Akte 2010 über die Urteile gegen die Abofallen-Anwälte Katja Günther und Olaf Tank (Video) – „Opendownload“, „Softwaresammler“, „Top-of-Software“ – die bekanntesten Abofallen im Internet. Hunderttausende sind wütend auf die Betreiber dieser Seiten. Wer auf der Suche nach Gratis-Software nicht ganz genau hinsieht, sich auf oben genannten Seiten registriert, wird in der Folge förmlich bombardiert: mit Rechnungen und gefährlich klingenden Mahn-schreiben. Aus Angst vor höheren Kosten oder gar einem Gerichtstermin zahlen
Videoquelle: Youtube.com / Videokanal von AntiAbzockTV
AG Bonn holt aus: Klatsche für Sven Schulze – Auch Rechtsanwalt Sven Schulze, seines Zeichens Inkassojurist für Online-Abzocker, hat sich jetzt eine schmerzende Klatsche vom AG Bonn eingefangen. Im vorläufigen Urteil (103 C 422/09) wurde festgestellt, dass das Verhalten des RA Schulze eine zur Schadensersatzpflicht führende, sittenwidrige vorsätzliche Schädigung darstellt.
Mit RA Sven Schulze wurde jetzt also jeder der einschlägig bekannten Inkassojuristen für die Abofallen-Mafia, nebst Katja Günther und Olaf Tank, zum Schadenersatz verurteilt. Die Urteile […] [abzocknews.de]
Abofallen – Ein Geschäft für die ganze Familie – Wie das Portal Verbraucherabzocke.info aktuell berichtet, tummelt sich mit einer neuen Firma namens Webtains GmbH ein wohl eingeborener Neugeboren(er) in der Nutzlosbranche mit Uralt-Maschen unter Domains wie Kochrezepte-Sammlung.de oder Songtexte-24.de, die sich nicht nur inhaltlich mit den Abzock-Angeboten des Frankfurter Kreisels um Michael Burat und Konsorten in Verbindung bringen lassen.
Und so sehen die neuen Abzockangebote aus – Zunächst Kochrezepte-Sammlung.de:
Wie RA Sebastian Dosch auf seinem Blog kLawtextberichtet, ist die Content Services Ltd. (Opendownload.de, Softwaresammler.de) jetzt auch mit einem eigenen Abzockangebot zum Thema Outlets und Fabrikverkauf unter Outlet-Sparen.de aktiv.
Der Seitenaufbau von Outlet-Sparen.de selbst ist absolut klassisch für Abzocker, denn einen entsprechenden Hinweis auf die entstehenden Kosten sucht man hier vergeblich:
Wer die “clevere Schnäppchen-Community” nun näher kennen lernen möchte, der soll sich natürlich anmelden – Dies wird man Ihnen später als ”Vertragsabschluss” verkaufen:
Man darf vorstellen: Outlet-Sparen.de – Die ”teuere Schnäppchen-Community”:
Das Impressum von Outlet-Sparen.de:
Content Services Ltd. Mundenheimer Straße 70
68219 Mannheim
Handelsregister: HRB 703297, Amtsgericht Mannheim
Umsatzsteuer-ID: DE258263766
Kontakt: www.support-online-center.com
Telefon: +49-1805-88204486 (0,14 EUR/min) *
Telefax: +49-1805-88204487 (0,14 EUR/min) *
(Montag bis Freitag / 09.00 – 18.00 Uhr)
* aus dem deutschen Festnetz, gegebenenfalls abweichende Preise aus dem Mobilfunknetz
selbstständige Zweigniederlassung der
Content Services Ltd.
5 Jupiter House, Calleva Park
Aldermaston
Reading Berkshire RG7 8NN
Company No. 06326552 (Cardiff)
Director: Alexander Varin
Die Hessen schwenken also wieder mal um – Ob die Download-Abzocken wohl nicht mehr so gut funktionieren? Auch die Premium Content GmbH des Villiam Adamca (Go Web Ltd.) versucht sich seit Ende Juli mit der Uralt-Masche ”Fabrikverkauf“.
Die “arme” Katja Günther, eher bekannt als die Inkasso Anwältin, die sehr Kamera scheu ist, lässt nun über einen Düsseldorfer Anwalt Blogs und Webseiten abmahnen, welche kritisch über sie berichten. Dazu flatterte mir ein Fax in die gute Stube. Ich sollte es doch bitte unterlassen, folgendes zu schreiben.
Das schlimmste was man sagen muss ist, das die ganzen Daten noch waerend dem Akte 09 Bericht vom 13.10.2009 die Datensaetze zugaenglich waren, erst kurz vor Ende von Akte 09 waren dann die Daten gesperrt worden, nicht auszumalen wie viele nun einige Hunderte von Datensaetzen haben, wenn das der Falsche hat koennen sich manche sicher ueber unschoene Nachrichten Freuen :kotzklo:
Die Urteilsbegründung ist dabei von besonderer Süffisanz.
Die Richter des Amtsgerichts Karlsruhe hatten Frau Günther bescheinigt, dass sich diese durch die Einforderung von ungerechtfertigten Forderungen von Internetabzockern einer Beihilfe zum Betrug strafbar gemacht hat und somit auch schadensersatzpflichtig ist.
“Die Münchner Anwältin Katja Günther ist zivilrechtlich zu einem Schadensersatz verurteilt worden. Das erkennende Zivilgericht sah den Tatbestand der “Beihilfe zum Betrug” als gegeben an, hat jedoch hinsichtlich einer Strafbarkeit nichts zu entscheiden.”
Nach unzähligen Negativmeldungen und einer ”kreativen Pause” hat man sich jetzt zwar nicht unbedingt ein neues Tätigkeitsfeld, jedoch zumindest eine neue Rolle für die ”Juristin” Katja Günther einfallen lassen. Die Rede ist von ihrer neuen Tätigkeit als Geschäftsführerin einer RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH.
Die jetzige Tätigkeit der RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH dient einzig dazu die Drohkulisse zu erhöhen und macht wirtschaftlich aus Sicht der Abzocker Sinn, denn desto mehr Instanzen beim Forderungseinzug eingeschaltet werden, desto höher ist die Quote derer die bezahlen werden.
Sollten Sie ebenfalls eine Rechnung von der RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH erhalten haben, beherzigen Sie bitte die Ratschläge der Verbraucherzentralen:
Zahlen Sie nicht! Bleiben Sie stur! Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen! Der Trick ist, Leute mit Mahnungen so einzuschüchtern, dass sie zahlen, ohne es zu müssen. Die rechtlichen Begründungen, warum Sie angeblich zahlen sollen, sind allesamt unsinnig.
Die Abzocke mit vermeintlich kostenlosen Web-Angeboten nimmt weiter zu. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat in diesem Jahr bereits 15.000 Anzeigen von Opfern registriert. 2008 waren es noch 6000.
Die Masche der Abzocker ist im Prinzip immer die gleiche: Sie locken ihre Opfer mit Internetseiten, die vermeintlich kostenlose Web-Angebote zur Verfügung stellen. Ob Hausaufgaben, Rezepte oder Virenschutz – es gibt fast kein Thema, das die Fallensteller noch nicht besetzt haben.
Dass die Gratis-Downloads gar nicht kostenlos sind, verschleiern die Betreiber. Hinweise finden sich meist nur versteckt im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Oft wird dem arglosen Nutzer auch vorgegaukelt, er befinde sich auf einer legalen und oft auch höchst offiziellen Seite. Pünktlich zur Urlaubszeit werden beispielsweise USA-Reisende, die der neuen Online-Meldepflicht nachkommen wollen, auf Seiten gelockt, wo für den kostenlosen Antrag satte 50 Dollar verlangt werden. Besonders beliebt bei den Abzockern sind auch Kinder und Jugendliche. Sie werden mit Hausaufgabenhilfe und Blümchenerotik geködert. Aktuell melden sich vermehrt Opfer, die auf www.mein-erstes-mal.net reingefallen sind.
Neben Rechtsanwältin Katja Günther, die sich als Rechtsanwältin im Münchener Raum für mindestens eine Abo-Falle stark machte, gibt es den in eigener Kanzlei auftretenden Kollegen Olaf Tank, der in der Vergangenheit für die Gebrüder Schmidtlein GbR tätig wurde und wie Frau Günther zum Gegenstand dutzender kritischer Foreneinträge wurde. Beiden gemeinsam ist ein aus unserer Sicht besonderes rechtsanwaltliches Verhalten bei der Geltendmachung von Forderungen gegenüber Verbrauchern, was “diverse” Verbraucher dazu bewogen hat, Anzeige wegen Betruges gegen die beiden zu erstatten. Gekümmert hat es keinen. Mehrere Staatsanwaltschaften sehen es näher liegend, die Ermittlungsverfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt erklärt in einem Einstellungsbeschluss vom 24.08.2007 zu einem Ermittlungsverfahren gegen die Schmidtlein Brüder und den Kollegen Tank