Schlagwort-Archive: Portal

Via Google nun mit Facebook in die Abofalle

Die Wirkung hielt nicht lange an, nachdem gewisse Abzocker aus dem Werbeparadies Google vertrieben wurden. Es ist für die Betreiber von Abo- und Kostenfallen nun zwar nicht mehr so einfach, ihre Portale bei Google zu bewerben. Offensichtlich gibt es aber einen einfachen Trick, um wieder zur gewohnten Tagesordnung zurückkehren zu können. Dazu weicht man jetzt einfach auf andere, gut besuchte, Portale aus.

Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via abzocknews.de

Share

Kino.to: Ein weiterer Beschuldigter freigelassen

Im Fall des kürzlich geschlossenen Streaming-Portals Kino.to wurde nun ein weiterer Beschuldigter nach einem abgelegten Geständnis freigelassen. Die getroffen Aussagen haben die Ermittlungen angeblich unterstützt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden spricht von glaubwürdigen und umfassenden Aussagen, die ein weiterer beschuldigter Mitarbeiter von Kino.to gemacht haben soll. Dies betrifft nicht nur seine Tätigkeiten bei dem Streaming-Portal, sondern auch die Aufgaben von anderen Personen, berichtet die ‘Mitteldeutsche Zeitung’.

Quelle: winfuture.de

Share

Illegale Videoplattform: kino.to-Betreiber kontrollierten weitere Filmportale

Razzien, gesperrte Konten, beschlagnahmte Luxusautos – die Ermittlungen gegen die Betreiber von kino.to weiten sich aus. Jetzt sind die Fahnder erneut fündig geworden: Nach SPIEGEL-Informationen kontrollierten die kino.to-Bosse weitere Filmportale. Als Kopf der Bande gilt ein gelernter Bodenleger.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Share

Kino.to: Millionen-Konten und Autos beschlagnahmt

Nach dem Schlag gegen das Video-Portal Kino.to hat die Justiz erste Konten beschlagnahmt, auf denen die Millionen-Gewinne der Betreiber vermutet werden. Das berichtet das Nachrichtenmagazin ‘Focus’ unter Berufung auf die Generalstaatsanwaltschaft Dresden.

Demnach stellten Ermittler auf Konten in Spanien, die dem Hauptbeschuldigten Dirk B. aus Leipzig zugeordnet werden, rund 2,5 Millionen Euro sicher. Zudem beschlagnahmten sie bei ihm hochwertige Computertechnik sowie drei Luxusautos in Deutschland und auf Mallorca. Den Angaben zufolge fand man auf dem deutschen Konto eines anderen führenden Kino.to-Mitarbeiters 200.000 Euro.

Quelle : winfuture.de

Share

Gewinnbenachrichtigungen als Betrugsmasche

Immer öfter versuchen Betrüger, mit einer Gewinnbenachrichtigung an das Geld von ahnungslosen Bürgerinnen und Bürgern zu kommen. Zum einen landen Briefe im Haus, in denen ein Gewinn angekündigt wird, für dessen Bearbeitung aber eine Bearbeitungsgebühr fällig wird, die zum Beispiel über die Western-Union-Bank überwiesen werden soll.

Quelle: Presseportal.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via 2: abzocknews.de

[download id=”1″]

Share

Abmahnung wegen Kripo-Warnung auf kino.to

Letzte Woche hat die Staatsanwaltschaft Dresden zum großen Schlag gegen kino.to ausgeholt. Einige mutmaßliche Betreiber wurden verhaftet, die Domain gesperrt. Bevor die Seite endgültig vom Netz ging war auf kino.to eine Warnung der Kriminalpolizei zu lesen. Nun haben die Betreiber des (legalen) Kino-Portals cineastentreff.de das Land Sachsen abgemahnt.

Quelle: Telemedicus.info / Zum Artikel

via abzocknews.de

Share

sunphone24.de: Das Schwarze Schaf im Mai 2011

Dubiose Handyverträge

Anbieter:
sunphone24.de

Vorgang:

Neben den bekannten Netzbetreibern und Mobilfunkprovidern gibt es auch immer mehr Online-Shops, die als eine Art „Zwischenhändler“ Handyverträge anbieten. Doch auch in diesem Segment scheinen nicht alle Anbieter seriös zu sein. So sorgte zum Beispiel laut Verbrauchermeldungen das Online-Portal sunphone24.de für viel Ärger und Beschwerden. Daher verleihen die Markenschutzexperten von OpSec Security dem Betreiber der Seite den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Mai.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Der Online-Shop sunphone24.de bietet sowohl Handys als auch Handyverträge an. Doch wie Verbraucher OpSec meldeten und auch verschiedenen Internetforen zu entnehmen ist, kam es in vielen Fällen zu erheblichen Problemen bei der Abwicklung. So warteten Kunden bei reinen Handy-Käufen vergeblich auf die per Vorkasse bereits bezahlten Mobiltelefone. Bei Handyverträgen hieß es, dass die Grundgebühr wegfalle, doch auf den Rechnungen waren sie dann doch ausgewiesen.

Quelle und vollstaendiger Bericht : das-schwarze-schaf.com

Share

Nach Kino.to weiteres Film-Streamingportal offline

Mit der Ermittlungsaktion gegen Kino.to konnte die Filmbranche das derzeit größte deutschsprachige Link- bzw. Streamingportal für Filme vom Netz nehmen, doch es war beileibe nicht das einzige. Mindestens ein halbes Dutzend weitere Seiten standen Gewehr bei Fuß, um die hunderttausenden täglichen Nutzer mit ihren vergleichbaren Streaming- bzw. Link-Diensten mit urheberrechtlich nicht lizenzierten Filmkopien zu beglücken.

Seit Kurzem sind auch das sehr ähnliche Movie2k.to und weitere sogenannte Streamhoster nicht mehr zu erreichen. Schon brodelt die Gerüchteküche: Während die einen vermuten, Movie2k.to sei dem Ansturm der heimatlosen Kino.to-Nutzer nicht gewachsen, gehen andere von weiteren Maßnahmen der Ermittlungsbehörden aus.

Quelle : heise.de

Share

GVU: Kino.to & Co. – Nutzung von Streams strafbar

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ist der Meinung, dass die bloße Nutzung von Streaming-Portalen wie beispielsweise Kino.to, welches in dieser Woche geschlossen wurde, strafbar sei.

Am Anfang des veröffentlichten Artikels macht die GVU jedoch darauf aufmerksam, dass eine höchstrichterliche Klärung zur Strafbarkeit des Nutzens von illegalen Filmstreams bislang noch nicht vorliegt. Die GVU selbst hat zu diesem Thema eine ganz klare Meinung.

Durch die Nutzung solcher Angebote erfolgt auf den jeweiligen Rechnern zumindest vorübergehend eine Speicherung der Inhalte, welche durch den Besucher ausgelöst wird und folglich auch in seinem Machtbereich liegt, heißt es.

Rechtlich gesehen handelt es sich der Ansicht der GVU zufolge bei dem Zwischenspeichern um eine Kopie. Außerdem könne man mit zusätzlichen Werkzeugen eine dauerhafte Kopie der gezeigten Inhalte anfertigen.

Geht es nach der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, so besteht zumindest die Möglichkeit, dass gegen die Nutzer von Plattformen wie beispielsweise Kino.to rechtlich vorgegangen werden könnte. Eine richterliche Klärung liegt in diesem Fall wie bereits angesprochen noch nicht vor.

Quelle : winfuture.de

Share

Kino.to: SPD erhofft eine Abschreckungswirkung

Die filmpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Krüger-Leißner sieht in der Schließung des Video-Portals Kino.to durch die Polizei und die Verhaftung einer Reihe von Betreibern eine gute Gelegenheit, um dem “mangelnden Unrechtsbewusstsein besonders auf Seiten der jugendlichen Nutzer entgegenzuwirken”.

Sie sei davon überzeugt, das der Vorgang eine breite psychologische Abschreckungswirkung entfalten wird. “Der Vorgang ist eine ideale Vorlage für alle Lehrer für Medienkompetenz. Ich würde mir wünschen, dass die Schulen dies zum Anlass nehmen, im Rahmen der Medienerziehung mehr Sensibilität für die Bedeutung geistigen Eigentums bei den jungen Menschen zu schaffen”, erklärte sie.

Quelle und voller Bericht : winfuture.de

Share