Schlagwort-Archive: Verbraucherzentralen

Vor „Urlaubsreisen Eva Grimmen“ warnen die Verbraucherzentralen

Vor „Urlaubsreisen Eva Grimmen“ warnen die Verbraucherzentralen

Zahlreiche Saarländer haben in den vergangenen Tagen Post erhalten von „Urlaubsreisen Eva Grimmen” aus Bösel in Norddeutschland. In den Schreiben heißt es: „Sie haben tatsächlich gewonnen!” – und zwar angeblich 5000 Euro. Überreicht werden soll das Geld während einer kostenlosen Stadtrundfahrt in Luxemburg am 11. März. Doch Vorsicht: Nach übereinstimmenden Angaben mehrere Verbraucherzentralen in ganz Deutschland handelt es sich bei dem Unternehmen um eine „unseriöse Gewinnspielfirma”. Von einer Teilnahme an der Stadtrundfahrt wird abgeraten.

Die Verbraucherzentrale in Hamburg führt „Urlaubsreisen Eva Grimmen” auf einer schwarzen Liste (www.vzhh.de/upload/rewrite/TexteRecht/GewinnspieleListe). Demzufolge wird die Firma als unseriös eingestuft, „weil nur eine Postfachadresse angegeben ist, zudem die Gewinnmitteilung ein Vorwand ist, die Empfänger auf eine Verkaufsveranstaltung („großes Weinfest”) zu locken und außerdem die Gewinnmitteilung nur aussagt, dass Sie gewonnen haben, aber nicht was”. Nach Angaben der Gemeindeverwaltung in Bösel existiert dort nur ein Postfach, die Firma selbst habe in dem Ort keinen Sitz, …

Quelle und vollständiger Bericht: Saarbrücker Zeitung

[antiabzockenet]

Share

Verbraucherschützer scheitern mit Klage gegen Spielehersteller

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) ist mit einer Klage gegen das Lizenzierungsmodell eines US-Spieleherstellers beim Bundesgerichtshof (BGH) abgeblitzt. Die Verbraucherschützer halten das Lizenzierungsmodell, bei dem online heruntergeladene Spiele dauerhaft an ein bestimmtes Benutzerkonto gebunden sind, für eine unangemessene Benachteiligung des Kunden. Dieser könne das erworbene Spiel dann nicht verschenken oder weiterverkaufen. “Der Kunde zahlt und muss dann die gleichen Rechte haben, wie er sie beim Kauf einer CD oder DVD im Geschäft hätte”, erklärte eine Sprecherin gegenüber dpa den Standpunkt der Verbraucherschützer.

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Share

Inkasso für Clever-Download.net von Phantomkanzlei?

Inkasso für Clever-Download.net von Phantomkanzlei?

Auf eine besonders dreiste Abzockmasche wurde die Redaktion hingewiesen. Betroffene des Portals clever-download.net erhalten seit wenigen Tagen Rechnungen von einem bisher unbekannten Inkassodienst Herzog & Partner Co.. Laut Anschreiben sollen für die Firma Web Net AG Co. bestehende Forderung eingezogen werden.

heute erhalten Sie Ihre Rechnung für Ihre Anmeldung auf www.clever-download.net

vom XX.02.2010 im PDF-Format. Bitte überweisen Sie den Betrag in den nächsten Tagen auf unser Konto.

Ihre Herzog & Partner Co.
Kanzlei für Zahlungsmanagement*

http://www.herzog-partner.com

Zwar gibt es die Firma WEB NET AG CO. tatsächlich und sie ist im Handelsregister von Florida eingetragen, trotzdem stinkt da etwas ganz gewaltig. Die Domain herzog-partner.com wurde erst am 04.02.2010 registriert. Bei einer Suche nach der angeblichen Kanzlei für Zahlungsmanagement findet man zwar diverse Firmen, die offensichtlich aber allesamt nichts mit dieser Gaunerei zu tun haben. Anscheinend handelt es sich bei der Angabe von Herzog & Partner Co. um ein Phantomunternehmen. Man setzt wohl bewusst eine Verwechselung mit einer Anwaltskanlei aus Nürnberg, die einen ähnlichen Namen hat.

Dass hier jemand nicht erkannt werden möchte, zeigen auch die Domaindaten von clever-download.net und herzog-partner.com. Beide Domains wurden über den Anonymisierungsdienst GoDaddy registriert.

Quelle und weitere Infos: branchenbuchverzeichnis.info

Die beiden Webseiten clever-download.net und herzog-partner.com wurden nicht nur über den gleichen Dienst registriert, sondern liegen auch auf der selben IP-Adresse 97.74.215.60.

Verschickt werden die Rechnungen per Post aus der Schweiz. Bei den angegebenen Anschriftten in den PDF-Schreiben handelt es sich jeweils um einen Büroservice, bei dem auch ein Weiterleitungsdienst angeboten und betrieben wird.

Das trifft auch für die Adresse in Neuseeland des Directors Michael Leyden von der WEB NET AG CO. zu. Auch dort befindet sich wieder nur ein Weiterleitungsdienst:

24B MOOREFIELD RD.
WELLINGTON NEW ZEALAND X 6037

Quelle: Privatebox

Sind Sie betroffen? Haben Sie auch so eine Rechnung erhalten? Dann sollten Sie sich die Tipps der Verbraucherzentralen zu Herzen nehmen.

  • Zahlen Sie nicht!
  • Bleiben Sie stur!
  • Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg

PS: Auch die folgende, in den Schreiben enthaltene, Drohung ist Unsinn.

Sollte ein Dritter Ihren Namen, E-Mail-Adresse und/oder Anschrift missbraucht haben, so teilen Sie uns dies bitte mit,
damit wir strafrechtliche Schritte einleiten und den Ermittlungsbehörden die vorliegenden Informationen (IP-Adresse usw.) weiterleiten können.

Das können Sie getrost ignorieren. Bevor so etwas in Frage kommt, wird wohl eher ein Fäustle aus dem Firmenbriefkasten kommen.

[antiabzockenet]

Share

“Rotlicht”-Abzocknummern im Festnetz abgeschaltet

"Rotlicht"-Abzocknummern im Festnetz abgeschaltet

Endlich dürfen normale Festnetznummern von Erotik-Anbietern nicht mehr zum Absatz von teurem Telefonsex missbraucht werden. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat im Eilverfahren und in letzter Instanz bestätigt, dass in vielen Fällen bei diesen telefonischen Dienstleistungen der gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherschutz umgangen wird [§ 66 l TKG]. Die Abschaltung solcher Ortsnetz-Rufnummern durch die Bundesnetzagentur sei deshalb rechtens.

“Das hat weitreichende positive Folgen für die Verbraucher”, freut sich Friederike Wagner, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. “Sofern die gesetzlichen Vorschriften zur Preisangabe und zur Preishöchstgrenze nicht erfüllt werden, sind die Verbraucher zur Zahlung des Entgelts für den geleisteten Dienst nicht verpflichtet [§ 66 g TKG].”

Darüber hinaus hofft Wagner, dass nun auch das “Geschäftsmodell” für die Erotik-Anbieter unattraktiv wird, denn der Bundesnetzagentur liegen zahlreiche Verbraucherbeschwerden über weitere dubiose Erotikdienst-Rufnummern vor. Werden bei deren Überprüfung entsprechende Rechtsverstöße festgestellt, wird dies zur Abschaltung der missbrauchten Festnetznummern führen, mehr als viertausend sind es bereits.

Seit 2005 ist diese Masche den Verbraucherzentralen bekannt. Immer mehr Firmen schießen aus dem Boden, die in den Medien Kontaktanzeigen schalten. Verbraucher rufen die angegebene Festnetznummer in dem guten Glauben an, es würden nur die Kosten für ein Orts- oder Ferngespräch anfallen. Später bekommen sie jedoch per Post eine Rechnung mit der Begründung, von ihrem Anschluss sei “eine kostenpflichtige Serviceleistung in Anspruch genommen worden”, für welche nun, je nach Anbieter, zwischen 72 und 90 Euro zu zahlen seien.

Quelle und vollständige Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

[antiabzockenet]

Share

Selbstverpflichtung wirkungslos – Hotline-Abzocke geht weiter

Die Verbraucherzentralen warnen vor hohen Kosten bei Kunden-Hotlines. Die vor zwei Jahren auf dem IT-Gipfel der Bundesregierung abgegebene Selbstverpflichtung der Telekommunikationsbranche habe “nicht den erhofften Erfolg gebracht”, sagte Christian Fronczak, Sprecher des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, der “Frankfurter Rundschau”. Noch immer müssten Anrufer viel Geld für teure Warteschleifen bezahlen, selbst wenn sie nur eine Störung etwa bei ihrem Mobilfunkservice reklamieren oder einen Flug umbuchen wollten. “Wir sind mit der Umsetzung der Standards nicht zufrieden”, betonte Fronczak. Grundsätzlich sollten erst dann Kosten entstehen, wenn die Verbraucher auch tatsächlich mit einem Berater sprächen.

quelle : n-tv.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Share

mediafinanz Fordungsmanagement AG fordert fuer tattootube.de

Die mediafinanz AG fordert nun die Kosten fuer die Seite tattootube.de der Frau Margit Aßmann der Firma service und payment GmbH .

Das Inkassounternehmen fordert einen Betrag inklusive aller teilbetraege von nunmehr 147,00 EUR wie sich das nun zusammensetzt von der eigentlichen Forderung der service und payment GmbH weiss wohl nur die Firma und das Inkassounternehmen, den das weicht doch von der eigentlichen Forderung der service und payment GmbH stark ab.

Auch wird wieder mit gerichtlichen Mahnverfahren, Kosten für Gericht und Anwalt sowie Vollstreckungskosten fuer den Gerichtsvollzieher und den Hinweisen auf die allgemeine Kreditwuerdigkeit wild gedroht, wo man sich aber nicht beeindruckt zeigen sollte, auch hier gilt der Tip der Verbraucherzentralen :

Sie sind in die Abofalle getappt?

Zahlen Sie nicht!

Bleiben Sie stur!

Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!

Weitere Informationen findet man dazu bei der “Verbraucher Zentrale Hamburg” auch ist sicherlich die Seite von abzocknews.de hilfreich mit dem Thema “Abgezockt – Was jetzt?” der Link befindet sich auch hier bei uns im Blogroll noch mal.

Auf tattootube.de liegt unter anderem auch die Seiten :


gifs-und-cliparts.de
ink-tattoos.de
kochen-tipp.de
tattoo-tipp.de

Auch keine unbekannten Seiten im Netz, den darueber sind leider schon einige User reingefallen. :negative:

Share

Verbraucherschützer will Dienste im Web sicherer machen

Gerd Billen, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), hat verstärkte gemeinsame Anstrengungen von Politik, Wirtschaft und den Nutzern gefordert, um Dienste im Web 2.0 sicherer zu machen. “Wir brauchen eine stärkere Gesetzgebung”, sagte der Experte auf dem Verbraucherpolitischen Kongress in Hamm am heutigen Mittwoch. Die Anbieter müssten besser kontrolliert und es müssten neue Standards im Bereich Datenschutz geschaffen werden. So sei etwa eine Handhabe gegen den Verkauf kompletter Datenbestände sozialer Netzwerke bei einem Betreiberwechsel zu schaffen.

US-Firmen wie Facebook oder Google müssten sich an die Datenschutzbestimmungen in der EU halten, sobald sie sich hier auf dem Markt bewegten, meint Billen. Sollten Nutzerdaten etwa für eine zielgerichtete Werbung beansprucht werden, müsse dafür die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen eingeholt werden. Billen machte auch deutlich, dass Gefahren durch Regulierung und Überwachung allein nicht ausgeschlossen werden könnten. Die Nutzer müssten daher in die Lage versetzt werden, “mit Medien und ihren Risiken vernünftig umzugehen”. Die Verbraucherschützer hätten nicht nur einen Zuwachs an Beschwerden über Internetkriminalität und Online-Abzocke registriert, sondern auch, dass Strafverfolger im Netz weitgehend handlungsunfähig seien

Quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Share

Falle MMS-Ankündigung – Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke

Diese Vorgehensweise imitiert derzeit die polnische Mobile Gateway Poland, teilt die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern mit. Handynutzer bekommen eine SMS-Mitteilung, dass ihnen eine MMS-Bildmitteilung nicht habe zugestellt werden können. Um sie zu erhalten, solle der Nutzer auf die Nachricht antworten. Mobilfunkkunden, die darin einen Hinweis ihres Mobilfunkanbieters vermuten und deshalb antworten, erhalten eine SMS mit dem Hinweis, dass sie nun eine kostenpflichtige Sex-SMS-Flatrate gebucht hätten.

Die Verbraucherschützer raten den Betroffenen, die Rechnung der Mobile Gateway Poland (Telefondienstleister und Betreiber der Internetseite sexsmsflat.com) nicht zu begleichen und sich auch von den folgenden Mahnungen einer Inkasso-Firma nicht beeindrucken zu lassen. Statt dessen sollten sie das der Ansicht der Verbraucherzentralen nach nicht zustande gekommene Vertragsverhältnis widerrufen und die Bundesnetzagentur (rufnummernmissbrauch@bnetza.de) informieren.

quelle : telespiegel.de, Hier klicken um den ganzen Artikel zu lesen.

Share

RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH – Katja Günther ist zurueck

Nach unzähligen Negativmeldungen und einer ”kreativen Pause” hat man sich jetzt zwar nicht unbedingt ein neues Tätigkeitsfeld, jedoch zumindest eine neue Rolle für die ”Juristin” Katja Günther einfallen lassen. Die Rede ist von ihrer neuen Tätigkeit als Geschäftsführerin einer RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH.

Zuschriften zufolge fordert die RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH derzeit sowohl für abcload.de der Premium Software GmbH als auch für die Go Web Ltd. des Herrn Villiam Adamca.

Die jetzige Tätigkeit der RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH dient einzig dazu die Drohkulisse zu erhöhen und macht wirtschaftlich aus Sicht der Abzocker Sinn, denn desto mehr Instanzen beim Forderungseinzug eingeschaltet werden, desto höher ist die Quote derer die bezahlen werden.

Sollten Sie ebenfalls eine Rechnung von der RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH erhalten haben, beherzigen Sie bitte die Ratschläge der Verbraucherzentralen:

Zahlen Sie nicht! Bleiben Sie stur! Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen! Der Trick ist, Leute mit Mahnungen so einzuschüchtern, dass sie zahlen, ohne es zu müssen. Die rechtlichen Begründungen, warum Sie angeblich zahlen sollen, sind allesamt unsinnig.

Auch möchte ich Ihnen einen Leitfaden unter der Rubrik “Aktiv werden und den Gaunern in die Suppe spucken!“ besonders empfehlen. Weitere Informationen wie Sie sich verhalten können und sollten finden Sie auch unter der Rubrik “Abgezockt – Was jetzt?“.

quelle : Abzocknews.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Share

MDR um 12 – Inkassogeschäfte der Proinkasso mit Internetabzocke ( Video )

Wer gern im Internet surft, sollte aufpassen, wo er hinklickt. Denn das kann manchmal teuer werden.

Bei den Verbraucherzentralen bekommt man Tipps, wie man gegen Abzocke vorgehen kann ..

[MDR um 12 – Montags – Freitags, 11.45 Uhr © MDR]

Quelle : youtube.com von AntiAbzockTV

Share