Kriminelle imitieren Abmahnungen, um Internetnutzern Angst zu machen. Wer aus Panik die Strafzahlung überweist, sieht sein Geld nie wieder.
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Kriminelle imitieren Abmahnungen, um Internetnutzern Angst zu machen. Wer aus Panik die Strafzahlung überweist, sieht sein Geld nie wieder.
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Luft für vermeintliche Filesharer: Der Inhaber eines Internetzugangs kann nicht ohne Beweisaufnahme wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing als Täter verurteilt werden. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
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Via: Konsumer.info / Zum Artikel
Rund sieben Prozent aller Internet-Nutzer in Deutschland laden illegal Musik, Filme oder Bücher herunter. Dies geht aus einer Studie mehrerer Branchenverbände hervor, die heute in Berlin vorgestellt wurde. Die Vertreter der Produzenten nahmen die Ergebnisse zum Anlass, um eine Verschärfung des Urheberrechts zu verlangen.
Quelle: Teltarif.de / Zum Artikel
Verbraucherschützer warnen: Bereits jetzt läuft jeder fünfte illegale Download über einen fremden Internetanschluss. Betroffene kämpfen mit hohen Geldforderungen – und lassen damit die Kassen von Musikindustrie und Abmahnanwälten klingeln.
Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel
Für viele gehört der illegale Download von Medieninhalten zum Alltag. Produzenten und Verleger fordern eine Verschärfung des Urheberrechts und wollen nun mit Warnhinweisen das Unrechtsbewusstsein verstärken.
Quelle: Faz.net / Zum Artikel
Illegales Tauschen von Filmen oder Musik verursacht Schäden in Millionenhöhe. Doch die Klagen spülen viel Geld in die Kassen der Rechteinhaber.
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Internet-Provider sind nicht dafür verantwortlich, Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden zu unterbinden. Das geht aus einer Entscheidung hervor, die das Landgericht Köln gefällt hat. Die Klage eines Musikunternehmens, in der die Einrichtung entsprechender Filter gefordert wurde, ist abgewiesen worden.
In dem Rechtsstreit ging es konkret um die Filesharing-Plattform eDonkey. Nach Ansicht der Klägerin, bei der es sich offenbar um das Major Label EMI handelt, liege es in der Verantwortlichkeit des Providers, die Möglichkeit des Downloads geschützter Werke zu unterbinden.
Das Gericht gab jedoch dem beklagten ISP – bei dem es sich wohl um Hansenet handelt – Recht. Demnach würde es eine Überdehnung der Grundsätze der Störerhaftung bedeuten, wenn man einen Diensteanbieter für sämtliches rechtswidriges Verhalten verantwortlich mache. Mit dieser Begründung berief sich das Gericht auch auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.
Quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de
Die Musik- und Filmindustrie hat mit den großen Internet Providern des Landes ein Abkommen ausgehandelt, das Strafen für Urheberrechtsverletzungen vorsieht. Wer mehrmals beim illegalen Filesharing erwischt wird, wird mit einer Drosselung der Datenrate oder einer Blockade des Webzugangs bestraft. Digitale Bürgerrechtler protestieren.
Quelle: Golem.de / Zum Artikel
Solchen Ärger mit Internet- und Telefonanbietern, aber auch ungebetene Telefonwerbung und dubiose Gewinnspiele machten das Gros der Probleme aus, mit denen Bürger bei Angelika Weischer in der Verbraucherzentrale am Westwall um Hilfe baten.
Quelle: DerWesten.de / Zum Artikel
Das Oberlandesgericht Köln entschärft Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen. Wenn der Rechteinhaber übertriebene Forderungen stellt, muss der Abgemahnte nicht zahlen. Damit könnten tausende Abmahnungen hinfällig sein.
Quelle: T-Online.de / Zum Artikel