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Crysis 2: EA soll auf den “Online-Pass” verzichten

Gerüchten zufolge soll der Publisher Electronic Arts (EA) im Hinblick auf den Shooter Crysis 2 aus dem Hause Crytek möglicherweise auf den so genannten Online-Pass verzichten. Dies berichtet jedenfalls das Online-Portal ‘Gamertag Radio’.

Bei dem Online-Pass möchte der Publisher auch bei Gebrauchtverkäufen noch etwas mitverdienen. Der Hintergrund dieses Verfahren ist die Tatsache, dass bestimmte Zusatzfeatures nur ein Mal freigeschaltet werden können. Der nächste Käufer eines Spiels muss sich den Online-Pass sodann nachkaufen, um in den Genuss der fehlenden Features zu kommen.

Quelle : winfuture.de

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Diablo III: Der Dämonenjäger

Ein weiterer Charakter hat sich den Reihen der Helden in Diablo III angeschlossen: Der Dämonenjäger. Dieser fanatische Kämpfer hat sich nur einem Ziel verschrieben: Der Vernichtung aller abscheulichen Kreauturen der brennenden Höllen.

Ich bin zurückgekehrt von meinen Reisen zu den Rändern des gefrorenen Ödlandes, bekannt als Reich des Schreckens, einem einstmals schönen Ort, der durch eine große Katastrophe in der Vergangenheit für immer verändert wurde. Jetzt sind nur noch Ruinen von Städten und trostlose Landschaften übrig, kein Platz für irgendwelches Leben. Ich war zwecks Übernachtung auf dem Weg zum Dorf Bronn. Als ich jedoch dort eintraf, fand ich ein Bild der Verwüstung vor, wie ich es nie zuvor gesehen hatte. Ich hätte mich beim ersten Anzeichen von Gefahr aus dem Staub machen sollen, meine Neugier trieb mich jedoch voran. Die meisten Gebäude im Ort waren bis auf die Grundmauern niedergebrannt und nur einige verkohlte Balken deuteten noch darauf hin, dass an diesen Stellen einmal Häuser gestanden hatten. Asche durchsiebte meine Lunge. Der Boden war übersäht von toten Körpern, viele entstellt und einige sogar angefressen. Die Stadt war verlassen.

Das dachte ich jedenfalls.

Quelle und voller Bericht mit Char Geschichte unter : blizzard.com

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Internetüberwachung: Das kommende Vorratsdatendrama

An diesem Donnerstagabend wird im Koalitionsausschuss über die Vorratsdatenspeicherung beraten. Der Politik sollte klar sein, dass Grundrechte auf dem Spiel stehen: Bald kann jede unserer Lebensregungen im Internet dauerhaft gespeichert werden.

Vom Bundestag erst abgelehnt, dann über den europäischen Umweg durchgedrückt, nach massiven Protesten der Öffentlichkeit und einer bis dato ungekannten Massenbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht ausgesetzt und schließlich für grundgesetzwidrig befunden – kaum ein zweites deutsches Gesetz hat eine so dramatische Geschichte hinter sich wie die Vorratsdatenspeicherung.

Quelle : faz.net

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Verfassungsbeschwerde gegen Kfz-Scanning in Hessen

Ein hessischer Autofahrer hat beim Bundesverfassungsgericht gegen den Massenabgleich von Fahrzeugkennzeichen geklagt. Der Datenschützer Patrick Breyer hat nun die im Dezember eingereichte Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvR 3187/10, PDF-Datei) auf seiner Website veröffentlicht. Der Autofahrer meint demnach, dass das dem Abgleich zugrundeliegende Landesgesetz unverhältnismäßig weit in die Grundrechte von Millionen unbescholtener Autofahrer eingreife. Das Gesetz ermögliche einen “dauerhaften, systematischen und großflächigen Abgleich aller Kraftfahrzeuge an einer unbestimmten Vielzahl von Orten und Straßen” in Hessen. Selbst zum Schutz beliebiger “privater Rechte” werde ein Kfz-Massenabgleich zugelassen. Das hessische Gesetz umgehe die Strafprozessordnung, welche Kontrollstellen etwa zum Stellen von Autodieben nur in sehr engen Grenzen zulasse.

Quelle : heise.de

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Facebook veröffentlicht linguistische Nutzeranalyse

Facebook hat eine linguistische Analyse von Statusupdates durchgeführt und veröffentlicht. Ungefähr eine Million dieser Updates, alle in englischer Sprache, wurde anonymisiert und durch ein Tool namens “Linguistic Enquiry and Word Count” (LIWC) gejagt.

LIWC stammt ursprünglich von den National Institutes of Health. Es dient dazu, Wörter in Gruppen aufzuteilen und so Grundhaltungen aufzuzeigen, die man mit dem geistigen und körperlichen Zustand des Sprechenden in Verbindung zu bringen sucht.

Quelle : zdnet.de

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Kündigungsrecht: So wechseln Sie Ihre Krankenkasse

Die meisten Versicherten können ihre Krankenkasse jederzeit wechseln, müssen dabei allerdings ein paar Bedingungen beachten. So klappt der Kassenwechsel.

Grundsätzlich können Sie Ihre Kasse jederzeit verlassen – wenn sie bei ihr seit mindestens 18 Monate Mitglied sind. Dazu müssen Sie bei Ihrer alten Kasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende schriftlich kündigen. An die neue Kasse sind Sie dann wiederum mindestens anderthalb Jahre gebunden. Noch innerhalb der Kündigungsfrist müssen Sie Ihrer alten Kasse die Aufnahme in einer neuen Kasse durch eine Mitgliedsbescheinigung nachweisen. Ansonsten bleiben Sie automatisch in Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert. Auch Ihrem Arbeitgeber sollten Sie den Nachweis sofort vorlegen, damit er sie rechtzeitig ummeldet.

Quelle und vollstaendiger Bericht : stern.de

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Daten- und Verbraucherschutz im Internet gewährleisten-Schaar und Billen legen Fünf-Punkte-Katalog vor

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit warnen davor, dass der Verbraucher- und Datenschutz im Internet unter die Räder kommt. “Leider kommen diese Fragen auch bei dem morgigen Nationalen IT-der Gipfel zu kurz”, so der Bundedatenschutzbeauftragte Peter Schaar. “Die Bedürfnisse der Verbraucher, ihr Recht auf Transparenz und einen aktiven, informierten Umgang mit ihren Daten müssen als Grundprinzip für das Internet der Zukunft festgelegt werden”, ergänzt vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Verbraucher- und Datenschutz müssen originäre Anliegen in allen Projekten mit IT-Bezug werden, fordern die Daten- und Verbraucherschützer. Hierzu haben sie einen Fünf-Punkte-Katalog formuliert. Elementare Bausteine zur Wahrung der Nutzerrechte sind ein verbrieftes Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet sowie das Verbot der Erhebung, Verknüpfung und Verbreitung persönlicher Daten ohne eine aktive informierte Einwilligung.

Kodex ist ein erster Schritt
Als ersten guten Schritt bezeichneten der Bundesdatenschutzbeauftragte und der vzbv den am 1. Dezember 2010 von der Internetwirtschaft vorgelegten Datenschutz-Kodex. Die Selbstverpflichtung stellt eine zentrale Anlaufstelle in Aussicht, um Widersprüche unbürokratisch regeln zu können. “Problematisch ist aber, dass man den Widerspruch individuell für jedes beteiligte Unternehmen einreichen muss”, sagt Billen. Da könne in der Summe schon einiges an Aufwand zusammenkommen. Er kündigte an, die Umsetzung der Selbstverpflichtung kritisch zu begleiten und zu prüfen, ob sie als Alternative zu einer gesetzlichen Regelung taugt.

Quelle und vollstaendiger Bericht : vzbv.de

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Verbraucherschutz: BGH stärkt Kundenrechte im Versandhandel weiter

Aus Kundensicht wäre es klug, grundsätzlich nur noch Online einzukaufen: Nirgendwo genießt der Käufer ein großzügigeres Rückgaberecht als im Versandhandel. Jetzt stärkte der Bundes-gerichtshof das Rückgaberecht dort noch einmal – selbst, wenn der Händler einen Totalverlust erleidet.

Quelle : spiegel.de

via abzocknews.de

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Verbraucherzentrale: Abmahnung für illegale Downloads prüfen

Verbraucherzentrale: Vor dem Zahlen genau prüfen
Immer wieder suchen Brandenburger Rat zu anwaltlichen Abmahnungen von angeblichen Urheberrechtsverletzungen bei der Verbraucherzentrale. In solchen Schreiben behaupten Anwälte, der Internetanschlussinhaber habe zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Tauschbörse urheberrechtswidrig Musik- oder Filmdateien angeboten. Er solle unverzüglich eine “strafbewehrte Unterlassungserklärung” abgeben und damit verbundene Zahlungsansprüche anerkennen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.

“Die voreilige Unterschrift unter solchen Erklärungen kann für Betroffene teuer werden”, warnt Verbraucherschützer Jan Wilschke eindringlich. Die von spezialisierten Kanzleien angeschriebenen Verbraucher wären oft nur Inhaber des Internetanschlusses und hätten lediglich dessen unzureichende Sicherung gegen Missbrauch durch Dritte zu verantworten – ob durch die eigenen Kinder oder durch Unbekannte, die sich ins W-LAN einhacken und in Tauschbörsen geschützte Film- oder Musikdateien herunter laden. “Wer seinen Internetanschluss nicht in üblicher Weise gesichert hat, der muss das schnellstens nachholen und angemessene Anwaltskosten zahlen”, klärt Jurist Wilschke auf und präzisiert: “Wir halten Anwaltskosten von mehr als 100 Euro für ahnungsloser Anschlussinhaber bei einem ersten Rechtsverstoß für überhöht.”

Die Überforderung mancher Verbraucher durch die rasante technische Entwicklung spielte erst vor wenigen Wochen vor dem Bundesgerichtshof eine Rolle: Der Anschlussinhaber eines WLAN-Netzes war zum Zeitpunkt einer Urheberrechtsverletzung im Urlaub und damit nicht anwesend, sollte aber für den Missbrauch haften. Mit Urteil vom 12.05.2010 (Az: I ZR 121/08) entschied der BGH daraufhin grundsätzlich, dass der Inhaber seinen Anschluss marktüblich zu sichern habe; derzeit gilt dieses Kriterium mit WPA2-Verschlüsselung und einem eigenen sicheren Passwort als erfüllt. Wer dies unterlässt, hafte als so genannter “Störer” für Rechtsverletzungen Dritter und muss daraus entstandene Anwaltskosten tragen, nicht jedoch für Schäden durch die Weiterverbreitung von Werken aufkommen. Die Höhe der Anwaltskosten beschränkt § 97a II des Urheberrechtsgesetzes für die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit unerheblichen Urheberrechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro. Obwohl eine Pressemitteilung des BGH zur geschilderten Entscheidung diese Intention bekräftigt, berechnen “Abmahnanwälte” häufig höhere Summen.

quelle : vzb.de

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