Schlagwort-Archive: Nutzung

mms-center.de: Dubiose SMS locken auf Abo-Seite

“Bild konnte nicht zugestellt werden.” Mit SMS ähnliche wie dieser werden derzeit Verbraucher auf die Seite mms-center.de gelockt. Dort wartet ein teures Abonnement.

Viele Handybesitzer beschweren sich derzeit über SMS-Nachrichten, die ihnen unverlangt zugeschickt wurden. In den Botschaften wird behauptet, für die Betroffene liege ein Bild vor, das abgerufen werden könne. Wer dann den vermeintlichen Dienst auf der Seite mms-center.de nutzen will, soll Daten angeben – und landet in einer Kostenfalle. Für die Nutzung der Seite sollen, wie im Kleingedruckten steht, 144 Euro für zwei Jahre fällig werden.

quelle : computerbetrug.de

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iPad-Apps: Teure Einkaufstour in Schlumpfhausen

100 Dollar für zwei Klicks: Die intuitive Benutzung von Apples iPad fasziniert auch Kleinkinder, doch vermeintliche Gratisspiele für das Touchscreen-Gerät können sich schnell als Kostenfalle entpuppen.

Quelle : focus.de

via abzocknews.de

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Nie teurer als 35 Euro:Handy-Kostengrenze fällt weiter

Viel-Telefonierer haben eine neue Option: Nach O2, Simyo und Blau bringt ein weiterer Anbieter einen Tarif mit Kostenstopp auf den Markt. Die “DeutschlandSIM” zieht die Grenze schon bei 35 Euro.

Handyverträge mit Kostendeckel sind im Kommen: Mit der “Deutschland-SIM” bringt das Münchner Unternehmen “Etelon” heute ein weiteres Angebot auf den Markt. Bei der dynamischen Flatrate zahlen Kunden höchstens 35 Euro im Monat. Gespräche, SMS oder Internetnutzung, die über diesen Betrag hinaus gehen, tauchen nicht mehr auf der Rechnung auf.

Quelle : n-tv.de


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Schwarzsurfen in offenen WLANs nicht strafbar

Die 5. große Strafkammer des Landgerichts (LG) Wuppertal hat in einem Beschluss entschieden, dass die Nutzung fremder, unverschlüsselter WLANs nicht strafbar ist (Az. 25 Qs 177/10). Anlass war die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen einen Nichteröffnungsbeschluss des Amtsgerichts (AG) Wuppertal vom 3. August 2010 (Az. 26 Ds-10 Js 1977/08-282/08).

Die Staatsanwaltschaft wollte eine Hauptverhandlung gegen einen Beklagten eröffnen, der sich über einen WLAN-Router in ein unverschlüsseltes Funknetz eingewählt haben soll. Dem Besitzer des WLANs war kein Schaden entstanden, da sein Anschluss über eine Flatrate abgerechnet wird. Das AG hat Strafbarkeit dieses Verhaltens verneint und eine Eröffnung der Hauptverhandlung aus rechtlichen Gründen abgelehnt.

quelle : heise.de

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Justizministerin kontert Kampagne zur Vorratsdatenspeicherung

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist in der öffentlichen Kampagne von Innenpolitikern von CDU und CSU für eine Neueinführung der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung zum Kontern übergegangen. Zur Kriminalitätsbekämpfung seien auch ohne die “pauschale und anlasslose” Protokollierung “jeder Benutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet genügend Verbindungsdaten verfügbar”, heißt es in einem Strategiepapier aus dem Hause der FDP-Politikerin, das heise online vorliegt. Gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) könnten Verbindungs- und Standortinformationen bei Bedarf bis zu sechs Monate aufbewahrt werden. Ein Rückgriff auf diese sogenannten Verkehrsdaten sei nach § 100g Strafprozessordnung auch heute ­ ohne Vorratsdatenspeicherung ­ “ohne Weiteres möglich”.

quelle : heise.de

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Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als “Schwarzes Schaf” gebrandmarkt

Die Plattform verlangt für die Nutzung erhebliche Mitgliedsgebühren. Sie richtet sich nur an Gewerbetreibende, macht dies jedoch nicht ausreichend deutlich. Verbraucher tappen so bereits seit drei Jahren immer wieder in eine Abofalle.

Die Markenschützer von OpSec haben Melango.de mit der Negativauszeichnung Schwarzes Schaf des Monats September gerügt. Begründet wird dies mit zahlreichen Beschwerden von Kunden.

Diese erhielten kurz nach ihrer Anmeldung eine Rechnung über Mitgliedsgebühren in Höhe von mehreren hundert Euro – auch, wenn sie die Anmeldung bereits nach zwei Tagen per Fax widerrufen hatten. Auf der Startseite sei weder ersichtlich, dass bei einer Anmeldung überhaupt Kosten anfallen noch dass lediglich Händler, Gewerbetreibende und Kaufleute die Plattform nutzen dürfen. Darauf werde nur in den allgemeinen Marktplatzregeln hingewiesen.

quelle : zdnet.de

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BGH-Urteil zur Nutzung von Marken in Kopfzeilen von Webseiten

Verwendet der Betreiber einer Website auf einer Unterseite bewusst eine Produktbe-zeichnung, die mit der geschützten Marke eines Dritten verwechselbar ist, provoziert er Such-ergebnisse bei Google. Er haftet dann für rechtsverletzende Treffer, so der Bundes-gerichtshof.

quelle : zdnet.de

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Merkel: Umfassendes Internet-Gesetz ist überflüssig

Einen Bedarf für eine umfassende gesetzliche Regelung sieht die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel in Sachen Datenschutz im Internet nicht gegeben. Ein umfassendes Gesetz zu Angebot und Nutzung ist in ihren Augen unnötig.

Diesbezüglich dürfe man nicht den Endgedanken eines freien Internets aufgeben. Zugleich müssen die Vorstellungen vom Recht auf Datenschutz an die sich immer wieder verändernde Netzwelt angepasst werden. Merkel teilte laut einem Artikel von ‘derStandard’ mit, worüber sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang aktuell berät.

quelle : winfuture.de

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Abofalle: Drohung mit SCHUFA-Eintrag ist rechtswidrig

Die Zeiten, in denen die Betreiber von Abofallen das große Geld machen konnten, scheinen so ganz allmählich dem Ende zuzugehen – immer mehr Gerichte entscheiden inzwischen Verbraucher-orientiert, wenn es um Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Abofallen im Internet geht. So auch im vorliegenden Fall.

Was war passiert?

Der Inhaber einer Werbeagentur erhielt von einem Betreiber einer Internet-Abofalle eine Rechnung über 96,- EUR für die vermeintliche Nutzung der Dienste der Abofalle. Als dieser Rechnung mit dem Hinweis widersprochen wurde, dass die zwölfjährige und somit minderjährige Tochter den Vertrag ohne Wissen der Erziehungsberechtigten abgeschlossen habe und diesem in der Folge nachträglich seitens der Erziehungsberechtigten nicht zugestimmt wurde und der Vertrag hilfsweise widerrufen wurde, erhielt der Inhaber der Werbeagentur eine „LETZTE Mahnung“, in deren Rahmen ein negativer SCHUFA-Eintrag im Falle einer Nichtzahlung der Rechnung angedroht wurde.

quelle und vollstaendiger Bericht : e-recht24.de

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