ein Geschäft für die ganze Familie – Wie das Portal Verbraucherabzocke.info aktuell berichtet, tummelt sich mit einer neuen Firma namens Webtains GmbH ein wohl eingeborener Neugeboren(er) in der Nutzlosbranche mit Uralt-Maschen unter Domains wie Kochrezepte-Sammlung.de oder Songtexte-24.de, die sich nicht nur inhaltlich mit den Abzock-Angeboten des Frankfurter Kreisels um Michael Burat und Konsorten in Verbindung bringen lassen.
Und so sehen die neuen Abzockangebote aus – Zunächst Kochrezepte-Sammlung.de:
Wie im Forum von BooCompany aktuell berichtet wird gibt es ein neuesAbzockprojekt für Downloads unter Top-of-Software.de einer bisher unbekannten Antassia GmbH, welches sich jedoch nicht nur in Layout und Struktur den einschlägig bekannten Abzockangeboten Opendownload.de und dem direkten Nachfolger Softwaresammler der Content Services Ltd. des Strohmanns Alexander Varin ähnelt.
Und das ist Top-of-Software.de der Antassia GmbH:
Auf der Startseite von Top-of-Software.de findet man (wie üblich) keinen Preishinweis.
Wer das Abzockangebot der Antassia GmbH nutzen möchte soll sich zunächst anmelden:
Nach der Anmeldung werden Sie nach und nach im Rahmen des Inkasso-Stalkings nach dem Schema “Kalletaler-Dreick” wahrscheinlich zunächst von der Antassia GmbH selbst und erfahrungsgemäß später von der Tankstelle“Rechtsanwalt”Olaf Tank aus Osnabrück so lange belästigt und unter Druck gesetzt, bis Sie den offenen Betrag begleichen.
So funktioniert nun mal die Nutzlosbranche – Und das schon seit vielen Jahren.
Wie RA Sebastian Dosch auf seinem Blog kLawtextberichtet, ist die Content Services Ltd. (Opendownload.de, Softwaresammler.de) jetzt auch mit einem eigenen Abzockangebot zum Thema Outlets und Fabrikverkauf unter Outlet-Sparen.de aktiv.
Der Seitenaufbau von Outlet-Sparen.de selbst ist absolut klassisch für Abzocker, denn einen entsprechenden Hinweis auf die entstehenden Kosten sucht man hier vergeblich:
Wer die “clevere Schnäppchen-Community” nun näher kennen lernen möchte, der soll sich natürlich anmelden – Dies wird man Ihnen später als ”Vertragsabschluss” verkaufen:
Man darf vorstellen: Outlet-Sparen.de – Die ”teuere Schnäppchen-Community”:
Das Impressum von Outlet-Sparen.de:
Content Services Ltd. Mundenheimer Straße 70
68219 Mannheim
Handelsregister: HRB 703297, Amtsgericht Mannheim
Umsatzsteuer-ID: DE258263766
Kontakt: www.support-online-center.com
Telefon: +49-1805-88204486 (0,14 EUR/min) *
Telefax: +49-1805-88204487 (0,14 EUR/min) *
(Montag bis Freitag / 09.00 – 18.00 Uhr)
* aus dem deutschen Festnetz, gegebenenfalls abweichende Preise aus dem Mobilfunknetz
selbstständige Zweigniederlassung der
Content Services Ltd.
5 Jupiter House, Calleva Park
Aldermaston
Reading Berkshire RG7 8NN
Company No. 06326552 (Cardiff)
Director: Alexander Varin
Die Hessen schwenken also wieder mal um – Ob die Download-Abzocken wohl nicht mehr so gut funktionieren? Auch die Premium Content GmbH des Villiam Adamca (Go Web Ltd.) versucht sich seit Ende Juli mit der Uralt-Masche ”Fabrikverkauf“.